Bin ich haftbar, wenn mein Zippy Schaden verursacht?

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  • Dietmar Eiberger
    Dietmar Eiberger

    #31
    AW: Bin ich haftbar, wenn mein Zippy Schaden verursacht?

    Hallo Klaus


    Also ich schaffe das ab und an deine Lipos beim Laden zu beobachten,
    manchmal genehmige ich mir ein Eis nebenbei, oder auch mal ein kühles Karamalz !! Und was deinen Bastelraum 1Stock höher angeht ich wäre froh wenn ich so eine möglichkeit hätte.Meine Ecke kennst du ja !!


    Gruß Dietmar

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    • Klaus G.
      Klaus G.

      #32
      AW: Bin ich haftbar, wenn mein Zippy Schaden verursacht?

      Zitat von Dietmar Eiberger Beitrag anzeigen
      Hallo Klaus


      Also ich schaffe das ab und an deine Lipos beim Laden zu beobachten,
      manchmal genehmige ich mir ein Eis nebenbei, oder auch mal ein kühles Karamalz !!
      Hi Dietmar,
      jo hast recht doch auch da schaue ich ab und an mal weg
      Bin nachher im Vereinsraum, Besprechung für die Ausstellung. Da trinke ich dann ein schönes kühles Karamalz auf dich

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      • Dietmar Eiberger
        Dietmar Eiberger

        #33
        AW: Bin ich haftbar, wenn mein Zippy Schaden verursacht?

        Zitat von Klaus G. Beitrag anzeigen
        Da trinke ich dann ein schönes kühles Karamalz auf dich
        Hi Klaus


        Na dann Prost und Grüße an den Rest !!

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        • Klaus G.
          Klaus G.

          #34
          AW: Bin ich haftbar, wenn mein Zippy Schaden verursacht?

          Ach ja, Lipos sind abgeklemmt

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          • m.a.r.t.i.n
            m.a.r.t.i.n

            #35
            AW: Bin ich haftbar, wenn mein Zippy Schaden verursacht?

            damit ich während dem fliegen laden kann, habe ich ein babyfon neben dem Ladegerät sowie eine webcam die mir alles live auf den Sender überträgt. über der Ladestation hängt natürlich ein Rachmelder, ein ferngesteuerter Feurlöscher, den ich auch vom Sender aus bediene.
            Natürlich habe ich meine Lipos in einem explosionsgeschütztem Feuerfesten Behälter. Bevor ich meine Ladestation in Betrieb genommen habe, habe ich sie mir von unserem Feuerwehrhauptmann überprüfen lassen. Wir haben aber sicherheitshalber ausgemacht, dass ich jedes mal, bevor ich einen Ladevorgang, vorher nochmal bei der Feuerwehr anrufe, damit die im Falle des Falles besser vorbereitet sind.
            Alle meine Nachbarn, habe ich zu einem kurzen Vortrag eingeladen, um sie über die Risiken meines ladevorgangs aufzuklären. Daraufhin hat mir jeder seine schriftliche Erlaubnis gegeben Lipos zu laden bis auf Herr Huber, der erst eingewilligt hat, als ich ihm einenen extragroßen Feuerlöscher vorbeibrachte.
            Achja natürlich schicke ich meine Lipos alle 10 Zyklen zum Hersteller zum Check, damit ich auch sicher sein kann, dass die Zellen in Ordnung sind. nach 40 zyklen ist es mir aber dennoch zu riskant, sodass der Hersteller meine Zellen zur fachgerechten Entsorgung zurück bekommt.
            Ich muss außerdem sagen, dass ich, obwohl es schon hochstromtauglichere Zellen gibt, ausschlißlich nur 15C Zellen benutze, weil nur diese schon lange genug am Markt sind um sich als sicher genug zu etablieren. Ich belaste die Zellen selbstverständlich nur mit 5C um ausreichend Reserven zu haben. Geladen wird nur mit 0,25C was mir bei den angegebenen 1C noch als vertretbar erscheint.

            lg ihr Ladeschlussleuchten
            Martin

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            • JMalberg
              RC-Heli TEAM
              • 05.06.2002
              • 22636
              • J
              • D: um Saarbrücken drum rum

              #36
              AW: Bin ich haftbar, wenn mein Zippy Schaden verursacht?

              @m.a.r.t.i.n:
              Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
              Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

              Kommentar

              • DarkSoul666
                DarkSoul666

                #37
                AW: Bin ich haftbar, wenn mein Zippy Schaden verursacht?

                @m.a.r.t.i.n
                Meinst du nicht, du bist ein wenig Leichtsinnig?
                Wie kannst du die Akkus nur ausserhalb eines Atombombenfesten Bunker ladden? tztztzt

                Kommentar

                • Jürgen S
                  Jürgen S

                  #38
                  AW: Bin ich haftbar, wenn mein Zippy Schaden verursacht?

                  Zitat von m.a.r.t.i.n Beitrag anzeigen
                  Ladeschlussleuchten
                  Martin

                  Der gefällt mir !

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                  • Sycorax
                    Sycorax

                    #39
                    AW: Bin ich haftbar, wenn mein Zippy Schaden verursacht?

                    Die Frage ist, ob ich persönlich in Haftung genommen werden kann, weil sich die Versicherung darauf berufen könnte, dass der Akku eben keine Zertifizierung hat.
                    Hast Du mal die Reste eines LiPo-Brandes gesehen ? Ich schon ! Da wird's schon schwierig, überhaupt festzustellen, was da eigentlich gebrannt hat. Aufkleber sind danach jedenfalls nicht mehr vorhanden.

                    Unabhängig davon stellt sich noch die Frage, ob die Private Haftpflichtversicherung, die Hausrat, die Gebäude Versicherung oder die Hausrat Versicherung des Nachbarn zuständig ist. Das ist viel spannender - weil die sich die Zuständigkeit hin und her schieben, damit sie nicht zahlen müssen.

                    Kommentar

                    • Kraeuterbutter
                      Kraeuterbutter

                      #40
                      AW: Bin ich haftbar, wenn mein Zippy Schaden verursacht?

                      Akku darf nur unter Beobachtung geladen werden....

                      gilt das auch für Laptop und Handy, wo ebenfalls Lipos/LiIons verbaut sind ?

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                      • OctavAndreas
                        OctavAndreas

                        #41
                        AW: Bin ich haftbar, wenn mein Zippy Schaden verursacht?

                        Zitat von Viktor Beitrag anzeigen
                        Hallo Andreas



                        Dann verstehe ich das hier nicht:

                        "Nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wird ein Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeiführt."

                        Gruß

                        Viktor
                        Nunja, das ist der Wortlaut des alten VVG. In der Neureformierung aus dem letzten Jahr ist Fahrlässigkeit außen vor.

                        In dem in diesem Fred geschilderten Fall klare ansage: Haften für den Schaden : "JA !!!!" , begründet in § 823 BGB und wenn eine PHV vorhanden ist (und die Prämien bezahlt), werden die an die Stelle des Verursacher treten und den Schaden begleichen (und natürlich im Vorfeld unberechtigte Ansprüche abwehren) - ist doch eigentlich ganz einfach... Und ja, aus meiner beruflichen Praxis heraus kann ich sagen, es gibt immer noch einige, die meinen eine PHV brauchen sie nicht abzuschließen....

                        Mit freundlichem Gruß

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