Ich hab meine Sticker mit einem gewöhnlichen Brother Beschriftungsgerät gemacht und gut is.
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Den selben Gedanken hatte ich auch gerade!Zitat von Moses Beitrag anzeigenIch hab meine Sticker mit einem gewöhnlichen Brother Beschriftungsgerät gemacht und gut is.
Grüsse Robert
MC20/HoTT, TT-Helis mit GR18/Spirit II und ein paar Flieger!
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Edit by mod - pauschale Gejammer ist hier nicht zulässigZuletzt geändert von thomas1130; 08.01.2021, 20:39.
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AW: Registrierungspflicht - ßsterreich
Probiere ich auch gerade. Nur das Problem bei meinem Beschriftungsgerät ist, dass es keine Kleinbuchstaben kann ...Zitat von Robert Englmaier Beitrag anzeigenDen selben Gedanken hatte ich auch gerade!

Die sind bestimmt zwingend notwendig, denke ich.
Lg Markus
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AW: Registrierungspflicht - ßsterreich
Hmm, gute Frage. Ich glaube es ist egal.
Ist ja schliesslich kein Passwort, bei dem Groß- und Kleinschreibung eine entscheidende Rolle spielen.....Bell 412 Canada, Bell 222 Airwolf, Arrows Husky, Jeti DS12
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Re: Der Bezahlvorgang wurde wegen eines Fehlers bei PayUnity abgebrochen.
Hatte ein paar Posts zuvor geschrieben
dass bei mir (wie bei vielen anderen auch) ein Problem beim Bezahlvorgang vorlag:Zitat von chris_0815 Beitrag anzeigenBei mir hat es gerade mit derselben Fehlermeldung wie bei Markus abgebrochen:
Leider ist diese Fehlermeldung sehr wenig aufschlussreich.Code:Der Bezahlvorgang wurde wegen eines Fehlers bei PayUnity abgebrochen.
Hab von Austrocontrol eine Rückantwort bekommen, in der eine Reihe Gründen aufgeführt wird, warum der Bezahlvorgang scheitern kann.
Das meiste ist eh trivial, ich schreib das mal verkürzt mit eigenen Worten:- nur Kredit- und Debitkarten von Visa und Mastercard werden akzeptiert
- muss gültig sein
- nicht abgelaufen
- nicht gesperrt
- bei den eingegebenen Daten (Nummer, Gültigkeitsdatum, CVV / CVC) darf man sich nicht vertippen
- 3D-Secure-Passwort / PIN darf man sich nicht vertippen
- zu lange gebraucht bei der Eingabe der Zahlungsdaten
Bei 3D-Secure hatte ich dann ein Déjà -vu: war auf meiner Liste, das mal zu aktivieren.
Da aber erst seit 1.1.2021 verpflichtend und bis jetzt alles funktioniert hat, hab ich es natürlich wieder vergessen
Nach dem Aktivieren von 3D-Secure hat es bei mir dann problemlos auf Anhieb geklappt.
Ist natürlich mein Fehler gewesen und in vielen anderen Fällen war/ist wohl einfach der Server überlastet - aber vielleicht hilft es ja jemandem
Lg, chris
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AW: Luftraum
Bin da leider kein Experte, aber ganz so pauschal ist es sicher nicht:Zitat von RaidAir Beitrag anzeigenDer Luftraum über einem Grundstück gehört grundsätzlich zu meinem Verfügungsbereich. Theoretisch unendlich in die Höhe und in die Tiefe bis zum Erdmittelpunkt. §297 ßsterreich
Dass hier wer drüber fliegen darf, kann ich nur nicht verbieten weil das so im Luftfahrtsgesetz verankert ist.
Wie schon vorhin erwähnt wurde, kann man einem Verkhrsflugzeug und ßhnlichem sicher nicht den ßberflug verbieten.
Sehr wohl aber (anderen) Modellfliegern: Wildflieger brauchen ja mWn die Erlaubnis des Grundstückbesitzers dort zu fliegen.
[SIZE="1"][Off topic an]
Oder genauer gesagt: zu überfliegen?
Oder braucht man nur die Erlaubnis, das Grundstück zu betreten (Stichwort Besitzstörungsklage?)
Was, wenn ich eh auf öffentlichem Grund starte und lande, das Grundstück (z.B. Acker) also gar nicht betrete und nur überfliege?
[Off topic aus][/SIZE]
ßhnlich sieht es auch mit dem Boden aus: Bodenschätze darf man da ohne Bergbaugenehmigung nicht einfach abbauen und eventuell gefundene Schätze gehören leider auch nicht dem Grundstücksbesitzer.
Wohl auch alles eine Frage der Höhe / Tiefe ...Lg, chris
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Wie auch immer - die Klärung der Frage, wem der Luftraum "gehört", ist nicht Gegenstand dieses Threads.
Hier geht es um die Situation rund um Registrierung und Kompetenznachweis in ßsterreich.
Danke!Stay hungry. Stay foolish.
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AW: Registrierungspflicht - ßsterreich
ja!Zitat von Donrolfo Beitrag anzeigenWenn ich als Schweizer in ßsterreich fliegen möchte, muss ich mich auch registrieren?
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hmm, doch wie ist es mit dem Gewicht, Abfluggewicht ?
in der Schweiz fliegen wir legal bis 30Kg, in A und D wird es ja 25Kg sein, also was ist mit meinem 27Kg Scaler ?
ist es wie beim Pw , da darf ich ja auch in andere Länder, obwohl dieser dort nicht durch den Tüf kommen würde, er aber legal in der CH betrieben werden darf ?
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und das ist nicht CH, Motorrad, Tirol, USA, Alkohol, 30kg, etc..
Stay hungry. Stay foolish.
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so doof.
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