Solange nicht klipp und klar gesagt wird, wo man die Zettel bekommt, wird es auch kein Problem sein, wenn man
keinen hat.
Es gibt so einen bekannten Satz: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Es wird niemand an deiner Haustür klingeln und sagen falls du einen Kenntnisnachweis nach Paragraph so und so brauchst, wende dich an Stelle A oder B.
Jeder ist für sich selbst verantwortlich. Und wer sagt, dass der TßV nicht schon soweit ist mit der Umsetzung. Deswegen meine Frage, ob das der richtige Kenntnisnachweis für uns Modellflieger ist oder was spezielles für Drohnensteuerer.
Habe gerade mit der Frau vom TßV gesprochen.
Dieser Kurs beinhaltet KEINEN Kenntnisnachweis.
Es wird aber hierzu Ende August einen ZWEITEN Teil geben, der online absolviert werden kann.
Danach muss man zusätzlich persönlich bei einer "Prüfstelle" vorstellig werden und dort die Prüfung ablegen.
Wo die Prüfstellen (in NRW) eingerichtet werden, konnte sie mir noch nicht sagen.
Also vielleicht einfach mal die TßV-Seite beobachten...
Deswegen meine Frage, ob das der richtige Kenntnisnachweis für uns Modellflieger ist oder was spezielles für Drohnensteuerer.
Noch mal für alle und deutlich:
Es wird den Kenntnisnachweis für den Betrieb von Flugmodellen gemäß § 21 e LuftVO NUR "von einem sachkundigen Benannten eines nach den §§ 1 oder 4a der Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden beauftragten Luftsportverbandes oder eines von ihm beauftragten Vereins" geben.
Alles andere geht uns nix an.
Zuletzt geändert von goemichel; 20.07.2017, 12:51.
GruÃ? Michael
[FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]
Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!
Leute,
macht euch doch nicht gleich in die Hose. Einfach weiter fliegen, bis es offiziell verkündet wird, wann und wo. Und die die Angst haben fliegen eben nur bis 2 Kilo und gut ist. Ist glaub ist noch keiner fürs Wildfliegen in den Knast gekommen.
Es ging ja eigentlich darum was das für ein Kenntnisnachweis vom TßV ist. Denn im Moment wäre er kostenlos, dann hätte man sich 25€ gespart wenn es der richtige gewesen wäre. Ist nun aber nicht der Fall, also hat es sich erledigt bezüglich dem Angebot.
Ich muss ehrlich zugeben, dass ich da den ßberblick aktuell verloren habe.
§21d ist also nur für gewerbliche Zwecke?
Haben diese drei Stellen also nichts mit den von uns Hobbyfliegern benötigten Nachweis zu tun?
Dann ist der Artikel bei Heise recht doof geschrieben.
für die Modellflieger für den Sport. Das ist bis jetzt noch nicht geklärt wie das gemacht werden soll. Wahrscheinlich durch zu viele Anfragen beim LBA (Luftfahrt Bundes Amt) will das LBA jetzt auch mitreden. Verbände warten auf Antwort vom BMVI und das BMVI auf Antwort vom LBA. Ich befürchte das es bis zum 01.10. nichts wird.
Ich brauche gerade für eine Genehmigung für die Luftfahrtbehörde einen Kenntnisnachweis. Da es den bis jetzt noch nirgends gibt muss ich Mitglied in einem Modellflugverein für die Genehmigung sein.
Ich brauche gerade für eine Genehmigung für die Luftfahrtbehörde einen Kenntnisnachweis. Da es den bis jetzt noch nirgends gibt muss ich Mitglied in einem Modellflugverein für die Genehmigung sein.
ßhhm - sorry - was sollte das helfen?
Ein Vereinsmitglied, das außerhalb eines Modellfluggelände mit AE fliegen will, hat keinerlei Sonderrechte sondern muss auch den Kenntnisnachweis erbringen.
Entweder willst du was Gewerbliches machen, dann brauchst du den Kenntnisnachweis nach §21d oder du machst das privat, dann geht derzeit gar nichts über 100m und über 2Kg nur noch bis Ende September.
Das geht sogar so weit, dass man nicht alleine auf einem Modellfluggelände mit AE über 100m und/oder 2Kg (ab 01.10.17) fliegen darf solange keine Aufsichtsperson - also ein Flugleiter - zugegen ist.
Meiner Meinung nach fehlt die rechtliche Grundlage auf derer die Luftfahrtbehörde die Genehmigung ausstellen kann.
Aber anscheinend ist derzeit alles und nichts möglich und keiner weiß so richtig Bescheid...
Die Luftfahrtbehörde hat mir geschrieben das der Kenntnisnachweis erst ab 01.10 gefordert wird. Ich den aber für den Antrag schon jetzt benötige. Ab 01.10 steht auch auf der HP vom BMVI.
Wie auch immer. Heute wurde mir per Mail bestätigt das nach kurzer Durchsicht alle Unterlagen dabei sind.
Nachtrag:
Es geht um den Kenntnisnachweis > 2 Kg. Nicht um die 100m
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