Gewichtsgrenze für gewerbliches Fliegen von 5kg auf 10kg erhöht

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  • troll05
    Senior Member
    • 24.06.2013
    • 1378
    • Andreas
    • Nähe MUC

    #31
    AW: Gewichtsgrenze für gewerbliches Fliegen von 5kg auf 10kg erhöht

    Zitat von Hanss Axel Beitrag anzeigen
    Erlischt bei einem Flug mit einem Modell über 5Kg denn nicht auch der Versicherungsschutz?
    Die Versicherung wird auf jeden Fall erstmal zahlen da du dich ja (hoffentlich) nicht grob fahrlässig verhalten hast, aber eventuell kann sie im Nachhinein Regressansprüche an dich stellen...
    Gruss, Andreas

    [FONT="Comic Sans MS"]Ich flieg alles,und das mit Spektrum[/FONT]

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    • luha
      Senior Member
      • 07.10.2013
      • 4847
      • Lutz
      • Lehrte bei Hannover

      #32
      AW: Gewichtsgrenze für gewerbliches Fliegen von 5kg auf 10kg erhöht

      Zitat von troll05 Beitrag anzeigen
      ... nicht grob fahrlässig verhalten ...
      Die Versicherung wird auf keinen Fall zahlen, da man das Gewicht nicht nur grob fahrlässig (wiegen unterlassen) sondern i.d.R. wissentlich und damit sogar vorsätzlich überschreitet.
      Gruss, Lutzceterum censeo librum facierum esse delendam

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      • thomas1130
        RC-Heli TEAM
        Admin
        • 26.11.2007
        • 25912
        • Thomas
        • Österreich

        #33
        AW: Gewichtsgrenze für gewerbliches Fliegen von 5kg auf 10kg erhöht

        Was hat das bitte mit dem Thema zu tun?

        Stay hungry. Stay foolish.

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        • jumphigh
          Senior Member
          • 16.12.2009
          • 4248
          • Andreas
          • Allstedt

          #34
          AW: Gewichtsgrenze für gewerbliches Fliegen von 5kg auf 10kg erhöht

          Zitat von luha Beitrag anzeigen
          Die Versicherung wird auf keinen Fall zahlen
          Eine Haftpflicht muss immer zahlen. Die Frage ist, ob sie nicht hinterher wieder versucht, dir das Geld abzuknöpfen. Da müsste man dann die Frage klären, ob eine (geringe) ßberschreitung der 5kg Grenze ursächlich für den Unfall war und eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
          Grüße von Andreas

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