Da ich auch einige Modelle über 5 Kg fliege, Helis unf Flächen, und dieser Passus
für mich bis gestern unbekannt war, dache ich mir, evtl bin ich nicht allein ...
Ich möchte mit diesem Beitrag keine wilden Diskusionen " für und wieder" lostreten.
Es soll nur mal ne Info sein, die evtl. auch mal im Wiki aufgenommen werden sollte ..

Ein Vereinskolege stellte mir die Frage:
Carsten, hast Du Deine Modelle über 5 Kg auch schön gekennzeichnet ?
ich : :dknow: :dknow:

Muss ich mein Modell kennzeichnen?
Diese Frage beantwortet:
Modellflug und Luftrecht
Anlage 1 (zu § 14 Abs. 1 und § 19 Abs. 1)
Vorschriften über den Eintragungsschein und das Lufttüchtigkeitszeugnis sowie die Kennzeichnung von Luftfahrzeugen
(Fundstelle: BGBl. I 2008, 1264 - 1265)
I. Eintragungsschein und Lufttüchtigkeitszeugnis
Nicht modellflugrelevant.
III. Bundesflagge
Nicht modellflugrelevant.
IV. Gemeinsame Vorschriften
1. Nicht modellflugrelevant.
2. Nicht modellflugrelevant.
3. Unbemannte Ballone, Drachen, Flugmodelle mit einem Gewicht von fünf Kilogramm und mehr, sowie Flugkörper mit Eigenantrieb müssen an sichtbarer Stelle den Namen und die Anschrift des Eigentümers in dauerhafter und feuerfester Beschriftung führen.
Diese Vorschrift ist in der Modellflugszene weitgehend völlig unbekannt. Allerdings sollte sie insbesondere von den Jetfliegern beachtet werden, da gelegentlich Jetmodelle in Brand geraten sein sollen. Tritt der Brand zudem nach einem Absturz auf, der mit Sach- oder Personenschäden verbunden ist, könnte es zu Problemen führen, wenn sich herausstellt, dass das Modell nicht vorschriftsmäßig gekennzeichnet war. Es könnte der Verdacht entstehen, der Eigentümer wolle sich auf diese Art und Weise seiner Identifizierung entziehen.
Aber auch Betreiber von anderen Modellen mit einem Gewicht von fünf Kilogramm oder mehr sollten dieser Vorschrift Beachtung schenken.
Als Träger der Eigentümerdaten eignet sich nur ein geprägtes, gefrästes oder geätztes Metallschild. Nur das ist dauerhaft und feuerfest.
Auch nachzulesen bei rc-network.de



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