Helicommand unzulässig nach Luftrecht ???

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  • Tangokilo
    Tangokilo

    #1

    Helicommand unzulässig nach Luftrecht ???

    Hallo,
    habe bei stöbern im Netz was interessantes gefunden.

    Eigentlich kann der Helicommand ja den Hubschrauber autonom im Schwebeflug steuern.
    Der Heli wird durch die Lagesensoren und die Kamera ja selbstständig geflogen.....

    Dann lest mal dies:

    Mit Email vom 12.10.2006 hat uns die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH folgende Information zugesandt:

    Flugbetrieb mit unbemannten Luftfahrzeugen
    Anfragen zur Nutzung von sogenannten "UAV" (unmanned aerial vehicles) oder auch Drohnen nehmen ständig zu. In Deutschland existieren zurzeit noch keine Zulassungsbestimmungen für derartig autonom (selbststeuernd) operierende, motorgetriebene, unbemannte Luftfahrzeuge (nicht gemeint sind Modellraketen oder Freiflugmodelle). Deshalb ist ihr Betrieb (zumeist militärisch) derzeit ausschließlich innerhalb von Flugbeschränkungsgebieten möglich, wenn diese Lufträume hierfür genutzt werden dürfen und der UAV-Betreiber diesen Luftraum "exklusiv" nutzt, um eine Gefährdung anderen Luftverkehrs auszuschließen. Oftmals wird deshalb versucht, UAVs als Flugmodelle zu deklarieren und nach den einschlägigen Bestimmungen für Modellflug (§16, 16a LuftVO) operieren zu lassen. Dieses ist natürlich im Grundsatz nur dann zulässig, wenn auch alle Auflagen für "Flugmodelle" erfüllt sind. So ist allerdings ein autonomer Betrieb oder Betrieb außerhalb der Sichtweite des Steuerers unzulässig. Autonomer (selbststeuernder) Betrieb kommt schon deshalb nicht in Frage, weil im Sichtflug das Prinzip "See and Avoid" (sehen und ausweichen, oder sehen und gesehen werden) die oberste Maxime darstellt. Diese Fähigkeit gelte es nachzuweisen (was bisher nach meiner Kenntnis noch nicht gelungen ist).
    Es gelten die Regelungen der NfL I-59/06. Zur Erklärung für Nicht-Piloten: Eine "NfL" (Nachrichten für Luftfahrer) ist eine luftrechtliche Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung oder einer hierzu befugten Stelle (u.a. auch der DFS oder des Luftfahrtbundesamtes) und hat den Charakter einer Verordnung. Ganz abgesehen von dem damals noch gar nicht virulenten Thema "UAV" sollte der Inhalt dieser NfL's für alle Modellflugpiloten und Modellflugplatzbetreiber auch heute noch von Interesse sein - weil gültig!

    Da es aufgrund des heutigen Standes der Elektronik für einen ambitionierten Modellbauer kein Problem sein sollte, eine Art autonom betriebenes Flugmodell zu basteln, sei hierauf nochmals hingewiesen. Ein gesondertes Regelwerk (Zulassungsvoraussetzungen und Betriebsvorschriften) für zivile UAVs ist derzeit - wie oben erwähnt - weder national noch international vorhanden. Es wird allerdings mit Hochdruck an entsprechenden Regelungen für die zivile Nutzung von UAVs (als Teilnehmer am allgemeinen Luftverkehr) gearbeitet. Bis es soweit ist, empfehlen wir dringend im Bedarfsfall in Zusammenarbeit mit der zuständigen Landesluftfahrtbehörde, dem Luftfahrtbundesamt und, sofern kontrollierter Luftraum in Anspruch genommen werden soll, mit uns, der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, eine Lösung im Einzelfall zu suchen. Seitens der DFS ist hierfür der Bereich CC/FLD zuständig.


    Somit wäre es ja dann unzulässig sollch ein Fluggerät zu betreiben *

    mfg
    Thomas
  • willie
    willie

    #2
    Re: Helicommand unzulässig nach Luftrecht ???

    Zitat von Tangokilo
    Hallo,
    habe bei stöbern im Netz was interessantes gefunden.

    Eigentlich kann der Helicommand ja den Hubschrauber autonom im Schwebeflug steuern.
    Der Heli wird durch die Lagesensoren und die Kamera ja selbstständig geflogen.....

    Dann lest mal dies:

    Mit Email vom 12.10.2006 hat uns die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH folgende Information zugesandt:

    Flugbetrieb mit unbemannten Luftfahrzeugen
    Anfragen zur Nutzung von sogenannten "UAV" (unmanned aerial vehicles) oder auch Drohnen nehmen ständig zu. In Deutschland existieren zurzeit noch keine Zulassungsbestimmungen für derartig autonom (selbststeuernd) operierende, motorgetriebene, unbemannte Luftfahrzeuge (nicht gemeint sind Modellraketen oder Freiflugmodelle). Deshalb ist ihr Betrieb (zumeist militärisch) derzeit ausschließlich innerhalb von Flugbeschränkungsgebieten möglich, wenn diese Lufträume hierfür genutzt werden dürfen und der UAV-Betreiber diesen Luftraum "exklusiv" nutzt, um eine Gefährdung anderen Luftverkehrs auszuschließen. Oftmals wird deshalb versucht, UAVs als Flugmodelle zu deklarieren und nach den einschlägigen Bestimmungen für Modellflug (§16, 16a LuftVO) operieren zu lassen. Dieses ist natürlich im Grundsatz nur dann zulässig, wenn auch alle Auflagen für "Flugmodelle" erfüllt sind. So ist allerdings ein autonomer Betrieb oder Betrieb außerhalb der Sichtweite des Steuerers unzulässig. Autonomer (selbststeuernder) Betrieb kommt schon deshalb nicht in Frage, weil im Sichtflug das Prinzip "See and Avoid" (sehen und ausweichen, oder sehen und gesehen werden) die oberste Maxime darstellt. Diese Fähigkeit gelte es nachzuweisen (was bisher nach meiner Kenntnis noch nicht gelungen ist).
    Es gelten die Regelungen der NfL I-59/06. Zur Erklärung für Nicht-Piloten: Eine "NfL" (Nachrichten für Luftfahrer) ist eine luftrechtliche Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung oder einer hierzu befugten Stelle (u.a. auch der DFS oder des Luftfahrtbundesamtes) und hat den Charakter einer Verordnung. Ganz abgesehen von dem damals noch gar nicht virulenten Thema "UAV" sollte der Inhalt dieser NfL's für alle Modellflugpiloten und Modellflugplatzbetreiber auch heute noch von Interesse sein - weil gültig!

    Da es aufgrund des heutigen Standes der Elektronik für einen ambitionierten Modellbauer kein Problem sein sollte, eine Art autonom betriebenes Flugmodell zu basteln, sei hierauf nochmals hingewiesen. Ein gesondertes Regelwerk (Zulassungsvoraussetzungen und Betriebsvorschriften) für zivile UAVs ist derzeit - wie oben erwähnt - weder national noch international vorhanden. Es wird allerdings mit Hochdruck an entsprechenden Regelungen für die zivile Nutzung von UAVs (als Teilnehmer am allgemeinen Luftverkehr) gearbeitet. Bis es soweit ist, empfehlen wir dringend im Bedarfsfall in Zusammenarbeit mit der zuständigen Landesluftfahrtbehörde, dem Luftfahrtbundesamt und, sofern kontrollierter Luftraum in Anspruch genommen werden soll, mit uns, der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, eine Lösung im Einzelfall zu suchen. Seitens der DFS ist hierfür der Bereich CC/FLD zuständig.


    Somit wäre es ja dann unzulässig sollch ein Fluggerät zu betreiben *

    mfg
    Thomas
    Das Ein RC-Heli mit Helicommand nicht unbeaufsichtigt geflogen werden darf vergasst Du ??

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    • Tangokilo
      Tangokilo

      #3
      Re: Helicommand unzulässig nach Luftrecht ???

      Hi,

      da steht "autonom", also ohne Zutun des Piloten ist verboten..........
      Somit wäre es egal ob Du dabei zusiehst und eingreifen könntest...

      mfg
      Thomas

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      • andrew
        andrew

        #4
        Re: Helicommand unzulässig nach Luftrecht ???

        Ich denke es geht um z.B. Drohnen, die via GPS Steuerung völlig autonom und ohne direkte Sichtverbindung fliegen können. Gerade das kann der HC nicht! Er kann keine Koordinaten verarbeiten und so autonom fliegen. Ohne Pilot nix los

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        • Tangokilo
          Tangokilo

          #5
          Re: Helicommand unzulässig nach Luftrecht ???

          Und was ist mit der Funktion "Schwebeflug" *

          mfg
          Thomas

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          • dl7uae
            dl7uae

            #6
            Re: Helicommand unzulässig nach Luftrecht ???

            Mist, muss ich den stinkenden Heli doch wieder im Kofferraum transportieren. War so bequem, ihn allein nach Hause fliegen zu lassen. HC macht's möglich.

            Tom

            Der schwebt gerade mal so lange mit HC "autonom", dass ich mir 'ne Mücke aus dem Gesicht wischen kann.

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            • Rubicon
              Member
              • 14.02.2007
              • 243
              • Thomas

              #7
              Re: Helicommand unzulässig nach Luftrecht ???

              Hallo
              Tom, Dein Heli schaft 50 km ohne nachzutanken? Respekt!
              Ein Vereinskollege hat das neulich auch gemacht, den Heli allein nach Hause geschickt.
              Aus dem Schweben ist der Heli plötzlich sanft angestiegen und hat sich selbst
              in Marsch gesetzt. Alle ganz verwundert, denn er ist sonst nie über 2m gestiegen.
              Der Kollege war am meisten verwundert und konnte nix machen als hinterher laufen.
              Hinter dem Wald hat er das Teil wiedergefunden: Sprit alle.
              Wer weiß, wo der Heli mit dem HC sonst noch hin geflogen wäre.
              Was der Fehler war* Keine Ahnung.
              Vielleicht hatte der HC das Rumgeschwebe satt und hatte nur vergessen die Spritanzeige abzulesen.

              Gruß
              Tom

              Kommentar

              • J-S
                J-S
                modellbau-nordhausen
                Fachgeschäft & Flugschule
                • 16.07.2003
                • 1073
                • jens
                • Nordhausen/Thüringen

                #8
                Re: Helicommand unzulässig nach Luftrecht ???

                da der HC die Pitchfunktion nicht mit kontrolliert,kann sicher auch keine Rede von autonomen Fliegen sein.

                Grüße JS
                www.modellbau-nordhausen.com
                Flugschule & Bauservice

                Kommentar

                • DerMitDenZweiLinkenHänden
                  RC-Heli TEAM
                  • 09.12.2004
                  • 12087
                  • Kurt
                  • Hinterbrühl/Wien

                  #9
                  Re: Helicommand unzulässig nach Luftrecht ???

                  Oftmals wird deshalb versucht, UAVs als Flugmodelle zu deklarieren und nach den einschlägigen Bestimmungen für Modellflug (§16, 16a LuftVO) operieren zu lassen. Dieses ist natürlich im Grundsatz nur dann zulässig, wenn auch alle Auflagen für "Flugmodelle" erfüllt sind. So ist allerdings ein autonomer Betrieb oder Betrieb außerhalb der Sichtweite des Steuerers unzulässig.
                  Das sagt für mich eindeutig, dass eine Drohne kein RC-Heli ist. Und umgekehrt.

                  Kurt
                  Bauberichte und viele Fotos auf meiner Homepage - siehe dazu im Profil

                  Kommentar

                  • Thomas Zink
                    Thomas Zink

                    #10
                    Re: Helicommand unzulässig nach Luftrecht ???

                    @ J-S

                    Der HC-Pro steuert auch Pitch  


                    @ Kurt genau das wollte ich auch gerade schreiben,


                    Gruß Thomas

                    Kommentar

                    • Michael Vogler
                      RC-Heli TEAM
                      • 24.05.2006
                      • 4685
                      • Michael
                      • im Verein, Wild und viel in Kärnten ;-)

                      #11
                      Re: Helicommand unzulässig nach Luftrecht ???

                      Waaaahnsinn,

                      so schönes Wetter und es wird in Gesetzestexten geblättert
                      und nach der Nadel im Heuhaufen gesucht, was und was nicht zulässig ist
                      und was uns das fliegen verbieten kann.

                      Warum kann man nicht einfach mal lockerer an das Ganze Hobby herangehen
                      und einfach nur Spaß daran haben, ich für meinen Teil gehe lieber fliegen als dass
                      ich mir Gesetzestexte raussuche die mir das fliegen erschweren könnten.

                      Eigentlich kann der Helicommand ja den Hubschrauber autonom im Schwebeflug steuern.
                      Der Heli wird durch die Lagesensoren und die Kamera ja selbstständig geflogen.....
                      Der Autopilot steuert den Verkehrsflieger auch autonom wenn den Piloten bei einem Langstreckenflug
                      evtl. mal die Augendeckel für ein paar Minuten runterfallen (kann mir keiner Erzählen dass das nicht vorkommt).

                      Dann wäre ja ein Autopilot auch nicht zulässsig

                      Wir könnten uns auch noch mit selbsterdachten Auflagen das Leben bzw. fliegen schwieriger gestalten als
                      es so schon ist.

                      Wie heißt es so schön: Es wird so lange in der Sch..... gerührt bis sie zu stinken beginnt.

                      Geht einfach fliegen und kramt nicht irgendwelche Gesetze hervor die irgendwo vor sich hin schlummern.

                      Schlafende Hunde soll man nicht wecken und es lesen mit Sicherheit auch viele mit, die als Gegner von
                      Modellflugplätzen recht aktiv sind.

                      Denen wird dann so ein Scheinargument direkt auf dem Präsentierteller serviert, welches sie dann
                      wieder gegen uns verwenden können und der ßrger auf dem Flugplatz vorprogrammiert ist.

                      So ist allerdings ein autonomer Betrieb oder Betrieb außerhalb der Sichtweite des Steuerers unzulässig
                      Im ßbrigen fliege ich meine Helis immer in meiner Sichtweite - also ist der ganze Mist sowieso hinfällig

                      Kommentar

                      • Meinrad
                        Senior Member
                        • 07.06.2001
                        • 1975
                        • Meinrad

                        #12
                        Re: Helicommand unzulässig nach Luftrecht ???


                        Der Meinung bin ich auch.


                        Ich verstehe das nicht, da hat man einen Freiraum und dann versucht man krampfhaft, diesen in eigener Regie einzuengen.

                        Gruß Meinrad

                        Kommentar

                        • DerMitDenZweiLinkenHänden
                          RC-Heli TEAM
                          • 09.12.2004
                          • 12087
                          • Kurt
                          • Hinterbrühl/Wien

                          #13
                          Re: Helicommand unzulässig nach Luftrecht ???

                          Schlafende Hunde soll man nicht wecken und es lesen mit Sicherheit auch viele mit, die als Gegner von
                          Modellflugplätzen recht aktiv sind.
                          Denen wird dann so ein Scheinargument direkt auf dem Präsentierteller serviert, welches sie dann
                          wieder gegen uns verwenden können und der ßrger auf dem Flugplatz vorprogrammiert ist.
                          Genau!
                          Und in Zukunft bitte nur Videos, wo beim Auspuff rosa Blümchen rauskommen und in den allgemeinen Diskussionsfreds bitte nur noch nachfragen wie's einem geht oder vom schönen blauen Himmel erzählen.
                          Links sind nur noch gestattet, wenn sie auf Rosamunde Pilcher-Rezensionen zeigen.

                          Amen.
                          Kurt
                          Bauberichte und viele Fotos auf meiner Homepage - siehe dazu im Profil

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                          • Hermann Schellenhuber
                            Hermann Schellenhuber

                            #14
                            Re: Helicommand unzulässig nach Luftrecht ???

                            Servus Thomas,

                            eine Quellenangabe des Textes wäre nicht schlecht gewesen, du hast ihn sicherlich von hier:



                            Im ßbrigen denke ich aber nicht, daß ein Betrieb mit Helicommand unzulässig wäre und ihr euch da nur unnötig den Kopf darüber zerbrecht!

                            Schöne Grüße,
                            Hermann

                            Kommentar

                            • Hawk
                              Hawk

                              #15
                              Re: Helicommand unzulässig nach Luftrecht ???

                              Also so wie ich es sehe ist Autonomer Flugbetrieb nicht erlaubt.
                              Aber Was ist Autonomer Flugbetrieb?

                              Also soweit ich weiß ist Autonomer Flugbetrieb definiert als selbst steuerndes System das ohne jeglichen zutuns eines Piloten alle für den Flug erforderlichen aufgaben zu Steuern.

                              Das beinhaltet auch Starten und Landen sowie vorgegebene Flugbewegungen zu machen (Fliegen von A nach B).

                              Und vorallem das alles unbeaufsichtigt!

                              Das HC System ist aber kein Autonomes System.

                              Selbstständig Starten und Landen kann es nicht und von A nach B fliegen auch nicht.
                              Starten und Landen wird immer noch vom Piloten gesteuert genauso wie die Richtung in die sich der Hubschrauber bewegen soll...

                              Außerdem befindet sich der Hubschrauber immer in Sichtkontakt (Oder sollte er zumindest).

                              Man könnte natürlich mit einem HC ein AutonomesFlugsysthem aufbauen aber das bedarf anderer Software und noch ein Paar zusatzanbauten.

                              Also das fliegen mit dem HC ist kein Autonomes fliegen und somit auch zulässig.

                              Und im Übrigen ist autonomes Fliegen unter Direkten (also nicht TV oder Teleskop und Ähnliches) Sichtbedingungen und mit der Möglichkeit das eine Person jederzeit eingreifen kann und selber steuern kann wieder zulässig soweit ich weis.

                              Natürlich immer unter den Gesetzlichen Bedingungen des Modellfluges zudem im Übrigen auch die Einhaltung (bzw. das fernbleiben) der Flugräume gildet!

                              Kommentar

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