Neuregelung in der LuftVO ab dem 28.01.2010 !

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  • Beppo
    Member
    • 13.03.2008
    • 365
    • Christoph
    • PA, USA

    #1

    Neuregelung in der LuftVO ab dem 28.01.2010 !

    Moin alle ...

    moechte mal auf eine Neuregelung in der LuftVo ab dem 28.01.2010 hinweisen.

    Betrifft zunaechst wahrscheinlich nur Abfluggewicht > 25kg (bei Helis selten) oder FPV Flieger da sie den Heli nicht "in Sicht" haben. Es bleibt abzuwarten wie sich das Weiterentwickelt....auch ohne einen Blick in die "Glaskugel" koennte man sich hier weitere Verordnungen, besonders im Bezug auf "Erlaubnisregelungen" mit entsprechend saftigen Gebuehren vorstellen....

    Link zur Verordnung

    gruesse
    Christoph
  • Sebalexx
    Senior Member
    • 27.11.2003
    • 3045
    • Sebastian

    #2
    AW: Neuregelung in der LuftVO ab dem 28.01.2010 !

    Tach,

    habe jetzt nicht alles gelesen...

    Aber irgendwo beim überfliegen etwas davon gesehen, dass gewerblicher (z.B. Luftaufnahmen) Modellflug als unbemanntes Flugobjekt gelten solle und genehmigungspflichtig ist?

    http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2009/0816-09.pdf Seite 25
    Zu Nummer 2 Buchstabe c ( § 16 Absatz 1 Nummer 7)

    Durch den neuen § 16 Absatz 1 Nummer 7 wird künftig der Betrieb von
    unbemanntem Luftfahrtgerät generell einer Erlaubnispflicht unterworfen. Dabei
    kommt es nicht auf das Gewicht des Geräts an, d.h. auch der Betrieb von UAVs mit
    einem Gesamtgewicht von unter fünf Kilogramm bedarf der Erlaubnis der
    zuständigen Landesluftfahrtbehörde. Aus § 15a Absatz 3 folgt, dass die Erlaubnis
    außerhalb von Flugbeschränkungsgebieten nur erteilt werden darf, wenn die UAVs in
    Sichtweite des Steuerers betrieben werden und ein Gesamtgewicht von 25
    Kilogramm nicht überschreiten.

    Der Begriff des -unbemannten Luftfahrtgerätes- umfasst auch den gewerblichen
    Einsatz. Da der gewerbliche Einsatz grundsätzlich ein höheres Gefährdungspotential
    aufweist (zum Beispiel Fotos von Unfallorten oder Demonstrationen) ist die
    Einführung einer Erlaubnispflicht für UAVs mit einem Gesamtgewicht auch von unter
    fünf Kilogramm angezeigt.

    Um ein Flugmodell im Sinne des § 16 Absatz 1 Nummer 1 handelt es sich in
    Abgrenzung zu einem unbemannten Luftfahrtgerät dann, wenn dieses ausschließlich
    zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben wird (Legaldefinition
    des § 1 Nummer 8 LuftVZO). Aus diesem Grund ist ein Flugmodell, an das eine
    Kamera zwecks Erstellung gewerblicher Luftaufnahmen montiert wird, als
    unbemanntes Luftfahrtgerät im Sinne des neuen § 16 Absatz 1 Nummer 7
    anzusehen. Im Falle des gewerblichen Einsatzes einer solchen Kamera entfällt
    nämlich das für die Einordnung als Flugmodell entscheidende Merkmal des
    -ausschließlichen Sport- und Freizeitzweckes-. Das Flugmodell wird hier gerade nicht
    mehr als solches zu Freizeitzwecken betrieben. Es wird vielmehr als Mittel zu einem
    anderen Zweck, nämlich der Aufnahme von Luftbildern, eingesetzt.
    Wenn ich jetzt nichts entscheidendes überlesen habe hieße das, dass keiner mehr gegen bezahlung Luftaufnahmen mit dem Heli machen darf, ohne dass eine Genehmigung vorliegt, selbst wenn er unter 5Kg liegt?!

    bis denn
    Sebastian

    Kommentar

    • mike65
      mike65

      #3
      AW: Neuregelung in der LuftVO ab dem 28.01.2010 !

      Danke für den Tip. Soweit ich die Gesetze jetzt interpretiere betrifft die Neuregelung nicht FPV sonder UAV´s. In der Begründung ist zu lesen, dass den Tendenzen den Betrieb der UAV auf Basis von LuftVO §§16 Absatz 1 Nummer 5 (ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb) entgegengewirkt werden soll.

      FPV hingegen wird mit Flugmodellen betrieben, die fallen unter LuftVO §§16 Absatz 1 Nummer 1

      LG Mike

      PS Sebastian hat es noch besser ausgeführt. Beachte, Gewerblich ist immer nachhaltig einer Tätigkeit nachgehen.
      Zuletzt geändert von Gast; 18.02.2010, 16:14.

      Kommentar

      • Erik Heller
        Erik Heller

        #4
        AW: Neuregelung in der LuftVO ab dem 28.01.2010 !

        Zitat von Sebalexx Beitrag anzeigen
        Tach,

        habe jetzt nicht alles gelesen...

        Aber irgendwo beim überfliegen etwas davon gesehen, dass gewerblicher (z.B. Luftaufnahmen) Modellflug als unbemanntes Flugobjekt gelten solle und genehmigungspflichtig ist?

        http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2009/0816-09.pdf Seite 25


        Wenn ich jetzt nichts entscheidendes überlesen habe hieße das, dass keiner mehr gegen bezahlung Luftaufnahmen mit dem Heli machen darf, ohne dass eine Genehmigung vorliegt, selbst wenn er unter 5Kg liegt?!

        bis denn
        Sebastian
        Hi Sebastian,

        sobald es nicht mehr ausschließlich dem Sport- und Freizeitzwecke dient bauchst du eine Erlaubnispflicht, so habe ich das verstanden.
        Das heißt egal ob du Luftaufnahmen oder sonst was mit einem Heli gegen Bezahlung machst brauchst die die Genehmigung.

        MfG Erik
        Zuletzt geändert von Gast; 18.02.2010, 16:42.

        Kommentar

        • Sebalexx
          Senior Member
          • 27.11.2003
          • 3045
          • Sebastian

          #5
          AW: Neuregelung in der LuftVO ab dem 28.01.2010 !

          Zitat von Erik Heller Beitrag anzeigen
          Hi Sebastian,

          sobald es nicht mehr ausschließlich dem Sport- und Freizeitzwecke dient bauchst du eine Erlaubnispflicht, so habe ich das verstanden.
          Das heißt egal ob du Luftaufnahmen oder sonst was mit einem Heli gegen Bezahlung machst brauchst die die Genehmigung.

          MfG Erik
          Tach Erik,

          ja, Luftaufnahmen wurden ja nur als Beispiel genannt...

          Die Frage wie weit dies reicht... ?!

          Also z.B. Demoflüge von Teampiloten... ?!
          Testflüge von Herstellern... ?!

          Wie sieht dies dann auf Modellflugplätzen mit Aufstiegsgenehmigung aus... ?

          bis denn
          Sebastian

          Kommentar

          • nasenschweber
            Gast
            • 28.08.2005
            • 711
            • Tom

            #6
            AW: Neuregelung in der LuftVO ab dem 28.01.2010 !

            Hier nochwas zum Lesen (nach unten scrollen): http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32105/1.html


            Tom

            Kommentar

            • Luckylouds
              PSG-Dynamics
              Support
              • 14.02.2010
              • 3023
              • Dino
              • Heilbronn und Umgebung

              #7
              AW: Neuregelung in der LuftVO ab dem 28.01.2010 !

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              • Stephan Schrade
                Stephan Schrade

                #8
                AW: Neuregelung in der LuftVO ab dem 28.01.2010 !

                Es geht wirklich nur um den gewerblichen Einsatz einer Kamera.
                Alles andere bleibt unberührt.

                Siehe auch hier (Beitrag 74)


                Ciao Stephan

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