Anmeldung von 35 MHz Sendeanlagen

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  • Killer
    Killer

    #16
    Anmeldung von 35 MHz Sendeanlagen

    Also meine Urkunde ist auch 10 Jahre gültig und hat 38,50€ gekostet.
    Dieses Jahr ist es aber bestimmt wieder teurer geworden ?(

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    • maximilian
      maximilian

      #17
      Anmeldung von 35 MHz Sendeanlagen

      na da bin ich aber froh das ich ein alter schwartz flieger bin und sorgen mit dem anmelden nicht habe

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      • Dieter F. Heinlin
        Dieter F. Heinlin

        #18
        Anmeldung von 35 MHz Sendeanlagen

        @ all
        ich bin der Ansicht, dass eine Anmeldung und Bezahlung obligatorisch ist (derzeitige Gesetzeslage), stellt es uns in Deutschland doch das 35 Mhz Band exklusiv zur Nutzung des Modellflugs "zur" Verfügung. Auch kann man dann z.B. bei "Funkstörungen auf eine "fachlich" kompetente Stelle zurückgreifen.

        Praktisches Beispiel: Beim robbe/Schlüter Cup 02 war ein Team vor Ort und man konnte die Sender "kostenlos" auf "eventuelle" Abweichungen kontrollieren lassen, was ich und viele andere gerne angenommen habe. Mir gab es z.B. ein ruhiges Gewissen, da mein Sender mit nur "minimalsten" Abweichungen unter den "Top 3" lag!

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        • Dieter F. Heinlin
          Dieter F. Heinlin

          #19
          Anmeldung von 35 MHz Sendeanlagen

          Hallo,
          hier eine aktuelle Info aufgrund meiner Nachfrage:

          Neue Gebühren bei der RegTP

          Völlig überraschend hat die RegTP durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 23. Dezember 2002 per Verordnung die Gebühren für die Frequenzzuteilung für Funkanlagen zur Steuerung von Modellen erhöht. Es betrifft nur das 35 MHz A- und B-Band, die Zuteilung ist nun unbefristet und kostet neuerdings 130 Euro. Wer also ab 1. Januar 2003 eine Frequenzzuteilung für 35 MHz beantragt, muß damit rechnen, eine Rechnung über 130 Euro zu bekommen. Meine telefonische Anfrage bei der RegTP nach den Gründen für diese drastische Anhebung der Gebühren wurde im Wesentlichen so beantwortet: Die RegTP ist seit der Privatisierung gehalten, kostendeckend zu arbeiten. Im Rahmen der Frequenzzuteilung für die Steuerung von Modellen im 35 MHz Band entstehen Kosten durch Verwaltungsaufwand, durch Meßeinsätze zur Frequenzüberwachung, durch stichprobenartige Meßeinsätze zur Kontrolle der vom Inhaber der Frequenzzuteilung betriebenen Sendeanlagen, durch stichprobenartige Meßeinsätze zur ßberprüfung der am Markt angebotenen Sendeanlagen und anderes.
          Die Rechtsabteilung des Deutschen Modellflieger Verbandes untersucht zur Zeit alle Möglichkeiten, gegen diese außerordentlich hohe Gebührenerhöhung vorzugehen. Stichworte sind in diesem Zusammenhang europäisches Recht, Allgemeinnützigkeit des Modellflugsportes, Jugendförderung. Unser Verbandsjustitiar empfiehlt, unter Vorbehalt zu bezahlen.

          Sobald es Neuigkeiten zu diesem Thema gibt, werden sie hier veröffentlicht.

          Dieter Perkuhn

          [a href=\"http://home.t-online.de/home/diper/\" target=\"_blank\"]Referent für Funk im DMFV[/a]

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          • Dieter F. Heinlin
            Dieter F. Heinlin

            #20
            Anmeldung von 35 MHz Sendeanlagen

            Hallo,
            ich habe soeben eine Antwort aufgrund meiner Nachfragen bei der für mich zuständigen Außenstelle der RegTP erhalten: "Aufgrund allgemeinem Interesse... Anfrage wurde an die Pressestelle der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post zur Bearbeitung weitergeleitet".
            (Ich bleibe dran)

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            • mjustus
              mjustus

              #21
              Anmeldung von 35 MHz Sendeanlagen

              Hi,

              in einem andern Forum wird erklärt, daß bereits bestehende Genehmigungen zum Ende der 10jahres Frist automatisch und gebührenfrei auf lebenslänglich umgestellt werden (man wird wohl per Brief informiert, der zusammen mit der alten Urkunde den lebenslänglichen Nachweis darstellt). Somit zahlen nun nur noch Einsteiger; und wir alle, die wir schon länger angemeldet sind, zahlen nichts mehr. Meiner groben Schätzung nach sollten durch die ßnderung die Einahmen nicht erhöht werden. Allerdings werden (jugendliche) Einsteiger abgeschreckt (oder teilen sich in Zukunft 4 Kanäle auf 40MHz).

              (es ist also wichtiger denn je eine eventuelle Adressänderung der RegTP mitzuteilen!)

              Grüße,
              Maik

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              • Dieter F. Heinlin
                Dieter F. Heinlin

                #22
                Anmeldung von 35 MHz Sendeanlagen

                Es geht um eine aktuelle Info über die Kosten für die Zuteilung einer "Frequenzzuteilungsurkunde für den Betrieb von Flugmodellen auf dem 35 MHz Band"

                Die Antwort auf meine sechs Fragen vom 10.1.2003: Schreiben vom 31.01.2003 der RegTP Mainz von Herrn Schwarz
                Bevor ich zur Beantwortung Ihrer sechs Fragen komme, möchte ich betonen, dass meine folgenden Antworten den gegenwärtigen Stand der Vorschriften und Reelungen wiedergeben. Bezüglich künftiger ßnderungen kann ich keinerlei Gewähr übernehmen.

                ?1: Wie hoch sind die Kosten:
                RegTP: Die Gebühr für die Zuteilung einer Frequenz für Modellfunk beträgt der aktuellen Frequenzgebührenverordnung (FGbV), Gebührenposition B.4.11) 130 €. Die FgebV ist über die Homepage der RegTP ([a href=\"www.regtp.de\" target=\"_blank\"]www.regtp.de[/a] ) abrufbar.

                ?2: Wie lange ist diese Urkunde gültig:
                RegTP: Die Frequenzzuteilungen im Modellfunk bei 35 MHz werden z.Z. unbefristet erteilt.

                ?3: Ab wann gelten geänderte Kosten:
                RegTP: Die neue Fassung der FgebV findet für Anträge auf Frequenzzuteilungen Anwendung, die ab 01.01.2003 bei der RegTP eingehen. Für ältere Anträge gilt die vorherige Fassung der FgebV, die ebenfallt noch über unsere Homepage abrufbar ist.

                ?4: Wie ist es mit bestehenden, auslaufenden Zuteilungen:
                RegTP: Bestehende , befristete Frequenzzuteilungen für Flugmodelle können auf Antrag während der Laufzeit in unbefristete umgewandelt werden. Für die Bearbeitung derartiger Anträge wird eine Gebühr gemäß Gebührenposition A.2 der FgebV (z.Z. 60 €) erhoben.

                ?5: Wie ist die Rechtsgrundlage bzw. gibt es ein neues Gesetz:
                Rechtsgrundlage für Frequenzzuteilungen sind dasTKG sowie die Frequenzzuteilungsverordnung (FreqZutV). Die Rechtsgrundlagen in ihren aktuellen Fassungen können Sie über die Homepage der RegTP (unter: Gesetze, Verordnungen) abrufen.

                ?6: Können bzw. dürfen z.B. "Ausländer", die im Rahmen eines Wettbewerbs hier in Deutschland teilnehmen, einen "Sender im 35 MHz Band" betreiben, wenn nein, was benötigen Sie und wo?
                RegTP: Für ausländische Teilnehmer an Wettbewerben für Modelle gelten grundsätzlich dieselben Regelungen wie für inländische. Anträge auf Frequenzzuteilungen sind bei der zuständigen Ausenstelle der RegTP zu stellen. Neben der Möglichkeit, zu -regulären- Frequenzzuteilungen für Flugmodelle gibt es auch die Möglichkeit, Kurzzeitzuteilungen zu beantragen. Die Gebühr hierfür beträgt gemäß der aktuellen Fassung der FgebV (Gebührenposition B.0.3) jedoch hier ebenfalls 130 €.

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