Rechtslage Raketenwerfer !?

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  • Toby
    Member
    • 08.06.2006
    • 367
    • Tobias
    • Bremen/Hamburg

    #1

    Rechtslage Raketenwerfer !?

    Hallo zusammen,

    ich habe mit meiner Bell zusammen auch Raketenwerfer erworben. Diese sind keine original Vario - dennoch Baugleich.

    Ich habe kein Interesse daran, diese wirklich zu verbauen, da ich es

    1. nicht mag
    2. für ziemlich gefährlich halte.

    Kann mir vielleicht trotzdem jemand sagen, wie die Rechtslage aussieht, für den Fall dass ich diese verkaufen möchte ?
    Darf ich an jeden Verkaufen ? Bin ich dafür verantwortlich, dass die entsprechende Person 18 Jahre alt ist ?

    Darf man diese Teile überhaupt am Heli "führen" ? Verkauft werden sie ja normal über Varo z.B ....

    ßber eine kurze Info wäre ich dankbar !

    Tobias
  • Ozone
    Ozone

    #2
    AW: Rechtslage Raketenwerfer !?

    Hi,
    wenn ich richtig liege, handelt es sich hier um pyrotechnische gegenstände der klasse I bzw. II

    Hier die Rechtslage:

    Feuerwerkskörper der Klasse I

    dürfen das ganze Jahr über, auch an Personen unter 18 Jahren, abgegeben werden (§21 (1) 1. SprengV). Kinder unter 12 Jahren
    sollten diese Gegenstände nur unter Aufsicht von Erwachsenen verwenden. Der Vertrieb ist auch außerhalb von Verkaufsräumen
    sowie an Kiosken und im Reisegewerbe erlaubt (§22 (1) und (3) 1.SprengV).

    Feuerwerkskörper der Klasse II

    dürfen nur an Personen über 18 Jahre abgegeben werden. Sie dürfen an den Endverbraucher nur in der Zeit vom 29.12. bis 31.12.
    (Silvester)überlassen werden, es sei denn, daß dieser eine Ausnahmegenehmigung gem. §24 (1) 1. SprengV der zuständigen
    Behörde vorlegt. Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen nur in festen Verkaufsräumen vertrieben werden
    (§22 (1) 1.SprengV). Die Verwendung von Gegenständen der Klasse II ist auf den 31. Dezember und den 1. Januar beschränkt.
    Regionale Abgabe- und Verwendungsbestimmungen sind zu beachten (Auskunft über Ihr Gewerbeaufsichtsamt oder die Polizei).

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    • Toby
      Member
      • 08.06.2006
      • 367
      • Tobias
      • Bremen/Hamburg

      #3
      AW: Rechtslage Raketenwerfer !?

      Danke für die Info und Mühe.

      Aber der Unterschied zwischen I und II ist schon erheblich.

      Kann ich sowas einfach Privat verkaufen ? Z.B. in der Bucht oder hier in den Kleinanzeigen, ohne gegen irgendein Gesetz zu verstoßen. Nicht, dass ich später mit Waffen gehandelt habe

      Tobias

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      • Michael W
        Michael W

        #4
        AW: Rechtslage Raketenwerfer !?

        Guck mal hier

        Kommentar

        • Toby
          Member
          • 08.06.2006
          • 367
          • Tobias
          • Bremen/Hamburg

          #5
          AW: Rechtslage Raketenwerfer !?

          Danke Michael,

          Damit wäre die Benutzung der Dinger schonmal klar. Im Ausnahmefall kann die Landesluftfahrtbehörde eine Ausnahme erteilen. Grundsätzlich gilt: Verboten

          Und der Verkauf bzw. Handel ? Immerhin kann man die Teile ja so bestellen? Kann ich sie dann auch so verkaufen ?

          Kommentar

          • Anfänger
            Senior Member
            • 01.07.2004
            • 3879
            • Daniel
            • Kelkheim im Taunus

            #6
            AW: Rechtslage Raketenwerfer !?

            hi,

            sowie ich die dinger kenne, müssen damit platzpatronen geschossen werden. dafür brauch das ding einen amtlichen beschuss und einen eintrag in einen kleinen waffenschein! sonst ist es illegal!
            Zuletzt geändert von Anfänger; 12.05.2008, 20:45.
            Lese euch später!
            MFG Daniel
            Jede Landung ist ein kontrollierter Absturz.

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            • Toby
              Member
              • 08.06.2006
              • 367
              • Tobias
              • Bremen/Hamburg

              #7
              AW: Rechtslage Raketenwerfer !?

              Hi,

              auf der Vario-Seite steht folgender Satz:

              "Technisch gesehen stellt der Gegenstand ein nicht tragbares Gerät zum Abschießen von Munition dar, welches in Deutschland nicht vom Waffengesetz erfaßt wird. Eine Einstufung als Schußwaffe i.S. des Beschußgesetzes § 1 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit Anlage 1 A 1 UA Nr. 1.1 kommt nicht in Frage."

              Gilt das auch für den Verkauf ?

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              • dl7uae
                dl7uae

                #8
                AW: Rechtslage Raketenwerfer !?

                Wenn's mit der "Rechtslage" nicht hinhaut, würde ich den Werfer "links" anbauen.

                Sorry.

                Tom

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                • Toby
                  Member
                  • 08.06.2006
                  • 367
                  • Tobias
                  • Bremen/Hamburg

                  #9
                  AW: Rechtslage Raketenwerfer !?

                  Dann hab ich immernoch das Problem mit dem anderen. Du kannst es drehen wie Du willst. Einen hab ich über
                  Einer links der andere drunter sieht auch nicht gut aus.
                  Wie dem auch sei - Ich brauch die Dinger nicht. Vielleicht lasse ich sie einfach versehentlich auf dem Flugplatz liegen....

                  Kommentar

                  • Anfänger
                    Senior Member
                    • 01.07.2004
                    • 3879
                    • Daniel
                    • Kelkheim im Taunus

                    #10
                    AW: Rechtslage Raketenwerfer !?

                    hi,

                    da gebe ich mal einen tipp. rufe mal bei der waffenbehörde auf deinem kreis an und frage mal nach, wie die das sehen! da hast du eine genaue sicherheit!
                    Lese euch später!
                    MFG Daniel
                    Jede Landung ist ein kontrollierter Absturz.

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                    • Ozone
                      Ozone

                      #11
                      AW: Rechtslage Raketenwerfer !?

                      Dann sag mir mal auf welchem flugplatz und wann

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                      • Togusa
                        Togusa

                        #12
                        AW: Rechtslage Raketenwerfer !?

                        Die Rechtslage ist eigentlich eindeutig, da für unsere Modell auch die Luftverkehrsordnung zuständige ist und dort im § 7 Absatz 1 das Abwerfen von Gegenständen von Lfz geregelt ist. Einfach gesagt es ist verboten.

                        Ob der "Raketenwerfer" dabei unterer das Waffengesetzt fällt oder nicht ist dabei völlig egal, das ist eine andere Sache.

                        MFG Togusa

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                        • Toby
                          Member
                          • 08.06.2006
                          • 367
                          • Tobias
                          • Bremen/Hamburg

                          #13
                          AW: Rechtslage Raketenwerfer !?

                          Danke Togusa,

                          Aber Diese Frage hatten wir schon geklärt. Es geht um den Verkauf dieser Ware. Aber auch das hat sich mittlerweile schon fast erledigt. Ich glaube, ich hab sie verloren...

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