AW: Was ist wenn ein Sender oder Empfänger von Anfang an einen defekt aufweist?
Ok, dann wird es ja richtig interessant.
Klar es zählt immer die Beweispflicht. Interessant wird es da natürlich wirklich wenn durch soetwas einem Körperlichen Schaden zugefügt wird.
Wobei hier ja meines Erachtens ja die Haftpflichtversicherung eintreten dürfte wenn ich jemand anderen Schaden zugefügt habe. Wie das bei mir selber dann ist, dürfte auch interessant sein.
AW: Was ist wenn ein Sender oder Empfänger von Anfang an einen defekt aufweist?
So was ist mir sogar schon mal passiert:
Neue Steuerung, neuer Empfänger und dann plötzlich keine Reaktion mehr� Hubi stürzte in den Acker. Danach funktionierte wieder alles einwandfrei� Da die Fehlersuche erfolglos blieb hab ich die Anlage eingeschickt - diese kam aber ohne Befund zurück. Danach hab ich sie wieder eingebaut. Dann aber wieder das Gleiche: einige Minuten rumfliegen und dann wieder Totalausfall.
Danach hab ich nochmals alles ausgebaut und rumprobiert, bis ich gemerkt habe, dass der Empfänger mit einem feinen Schlag mit dem Schraubendreher -ein- und ausgeschaltet- werden konnte. Das war so zuverlässig reproduzierbar, dass ich damit gleich ins Fachgeschäft gerannt bin. Da wurde mir auch anstandslos der Quarz getauscht (daraus könnte ihr schliessen, dass das schon ein paar Jährchen her ist�;-).
Ich habe danach der Servicestelle geschrieben, dass ich nicht bereit bin die Rechnung zu bezahlen, da ich der Meinung wäre ein defekter Quarz hätte entdeckt werden müssen. Da waren sie auch einverstanden - die Schäden am Hubi musste ich aber selber bezahlen (hielt sich glücklicherweise noch in Grenzen).
Gruss Emanuel
P.S. Mittlerweile habe ich eine Versicherung, welche sogar solche Schäden übernehmen würde�
Ist die Klausel überhaupt Vertragsbestandteil geworden? In der Anleitung, die man nach dem Auspacken der Funke in die Hand nimmt?
Da hast Du natürlich Recht. Das sollte auf jeden Fall in den AGB`s stehen, die dann wieder Vertragsgegenstand sein sollten. Habe gerade mal die AGB`s eines großen Herstellers durchgeforstet (will mal beswußt keine Namen mehr in den Mund nehmen), da steht nichts. Aber auch im nachhinein sollte man die Garantiebedingungen lesen und wenn man nicht einverstanden ist, kann man das Produkt genau aus diesem Grunde zurückgeben.
Insofern stellt sich hier auch die Frage, inwieweit der verkäufer hierüber richtig infomieren muß.
Bei Personenschaden kann man diesen Streit getrost seiner Haftpflichtversicherung (sofern eine besteht) überlassen. Diese setzen sich dann per Rechtsabteilung und Gutachter weiter mit dem Hersteller auseinander, um ggf. Geld wiederzubekommen.
Will mich aber jetzt mal wieder raushalten, da ich kein Jurist bin. Mich hat das als Kaufmann halt nur interessiert, wie die Hersteller da vorgehen. Würde mir das trotz Garantiebedingungen und AGB`s auch nicht gefallen lassen und die Sachlage sicherlich durch einen Juristen prüfen lassen.
AW: Was ist wenn ein Sender oder Empfänger von Anfang an einen defekt aufweist?
Wenn man Anspruch auf Leistungen haben will muss man die Fernsteuerung natürlich auch nach den Herstellervorgaben benutzen. Ohne Herstellerangabe ist das natürlich schwer, und wer macht schon jedesmal einen Reichweitentest bevor er losfliegt.
Bei meiner Fernsteuerung (T8) steht zB. dies in der Anleitung, unter anderem auch das Ansprüche bei Folgeschäden ausgeschlossen sind:
-----
ROUTINEPRßFUNGEN VOR DEM START
...
� Führen Sie vor dem Start einen Reichweitentest durch
...
� Führen Sie einen Funktionstest durch. ~
...
� Im Zweifel Modell niemals starten! Sie gefährden sonst
sich und andere.
-----
Vermeiden Sie Stoß- und Druckbelastung. ßberprüfen Sie
Ihre Anlage stets auf Beschädigungen an Gehäusen, Kabeln
und Anschlussbuchsen. Durch Absturz beschädigte oder nass
gewordene Geräte, selbst wenn sie wieder trocken sind, nicht
mehr verwenden!
-----
� Fliegen Sie nie in der Nähe von Hochspannungsleitungen oder Wohngebieten.
� Betreiben Sie Ihr Modell auch nicht in der Nähe von Schleusen und öffentlichem Schiffsverkehr.
� Betreiben Sie Ihr Modell nicht auf öffentlichen Straßen, Autobahnen, Wegen und Plätzen etc.
-----
Bei Gewitter dürfen Sie Ihre Anlage nicht betreiben.
-----
Während des Betriebs niemals mit der Senderantenne auf das
Modell -zielen-. In dieser Richtung hat der Sender die geringste
Abstrahlung. Am Besten ist eine Position des Piloten, bei der
die Antenne eine seitliche Stellung zum Modell einnimmt.
-----
GEWßHRLEISTUNG
Unsere Artikel sind selbstverständlich mit den gesetzlich vorgeschriebenen 24 Monaten Gewährleistung ausgestattet. Sollten
Sie einen berechtigten Gewährleistungsanspruch geltend
machen wollen, so wenden Sie sich immer an Ihren Händler,
der Gewährleistungsgeber und für die Abwicklung zuständig ist.
Während dieser Zeit werden evtl. auftretende Funktions mängel
sowie Fabrikations- oder Materialfehler kostenlos von uns
behoben. Weitergehende Ansprüche z. B. bei Folge schäden,
sind ausgeschlossen.
-----
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Sowohl die Einhaltung der Montage- und Betriebsanleitung als
auch die Bedingungen und Methoden bei Installation, Betrieb,
Verwendung und Wartung der Fernsteuerkomponenten können
von robbe-Modellsport nicht überwacht werden. Daher übernehmen
wir keinerlei Haftung für Verluste, Schäden oder Kosten,
die sich aus fehlerhafter Verwendung und Betrieb ergeben oder
in irgendeiner Weise damit zusammenhängen.
Zuletzt geändert von JMalberg; 02.04.2012, 14:12.
AW: Was ist wenn ein Sender oder Empfänger von Anfang an einen defekt aufweist?
Mit den AGB´s habt ihr recht. Es wird viel geschrieben, aber ist natürlich nicht alles gültig Bin mit jetzt nicht 100%ig sicher, aber Sachen wir Pauschalisierungen oder nicht eindeutig formulierte Texte sind sie nicht gülitg. Googelt einfach mal da findet sich schnell was.
Ich denke das in dem beschriebenen Fall auch die Produkthaftung greifen würde, hier muss man im Notfall jedoch klagen und hat in jedem Fall eine Selbstbeteiligung von 500 €. Und ob sich dann der ganze Aufwand noch lohnt....
Die Haftpflicht hat doch mal gar nix mit dieser Sachlage zu tun.
Warum so barsch?
Ich bin einzig und alleine auf diese Aussage von MichiSW eingegangen:
"BGB unwirksam, da diese auch z.B. Körperschäden umfassen sollen und nach der Norm Körperschäden nicht ausgeschlossen werden dürfen."
In dem Moment wo ich einen Personen- oder Sachschaden mit einer defekten Funke verursache, wird wohl die Haftpflicht wirksam, oder? Und dies setzen sich dann mit der Versicherung des Herstellers auseinander, wer nun haftet wenn denn womöglich noch Garantie vorliegt. Oder sehe ich das ganz falsch? Mehr wollte ich damit nicht ausdrücken.
Das es genau in diesem Falle nicht zum Personen- oder Sachschaden gekommen ist, ist mir auch klar.
Inwieweit der Hersteller damit bei einem möglichen Rechtsstreit durchkommt (von der Beweislage mal abgesehen), weiß ich nicht. In USA könnte man es zumindest auf eine Klage ankommen lassen.
In den USA würdet Du für solch einen Betrag noch nicht mal einen Anwalt bekommen. Die in den Medien so berühmten Haftungsfälle gehen meistens um xxx Millionen von einem Großkonzern, das hat mit solch einem Fall aber garnichts zu tun. Man sollte sich, gerade beim Zitieren von US-Haftung, mal genauer informieren. Wenn es dort wirklich so zuginge, gäbe es dort keinen einzigen Kleinbetrieb mehr.
Ansonsten mal wieder typisch RC-Heli. Der TO hat sich nach einer Seite korrekterweise zurückgezogen, aber jetzt gehts mit den ganzen Pseudoexperten los, die mal wieder alles besser wissen als andere, aber letztendlich doch nichts echt Belegbares bringen können.
... Aber immer wieder treten probleme auf die zum schluß auf einen defekt der Anlage zurück zu führen sind.
Nun bestädigt sich es, das die Anlage defekt ist.
In der zwischenzeit ist an den Modellen aber einiges an Schaden aufgelaufen was sich auch in der Geldbörse niederschlägt.
Grüße Andreas
Ich weis gar nicht was man da noch diskutieren muß. Fliegst mit einem defekten Sender/Empfänger, ohne die Ursache, geschweige den Fehler zu beheben (lassen) und fragst dann nach Schadenersatz.
Das ist in meinen Augen hypothetisch einfach nur blöd.
mfg
Roland
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Logo 700 XXtreme - 14 Zellen
AW: Was ist wenn ein Sender oder Empfänger von Anfang an einen defekt aufweist?
Ja Roland,
als der Profi schlechthin, erkennst du jeden noch so kleinen Fehler oder noch so kleine Unstimmigkeit an irgendeinem kleinen Bauteil. Is ja dann Prima für dich und tatsächlich einfach nur blöd für alle anderen die das nicht erkennen.
Aber was meinst du wie viele Piloten da draußen sind, die dazu nicht in der Lage sind. Das hat keineswegs was mit blödheit zu tun. Da fehlt einfach nur die Erfahrung.
Also ist das hypothetisch nicht blöd, sondern viel näher an der Realität als du denkst.
Ansonsten mal wieder typisch RC-Heli. Der TO hat sich nach einer Seite korrekterweise zurückgezogen, aber jetzt gehts mit den ganzen Pseudoexperten los, die mal wieder alles besser wissen als andere, aber letztendlich doch nichts echt Belegbares bringen können.
Warum ist das typisch RC-Heli?? Wenn dann ist das typisch für Foren im Allgemeinen. Typisch ist jedoch, dass User mit einer gewissen Agressivität in Threads schießen, in denen diskutiert wird. Ist doch ein Diskussionsforum, oder nicht?
Hier wurden sachlich Fakten aus Garantiebedingungen und AGB`s zusammengetragen und diskutiert. Das hat mit Pseudoexperten nichts zu tun. Wenn wir alle Experten wären, bräuchten wir hier nicht diskutieren. Wenn es Einzelaussagen gibt, die nicht fundiert sind, kann man doch diese auch vernünftig wiederlegen. Wenn immer alles so einfach und belegbar wäre, bräuchten wir keine Juristen und Gerichte.
Hat mich interessiert das Thema. Deswegen habe ich mitdiskutiert. Da es aber jetzt wieder abgleitet, bin ich raus.
AW: Was ist wenn ein Sender oder Empfänger von Anfang an einen defekt aufweist?
Danke, firstmini, weise Aussagen und Ansichten!
Mir sind diese Querschießer auch suspekt, deren intelligenteste Frage immer ist: Wozu diskutiert ihr? Geht fliegen!
Googlet mal nach dem Spruch, sogar im Hausdrachen- und Kitesurferforum findet man Treffer!
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