Beleuchtung Ec 135 Polizei Hamburg

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  • w_else
    w_else

    #16
    AW: Beleuchtung Ec 135 Polizei Hamburg

    Also es blinken nur das ACL und evtl die Strobes. Jedes Teil blinkt halt mit seiner eigenen Frequenz so vor sich hin. Eine Synchronisation gibt es nicht. Wenn Euch die Blinkfrequenz vom ACL interessiert müsst ihr entsprechend googeln. Die Blinkfrequenz (Bereich) ist in den Zulassungsvorschriften definiert.
    Position lights blinken grundsätzlich NICHT. Es gibt Beläuchtungssets, wo auch die position lights blinken. Das ist Effekthascherei und hat nichts mit der Wirklichkeit zu tun.

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    • critical_limit
      critical_limit

      #17
      AW: Beleuchtung Ec 135 Polizei Hamburg

      Sorry w-else,

      aber da muss ich mal widersprechen.
      Positionslichter (Navlights, navigation lights) dürfen sehr wohl blinken.

      Lies mal die Anlage1 zum §17 der LuftVO. Da steht´s drin....

      Ist allerdings nur Theorie, da alle mir bekannten kommerziellen Luftfahrzeuge ein ACL haben und somit die Nav-Lights als Dauerlichter ausgelegt sein müssen.

      Ich glaube, die Hughes 500D hatte damals blinkende Nav-Lights in den Kufenspitzen, allerdings auch kein ACL.

      Hier ein Auszug:

      LuftVO Anlage 1
      (zu §§ 17 und 19 Abs. 2 LuftVO)

      Vorschriften über die von Luftfahrzeugen zu führenden Lichter

      § 1

      Begriffsbestimmungen

      Bei Anwendung der Vorschriften dieser Anlage gelten folgende Begriffsbestimmungen:

      Ein Flugzeug auf dem Wasser ist in F a h r t, wenn es weder vor Anker liegt noch im Wasser oder an Land festgemacht hat, noch auf Grund sitzt.

      Ein Flugzeug auf dem Wasser m a c h t F a h r t, wenn es in Fahrt ist und sich dem Wasser gegenüber in einer bestimmten Richtung fortbewegt.

      Ein Licht ist s i c h t b a r, wenn es in dunkler Nacht bei ungetrübter Atmosphäre erkannt werden kann.

      § 2

      Positionslichter

      (1) Flugzeuge haben folgende Positionslichter zu führen (Abb. 1):
      a) ein rotes Licht, das unbehindert von genau voraus nach links über einen Winkel von 110 Grad und nach oben und unten scheint;

      b) ein grünes Licht, das unbehindert von genau voraus nach rechts über einen Winkel von 110 Grad und nach oben und unten scheint;

      c) ein weißes Licht, das unbehindert von genau nach hinten nach links und nach rechts über einen Winkel von jeweils 70 Grad und nach oben und unten scheint.



      (2) Die Positionslichter dürfen entweder Dauerlichter oder Blinklichter sein. Falls Blinklichter verwendet werden, dürfen zusätzlich folgende Lichter geführt werden:

      a) ein rotes Blinklicht am Heck, das in den Blinkpausen des in Absatz 1 Buchstabe c beschriebenen Lichtes am Heck leuchtet und/oder

      b) ein weißes Blinklicht, das aus allen Richtungen zu sehen ist und in den Blinkpausen der in Absatz 1 beschriebenen Lichter leuchtet.

      (3) Die Lichtstärke der in Absatz 1 Buchstabe a und b beschriebenen Lichter darf nicht weniger als 5 Candela und die Lichtstärke des in Absatz 1 Buchstabe c beschriebenen Lichtes nicht weniger als 3 Candela betragen.

      (4) Falls die in Absatz 1 Buchstabe a und b beschriebenen Lichter weiter als 2 m (6 Fuß) von den Tragflächenenden entfernt sind, müssen Begrenzungslichter an den Tragflächen geführt werden. Die Begrenzungslichter müssen Dauerlichter sein; ihre Farbe muß der Farbe der dazugehörigen Positionslichter entsprechen.

      § 3

      Zusammenstoß-Warnlicht

      (1) Flugzeuge, Drehflügler und Luftschiffe sind mit einem oder mehreren Zusammenstoß-Warnlichtern auszurüsten. Diese sind als Blinklichter so einzurichten und anzubringen, daß sie möglichst aus allen Richtungen zwischen 30° über und 30° unter der Horizontalebene des betreffenden Luftfahrzeugs zu sehen sind, ohne die Sicht des Luftfahrzeugführers und die Sichtbarkeit der Positionslichter zu beeinträchtigen. Die Art der Ausführung wird von dem Luftfahrt-Bundesamt bestimmt. Bei Luftfahrzeugen, die mit Zusammenstoß-Warnlichtern ausgerüstet sind, müssen die in § 2 Abs. 1 beschriebenen Lichter als Dauerlichter eingerichtet sein.

      (2) Motorsegler, Segelflugzeuge und Freiballone sind mit einem oder mehreren Zusammenstoß-Warnlichtern nach Absatz 1 oder an deren Stelle mit anderen Mitteln zu einer besseren Erkennbarkeit der Luftfahrzeuge auszurüsten. Das Nähere wird von dem Luftfahrt-Bundesamt geregelt.

      (3) Das Luftfahrt-Bundesamt kann allgemein oder im Einzelfall Ausnahmen von den Absätzen 1 und 2 zulassen. Die Ausnahmen können befristet und mit Auflagen verbunden werden.
      Zuletzt geändert von Gast; 05.02.2009, 17:47.

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      • Roger
        Roger

        #18
        AW: Beleuchtung Ec 135 Polizei Hamburg

        Hallo critical_limit,
        möchte hier nicht deine Fachkompetenz in Frage stellen...
        Aber der Bub wollte eigentlich nur Licht für sein RC-Heli...

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        • critical_limit
          critical_limit

          #19
          AW: Beleuchtung Ec 135 Polizei Hamburg

          Klar! Jetzt hat er Licht und ein bisschen was gelernt - cool, oder? ;-)


          ... und wenn Walter als Flugversuchsingeneur schreibt, daß Nav Light NIE blinken, musste ich als einfacher Flugzeugschrauber mal widersprechen - was nicht böse gemeint ist.
          Zuletzt geändert von Gast; 05.02.2009, 18:31.

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          • Elias
            Member
            • 21.10.2007
            • 367
            • Elias

            #20
            AW: Beleuchtung Ec 135 Polizei Hamburg

            Habe hier ein Video gefunden, ist die Beleuchtung so Vorblidgerecht? http://www.rcmovie.de/video/6cfff8cb...d-Beleuchtung-
            Logo 500

            Kommentar

            • w_else
              w_else

              #21
              AW: Beleuchtung Ec 135 Polizei Hamburg

              Zitat von critical_limit Beitrag anzeigen
              ....Ist allerdings nur Theorie, da alle mir bekannten kommerziellen Luftfahrzeuge ein ACL haben und somit die Nav-Lights als Dauerlichter ausgelegt sein müssen....
              Natürlich hast du im Prinzip recht, aber genau das meinte ich. Ausserdem ging es um die EC135 und da gibt es in der gesamten Flotte, genau wie bei allen anderen kommerziell betriebenen LFZ, kein einziges blinkendes nav light.

              Grüße
              Walter

              Kommentar

              • Schneipe
                Schneipe

                #22
                AW: Beleuchtung Ec 135 Polizei Hamburg

                Hallo, so wie ich das gelesen habe, hat dann die EC135 am Rumpf selbst keine rote und grüne Positionslampe, sondern nur an der Heckfinne.
                Ich hab hier ein Rumpf liegen und möchte eine realistische Beleuchtung einbauen.
                Ich hab zu Verfügung...
                Weiße LED dauer für Suchscheinwerfer kommt vorne in die Kanzel
                Rote LED dauer für Pos.Licht Rumpf oder Heckfinne?
                Grüne LED dauer für Pos.Licht Rumpf oder Heckfinne?
                Weiße LED flashen für Kollisionslicht ?
                Weiße LED dauer für Pos.Licht Heck nach hinten
                zusätzlich möchte ich noch eine rote blitzende LED anbringen (Lipoblitzer) die als ACL dienen soll. Platz dafür dachte ich auf die Kanzel.
                Hier mal das Bild des Rumpfes. Wäre die Beleuchtung so ok? Oder gibts generelle Fehler drin?
                Angehängte Dateien

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                • Amok
                  Senior Member
                  • 12.04.2009
                  • 7316
                  • Thomas
                  • EDKA

                  #23
                  AW: Beleuchtung Ec 135 Polizei Hamburg

                  Zunächst mal ... es gibt verschiedene Konstellationen für die Beleuchtung.

                  Aber, die meisten EC135 haben es so:

                  Der ACL (langsame Frequenz und Rot) sitzt hinten oben auf dem Seitenleitwerk im vorderen Teil.

                  Nach hinten strahlt das weiße Positionslicht, welches sich auch oben am Seitenleitwerk befindet.

                  Seitlich auf den kleinen Winglets am Höhenleitwerk sind die Positionslichter (rechts grün, links rot) angebracht.

                  Am Rumpf gibt es rechts und links weiße Positionsblitzer, welche abwechselnd links rechts blitzen, und zwar schneller als das ACL.

                  Dann gibt es den festen Landescheinwerfer in der Nase und einen ausfahrbaren Suchscheinwerfer im Rumpfboden (je nach dem, rechts oder links vorne).

                  Zusätzlich gibt es unter den Schiebetüren noch Cargo-Lights.


                  mfg
                  Amok
                  StabiDB - Projekt: Euro1

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