Nicht mehr. Und galt auch nur für Sender im 35 MHz Frequenzband.
Mit Wirkung vom 19. 11. 2003 ist die Verfügung 53/2003 Allgemeinzuteilung von Frequenzen für die Benutzung durch die Allgemeinheit für Modellfunk (Funkanwendungen zur Fernsteuerung von Modellen) im Amtsblatt 23/2003 der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post veröffentlich und in Kraft.
Mit der oben genannten Allgemeinzuteilung entfällt die Erfordernis einer Einzelfrequenzzuteilung für Ihre Funkanlage.
Diesen Text habe ich als Antwort auf meine Anmeldung Mitte letzten Jahres bekommen.
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