interessant, daß Du "wie leider erwartet" schreibst. Denn ich würde das überhaupt so nicht erwarten. Ich kenne natürlich die Rechtslage in D nicht aber in ß gibt es ein Produkthaftungsgesetz.
Auszug:
1.
der Unternehmer, der es hergestellt und in den Verkehr gebracht hat,
2.
der Unternehmer, der es zum Vertrieb in den Europäischen Wirtschaftsraum eingeführt und hier in den Verkehr gebracht hat (Importeur).
Mich wundert, daß das nicht häufiger durchgesetzt wird. Oder zumindest versucht. Alleine wenn ich lese wie viele Helis wegen verlorener Bindung bei Spektrum das zeitliche segnen.
Auch hier müßte im Fall des CC Reglers das Produkthaftgesetz greifen so Deutschland sowas auch hat.
(Ein Haken ist § 2 Abs. 2 mit seiner Wertgrenze)
LG
Ernst





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