"Drones over Germany" Rechtliche Rahmenbedingungen für Kamera-Multicopter & First-Per

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  • Fabry
    Member
    • 15.03.2010
    • 577
    • Olli
    • Taunus

    #16
    Bluttransport mit Copter

    Hallo Leute, es gibt auch Ansätze, mit moderner Technik wertvolle Zeit bei der Behandlung von Patienten durch Drohneneinsatz zu sparen:
    Schaut mal hier:



    Hoffen wir mal dass die Aufstiegserlaubnis erteilt wird, dann fliegt das Blut über die Köpfe der Frankfurter Bürger um Patienten zu versorgen.

    Zwischen Norderney und Norddeich-Norden gibt es ebenfalls einen Test, Medikamente durch Drohnen zu transportieren.

    Gruß und schönes Wochenende
    Oliver
    Ein- , Zwei- und Vier Rotoren - Auf jeden Fall zu viele Modelle im Keller

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    • ManuelW
      Technik Administrator
      • 31.05.2001
      • 10465
      • Manuel
      • Leipzig

      #17
      AW: &quotrones over Germany" Rechtliche Rahmenbedingungen für Kamera-Multicopter & First

      Zitat von Schraubcopterflieger Beitrag anzeigen
      @ManuelW ich glaube du hast das ganze nicht so ganz verstanden. Es werden doch alle Sichtweisen und Aussagen dargelegt und auch mit Quelle begründet warum der Punkt auch anders gesehen werden kann. Völlig egal ob ein anderer RA kommt und wieder etwas anderes behauptet. Man kann sich nicht aussuchen wem man im Falle eines Falles glauben will. Im Streitfall wird ein Richter entscheiden. Und genau da ist der Text doch völlig eindeutig, das ganze ist schlicht nicht wirklich klar geregelt in dem Punkt. Du befindest dich also mit deinem Hobby in einem Bereich in dem du entweder alles richtig machst, oder alles falsch. Da beide Möglichkeiten offen sind.
      Schön wäre es, wenn es so wäre. Richtig, ein Richter entscheidet. Wie der aber entscheidet hängt vom Richter ab, wie er es versteht, wie er es von Anwälten vorgetragen bekommt und wie er es selber auslegt. Die Rechtssprechung zeigt ja oft genug, das ein Gericht etwas entscheidet, in der nächsten Instanz ein anderes Gericht ganz anders entscheidet.

      Wie gesagt, ich bin weder Anwalt noch Richter und ich lege die Inhalte aus wie ich sie verstehe. Für mich geht aus diesem Text hervor, dass Copter fliegen um Luftaufnahmen zu machen nicht zum Zwecke der Freizeitgestaltung sein kann.

      Siehe Seite 4 Abs. c) Luftbildaufnahmen als Freizeitgestaltung?
      Folglich ist zu differenzieren: Liegt der Zweck des Kamera- einsatzes bzw. der FPV-Technik auf der ßbertragung und Dokumentation des Flugerlebnisses, so ist Modellflug ge- geben. Erfolgt der Flug jedoch erkennbar ausschließlich zu dem Zweck, ein bestimmtes Luftbild aufzunehmen (was nicht zwangsläufig geschäftsmäßig bedeuten muss), schei- det Modellflug aus.
      Heißt, Lufbildaufnahmen können niemals Freizeitgestaltung sein. Diese Darstellung kann man aus aktuell gültigen VO's so auslegen, wenn man es so möchte. Man kann sie aber auch genau anders rum auslegen.

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      • Schraubcopterflieger
        Senior Member
        • 15.01.2013
        • 2953
        • Dominique

        #18
        AW: &quotrones over Germany" Rechtliche Rahmenbedingungen für Kamera-Multicopter & First

        Zitat von ManuelW Beitrag anzeigen
        Die Rechtssprechung zeigt ja oft genug, das ein Gericht etwas entscheidet, in der nächsten Instanz ein anderes Gericht ganz anders entscheidet.
        Und dieses Thema ist ziemlich offensichtlich so ein Thema wo genau das passieren wird. Ein Richter entscheidet nach dem Gesetzestext, der andere nach dem was der Gesetzgeber gemeint hat. Darum sollte man den Aufsatz in dem Punkt als Warnung sehen. Es könnte sein das es billiger ist eine Ordnungsgeld zähneknirschend zu zahlen als sich vor Gericht mit der Behörde auseinander zu setzen.

        Im Grunde muss hier nachgebessert werden.

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        • ManuelW
          Technik Administrator
          • 31.05.2001
          • 10465
          • Manuel
          • Leipzig

          #19
          AW: &quotrones over Germany" Rechtliche Rahmenbedingungen für Kamera-Multicopter & First

          Zitat von Schraubcopterflieger Beitrag anzeigen
          Und dieses Thema ist ziemlich offensichtlich so ein Thema wo genau das passieren wird. Ein Richter entscheidet nach dem Gesetzestext, der andere nach dem was der Gesetzgeber gemeint hat. Darum sollte man den Aufsatz in dem Punkt als Warnung sehen. Es könnte sein das es billiger ist eine Ordnungsgeld zähneknirschend zu zahlen als sich vor Gericht mit der Behörde auseinander zu setzen.

          Im Grunde muss hier nachgebessert werden.
          Nach dem Gesetzestext werden beide Richter entscheiden, nur wie der Text ausgelegt wird ist die Frage.

          Aber genau das ist der springende Punkt in Bezug auf diesen Aufsatz. Die Auslegung in diesem Aufsatz gefällt mir gar nicht, da sie gegen dieses Hobby als Hobby spricht!

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          • Schraubcopterflieger
            Senior Member
            • 15.01.2013
            • 2953
            • Dominique

            #20
            AW: &quotrones over Germany" Rechtliche Rahmenbedingungen für Kamera-Multicopter & First

            Zitat von ManuelW Beitrag anzeigen
            Nach dem Gesetzestext werden beide Richter entscheiden, nur wie der Text ausgelegt wird ist die Frage.
            Ja leider nicht, zu oft wurde nicht nach dem Gesetzestext geurteilt, sondern nach dem was der Gesetzgeber damit gemeint hat. Und das hoch bis zum BGH.

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            • ManuelW
              Technik Administrator
              • 31.05.2001
              • 10465
              • Manuel
              • Leipzig

              #21
              AW: &quotrones over Germany" Rechtliche Rahmenbedingungen für Kamera-Multicopter & First

              Zitat von Schraubcopterflieger Beitrag anzeigen
              Ja leider nicht, zu oft wurde nicht nach dem Gesetzestext geurteilt, sondern nach dem was der Gesetzgeber damit gemeint hat. Und das hoch bis zum BGH.
              Na das ist doch Auslegung...

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              • wachtel
                Member
                • 26.04.2012
                • 373
                • Konrad

                #22
                AW: &quotrones over Germany" Rechtliche Rahmenbedingungen für Kamera-Multicopter & First

                Sehe ich nicht ganz so. Ich störe mich daran, das aus Sicht des Verfassers ein UAS betrieben wird, sobald man damit Luftaufnahmen macht oder gezielt etwas Filmt.
                Das ist meiner Meinung nach nicht der Fall...der Verfasser hat nur alle Möglichkeiten
                ausgelotet, wenn es zu einem Rechtsstreit kommen sollte.
                Meiner Meinung nach geht daraus eines klar hervor...wenn ich in Ausübung meines Hobbies mit FPV fliege ( und dabei vielleicht die Kamera auf Speichern gestellt war
                ) wird es sicherlich kaum Probleme geben, solange man das alles zu Hause behält und nichts ins Netz stellt. Die Einhaltung der anderen ges. bestimmungen natürlich vorrausgesetzt. Und das sollte fürs Hobby ja wohl ausreichen.

                Gruss

                Konrad

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                • Klaus O.
                  Senior Member
                  • 03.12.2007
                  • 22475
                  • Klaus

                  #23
                  AW: &quotrones over Germany" Rechtliche Rahmenbedingungen für Kamera-Multicopter & First

                  So, seit gestern bin ich auf der Reha.
                  Es ist wie beim Helibauen.
                  Der Prothesenschaft wird aus Carbon und die Schrauben werden mit Loctite gesichert.
                  Außerdem wird noch Aluminium und Titan verbaut.

                  Tatsache, kein Witz.
                  Zuletzt geändert von Klaus O.; 09.12.2014, 16:39.
                  Gruß Klaus

                  Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

                  Kommentar

                  • Ilasor
                    Member
                    • 26.12.2011
                    • 736
                    • Daniel
                    • Saarland

                    #24
                    AW: &quotrones over Germany" Rechtliche Rahmenbedingungen für Kamera-Multicopter & First

                    Ich hab mit nicht gesamten Block durchgelesen, aber zumindest den Teil bezüglich der rechtlichen Situation vom FPV Fliegen.
                    Endlich mal jemand, der dieses Lehrer-Schüler Konstrukt ebenfalls für komplett unsinnig hält. Deckt sich wunderbar mit dem, was mir beim Anschauen der entsprechenden Paragraphen in den Sinn kam. Dafür ein Daumen hoch!

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