Ja, wenn du Verbrenner in weniger als 1,5km Entfernung zu geschlossenen Ortschaften fliegst, dein Abfluggewicht höher als 5kg ist und du nicht versichert bist.
Das ist ein heikles Thema, da einerseits der Modellflugtreibende und der normale Jagdpächter beide einem Hobby nachgehen, der Jagdpächter allerdings durch Lobbyarbeit und Einflussnahme "am längeren Hebel" sitzt.
Folgendes geht aus dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) hervor:
Ein Mitarbeiter der Forstverwaltung (Förster) ist ein staatlicher Beamter mit hoheitlichen Befugnissen, die je nach Landesrecht auch polizeiliche Befugnis beinhalten. Meist muss er aber die Polizei dazu rufen.
Ein Jagdpächter hat Rechte und Pflichten was die Jagd betrifft.
Ein Jagdpächter hat kein Nutzungsrecht an Grund und Boden.
Ein Jagdpächter hat kein Bestimmungsrecht (wenn er es behauptet er dürfe jemand vertreiben wäre das Amtsanmaßung)
Ein Jagdaufseher hat nach §25 BJagdG innerhalb seines Dienstbezirks in Angelegenheiten des Jagdschutzes die Rechte und Pflichten eines Polizeibeamten.
Der Jagdschutz nach §23 BJagdG umfasst nach näherer Bestimmung durch die Länder den Schutz des Wildes und wird von "Förster", Jagdpächter und Jagdaufsicht betrieben, da er zu deren Pflichten gehört.
Der Naturschutz bezieht sich bei der Jagdpacht eher auf den Artenschutz bzw. Bestandsschutz.
Der Begriff "Jäger" bezeichnet eigentlich den Berufsjäger (zB auf Flughäfen). In Deutschland gibt es nicht mal 200 (Berufsjäger)
Den Modellflug betreffen somit die Rechte und Pflichten der "Jäger" nicht, da der Modellflieger ja nicht Wild jagt. Lediglich §19a BJagdG tangiert Modellflieger wie jeden anderen Bürger, indem es dort verboten ist, Wild, insbesondere soweit es in seinem Bestand gefährdet oder bedroht ist, unbefugt an seinen Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören. Dies ist aber erstmal vom "Jäger" nachzuweisen, dass man das Wild absichtlich (vorsätzlich) gestört hat, also nur zu diesem Zweck sich dort aufhält.
Kurz gesagt steht der Modellfliegende einem "Jäger" genauso gegenüber wie jeder Spaziergänger dem "Jäger".
Modellflug, Naturschutzgebiete,Landschaftsschutzgebiete
Länderspezifisch ist es in allen Landesverordnungen (keine Gesetze) verboten, Modellflugplätze in Naturschutzgebieten anzulegen, und in fast allen Ländern ist es auch verboten, in Naturschutzgebieten zu starten und zu landen (Notlandung ausgenommen) oder darüber zu fliegen. Länderspezifisch muss auch ein bestimmter Abstand gehalten werden. Dies gilt nicht in vollem Umfang für Landschaftsschutzgebiete: dort kann unter Auflagen sogar ein Modellflugplatz eingerichtet werden.
In vielen Verordnungen findet sich die Thematik "Erholung in der freien Landschaft"; dort wird dargestellt was erlaubt ist oder nicht. Insgesamt ist aber das Betreten der freien Natur auf den dafür vorgesehenen Wegen erlaubt und auch das Betreten der Wiesen und Felder außerhalb der Nutzzeit. Befahren dieser Wege mit Autos u.ä. ist hingegen nur mit einer Sondererlaubnis oder zur Nutzung eines Eigentums/Besitzes (Pachtgelände, Vereinsplatz) erlaubt.
Dazu kommt natürlich der Abstand zu bewohntem gebiet von mindestens 1,5 kilometern und die erlaubnis oder duldung auf dem gelände fliegen zu dürfen sowie eine gültige versicherung usw.....
gruß
Zuletzt geändert von JMalberg; 26.04.2011, 22:42.
Grund: zitat
Hallo,
Selbstverständlich gibt es unter gewissen Umständen Gesetze, welche das Aufsteigen verbietet.
Im Grunde darf nur dort geflogen werden, wo ein Erlaubnisbescheid seitens der Behörden nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und der Luftverkehrs- Ordnung (LuftVO) vorliegt.
Diese werden meist mit Ausnahmen nur Modellflugvereinen erteilt.
Eigentlich ist es trotz Haftpflichtversicherung selbst im eigenen Garten nicht erlaubt einen Zentimeter in den Luftraum auf zu steigen.
Wildfliegen ist immer ein Risiko, weil wenn etwas passiert, einen die Staatsanwaltschaft am Hintern hat.
Wurde eben vom Bauern von seinem Futter- Feld verwiesen.
Habe mich sehr freundlich und verständnisvoll verhalten, dass dies sowieso die letzte Feldbegehung war, um das Futter nicht zu vertrampeln. Ist ja dem Bauern sein Geld.
Letztendlich erlaubte er mir vom Weg aus zu starten.
Was ja auch nicht erlaubt ist.
Also tut euch einen Gefallen und geht dort fliegen, wo es erlaubt ist.
Im Grunde darf nur dort geflogen werden, wo ein Erlaubnisbescheid seitens der Behörden nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und der Luftverkehrs- Ordnung (LuftVO) vorliegt.
Hallo,
Selbstverständlich gibt es unter gewissen Umständen Gesetze, welche das Aufsteigen verbietet.
Im Grunde darf nur dort geflogen werden, wo ein Erlaubnisbescheid seitens der Behörden nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und der Luftverkehrs- Ordnung (LuftVO) vorliegt.
Diese werden meist mit Ausnahmen nur Modellflugvereinen erteilt.
Eigentlich ist es trotz Haftpflichtversicherung selbst im eigenen Garten nicht erlaubt einen Zentimeter in den Luftraum auf zu steigen.
Sofern ich also die Genehmigung des Grundstückeigentümers habe und auch alle anderen Bedingungen zutreffen, darf geflogen werden, zumindest noch in D...
Ach so... ganz nützlich, hier: http://www.skyfool.de/luftraeume/ gibt es ne KML Datei für Google Earth mit den aktuellen Flugbeschränkungszonen in D/A/C
(1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im ßbrigen der Erlaubnis:
1. der Aufstieg von Flugmodellen
a) mit mehr als 5 Kilogramm Gesamtmasse,
b) mit Raketenantrieb, sofern der Treibsatz mehr als 20 Gramm beträgt,
c) mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten,
d) aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen, auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung
Nicht genehmigungspflichtig ist der Modellflug demnach wenn Du a, b, c und d gleichzeitig ausschließen kannst.
Erlaubt im Sine der LuftVO ist also der Betrieb von Modellen mit:
Elektroantrieb:
- kleiner 5kg Gesamtgewicht überall, aber mind. 1,5km entfernt von Flugplätzen
Verbrenner:
- kleiner 5kg Gesamtgewicht nur mind. 1,5km entfernt von Flugplätzen und Wohngebieten
Die Genehmigung des Grundstückbesitzers ist davon unberührt, d.h. Du brauchst um wirklich sicher zu sein, auch wenn Du keine Genehmigung der Luftaufsichsstelle brauchst, die Erlaubnis des Eigentümers zum Betreten und zur Nutzung seines Grundstücks.
Jäger sind in der Regel Pächter und sprechen somit in Vertretung des Eigentümers. Mit Hinweis auf die Luftfahrtordnung kann er Dich nicht verjagen, wenn Du die Anforderungen der LuftVO erfüllst (siehe oben). Als Pächter kann er aber das Hausrecht ausüben und Dich bitten sein Grundstück zu verlassen. Es ist deshalb immer gut, den Eigentümer schriftlich um Erlaubnis zu bitten.
ich habe sogar vom Luftamt Bayern Süd eine Persönliche AE mit der ich bis 25 KG nach den Wildfliegerregeln fliegen darf.
Das heist > E-Modelle überall da wo ich eine Nutzungserlaubnis vom Besitzer habe und ich in keinen Sicherheitsbereich ein fliege ,
Und Verbrenner auch, wenn ich den 1,5 Km Radius zu Wohnbebauungen einhalte.
Laut Luftamt Bayern Süd ,ist eine Wohnbebauung dann gegeben ,wenn mindestens 10 Personen dort dauerhaft wohnen.
Die AE ist gültig in Ober -Niederbayern und Schwaben.
Gruß Gerd
Im Grunde darf nur dort geflogen werden, wo ein Erlaubnisbescheid seitens der Behörden nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und der Luftverkehrs- Ordnung (LuftVO) vorliegt.
Diese werden meist mit Ausnahmen nur Modellflugvereinen erteilt.
Das dies absoluter Blödsinn ist, merkt man schon daran, dass es mit solch einer gesetzlichen Grundlage überhaupt nicht möglich wäre sich als Wildflieger z.B. beim DMFV zu versichern, dem ist aber natürlich nicht so.
Im Grunde darf nur dort geflogen werden, wo ein Erlaubnisbescheid seitens der Behörden nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und der Luftverkehrs- Ordnung (LuftVO) vorliegt.
Das ist aber Quatsch. Modellflug darf wie im RC-Heli-Wiki beschrieben überall betrieben werden, wenn die Gesetzeslage eingehalten wird.
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