Man kann das auch noch unter dem Aspekt einer meiner Meinung nach mindestens grob fahrlässigen Gefährdung dritter (nämlich der am Platz anwesenden Kameraden) sehen.
Wäre der Heli dabei eingeschlagen (weil das Korn zu "stabil" gewesen wäre) und ein Rotorblattstück o.ß. hätte beim "Einschlag" einen "Abflug" gemacht, unglücklicherweise dem Kameraden an den Hals ....
Tja, da hätte sich der Hafpflichtversicherer vermutlich (und zu recht, solch ein Blödsinn kann nicht auf den Schultern der Beitragszahlern ausgetragen werden) geweigert irgendwelche Ersatzleistungen zu bezahlen.
So witzig die Sache auch zuerst ist, aber sie ist zu Lasten anderer ausgetragen, die nicht vorher gefragt wurden.
ßbrigens ... der Vergleich zum Modell nach Absturz bergen hinkt ein wenig. Laut Buch von Walter Felling kann einem der Grundstückseigentümer nicht verbieten eine Notlandung zu machen wenn Gefahr im Verzug ist (Motor aus, Not-AR oder Ausfall eines Kanals usw...) und er muß die Bergung des Luftfahrzeuges dulden. Allerdings hat er Anspruch auf Schadenersatz für entstandene Schäden. Zu diesem Zweck muß der Pilot seine Personalien herausrücken. Hier gibt es also eine klare und logische Regelung.
Die logische Regelug fürs Korn-Mähing wäre vorher zu fragen.
Alles Andere erzeugt nur ßrger auf Dauer.
ßbrigens wendet der Landwirt neben unserem Platz ab und zu auch auf unserer Wiese. Was solls. Er tut uns nichts und wir ihm nichts, und gut ist das. Wenn aber jeder auf seine Rechte pocht, wird das nichts mit der guten Nachbarschaft. Und ich denke, die Landwirtschaft war zuerst da ...


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