Personen müssen in mindestens 30 Meter Höhe überflogen werden und das auch nur, wenn es nicht anders geht.
Ist auch eigentlich selbstverständlich, oder? So kenne ich es.
Aber bei dem ganzen Rechtsgeschwafel habe ich schon lange Aufgegeben.
Ich fliege im Verein und so lange der Vorstand keine Änderung bekannt gibt, bleibt für mich alles bei Alten. Fertig!
Das blöde ist nur, wenn man selbst im Vorstand ist. 🤣
Ein inzwischen nicht unerheblicher Punkt der Vorstandsarbeit ist das Wälzen von Regelwerken, egal ob Flugbetrieb, Feste, Jugendarbeit, Sanierung des Vereinsheims, es trifft alle Bereiche.
Ja - aber mMn bloß, weil die Modellflieger derart "unwichtig" sind, dass sie da einfach ungenannt subsumiert werden
Modellflug bis 25kg ist ab 1.1.24 mWn grundsätzlich Kat open A3..
Die von dir verlinkten Grafiken sind mMn schon alt - und ab 1.1.24 nicht mehr komplett zutreffend, da sich da einiges ändert.
PS: Es handelt sich hier um eine "theoretische Diskussion" - rein aus Interesse an der Materie
Dem kann ich Zustimmen,
habe heute mal den DMFV (C. Sommerfeld) diesbezüglich angeschrieben , was sich genau ändern soll und welche Auswirkung dies für Uns Modell-Flieger hat.
Mal Schauen was für eine Antwort übermittelt wird.
Auch wenn es klugscheißerisch wirken mag, der Justiziar des DMFV ist kein Herr Sommerfeld , sondern Herr Sonnenschein. Einen Herrn Sommerfeld gibt es meines Wissens beim DMFV nicht.
Vielleicht würde die richtige Anrede einer Antwort zuträglich sein.
LG Roland
Bisher habe ich aus dieser Ecke noch nie eine schriftliche Antwort auf ein rechtliches Thema erhalten. Darauf könnte man ja im Zweifelsfall festgenagelt werden.
Ich bin mal gespannt, ob eine Antwort darauf kommt.
Ich will das hier nicht auf die Spitze treiben, letztendlich werden die Helis (und Flugzeuge bzw. starrflügler) bei den Betriebsvorschriften inwischen ja wie Drohnen behandelt.
Wenn ich das nochmal alles durchschaue fällt auf und wird beim LBA gesagt:
Zitat:... müssen UAS der Klassen C1, C2 und C3 mit so genannten Geo-Awareness-Systemen ausgestattet sein.​
In den Klassen C1 bis C3 müssen auch Höhenmesser, Fern ID und eben Geosensib. vorhanden sein?
Mir ist nicht klar, ob die Ersteller hier meinten, dass soetwas vorhanden sein kann (weil das bei Drohnen ja wohl oftmals so ist) oder muss.
Müssten demnach jetzt alle unsere Helis Telemetrie haben (in C1-C3) bzw. wenn nicht fliege ich in A3 und muss einfach 150m Abstand zu Wohngebieten und 30m zu anderen Personen einhalten?
Dann sehe ich das kleine Gemüse selber nicht mehr?
Sorry, wenn das schonmal irgendwo behandelt wurde aber vielleicht kann jemand das kurz aufklären?
Danke!
Gruß,
Stefan
Ich will das hier nicht auf die Spitze treiben, letztendlich werden die Helis (und Flugzeuge bzw. starrflügler) bei den Betriebsvorschriften inwischen ja wie Drohnen behandelt.
Wenn ich das nochmal alles durchschaue fällt auf und wird beim LBA gesagt:
Zitat:... müssen UAS der Klassen C1, C2 und C3 mit so genannten Geo-Awareness-Systemen ausgestattet sein.​
In den Klassen C1 bis C3 müssen auch Höhenmesser, Fern ID und eben Geosensib. vorhanden sein?
Gott sei Dank ist es (noch) nicht so, dass wir alle solche Systeme einbauen müssen. Im Rahmen der ROTOR live kam diese Diskussion auch kurz auf, aber es stellte sich raus das Flugmodelle explizit davon ausgenommen sind. Das steht etwas im LuftG nahe dem bezüglichen Paragraphen dabei (den ich jetzt aber nicht auswendig weiss).
​​​​​….. außer es hat sich da seit Feb 2023 wieder was getan. :/
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!
Wenn ich demnächst eine Black Box im Modell brauche, dann kaufe ich genau eine und die bleibt dann im Kofferraum.
Bei uns hat es die Hälfte noch nicht mal geschafft ein Schildchen ins Modell zu kleben und einen Kentnissnachweis zu machen.
Der Regelungswahn wird doch jetzt schon ignoriert. Typisch Deutschland, außer Selbstverwaltung kommt nicht viel bei raus.
@HubiHub: Unsere Helis haben ja alle keine C-Klassifizierung. Das muss vom Hersteller beantragt werden und beträfe dann wohl nur RTF-Modelle, da an einem C-Klasse-Modell nichts verändert werden darf. Selbstbau wird keine C-Klasse bekommen, insofern bist du ab 250 Gramm immer Open A3, es sei denn du fliegst nach leicht entschärften Verbandsregeln.
Remote ID ist davon losgelöst. In USA müssen auch Selbstbau-Drohnen mit Remote-ID nachgerüstet werden. Dafür gibt es dann spezielle Telemetrie-Module die gekauft & verbaut werden müssen. Natürlich zum Unmut der meisten (Drohnen-) Piloten. In Deutschland bzw. Europa hinken wir da noch etwas hinterher was die Umsetzung betrifft. Aber das ist vermutlich nur noch eine Frage der Zeit. Ziel ist es halt den kompletten Airspace zu überwachen & steuern zu können. Auch um gewerblichen Dienstleistern "bodennahe" Dienstleistungen zu ermöglichen. Ich vermute es wird eine Ausnahmeregelung für alle Modellflugplätze geben. Aber Wildfliegen dann vermutlich nur noch mit Remote-ID. Aber das ist jetzt Glaskugel.
OK, allerdings kannst du doch nach wie vor unter Verbandsregeln fliegen, falls man dort Mitglied ist, so wie du auch weiter oben geschrieben hattest. Dann spielt doch die Open Klasse (und eventuelle C Klassen) keine große Rolle mehr, vermutlich auch nicht ab Jan 2024...? Warum dann deine Bedenken? Unterm Verband kannst du zumindest bis 2kg anscheinend sogar ohne Kenntnisnachweis noch wild fliegen, im Openbereich nur bis 250g, denke das ist schon ordentlicher Unterschied.
Eigentlich wurden diese ganzen Regeln ja für Drohnen gemacht, jedoch sind Flugmodelle nunmal Flugmodelle.
Also um damit mal aufzuräumen, es gibt weder Drohnen noch Flugmodelle.
Es gibt UAS/UAV, in korrektem deutsch bedeutet das unbemannte Luftfahrzeuge.
Von Drohnen reden nur die Entscheidungsträger in Berlin, aber die haben ja eh keine Ahnung, davon recht viel...so kommen immer so dolle Bezeichnungen raus.
Ist ein gutes Beispiel dass die dorten nicht mal in der Lage waren das aus dem Englischen richtig zu übersetzen, bereits überfordert waren.
also mit OPEN in der Klasse A3 (wo alle selbstbauten rein fließen) darf man schon mal bis 25kg abheben, das ist nicht "bis 250g"! Allerdings müssen die Abstände und die maximale Flughöhe von 120m eingehalten werden.
Klar kann man nach den Verbandsregelns fliegen, aber wir machen z.B. Nachtflug und hier muss die LLB das nach §21f der Luft-VO gehemigen wenn es nach Verbandsregeln laufen soll. In unserem Bundesland ist das bisher schwierig da die LLB das nicht so gerne möchten. Alldings haben diese eingesehen das nach OPEN ein Nachtflug OHNE Genehmigung erlaubt ist, siehe FAQs beim LBA. Daher nutzen wir bei uns im Verein OPEN nach Sonnenuntergang um Nachtflug machen zu können.
Das heißt es kann schon sinn machen nach OPEN fliegen zu wollen, man muss nur auch den Platz dazu haben.
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