Fremdverschuldeter NT-Crash

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  • MarkusR
    MarkusR

    #1

    Fremdverschuldeter NT-Crash

    Hallo,

    Heute hat mein NT nach fünf Monaten und gerade mal 30l das Zeitliche gesegnet. Nachdem er in der Luft Bekanntschaft mit einem Flächenflieger geschlossen hatte, sind nur noch viele Einzelteile vom Himmel gesegelt. Die Schuld lag wie mir von allen Anwesenden bestätigt wurde eindeutig beim Flächenflieger.
    Ich übte in einer Ecke des Platzes Tornados und Piroflips als es auf einmal RUMMS machte.
    Wie soll ich in dieser Situation vorgehen? Hat jemand Erfahrung oder ein paar Tips? Gibt es eine Möglichkeit sowas über die Versicherung zu regeln?

    Viele Grüße
    Markus
  • sicx
    Member
    • 06.04.2002
    • 855
    • Alan
    • Chemnitz - 1. MSC Jahnsdorf e.V.

    #2
    Fremdverschuldeter NT-Crash

    Hallo!

    Herzliches Beileid!
    Eigentlich müßte dafür die private Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers aufkommen, sofern er eine hat.

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    • Klaus G.
      Klaus G.

      #3
      Fremdverschuldeter NT-Crash

      Nein die Private Haftplicht tritt hier nicht ein. Da braucht man eine Luftfahrt Haftpflichtversicherung wie sie z.b der DMFV anbietet. Wenn die Schuldfrage geklärt ist Schadensmeldung und den Hergang dem DMFV Melden. ( Falls ihr da Versichert seid ) Ich hatte auch schon einen Unfall mit meinem Segler bin mit einem Vereinskamerad in der Luft zusammengestoßen der meine Flugbahn gekreutz hatte ich kreiste gerade in der Thermik. Schaden wurde Anstandslos übernommen mit etwas abzug Alt für Neu.

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      • Mika
        Mika

        #4
        Fremdverschuldeter NT-Crash

        Hallo Markus,

        wenn Du sagst "Platz" handelt es sich dann dabei um ein Modellfliegergelände eines Vereins und war der Flächenflieger vielleicht sogar Vereinsmitglied ? Falls ja, so sind die im DMFV organisatierten Mitglieder ( im AERO-Club glaube ich auch ) über den Verband versichert.

        In jedem Fall würde ich mir Namen und Adressen des Flächenfliegers und etwaiger Zeugen notieren und den Sachverhalt kurz schriftlich niederlegen. Desweiteren Bilder von den Trümmern und Kaufquittungen NT, Elektronik etc. Eine Aufstellung der Teile die zerstört wurden und die ungefähre Angabe der Bauzeit ( = Baukosten) des Modells sind für eine Schadenersatzregelung wichtig.

        Ist der Flächenflieger nicht organisiert und handelt es sich um einen "wilden Platz" kommt eine Regelung über den Verband bzw. dessen Versicherung nur in Betracht, wenn eine entsprechnde Erweiterung der Haftung vom Modellflieger abgeschlossen wurde.

        Zu klären wäre die Haftungsfrage. Die könnte auch der Flugleitung ( bei Vereinsfliegern ab 3 Modellen ) liegen, wenn er seiner Aufsichtspflicht nihct nachgekommen ist ( Teilhaftung )

        - Dem Fleiger, wenn er fahrlässig gehandelt hat und so den Zusammenstoss provoziert hat. Fahrlässigkeit liegt vor, wenn das Ereignis naheliegend oder vorhersehbar war, also durch einfache ßberlegung klar sein konnte, was Ergebnis der Handlung sein wird.

        - Zu klären wäre auch, ob ein technischer Defekt , oder eine Sichtbehinderung vorlag ( Blendung durch Sonne)

        - Eine eventuelle Mitschuld . Riskante Flugfiguren und plötzliche ßnderung des vorher belgten Flugraums. ßnderung der höhe , Einfliegen in die Landezone - also eine Handlung, die für den Flächenflieger nihct vorhersehbar war und vom Heliflieger ausging.

        Kann eine eindeutige "Schuldfrage" ohne Mitverschulden festgestellt werden, so haftet der , der den Schaden verursacht hat. Dabei kann ein Verschulden vorgelegen haben, muss aber nicht.

        Wenn er eine private Haftpflichtversicherung hat, kommt es darauf an, ob das in der Deckungszusage enthalten ist ( versichertes Risiko ). Die Versicherung wird eine ßbernahme aber in jedem Fall ablehnen ( gegenüber dem versicherten ) , wenn er sich nicht an geltende Bestimmungen gehalten hat.

        Ist keine Versicherung vorhanden haftet er selbst. Er haftet für den nachweislichen Schaden. Hierbei sind vom Neuwert der Teile der Betrag abzuziehen, der quasi durch die Nutzung schon verbraucht wurde ( Zeitwert ). Das ist in der Regel schwierig zu bestimmen.

        Ist er nicht versichert und auch eben nicht zahlungskräftig, wird´s schwierig.

        Es kann auch sein, dass sich die Versicherung darauf beruft, dass von dem Betrieb generell eine so hohe Gefährdung ausgeht ( durch Absturtz ) etc. Das dies zum allg. Risiko des Sports zählt und daher nihct versicherbar ist.

        Es ist ohne Modellflugversicherung schwierig ...

        Gruss

        Mika

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        • malottki
          Member
          • 08.11.2001
          • 286
          • Stephan
          • Deutschland, NRW

          #5
          Fremdverschuldeter NT-Crash

          Hi Marcus,

          ebenfalls mein Beileid !!

          Wenn Ihr es ggf. über die DMFV - Versicherung laufen lasst, solltet Ihr Euch Einig sein ! Die Schludfrage muß eindeutig sein ! Der Verursacher sollte den Schaden der Versicherung als klarer Verursacher melden. Was dann von der Versicherung abgezogen wird, ?( *


          Viel Glück und Gruß
          Stephan
          Raptor E820, Pyro 800, Kosmik 160HV, Hitec Aurora 9x

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          • MarkusR
            MarkusR

            #6
            Fremdverschuldeter NT-Crash

            Hallo,

            Erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten, besonders Mika für die sehr hilfreiche und sehr ausführliche Antwort

            Der Vorfall ereignete sich auf einem Vereinsgelände. Mein Flug beschränkte sich vorhersehbar auf einen Sektor. Der Flächenflieger wurde sogar vom Flugleiter gewarnt, dass er weiter weg von mir fliegen soll, nachdem er kurz vorher schon einmal meinen Sektor gekreuzt hatte.

            Gruß Markus

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            • Sebbi
              Sebbi

              #7
              Fremdverschuldeter NT-Crash

              Schau mal auf der www.dmfv.de, da steht glaube ich, wie du jetzt vergehen sollst.
              Alles protokollieren, Name der zeugen, dein name, Name der Unfallverursachers,..... aufschraeiben und mit der Post (oder mail *) zum DMFV schicken.

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              • Sebbi
                Sebbi

                #8
                Fremdverschuldeter NT-Crash

                Hab nochmal nachgeguckt!
                Guchst du hier:


                Also alle Einzelteile erstmal aufbewahren.

                Hoffe ich hab etwas geholfen!

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                • Mika
                  Mika

                  #9
                  Fremdverschuldeter NT-Crash

                  Hallo Markus,

                  das hört sich nicht schlecht an. ES wäre gut, wenn der Flugleiter ein Protokoll ( Flugbuch ) geführt hat, in dem der Vorfall dann protokolliert wurde. Er müßte dort auch seine Anweisungen an den Piloten dokumentiert haben. Wenn nihct, ist es wichtig eine Stellungnahme des Flugleiters zu bekommen in dem er seine Anweisungen an den Flächenflieger dokumentiert.

                  So wie Du es schilderst, hat der Flugleiter das Ereignis "vorhergesehen" und durch seine Anweisungen an den Flächenflieger versucht den Zusammenstoss abzuwenden. Nur dadurch, dass sich der Flächenflieger über diese Anweisungen hinwegsetzte, kam es zu dem Unfall. Damit ist die Klärung der Schuldfrage - zumindest aus Deiner Sicht - schon wesentlich einfacher geworden. Stimmt das so könnte man zumindest leichte Fahrlässigkeit annehmen.

                  Du solltest in jedem Fall und unabhängig von einer Klärung durch eine Versicherung den Flächenflieger eindeutig mit Deinen Forderungen ( Schadenersatz ) konfrontieren ( schriftlich - sachlich und freundlich - ist eben keiner frei von Leichtsinn und ich gehe davon aus, dass es keine böse Absicht war - ein Fehler macht halt jeder mal ).

                  Viel Erfolg.

                  Mika

                  Kommentar

                  • MarkusR
                    MarkusR

                    #10
                    Fremdverschuldeter NT-Crash

                    Hallo,

                    Es sieht zur Zeit alles nach einer gütlichen Einigung aus. Der Flächenflieger hat seinen Fehler eingesehen und wird den Schaden die nächsten Tage bei seiner Versicherung melden. :]
                    Jetzt muss ich nur noch hoffen, dass ich von Jan schnell Ersatz bekomme, dann wäre auch die Freestyle-Cup-Teilnahme gerettet.

                    @Mika: Bist du Anwalt oder hast du dich schon privat mit dem Thema auseinandersetzen müssen? Das hört sich alles sehr fundiert an.

                    Nochmal Danke für alle Tips
                    Gruß Markus

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                    • Mika
                      Mika

                      #11
                      Fremdverschuldeter NT-Crash

                      Hallo Markus,

                      Nein, Anwalt bin ich keiner ( der dürfte das auch in der Form gar nicht ). Aber ich habe beruflich häufig mit Rechtsfragen zu tun, dabei lernt man von den Juristen eine Menge.

                      Die gütliche Einigung ist die beste aller Möglichkeiten. Glückwunsch !
                      Leider sind die vernünftigen Leute in der Minderheit. Die Mehrheit ist eher bereit einen Menge Geld für Anwälte, Gutachter und Gerichte auszugeben, bevor sie am Ende dann doch zahlen, was am Anfang schon ersichtlich war.

                      Spricht für den Flächenflieger, Respekt.

                      Mika

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                      • Klaus G.
                        Klaus G.

                        #12
                        Fremdverschuldeter NT-Crash

                        Stimmt, der Menschenschlag der Fehler zugibt ist eine aussterbende Rasse. Auch von mir an deinen Flächen fliegenden Kameraden Respekt und ich hoffe dadurch wird euer zusammenleben auf dem Platz nicht leiden, Fläche Heli.

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