die CC Rückrufaktion ist ja zur Genüge bekannt.
Aus gegebenem Anlass eine Frage an die Juristen im Forum.
Wie sieht denn die gesetzliche Regelung bei solchen Fällen aus.
Konkret: Welche Rechte kann ich als Käufer im Bereich Wandelung, Rückabwicklung geltend machen.
Hier sollte es doch auch Fristen geben, wenn z.B. eine Reparatur, Ersatzlieferung nicht erfolgt wie im aktuellen Fall. D.h. wann muss eine Rückabwicklung erfolgen, wenn z.B. aktuell kein Ersatz geliefert wird.
Im konkreten Fall bietet Robbe seinen Händlern ja die Rücknahme gegen Kaufpreiserstattung des Händlers, oder Tausch gegen Robbe Regler (momentan auch nicht lieferbar) an. Robbe bietet also seinen Händlern denke ich eine seriöse und kulante Lösung.
Bei einem CC 120 er Regler liegt der Händler EK bei knapp über 50 Euronen (hab ich schriftlich). Richtig gelesen. Soviel zu den geringen Spannen im reinen Handel. Mein Händler (Robbe Händler) bietet mir jetzt an, mir einen Regler eines anderen Herstellers zu liefern und mir für den 120 er Regler genau diese 50 Euro zu erstatten, die er von Robbe bekommt.
Als Kunde also doppelt veräppelt. Gewinn vom CC eingestrichen (Gewährleistungsärger selbst weg) und noch mal Gewinn vom neuen verkauften Regler.
Dieses Verhalten macht mich stinkig. Ich würde dem Händler hier gerne mal seine Rechte und Pflichten klarmachen.
Vielen Dank für "fachkompetente Antworten". Bitte kein Halbwissen da gibt es schon genug Beiträge.
Gruß Claus

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