[Sonstige]
"Drones over Germany" Rechtliche Rahmenbedingungen für Kamera-Multicopter & First-Per
Hallo,
Obiger 12-seitiger juristischer Aufsatz "Drones over Germany" Rechtliche Rahmenbedingungen für Kamera-Multicopter & First-Person-Video-Flight (FPV) ist heute in der "Zeitschrift zum Technik- & Innovationsrecht", Ausgabe 4/2014 erschienen.
Ich störe mich immer wieder an der Bezeichnung Drohnen.
Das womit wir uns beschäftigen sind keine Drohnen, sondern Multicopter.
Das sind zwei paar Stiefel.
Gruß Klaus
Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.
Ich störe mich immer wieder an der Bezeichnung Drohnen.
Das womit wir uns beschäftigen sind keine Drohnen, sondern Multicopter.
Das sind zwei paar Stiefel.
ich habe meine stirchliste der biere verloren, ich kontiere mal so auf zehn, ok?
... immer ´ne handbreit luft unter den kufen ...
... beste grü�e ...
(heli-jos) - peter
Ich störe mich immer wieder an der Bezeichnung Drohnen.
Das womit wir uns beschäftigen sind keine Drohnen, sondern Multicopter.
Das sind zwei paar Stiefel.
Das wirst du selbst mit einem großen Knüppel nicht mehr aus den Köpfen bekommen. Denn in Wikipedia ist eine Drohne ein unbemanntes Fahrzeug, was schon mal eine Besserung zu früher ist denn da war eine Drohne noch ein unbemanntes Luftfahrzeug. Laut aktueller Wikipedia Binsenweißheit ist also alles was sich irgendwie bewegt, wo aber keiner drin hockt eine Drohne. Jedes Modellauto, Boot, Fluggerät, ect. pp. Wobei das dann wieder unter unbemanntes Luftfahrzeug endlich mittlerweile richtig gestellt ist. Es fehlt natürlih noch die Abgrenzung zum Modellbau, aber nun ja. Mit den Jahren wird das vielleicht mal berichtigt.
Ich störe mich immer wieder an der Bezeichnung Drohnen.
Das womit wir uns beschäftigen sind keine Drohnen, sondern Multicopter.
Das sind zwei paar Stiefel.
Guter Artikel.
Endlich mal jemand aus unserer Zunft, der sich ordentlich UND mit technischem Verständnis mit dem Thema auseinandersetzt.
Danke fürs Teilen.
Sehe ich nicht ganz so. Ich störe mich daran, das aus Sicht des Verfassers ein UAS betrieben wird, sobald man damit Luftaufnahmen macht oder gezielt etwas Filmt.
Mein Hobby ist genau die Fotografie und kleine Filmchen zu basteln, damit verbringe ich meine Freizeit und oft nutze ich dazu des Copter, bzw habe ich ihn mir sogar genau dafür gekauft. Nun kommt einer daher der die Rechtsauffassung hat, Sinngemäß übersetzt, wenn wer Bilder oder Videos aus der Luft macht tut er dies nicht zur Freizeitgestaltung, denn nach seiner Auffassung sind pauschal alle Copter mit eben diesem Ziel UAS. Das bedeutet sei werden mit Gewerblichen gleichgesetzt und benötigen eine Aufstiegsgenehmigung usw.
Ich bin froh, dass der DMFV und noch einige andere diese Auffassung nicht teilen und die Trennung zwischen der Einordnung "Nutzung zur Freizeitgestaltung" und UAS bisher anders regeln konnten. Im übrigen ist es ja auch immer so eine Sache mit der Rechtsauslegung und solchen Aufsätzen, denn es kommt immer drauf an, wie der Ersteller drauf ist und welchen Standpunkt er vertritt. Vielleicht findet sich demnächst mal ein Copter fliegender und filmender Anwalt, der es genau anders herum darstellt, nämlich so wie wir Flieger das derzeitige Gesetz verstehen:
Freizeitgestaltung ist Freizeitgestaltung. Wenn ich zum Zwecke meiner Freizeitgestaltung mit meinem Copter aus der Luft ein Bild oder Video mache, ohne die Absicht es zu Verkaufen und ohne im Auftrag von Dritten zu handeln, dann ist mein Copter kein UAS. Auch nicht, wenn ich die Bilder auf meiner privaten Webseite oder ein Video bei Youtube veröffentliche.
So sehe ich das zumindest und so verstehe ich die Auslegung vom DMFV
AW: "rones over Germany" Rechtliche Rahmenbedingungen für Kamera-Multicopter & First
@ManuelW ich glaube du hast das ganze nicht so ganz verstanden. Es werden doch alle Sichtweisen und Aussagen dargelegt und auch mit Quelle begründet warum der Punkt auch anders gesehen werden kann. Völlig egal ob ein anderer RA kommt und wieder etwas anderes behauptet. Man kann sich nicht aussuchen wem man im Falle eines Falles glauben will. Im Streitfall wird ein Richter entscheiden. Und genau da ist der Text doch völlig eindeutig, das ganze ist schlicht nicht wirklich klar geregelt in dem Punkt. Du befindest dich also mit deinem Hobby in einem Bereich in dem du entweder alles richtig machst, oder alles falsch. Da beide Möglichkeiten offen sind.
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