�hem schwarz geflogen über 5 kg

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  • Gast-Avatar
    Gast

    #1

    �hem schwarz geflogen über 5 kg

    Hallo Leute,

    bin gestern wieder mal 2 Akkufüllungen mit meinem
    JetRanger auf einer Wiese ca 300 m von unserer Stadt
    geflogen, und auf einmal hat mich schier der Schlag
    getroffen, da jemand mit einem Megaphon (Grüne Minna)
    zum sofortigen landen aufgefordert hat habe meine
    Mühle sofort gelandet.

    Tja was soll ich sagen die waren nicht ausgelastet und
    haben ein Opfer gesucht, die erste Frage war nach dem
    Gewicht meines Heli ich habe natürlich geantwortet unter
    5 kg, das haben die mir leider nicht abgenommen und mich
    und meinen Heli zur Polizei mitgenommen, da hatten die eine
    Wage und nachgewogen, "Scheiße" sorry 6.1 kg.

    Die Herren waren dann so freundlich mich beim
    verabschieden noch darauf hinzuweisen daß ich eine Anzeige
    bezüglich fehlender Aufstiegserlaubnis wg. über 5 kg und
    Einfahrt in eine Landwirtschaftliche Str. bekommen werde.

    So nun meine Frage was kann mich das kosten ? hat da jemand
    Erfahrung damit. ?(
  • Matthias425
    Member
    • 27.11.2001
    • 381
    • Matthias

    #2
    ßhem schwarz geflogen über 5 kg

    autsch.... 8o
    hat dich da jemand auf dem kieker * X(
    ich hab zwei kolegen bei der polizei, die haben noch nie was von aufstiegserlaubnis und 5kg grenze gehört..... ?(

    würd mich aber interessieren was noch alles auf dich zukommt X(


    herzliches beileid

    matthias
    GruÃ?[br]Matthias[br]

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    • Gast-Avatar
      Gast

      #3
      ßhem schwarz geflogen über 5 kg

      Was ist vergessen habe zu erwähnen,

      einer der Polizisten ist ebenfalls Modellflieger Segelflug
      der kannte sich mit den Luftfahrtgesetzen sehr gut aus und
      hatte gleichzeitig Mitleid mit mir da dort wo ich geflogen
      bin absolut niemanden gefährden kann da es sich in einer
      Talsenke befindet.

      Leider war der Kollege von dem Polizisten ein Karrieregeiler
      Hund wo sich seine Streifen noch verdienen will.

      Ich vermute daß mich der Landschaftsschutzbeauftrage von
      unserem Nest wieder mal fliegen gesehen hat und denen einen
      Wink gegeben hat.

      Denn da kommt sonst keine Sau hin, das hat mir der eine
      Polizist so durch die Blume zu verstehen gegeben.

      Gruß Rambo

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      • Helmut Zink
        Helmut Zink

        #4
        ßhem schwarz geflogen über 5 kg

        Hallo Rambo,

        8o 8o 8o

        Ich will Dir jetzt keine falschen Hoffnungen machen aber ich glaube in dem Buch "Modellflug + Recht" gelesen zu haben, daß die ßberwachung des Flugraums Sache des Luftfahrtbundesamtes ist. In wie weit die Polizei da überhaupt Eingriffsmöglichkeiten hat, kann ich jetzt aber nicht sagen. Ich werde mal wenn ich Zuhause bin in dem Buch nachschlagen ob ich da was finde.

        Vielleicht weiß es ja jemand aus dem Stehgreif und hat Erfahrungen damit.

        Werde mich wieder melden.

        Viele Grüße
        helmut

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        • Gast-Avatar
          Gast

          #5
          ßhem schwarz geflogen über 5 kg

          Daaaaaaaaaaaaaanke ! ;(

          Kommentar

          • Maik Otto
            Maik Otto

            #6
            ßhem schwarz geflogen über 5 kg


            hi rambo

            leider haben die kollegen von der polizei nicht

            ganz unrecht.

            auf einer Wiese ca 300 m von unserer Stadt
            mit verbrennungsmotoren gilt immer noch die 1.5 km

            marke und ab 5 kg natürlich nur mit aufstiegserlaubnis.

            in deinem fall könnte jeder anlieger mit lärmproblemen

            die polizei anfordern.

            wenn du kein polizeibekannter "wiederholungstäter" bist

            und der richter einen guten tag hat sind etwa 150 euro

            fällig . das habe ich zumindest mal für so eine aktion

            bezahlt. man gönnt sich ja sonst auch alles

            Kommentar

            • Andreas Schweiger
              Andreas Schweiger

              #7
              ßhem schwarz geflogen über 5 kg

              Hallo Maik,

              Rambo fliegt einen Akkuschrauber.
              Das mit den 1,5 km ist da nicht erforderlich. Aber die Aufstiegserlaubnis braucht er 6,1 kg halt doch. ;(

              Viele Grüße
              Andreas

              Kommentar

              • Maik Otto
                Maik Otto

                #8
                ßhem schwarz geflogen über 5 kg


                hallo

                entschuldigung , hab ich einfach überlesen 8o

                Kommentar

                • Helmut Zink
                  Helmut Zink

                  #9
                  ßhem schwarz geflogen über 5 kg

                  Hallo Rambo,

                  also, ich sitze gerade vor dem Buch Modellflug, Aufstiegserlaubnis und Umweltrecht vom NV Verlag.

                  Laut den Ausführungen in diesem Buch hast Du nichts zu befürchten!!! Da hätte sich der liebe Karrieregeile Polizist mal lieber vorher informiert!!

                  Ich zitiere mal einiges aus dem Buch:

                  §16 Abs. LuftVO lautet:
                  Der Aufstieg von flugmodellen von weniger als 5 kg gesamtmasse bedarf keiner Erlaubnis. Der Umkehrschluß aus dem § besagt also, daß der Betrieb von Flugmodellen mit 5 kg oder mehr einer Erlaubnis bedarf.

                  So und jetzt kommts:

                  Zitat:

                  Ein Start eines Modells mit 5 kg Gesamtmasse oder mehr ohne Aufstiegserlaubnis für die Startstelle stellt allerdings keine Ordnungswidrigkeit i.S.v. §43 LuftVO dar. Denn § 16 Abs. 4 LuftVO findet sich in der Aufzählung des § 43 LuftVO nicht wieder. Das Fehlen von § 16 Abs. 4 LuftVO ist offenkundig ein redaktionelles Versehen des Gesetzgebers. In einer erneuten Novellierung wird sicher diese Ungereimtheit der Vorschriften korrigiert werden. Vis dahin bedeutet die Rechtslage folgendes: Der Aufstieg von Flugmodellen mit 5 kg oder mehr bedarf einer besonderen vorherigen Erlaubnis; ein Verstoß gegen diese Pflicht kann aber nicht mit einem Ordnungswidriegkeitsverfahren und einer Geldbuße geahndet werden. Dafür fehlt es an der Rechtsgrundlage des § 43 LuftVO.

                  Zitat Ende

                  Dies ist aus der aktuellsten Auflage des Buches. Falls die Dir aber doch was anhängen wollen würde ich mir auf jeden Fall Rechtsbeistand leisten.

                  Halt uns mal auf dem laufenden wie das ganze ausgeht.

                  Es scheint als sei Dein Wochenende gerettet.

                  Viele Grüße
                  Helmut

                  Kommentar

                  • Gast-Avatar
                    Gast

                    #10
                    ßhem schwarz geflogen über 5 kg

                    In der Tat ist die Polizei für die Luftfahrt nicht zuständig, da keine Gefahr im Verzug war. Aber der Sachverhalt steht nunmal trotzdem fest.

                    Also umgehend den Verband einschalten (DMFV). Der Verbandsjurist ist Experte auf dem Gebiet. Als Mitglied wird das nichts kosten nehme ich mal an.

                    Kommentar

                    • Sebbi
                      Sebbi

                      #11
                      ßhem schwarz geflogen über 5 kg

                      Brauch man auch eine Aufstiegserlaubnis auf stinknormalen Modellflugplätzen? Und wo bekommt man diese Erlaubnis für Modelle über 5kg? Bekommt man die rechte auch aus dem Netz?

                      Kommentar

                      • RV
                        RV
                        Mikado-Heli.de
                        VStabi-Support
                        • 02.06.2001
                        • 7766
                        • Rainer
                        • Modellsportgruppe Bachgau- Schaafheim

                        #12
                        ßhem schwarz geflogen über 5 kg

                        Also, ein Modellflugplatz hat in der Regel eine Aufstiegserlaubnis.

                        Nur der Inhalt kann verschieden sein.

                        - Art des Antriebes
                        - Gewicht
                        - Geräusch
                        - Zeiten

                        Also vorher Platzordnung lesen.

                        Ansonsten ... Anruf beim nächsten Flughafen vielleicht?
                        VStabi Support: http://www.vstabi.de
                        Kontakt bitte per Email, keine PN.

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                        • Gast-Avatar
                          Gast

                          #13
                          ßhem schwarz geflogen über 5 kg

                          Hallo Rambo!

                          Selbst dran schuld. Warum fliegst Du auch Modellheli. Du betreibst Umweltfrevel in höchster Form, verschreckst Tier und Mensch, hinterläßt überall Deinen Müll und verseuchte Erde. Und dann noch illegal, pfui ...

                          Ich hätte bessere Vorschläge für eine spaßige Freizeit: Verursache im Suff einen Unfall, kannst dabei z. B. auch einen Passanten über den Haufen fahren, sage dann einfach: "Der Alkohol ist schuld". Schön ist auch ein Kampfhund. Wenn der sich dann jemanden in den Arsch verbissen hat, sage doch: "Der spielt nur". Was auch gut kommt, haue doch mal einen ausländischen Gast zusammen - weil: "Die gucken doch immer so blöd". Toll ist auch, gehe in eine Partei, greife tief in irgendwelche Kassen, veruntreue Gelder, stecke Dir dann die Taschen schön voll und sage dann: "Du kannst Dich garnicht mehr erinnern ...

                          Viel Spaß wünscht dabei

                          Robert

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                          • Holger Port
                            Senior Member
                            • 01.06.2001
                            • 3541
                            • Holger

                            #14
                            ßhem schwarz geflogen über 5 kg

                            Das einzige, wofür Du zur Kasse gebeten werden kannst ist die unerlaubte Zufahrt zu dem Gelände wo Du geflogen bist. Vorausgesetzt dort steht ein Schild "Nur für Landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben". Sollte es einen Weg zu dem Gelände geben, wo kein Schild aufgestellt ist, kostet es Dich garnichts.

                            Ich, bzw. wir beleheren auch regelmäßig die Polizei, bzw. den Feldschutz das sie Unrecht haben und leider stellen die immernoch kein Schild zur einzig freien Zufahrt zu unserem Gelände auf :-)

                            Gruß,
                            Holger
                            Gruß Holger

                            Kommentar

                            • Gast-Avatar
                              Gast

                              #15
                              ßhem schwarz geflogen über 5 kg

                              Also Leute, vielen Dank mal für eure schnellen Antworten.

                              Werde mal schaun was sich in den nächsten 3 - 4 Wochen
                              in meinem Briefkasten tut, und mal unseren Landschafts-
                              schutzbeauftragten mal ein bißchen im Auge behalten.

                              Wir haben demnächst wieder unser Stadtfest, da wird er
                              warscheinlich wieder sturz besoffen mit seinem Roller
                              heimfahren zu seiner Ranch, ich glaube da wird er in ein Ploizeikontrolle geraten durch dezenten Hinweis

                              Tja, so ist das leben wie du mir so ich dir

                              Schöne Grüße

                              Kommentar

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