Muss ich jetzt zum Tischer fahren um meine Pinsel auszuwaschen?
Das erinnert mich irgendwie an den kleinen Jungen der Zigaretten will und sich die Bankomatkarte eines älteren ausborgt.
Kasperltheater...
Zuletzt geändert von Peter Grod; 06.06.2014, 08:44.
Im Baumarkt wirst du nur noch das unwirksame Aromaten Verdünnungs Rückfettungszeug bekommen, was wahrscheinlich auch nur noch auf Zitronenbasis und unbrennbar ist.
Passt ja zu den Lacken. Die sind ja alle auch wasserbasierende Acrylatlacke.
Wozu braucht man noch ACETON.
Uran gibt es ja auch nicht mehr in der Apotheke.
Früher hast Du da sogar noch roten Phosphor ohne Bestellung bekommen.
Benzin kann und wird man nicht verbieten, denn Benzin ist Politik und ein sehr großer Batzen Staatseinnahmen.
Die schneiden sich doch nicht ihren eigenen Geldsäckel ab.
Gruß Klaus
Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.
Man könnte meinen beim Heli einstellen kommt es auf die 5. Stelle hinter dem Komma an, bei politischen Aussagen ist scheinbar absolut ausreichend mal schön quer über alles pauschal abzuziehen.
Zuletzt geändert von Peter Grod; 06.06.2014, 09:04.
Soweit ich es durch googeln herausfinden konnte, sind die hier gemachten Aussagen falsch.
Ich konnte nirgends entdecken, das Aceton, Toluol oder Nitromethan verboten werden sollen.
Die einzigen aussagen hierzu stammen aus zwei Heli Foren....
Korrekt wäre, das die Abgabe reglementiert wird. Die hier aufgelisteten Produkte sind leicht entzündlich (nach Gefahrstoffrecht).
Gefahrstoffe dürfen von Personen abgegeben werden, die die erforderliche Sachkunde besitzen. Apotheker und PTA besitzen diese durch ihre Ausbildung. PKA müssen im Besitz eines Sachkundenachweises sein, der üblicherweise mit der Abschlussprüfung erbracht wird.
An wen dürfen Gefahrstoffe abgegeben werden?
Bei sehr giftigen, giftigen, hochentzündlichen, brandfördernden und gesundheitsschädlichen Stoffen gilt:
- Der Empfänger ist mindestens 18 Jahre alt
- Der Gefahrstoff wird für einen erlaubten Zweck verwendet und es bestehen keine Anhaltspunkte für eine unerlaubte Verwendung oder Weiterveräußerung.
- Die abgebende Person hat zu entscheiden, ob der angegebene Verwendungszweck erlaubt ist bzw. authentisch ist oder nicht!
Da die Versandhändler nicht immer das Wissen haben Gefahrstoffe und Gefahrgüter korrekt zu handlen, wird dies scheinbar auf "geschulte" Leute übergeben wie z.B. Apotheken.
Den Preis wird dies sicher nicht minimieren Hat jemand einen richtigen Link, wo von Verbote gesprochen wird ?
Ich finde es echt grenzwertig, das hier manche einfach mal pauschal von Verbote reden und jeder dann auf den Zug aufspringt "nieder mit der EU".
Korrekt wäre, das die Abgabe reglementiert wird. Die hier aufgelisteten Produkte sind leicht entzündlich (nach Gefahrstoffrecht).
Schön wenns nicht so ist, aber dann frage ich mich wie ein Sprithändler dazu kommt, seine Kunden über ein Verbot zu informieren?
Außerdem, was bedeutet dann der Link im Eingangspost?
Zuletzt geändert von Klaus O.; 06.06.2014, 11:03.
Gruß Klaus
Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.
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