ich habe leider ein Problem mit der Gewährleistung bei Hobbywing und hätte gerne Eure Meinung und Erfahrungen dazu.
Ich habe im September 2023 einen Hobbywing Platinum V4 130A 5-14S BEC 10A gekauft. Da ich den 12S-Hubschrauber dann doch nicht fertiggestellt habe, lag der Regler bis zum März dieses Jahres im Schrank. Dann habe ich ihn in einen Goblin RAW 580 mit 6S eingebaut.
Nach nur 10 Flügen kam dann beim Anstecken des Akkus die Fehlermeldung vom Sender, dass die BEC Spannung nur bei 5V liege (anstatt der 7,4 V, die ich im ESC programmiert hatte). Ich wollte dies dann mit der Programmierbox prüfen. Jedoch bekam diese keinen Zugriff mehr auf die Einstellungen des Reglers.
Daraufhin stellte ich in Abstimmung mit meinem Händler einen Garantieantrag bei Robitronic, dem Servicepartner von Hobbywing. Ich bekam dann die Rückfrage, ob ich eine Pufferschaltung oder einen Stütz-Akku im Modell verbaut hatte. Ich schrieb zurück, dass ich nur den den mitgelieferten Kondensator angeschlossen hatte.
Einige Zeit später kam dann die Nachricht von meinem Händler, dass er den Regler von Robitronic erhalten habe und eine Garantie bzw. Gewährleistung abgelehnt wurde. Begründung: „Aufgrund des Alters liegt hier laut Gesetz nun die Beweisumkehr bei Gewährleistungsansprüchen vor, nach unserer Durchsicht ist ein von Anfang an bestehender Defekt, als sehr unwahrscheinlich anzusehen daher müssen wir die Gewährleistung leider ablehnen.“ Eine Rückfrage ergab, dass es an den Bauteilen des Reglers anscheinend Spuren eines Rückstroms gegeben habe.
Mein Händler hält die Ablehnung für rechtlich korrekt. 329 € plus der Versand des Reglers nach Österreich sind damit verloren.
Wie seht Ihr das? Kann es zu Rückströmen kommen, wenn nur der mitgelieferte Kondensator angeschlossen wird?
Viele Grüße
Tanja
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