Gewichtsgrenze für gewerbliches Fliegen von 5kg auf 10kg erhöht

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  • parkplatzflieger
    Senior Member
    • 18.03.2012
    • 8994
    • Torsten
    • FMBG Schifferstadt-Assenheim

    #16
    AW: Gewichtsgrenze für gewerbliches Fliegen von 5kg auf 10kg erhöht

    Zitat von SebastianK Beitrag anzeigen
    Plan C ist nicht schlecht. aber. Wildfliegerplatz 5min. Verein 30min von zu Hause und Verein 60min von der Arbeit.
    Ergo, kann ich nur am Wochenende fliegen.

    Gruß Sebastian
    Na, immerhin vernünftig argumentiert, warum Plan C für Dich nicht passt.

    In meinem Fall liegt der Vereinsplatz auf halbem Weg zum Arbeitsplatz.
    Torsten
    Voodoo 600, Logo 600SX
    Spektrum, Spirit, Heli X

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    • SebastianK
      Senior Member
      • 13.04.2010
      • 1125
      • Sebastian
      • Bad Neuenahr

      #17
      AW: Gewichtsgrenze für gewerbliches Fliegen von 5kg auf 10kg erhöht

      Plan C passt schon. Da meine Kiste 6,1Kg wiegt. Der PSG ist halt kein Leichtgewicht.
      Jetzt kann ich halt nur mit meinem Kopter vom Gewicht her Wild fliegen.

      Gruß
      JR XG14
      PSG Zenyt

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      • thomas1130
        RC-Heli TEAM
        Admin
        • 26.11.2007
        • 25912
        • Thomas
        • Österreich

        #18
        AW: Gewichtsgrenze für gewerbliches Fliegen von 5kg auf 10kg erhöht

        Bitte "Einzelschicksale" andersweitig diskutieren - hier in News



        Danke!
        Stay hungry. Stay foolish.

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        • goemichel
          Senior Member
          • 11.01.2012
          • 4180
          • Michael
          • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

          #19
          AW: Gewichtsgrenze für gewerbliches Fliegen von 5kg auf 10kg erhöht

          Zitat von luha Beitrag anzeigen
          Habe ich dass richtig gelesen, dass in der neuen Regelung jetzt auch max. 100 m Flughöhe festgeschrieben sind? (in der PDF)
          Das allerdings explizit nicht für den Freizeitbereich?

          Kann das mal bitte wer lesen, der das von juristisch nach deutsch übersetzten kann
          Die Antwort ist für beide Fragen: ja.
          D.h. die 100m waren auch vorher schon als Grenze in den "Allgemeinerlaubnissen". Geändert wurde jetzt nur das höchstzulässige Abfluggewicht.

          Will man ein UAS über 100m fliegen, braucht man - für jeden Flug - eine "Einzelerlaubnis".
          GruÃ? Michael
          [FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]

          Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!

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          • DJBlue
            Senior Member
            • 12.08.2010
            • 3330
            • Thilo
            • Kempten und Umgebung

            #20
            AW: Gewichtsgrenze für gewerbliches Fliegen von 5kg auf 10kg erhöht

            Zitat von parkplatzflieger Beitrag anzeigen
            Wenn Du erwischt wirst, ist es eine Ordnungswidrigkeit.
            Da wäre ich mir nicht so sicher.
            Verstöße im Luftfahrgesetz sind idR immer Straftaten. So die Aussage von einem bekannten manntragendem Piloten.
            Aber wer kontrolliert denn bitte die 5kg? Solange nix passiert wird es keinen Interessieren.
            Die meisten Polizisten wissen von der 5kg-Regelung eh garnix.
            DJBlue´s Wix-Page

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            • Dachlatte
              Senior Member
              • 19.05.2011
              • 9259
              • Maik
              • Braunschweig und Umgebung

              #21
              AW: Gewichtsgrenze für gewerbliches Fliegen von 5kg auf 10kg erhöht

              Zitat von DJBlue Beitrag anzeigen
              Da wäre ich mir nicht so sicher.
              Verstöße im Luftfahrgesetz sind idR immer Straftaten. So die Aussage von einem bekannten manntragendem Piloten.
              Aber wer kontrolliert denn bitte die 5kg? Solange nix passiert wird es keinen Interessieren.
              Die meisten Polizisten wissen von der 5kg-Regelung eh garnix.
              Die 5kg Regel steht in der LuftVerkehrsOrdnung. Ein Verstoß gegen eine Ordnung is eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat.
              Banshee 850

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              • Wombat
                Member
                • 22.02.2015
                • 977
                • Guido
                • SMC Stürzelberg e.V.

                #22
                AW: Gewichtsgrenze für gewerbliches Fliegen von 5kg auf 10kg erhöht

                "Verstöße im Luftfahrgesetz sind idR immer Straftaten. So die Aussage von einem bekannten manntragendem Piloten."


                Immer wieder diese "ich kenne einen der hat gehört das ein anderer gesagt hat..."-Posts!

                Was weißt Du denn lieber "DJBlue" juristisch selbst dazu?

                Schlimm hier!

                WOMBAT
                Diabolo 700/Urukay 3-Blatt/Goblin 700+500/T-Rex 550L+450L/H21 Tandem/Super-E-Heli-Baby

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                • steffen0678
                  Senior Member
                  • 14.01.2013
                  • 1412
                  • Steffen
                  • MSC Goldene Aue (51.479491, 10.946178)

                  #23
                  AW: Gewichtsgrenze für gewerbliches Fliegen von 5kg auf 10kg erhöht

                  Man müsste mal ins Gesetz gucken, Straf- und Ordnungswidrigkeitsvorschriften sind im Luftverkehrsgesetz ab §58 geregelt.
                  Viele Grü�e
                  Steffen
                  http://steffen-mueller-kelbra.de/

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                  • DJBlue
                    Senior Member
                    • 12.08.2010
                    • 3330
                    • Thilo
                    • Kempten und Umgebung

                    #24
                    AW: Gewichtsgrenze für gewerbliches Fliegen von 5kg auf 10kg erhöht

                    Es tut mir wirklich wahnsinnig leid das ich selber kein Jurist bin. Ich werde es mir für mein nächstes Leben überdenken und das nur wegen diesem Forum hier. Es gibt leider Sachen da muss man sich auf Aussagen anderer Leute verlassen.
                    Für mich selber ist ein Bekannter mit entsprechender Ausbildung eine vertrauenswürdigere Person als solche Forumdiskussionen.

                    Verstöße im Luftfahrgesetz sollen anscheinend recht hart bestraft werden. Da nahezu jeder Verstoß auch als Gefährdung zu sehen sein kann, kann sehr schnell aus einer Mücke ein Elefant werden.
                    Und ja, auch dies kommt von meinem bekannten Piloten.

                    Ganz ehrlich, jeder kann doch machen wie er möchte. Wenn man erwischt wird, muss man halt mit den Konsequenzen leben können.
                    DJBlue´s Wix-Page

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                    • extreme011
                      helishop-nrw.de
                      Flugschule / Onlineshop
                      • 17.08.2009
                      • 5791
                      • Torsten
                      • Bochum

                      #25
                      AW: Gewichtsgrenze für gewerbliches Fliegen von 5kg auf 10kg erhöht

                      Man kann nicht alles selbst wissen. Es ist aber nicht verwerflich wenn man sich an kompetenter Stelle informiert. Das ist ein guter Weg Wissen zu erlangen.


                      Torsten
                      Vollkasko für Flugmodelle
                      http://Helishop-nrw.de

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                      • parkplatzflieger
                        Senior Member
                        • 18.03.2012
                        • 8994
                        • Torsten
                        • FMBG Schifferstadt-Assenheim

                        #26
                        AW: Gewichtsgrenze für gewerbliches Fliegen von 5kg auf 10kg erhöht

                        Zitat von DJBlue Beitrag anzeigen
                        Verstöße im Luftfahrgesetz sollen anscheinend recht hart bestraft werden.
                        Ich bin auch kein Jurist, aber es gibt Gesetze und Verordnungen (und andere
                        Regelwerke). Der Jurist spricht dann gerne von Normen und meint damit
                        alles zusammen. Wenn man gegen eine Verordnung verstösst, begeht man
                        eine Ordnungswidrigkeit. Das wird geringer bestraft, als der Verstoß gegen
                        ein Gesetz, welches eine Straftat sein kann - aber nur dann, wenn der Verstoß
                        mit einer Strafe geahndet werden muss. Das ist im Strafrecht geregelt.

                        Die meisten werden regelmässig Ordnungswidrigkeiten im Strassenverkehr
                        begehen. Das kennt man und viele meinen ein "Gefühl" dafür zu haben,
                        was noch "geht".

                        Einen Wildflug mit einem Modell > 5kg, aber < 25 kg durchzuführen
                        entspricht in etwa einer Geschwindigkeitsüberschreitung beim Autofahren.
                        Torsten
                        Voodoo 600, Logo 600SX
                        Spektrum, Spirit, Heli X

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                        • extreme011
                          helishop-nrw.de
                          Flugschule / Onlineshop
                          • 17.08.2009
                          • 5791
                          • Torsten
                          • Bochum

                          #27
                          AW: Gewichtsgrenze für gewerbliches Fliegen von 5kg auf 10kg erhöht

                          Und wieviel zu schnell bist du damit? Ist ja ein Unterschied ob ich! 40 durch eine 30er Zone fahre oder mit 150.

                          Torsten
                          Vollkasko für Flugmodelle
                          http://Helishop-nrw.de

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                          • Hanss Axel
                            Senior Member
                            • 25.02.2012
                            • 2539
                            • Axel
                            • Yokohama / Japan

                            #28
                            AW: Gewichtsgrenze für gewerbliches Fliegen von 5kg auf 10kg erhöht

                            Zitat von parkplatzflieger Beitrag anzeigen

                            Einen Wildflug mit einem Modell > 5kg, aber < 25 kg durchzuführen
                            entspricht in etwa einer Geschwindigkeitsüberschreitung beim Autofahren.
                            Mhhh...
                            Erlischt bei einem Flug mit einem Modell über 5Kg denn nicht auch der Versicherungsschutz? Also als Wildflieger ohne Genehmigung meine ich jetzt.

                            Denn wenn, dann wäre es nicht vergleichbar mit einem Auto das zu schnell fährt, sondern eher mit einem Auto unterwegs zu sein, bei dem man Vorsätzlich etwas verändert hat und es somit nicht mehr der StVo entspricht.
                            Zuletzt geändert von Hanss Axel; 27.07.2016, 08:31.
                            NE Solo Maxx BL Nightflight; T-Rex 150;
                            Forza 450EX; Forza 700;
                            T14SG

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                            • Hanss Axel
                              Senior Member
                              • 25.02.2012
                              • 2539
                              • Axel
                              • Yokohama / Japan

                              #29
                              AW: Gewichtsgrenze für gewerbliches Fliegen von 5kg auf 10kg erhöht

                              Zitat von DJBlue Beitrag anzeigen
                              Die meisten Polizisten wissen von der 5kg-Regelung eh garnix.
                              Kann schon sein.
                              Kommt es aber zu einem Zwischfall, nimmt die Polizei den Heli mit Sicherheit ersteinmal in Gewahrsam. Und irgendwann kommt dann auch ein Gutachter der sich damit auskennt, vielleicht sogar selbst ein Heliflieger ist, und der kann dann sehr wohl beurteilen ob man mit dem Heli hätte überhaupt fliegen dürfen.
                              NE Solo Maxx BL Nightflight; T-Rex 150;
                              Forza 450EX; Forza 700;
                              T14SG

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                              • goemichel
                                Senior Member
                                • 11.01.2012
                                • 4180
                                • Michael
                                • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

                                #30
                                AW: Gewichtsgrenze für gewerbliches Fliegen von 5kg auf 10kg erhöht

                                Zitat von parkplatzflieger Beitrag anzeigen
                                Einen Wildflug mit einem Modell > 5kg, aber < 25 kg durchzuführen entspricht in etwa einer Geschwindigkeitsüberschreitung beim Autofahren.
                                Zitat von extreme011 Beitrag anzeigen
                                Und wieviel zu schnell bist du damit?
                                Um's mal konkret zu machen:

                                Das (Wildfliegen >5kg) ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 44 Absatz 1 Nr. 14 LuftVO und ist mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro (in Worten fünfzigtausend) bedroht (§ 58 Absatz 2 LuftVG).

                                Jetzt aber bitte wieder
                                GruÃ? Michael
                                [FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]

                                Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!

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