CC Rückruf Rechte der Käufer

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  • zab
    zab
    Member
    • 20.01.2006
    • 338
    • Claus
    • MFCO homebase Oberottmarshausen

    #1

    CC Rückruf Rechte der Käufer

    Hallo Heligemeinde,

    die CC Rückrufaktion ist ja zur Genüge bekannt.
    Aus gegebenem Anlass eine Frage an die Juristen im Forum.

    Wie sieht denn die gesetzliche Regelung bei solchen Fällen aus.

    Konkret: Welche Rechte kann ich als Käufer im Bereich Wandelung, Rückabwicklung geltend machen.
    Hier sollte es doch auch Fristen geben, wenn z.B. eine Reparatur, Ersatzlieferung nicht erfolgt wie im aktuellen Fall. D.h. wann muss eine Rückabwicklung erfolgen, wenn z.B. aktuell kein Ersatz geliefert wird.

    Im konkreten Fall bietet Robbe seinen Händlern ja die Rücknahme gegen Kaufpreiserstattung des Händlers, oder Tausch gegen Robbe Regler (momentan auch nicht lieferbar) an. Robbe bietet also seinen Händlern denke ich eine seriöse und kulante Lösung.
    Bei einem CC 120 er Regler liegt der Händler EK bei knapp über 50 Euronen (hab ich schriftlich). Richtig gelesen. Soviel zu den geringen Spannen im reinen Handel. Mein Händler (Robbe Händler) bietet mir jetzt an, mir einen Regler eines anderen Herstellers zu liefern und mir für den 120 er Regler genau diese 50 Euro zu erstatten, die er von Robbe bekommt.

    Als Kunde also doppelt veräppelt. Gewinn vom CC eingestrichen (Gewährleistungsärger selbst weg) und noch mal Gewinn vom neuen verkauften Regler.

    Dieses Verhalten macht mich stinkig. Ich würde dem Händler hier gerne mal seine Rechte und Pflichten klarmachen.


    Vielen Dank für "fachkompetente Antworten". Bitte kein Halbwissen da gibt es schon genug Beiträge.


    Gruß Claus
    Nur der Kleingeistige behält Ordnung, das Genie überblickt das Chaos
  • leechesx
    Gelöscht
    • 31.05.2010
    • 1119
    • Thomas

    #2
    AW: CC Rückruf Rechte der Käufer

    Die Erstattung des Kaufpreises ist erst der letzte Schritt, den du als Käufer einschlagen kannst. Meist ist das so, dass entweder

    - ein Tauschgerät (in diesem Fall Regler) bekommst
    - oder Nachbesserung verlangen kannst; hierfür muss dann eine "angemessene" Frist gesetzt werden, und das Wörtchen >angemessen< im juristischen Sprachgebrauch kann von 1 Tag bis 1 Jahr gehen. Also vom Gesetzgeber bewusst offen gelassen.

    Erst wenn das alles nicht gegeben ist, kannst du vom Kauf zurücktreten (weil Kaufpreiserstattung nichts anderes ist).

    Und durch die Rückrufaktion, will CC ja nachbessern. Heißt im Endeffekt für dich, dass du keinen Kaufpreis zurück erstattet bekommen wirst.

    Kommentar

    • Taumel S.
      Senior Member
      • 31.12.2008
      • 26320
      • Helfried
      • Ã?sterreich

      #3
      AW: CC Rückruf Rechte der Käufer

      Wenn der Hersteller seine Unfähigkeit zugibt, kannst du natürlich vom Kauf zurücktreten. Außer, das Gerät war schon länger in Benutzung.

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      • andy_f
        andy_f

        #4
        AW: CC Rückruf Rechte der Käufer

        Wenn es soweit kommen sollte, dass die Variante der Kaufpreiserstattung ansteht, also der Rücktritt vom Kaufvertrag, weil das Recht auf Nachbesserung mehrmals fehl schlägt, dann bekommst Du den Kaufpreis wieder, den Du bei Deinem Händler gezahlt hast und nicht das was Dein Händler von robbe bzw CC wiederbekommt. Also nix von wegen nur € 50,-. Rücktritt vom Kaufvertrag, den Du ja mit Deinem Händler gemacht hast heisst: Er bekommt die Ware zurück und Du Dein Geld.

        So nen Quark hab ich ja noch nie gehört. Was ab und an mal gemacht wird, das nur der Zeitwert erstattet wird, ob das rechtlich sauber ist mag ich nicht zu beurteilen.

        Kommentar

        • stein
          stein-elektronik.de
          Onlineshop
          • 18.07.2005
          • 2452
          • Hans-Willi

          #5
          AW: CC Rückruf Rechte der Käufer

          Hi !

          Reden wir von einem Phoenix ICE 120 HV BL.
          50 EUR EK ? Sorry, aber Ihr habt alle nen Clown gefrühstückt. Für den Preis nehme ich mehrere Kartons !

          Das ist wohl eher eine Masche Deines Händlers, um die Rückerstattung auf ein lächerliches Maß zu drücken.

          Ein Händler hat eine "angemessene Zeit" (da gibt es leider keine verbindlichen Fristen) den Fehler zu beheben oder den Regler auszutauschen oder das Geld zurück zu erstatten.

          Als angemessene Frist würde ich mal maximal 6 Wochen in Betracht ziehen und das ist eher auf der ganz sicheren Seite. Danach schriftlich eine Nachfrist von max. 2 Wochen setzen für die Rückabwicklung.

          Ein seriöser Händler erstattet den kompletten Kaufpreis, wenn die Ware fehlerhaft ist und durch Nachbesserung nicht instand gesetzt werden kann.

          Wenn nicht, dann mal einen gepflegten Hinweis auf das Gewährleistungsrecht geben.

          Wenn Du Dich mit 50 EUR abspeisen läßt, dann bist Du es ehrlich gesagt selber schuld.

          Gruss
          Hans-Willi
          Stein Elektronik The Multirotor Specialists

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          • zab
            zab
            Member
            • 20.01.2006
            • 338
            • Claus
            • MFCO homebase Oberottmarshausen

            #6
            AW: CC Rückruf Rechte der Käufer

            Hallo Forum,

            schon mal Danke für die Infos.

            Ich habe in der Zwischenzeit meinen Anwalt angerufen und kurz nachgefragt.

            Hier in kurzen Worten die Antwort.

            Durch den Rückruf ist dokumentiert, dass die Ware nicht für den bestimmungsgemässen Gebrauch geeignet ist. Der Kaufer hat das Recht vom Verkäufer Austausch oder Nachbesserung zu fordern. Das Wahlrecht liegt beim Käufer. Der Händler kann nur vorschlagen aber nicht vorgeben.

            Die Zeiten für eine Fristsetzung zur Nachbesserung oder Lieferung einer mängelfreien Ware sind per Gesetz nicht definiert.

            ßblich bei reiner Handelsware ist jedoch ein Zeitraum mindestens über ein Wochenende. Die Empfehlung des Anwaltes lag bei einer Fristsetzung von 10 Tagen.

            Falls diese Frist verstreicht kann man vom Kaufvertrag zurücktreten. Klar, dass der Händler hierbei der ges. Kaufpreis incl. Lieferkosten etc. zu erstatten hat.

            Falls der Verkäufer darauf nicht eingeht ist dies sofort ein Fall für die Advocard.
            Meist reicht aber dann schon ein Anwaltliches Schreiben und der Verkäufer zahlt.

            Da in diesem Fall die Rechtslage glasklar ist, gibt es hier für den Verkäufer wenig bis gar keinen Spielraum.

            Betreffende Paragraphen sind BGB 339 und 340.

            Gruß

            Claus
            Nur der Kleingeistige behält Ordnung, das Genie überblickt das Chaos

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