Ein Akku hat ja keinen Zyklenzähler wie ein Auto. Viele Firmen erkennen eine Reklamation bei Akkus nur noch innerhalb der ersten4 Wochen nach Kauf an.
Oder aber mal hier ein Auszug aus den AGBs eines Imprteurs:
Ein Gewährleistungsanspruch für Akkumulatoren gilt nur dann, sofern durch den Verbraucher nachgewiesen werden kann, dass der Akku bereits beim Kauf einen Defekt aufweist. Defekte können sein: Der Akku ist aufgebläht oder die Zellspannung weicht von der Norm ab. Der Verbraucher hat unmittelbar 24 Stunden nach Kauf des Akkus diesen auf evtl. Schäden zu überprüfen und ggf. gegenüber seinen Händler anzuzeigen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt, da diese auf eine falsche Lagerung oder einen Ladefehler hinweisen. Weiterhin erlischt die Gewährleistung bei Veränderung des Produktes, insbesondere durch Entfernen/Umlöten der originalen Steckerverbindungen.
Da sieht es dann nach 50 Zyklen ziemlich düster aus.
Torsten

und daher verstehe ich, dass die Händler sich vor so etwas schützen müssen.
Dann brauch ich nicht weiter fragen. Da muss man dann auch ein wenig Aufklärungsarbeit beim Kunden leisten. Es sind ja nicht alle mit Akku Fachwissen geboren worden.
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