2,4 Ghz Sender im freien erlaubt?

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  • Gonzokiller
    Gonzokiller

    #16
    Re: 2,4 Ghz Sender im freien erlaubt?

    Ich glaube ich muss mir auch noch schnell ne Anlage bestellen

    Was ist den nun besser Graupner mit Spektrum (es lebe der Bestandsschutz ) oder Robbe mit FSSSS ?

    Grüsse

    Christian

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    • MeiT
      Senior Member
      • 20.11.2006
      • 2216
      • kamil
      • .

      #17
      Re: 2,4 Ghz Sender im freien erlaubt?

      Zitat von Gonzokiller
      Ich glaube ich muss mir auch noch schnell ne Anlage bestellen  

      Was ist den nun besser Graupner mit Spektrum (es lebe der Bestandsschutz  ) oder Robbe mit FSSSS ?

      Grüsse

      Christian
      ähm..

      graupner hat keinen bestandsschutz, da es bereits jetzt verboten ist, aufgrund der zu hohen sendeleistung.

      nimm futaba. dass FASST ist besser als das graupner zeug.

      grüße
      Pulsar P3 und P3+
      MP-E Vstabi 12S A123m1b
      MX-20 intern Speaker

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      • Gonzokiller
        Gonzokiller

        #18
        Re: 2,4 Ghz Sender im freien erlaubt?

        Zitat von MeisterEIT


        nimm futaba. dass FASST ist besser als das graupner zeug.

        Werde ich tun. Danke

        Chris

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        • TommyB
          TommyB

          #19
          Re: 2,4 Ghz Sender im freien erlaubt?

          Zitat von RC Uwe


          Also das höre ich gerade zum ersten mal.
          Kann das jemand bestätigen?
          Hier nochml ein Auszug aus dem Dokument des DMFV (ich habe die relevante Passage mal fett gemacht):

          Seit Juli 1997 wurde der Standard EN 300 328 mehrfach überarbeitet. Die letzte Version 1.7.1 datiert vom Oktober 2006. Die Vorgängerversion 1.6.1 kann von Herstellern zurzeit noch parallel zur Version 1.7.1 zur Erklärung der Konformität herangezogen werden. Diese Möglichkeit endet mit dem Außerkrafttreten der Version 1.6.1 im Juli 2008. Ab diesem Zeitpunkt ist ausschließlich die Version 1.7.1 gültig. Nach Auskunft der Bundesnetzagentur ist die Version 1.7.1 dahingehend zu interpretieren, dass keine Fernsteuerungen zur Steuerung von Modellen mehr auf Grundlage des Standards EN 300 328 in Verkehr gebracht werden dürfen. In Betrieb befindliche Geräte genießen Bestandsschutz.
          Nachtrag: Generell sind ja nur bestimmte Frequenzen für die Steuerung von Modellen zugeteilt - Nachzulesen in diesem PDF - eventuell leitet sich daraus auch das Verbot (oder nicht-Genehmigung) für 2,4 GHz ab...

          Grüße
          Thomas

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          • Markus Gann
            Member
            • 13.04.2004
            • 360
            • Markus
            • Reutlingen und Umgebung

            #20
            Re: 2,4 Ghz Sender im freien erlaubt?

            Hier mal ein etwas längerer und trockener Kommentar zum Thema:

            Das Problem ist, dass sich bei den nationalen und internationalen Behörden niemand vorstellen konnte, dass es jemals Modellfunkanwendungen im sog. ISM-Band bei 2,45 GHz (genauer 2400-2483,5 MHz) geben würde (sonst hätte man dies wahrscheinlich von vorn herein versucht zu unterbinden, da es ja schon Frequenzbereiche für Modellfunk gibt -wie schon von TommyB erwähnt ).

            Vor Jahren war dieses Band ausschließlich für Hochfrequenzgeräte freigehalten worden, welche Hochfrequenz (HF) z.B. für energietechnische Anwendungen einsetzen (HF-Schweißen, oder Erwärmen von Material durch HF oder  auch HF-Therapie beim Arzt). Das hatte den Vorteil, dass wichtige Funkanwendungen durch solche Systeme nicht gestört wurden, da diese sog. ISM-Geräte (industrial-scientific-medical)  nur in den ausgewiesenen ISM-Bändern arbeiten dürfen (Funkanwendungen für z.B. Nachrichtenübermittlung benutzen andere Frequenzen). Dies gilt auch für andere ISM-Bänder (bei 27, 40, 433 MHz etc.). Dann kamen irgendwann die ganzen SRD-Anwendungen (short range devices bzw. früher hießen die Dinger LPD=low power devices) auf den Markt. Beispiele für SRDs: Garagentoröffner, drahtlose Kopfhörer, Kfz-Türöffner usw. Also alles Funkanwendungen für geringe Entfernungen (=short range). Da die ISM-Frequenzen fast europaweit freigehalten wurden für ISM-Anwendungen, waren diese Bereiche für die SRD-Hersteller natürlich besonders interessant. Und diesem Druck wurde behördlicherseits nachgegeben. D.h. zusätzlich zu den ISM-Geräten (für energietechnische HF-Nutzung) dürfen jetzt auch SRD-Funkanwendungen (für Kurzstrecken-Funkübertragung) in den ISM-Bereichen betrieben werden! Allerdings ist wichtig zu wissen: Störungen bei SRD-Geräten durch ISM-Geräte müssen von den SRD-Betreibern hingenommen werden. Außerdem besteht kein Schutzanspruch bei Störungen von SRD-Geräten untereinander!

            Um das Ganze zu vereinfachen musste man keine Funklizenz erwerben, sondern man hat sog. Allgemeingenehmigungen erteilt (Anmerkung: in der Zwischenzeit heißt es "Allgemeinzuteilungen"). Wenn also das Gerät den Anforderungen der Allgemeinzuteilung entspricht, darf es ohne Lizenz und gebührenfrei (!)  in der Bundesrepublik von Jedermann betrieben werden (noch 'ne Anmerkung: seit ca. 15 Monaten - ich glaube es war im Januar 2006 - gibt es eine Allgemeinzuteilung für den Betrieb von Modell-Fernsteuerungen im 35 MHz-Bereich. Deshalb müssen wir ja auch nix mehr blechen!).
            Eine Allgemeinzuteilung verweist i.d.R. auf eine europäische Norm. Das bedeutet: die Bedingungen der Allgemeinzuteilung werden nur dann eingehalten, wenn auch die europäische Norm eingehalten wird! Dazu gleich mehr...

            Es gibt seit einigen Jahren eine Allgemeinzuteilung für den Betrieb von breitbandigen Datenfunkanwendungen im ISM-Bereich bei 2,45 GHz. Hauptanwendung war (und ist vermutlich immer noch) WLAN. Aber auch so Sachen wie Bluetooth, ZigBee o.ä. fallen darunter. Genau genommen ist die erlaubte Anwendung nicht genau bezeichnet. Es steht also nirgends "nur für WLAN" oder ähnliches! Diesen Umstand haben sich die Hersteller von Modellfernsteuerungen zu Nutze gemacht und Modellfernsteuerungen als "breitbandige Datenanwendung" definiert. Spricht ja nix dagegen. Soll erst mal jemand kommen und das Gegenteil beweisen!

            Damit gelten folgende Vorgaben gemäß Allgemeinzuteilung: max. Strahlungsleistung 100 mW, kein Schutzanspruch bei Störungen etc. Zusätzlich gibt es aber noch einen weiteren Grenzwert: nämlich für die spektrale Leistungsdichte. Für Anwendungen die FHSS (frequency hopping spread spectrum=Frequenzsprungverfahren) einsetzen gilt max. 10 mW pro 100 kHz. Für alle anderen Anwendungen gilt max. 100 mW pro 1 MHz. In anderen Worten: hier steckt die Breitbandigkeit drin. Die Leistung muss also über eine größere Bandbreite (spektral) verteilt werden. Es geht also nicht, dass die vollen 100 mW nur über eine Bandbreite von z.B. 10 kHz ausgesandt werden!

            Es geht leider noch weiter: wenn sich nun also jemand (z.B. Graupner) die "Allgemeinzuteilung für breitbandige Datenübertragung" zu Nutzen machen möchte, müssen seine Geräte alle Anforderungen genau dieser Allgemeinzuteilung einhalten. Tun die Geräte das nicht, könnte er noch auf eine andere Allgemeinzuteilung zurückgreifen: nämlich diejenige für "Allgemeine SRD-Anwendungen". ABER: in dieser sind nur 10 mW (!!) Strahlungsleistung im Bereich um 2,45 GHz erlaubt (egal mit welcher Bandbreite). Die 10 mW sind aber für unsere Modellfluganwendungen etwas wenig, deshalb brauchen wir unbedingt die 100 mW der anderen (breitbandigen) Allgemeinzuteilung!

            Jetzt nochmal zu den europäischen Normen: die "breitbandige Allgemeinzuteilung" welche 100 mW zulässt, verweist auf die Norm ETSI EN 300 328 (dort steht in der ßberschrift auch irgendwas mit "breitbandiger Datenübertragung"; konkret: "Data transmission equipment operating in the 2,4 GHz ISM band and using wide band modulation techniques"). Also, nur wenn die Anforderungen der Norm eingehalten werden, kann auch die Allgmeinzuteilung eingehalten werden.

            Wenn jetzt - und so wird es wohl leider kommen - die europäischen Normenmacher bei ETSI in Südfrankreich (siehe www.etsi.org) die Anwendung der ETSI EN 300 328 auf Modellfernsteuerungen ausnehmen (sprich verbieten), dann ist es logisch, dass die deutsche Allgemeinzuteilung nicht mehr für Modellfernsteuerungen gelten kann, da diese auf die Einhaltung der Bedingungen der europäischen Norm drängt! Also nix mehr mit 100 mW. Es kann dann nur noch auf die bereits angedeutete Allgemeinzuteilung für "allgemeine SRD-Anwendungen" zurückgegriffen werden, welche nur 10 mW erlauben würde   !!!

            Es gibt für dieses Dilemma aus meiner Sicht nur eine Lösung: man muss die Jungs und Mädels bei ETSI rumkriegen, diese neue Ausnahmeregelung schnellstens zu verwerfen. Da müssen also die Hersteller (Robbe, Graupner und Co.) Druck machen, bzw. sich was einfallen lassen...


            P.S. Bin mal gespannt, ob es jemand gibt der das jezt alles gelesen und auch noch kapiert hat  
            GruÃ? Markus

            Acrobat SE, Agusta A109 (Century Swift 550), Bell 212 (JR Parkmite)

            Kommentar

            • Eberhard
              Eberhard

              #21
              Re: 2,4 Ghz Sender im freien erlaubt?

              Prima erklärt, Markus :jippie:

              Jetzt habe ich kapiert, was die Problematik ist - und ich werde 2.4 Ghz erstmal meiden, bis die Situation geklärt ist. Fliege ja bisher mit 40 und neuerdings 35 Mhz (Koax) störungsfrei und brauche nix Neues.

              Aber ich ahne jetzt, wieso einige Piloten des Blade CX Koax (2.4 Ghz mit automatischer Suche eines freien Kanals) über plötzliche Abstürze wegen Absteller klagen. Die fanden meistens innerhalb eines Wohnorts statt. Nachtigall, ick hör Dir trappsen...

              Kommentar

              • JMalberg
                RC-Heli TEAM
                • 05.06.2002
                • 22636
                • J
                • D: um Saarbrücken drum rum

                #22
                Re: 2,4 Ghz Sender im freien erlaubt?

                Gelesen!
                ... und noch am verdauen.. :/
                Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

                Kommentar

                • Gonzokiller
                  Gonzokiller

                  #23
                  Re: 2,4 Ghz Sender im freien erlaubt?

                  Zitat von Markus Gann
                  Außerdem besteht kein Schutzanspruch bei Störungen von SRD-Geräten untereinander!

                  Heist das ich kann doch einen "Störungsfreien" Sender (Graupner/Robbe) mit einem Garagenöffner stören? Laut der Hersteller soll das nicht passieren oder erzählen die Mist. Ich glaube ich bekomme von dem ganzen HF-Kram Kopfschmerzen


                  Wenn jetzt - und so wird es wohl leider kommen - die europäischen Normenmacher bei ETSI in Südfrankreich (siehe www.etsi.org) die Anwendung der ETSI EN 300 328 auf Modellfernsteuerungen ausnehmen (sprich verbieten), dann ist es logisch, dass die deutsche Allgemeinzuteilung nicht mehr für Modellfernsteuerungen gelten kann, da diese auf die Einhaltung der Bedingungen der europäischen Norm drängt! Also nix mehr mit 100 mW. Es kann dann nur noch auf die bereits angedeutete Allgemeinzuteilung für "allgemeine SRD-Anwendungen" zurückgegriffen werden, welche nur 10 mW erlauben würde !!!

                  Es gibt für dieses Dilemma aus meiner Sicht nur eine Lösung: man muss die Jungs und Mädels bei ETSI rumkriegen, diese neue Ausnahmeregelung schnellstens zu verwerfen. Da müssen also die Hersteller (Robbe, Graupner und Co.) Druck machen, bzw. sich was einfallen lassen...

                  ... und nu warten wir auf die Entscheidung der ETSI. Weiter oben hieß es "Bestandschutz". Wenn ja dann gibt es aber immer noch das Problem wenn einen der Sender verreckt (ist denke ich aber selten) oder schlimmer, man kann keine Empfänger für neue Modelle mehr kaufen. Oder sehe ich das falsch

                  P.S. Bin mal gespannt, ob es jemand gibt der das jezt alles gelesen und auch noch kapiert hat

                  Gelesen ja, kapiert nun ja, ich denke zum größten Teil


                  ßbrigens: Ein echt super Betrag. Was habe ich hier nur los getreten ...

                  Kommentar

                  • MeiT
                    Senior Member
                    • 20.11.2006
                    • 2216
                    • kamil
                    • .

                    #24
                    Re: 2,4 Ghz Sender im freien erlaubt?

                    Zitat von Markus Gann
                    Für Anwendungen die FHSS (frequency hopping spread spectrum=Frequenzsprungverfahren) einsetzen gilt max. 10 mW pro 100 kHz. Für alle anderen Anwendungen gilt max. 100 mW pro 1 MHz.
                    hi.
                    es sind 100mW bei 1mhz für fhsss und 10mW bei dsss

                    grüße
                    Pulsar P3 und P3+
                    MP-E Vstabi 12S A123m1b
                    MX-20 intern Speaker

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                    • MeiT
                      Senior Member
                      • 20.11.2006
                      • 2216
                      • kamil
                      • .

                      #25
                      Re: 2,4 Ghz Sender im freien erlaubt?

                      Zitat von Eberhard

                      Aber ich ahne jetzt, wieso einige Piloten des Blade CX Koax (2.4 Ghz mit automatischer Suche eines freien Kanals) über plötzliche Abstürze wegen Absteller klagen. Die fanden meistens innerhalb eines Wohnorts statt. Nachtigall, ick hör Dir trappsen...
                      hi,
                      deshalb futaba fasst Nehmen : )

                      grüße
                      Pulsar P3 und P3+
                      MP-E Vstabi 12S A123m1b
                      MX-20 intern Speaker

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                      • Wings Only
                        Senior Member
                        • 24.11.2002
                        • 1057
                        • Rudolf

                        #26
                        Re: 2,4 Ghz Sender im freien erlaubt?

                        Hallo Markus,

                        danke für die umfangreiche Betrachtung!

                        Ich werde sie ggf. in Foren verlinken, in RCL habe ich es schon bei "Graupner goes 2.4 GHz" verlinkt.

                        Wenn du mitlesen willst: http://www.rclineforum.de/forum/thre...htuser=&page=8
                        http://MX16.html Last Update März 2012

                        Be happy, Rudy

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                        • MeiT
                          Senior Member
                          • 20.11.2006
                          • 2216
                          • kamil
                          • .

                          #27
                          Re: 2,4 Ghz Sender im freien erlaubt?

                          Zitat von MeisterEIT


                          hi.
                          es sind 100mW bei 1mhz für fhsss und 10mW bei dsss

                          grüße
                          da hab ich mich vertan

                          is doch anders herum

                          grüße
                          Pulsar P3 und P3+
                          MP-E Vstabi 12S A123m1b
                          MX-20 intern Speaker

                          Kommentar

                          • MeiT
                            Senior Member
                            • 20.11.2006
                            • 2216
                            • kamil
                            • .

                            #28
                            Re: 2,4 Ghz Sender im freien erlaubt?

                            Zitat von MeisterEIT


                            da hab ich mich vertan

                            is doch anders herum

                            grüße
                            man man heut ist nicht mein tag

                            100mW/100Khz bei FHSS

                            10mW/1MHz für DSSS

                            grüße
                            Pulsar P3 und P3+
                            MP-E Vstabi 12S A123m1b
                            MX-20 intern Speaker

                            Kommentar

                            • Wings Only
                              Senior Member
                              • 24.11.2002
                              • 1057
                              • Rudolf

                              #29
                              Re: 2,4 Ghz Sender im freien erlaubt?

                              Montags-Syndrom?
                              http://MX16.html Last Update März 2012

                              Be happy, Rudy

                              Kommentar

                              • Markus Gann
                                Member
                                • 13.04.2004
                                • 360
                                • Markus
                                • Reutlingen und Umgebung

                                #30
                                Re: 2,4 Ghz Sender im freien erlaubt?

                                @MeisterEIT
                                100mW/100Khz bei FHSS

                                10mW/1MHz für DSSS

                                grüße
                                Yes, you're right.


                                @Gonzokiller
                                Heist das ich kann doch einen "Störungsfreien" Sender (Graupner/Robbe) mit einem Garagenöffner stören?
                                Nein, das heißt es nicht. Aber wenn Störungen/Kollisionen auftreten würden, hättest du keinen Anspruch darauf, dass der Nachbar sein Garagentor wieder manuell öffnen muss.


                                ... und nu warten wir auf die Entscheidung der ETSI.
                                Laut dem DMFV-Artikel von Herrn Perkuhn (siehe weiter oben) bzw. der darin wiedergegebenen Aussage der Bundesnetzagentur würde ich sagen: die Katze ist schon auf dem Baum...


                                Weiter oben hieß es "Bestandschutz". Wenn ja dann gibt es aber immer noch das Problem wenn einen der Sender verreckt (ist denke ich aber selten) oder schlimmer, man kann keine Empfänger für neue Modelle mehr kaufen. Oder sehe ich das falsch
                                Die Allgemeinzuteilung betrifft nur Geräte die eine Frequenz nutzen also senden. Somit könnte der Hersteller weiterhin Empfänger anbieten. Wenn es sich für ihn lohnt, würde er es wohl auch machen! Schwieriger ist das Problem defekter Sender. Subjektiv betrachtet würde ich sagen: Reparaturen mit Originalbauteilen sind möglich. Dadurch gelten die Geräte nicht als Neugeräte (meine Vermutung). Aber wie die genauen Regelungen diesbezüglich sind, ist mir momentan nicht bekannt bzw. wie das i.d. Praxis gehandhabt wird kann ich nur vermuten!

                                GruÃ? Markus

                                Acrobat SE, Agusta A109 (Century Swift 550), Bell 212 (JR Parkmite)

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