Erstens finde ich das ziemlich dreist sowas zu verkaufen, denn ich bin mir sicher er hat das nicht im Fundbüro gemeldet. Zweitens ist er wirklich dumm sowas in der Artikelbeschreibung anzugeben.
Hi,
Und deshab danke für den Tipp.
Aber vielleicht sollte man den Thread-Titel etwa so abändern:
"Gefundener Blade 180cfx in ebay angeboten. Artikelstandort Odenthal"
Gruss Reimund
Wenn es eine Fundsache war, darf der nicht verkauft werden, da der Finder kein Eigentum erwirbt. Genau genommen ist das Diebstahl bzw. Unterschlagung. M.E macht der Verkäufer sich strafbar.
Hi,
Und deshab danke für den Tipp.
Aber vielleicht sollte man den Thread-Titel etwa so abändern:
"Gefundener Blade 180cfx in ebay angeboten. Artikelstandort Odenthal"
Gruss Reimund
Gute Idee. Vielleicht könnte ein Moderator das machen?
Was ja auch interesant ist, wieviele Leute da offensichtlich keine Skrupel haben, darauf zu bieten. Eigentlich müsste das doch jedem klar sein, das der Heli gar nicht das Eigentum des Verkäufers ist. Normalerweise sollte man das an Ebay melden. Denn ich glaube kaum, das die das gut finden, wenn jemand im Prinzip "geklaute" Ware verkauft.
von Diebstahl bzw. geklauter Ware zu reden ist weit übertrieben und rechtlich nicht haltbar. Richtig ist, dass der Finder zunächst kein Eigentum an der gefundenen Sache erwirbt. Er muss den Fund Anzeigen und wird dann nach einer gewissen Zeit auch Eigentümer der Ware (in Deutschland nach 6 Monaten bzw. drei Jahren). Dann kann er die Sache auch verkaufen.
Den Heli jetzt bei Ebay einzustellen ist natürlich trotzdem Unrecht (und ganz nebenbei auch eher dumm). Aber es ist hier nur ein Schuldverhältnis nach dem BGB betroffen, ob sich der Anbieter dadurch strafbar macht (nach dem StGB) wage ich zu bezweifeln.
Moin,
ein Finder ist gesetzlich verpflichtet, einen Fund anzuzeigen.
Tut er das nicht, so ist das eine Fundunterschlagung.
Hab den Verkäufer jetzt auch mal angeschrieben.
Was versprichst du dir denn davon. Wenn jemand so skrupellos ist und einen gefundenen Heli einfach zum Verkauf anbietet. Und dann auch noch die Dreistigkeit besitzt, das dazu zu schreiben, dem dürfte doch sowieso alles egal sein.
Wenn der Käufer sich dann beschwert, weil er einen Schrotthaufen ersteigert hat, kann der Verkäufer einfach mit den schultern zucken
Eigentlich kann sich kein Käufer beschweren, weil ja in der Artikelbeschreibung steht, das der Zustand unbekannt ist. Ich habe allerdings selbst schon die Erfahrung gemacht, das die Leute die Artikelbeschreibung nicht richtig lesen und das es dann hinterher Theater gibt.
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