Wildfliegerversicherung
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jax
AW: Wildfliegerversicherung
wenn du nur ein 450er fliegst brauchst du beim DMFV kein zusatz, da reicht die normale Versicherung. Alle modelle bis 1kg dürfen laut DMFV auch so wildgeflogen werden.
nur daran denken wenn du was größeres kaufst ,)
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AW: Wildfliegerversicherung
Bin bei der Deutschen Aero-Club versichert und da ist das wildfliegen nach Auskunft von denen mitversichert.Solange man sich an die Gesetze hält mit ausserhalb geschlossener und so.
gruß RappiGru� Horst
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key2
AW: Wildfliegerversicherung
so ist es...Ich habe dort auch extra nachgefragt. ßber 5KG werde ich nicht kommen, dafür betreibe ich das Heli-Hobby nicht intensiv genug. Eventuell kommt nochmal ein Rex-600 dazu, das wars dann aber auch. Ich habe ja schließlich noch ein paar Fahrzeuge, die bewegt werden wollen und eine Freundin und 3 Haustiere und meinen Sport und und...Zitat von goimagog Beitrag anzeigenHallo Andreas,
interessehalber habe ich die Bedingungen bei Gerling mal durchgelsen. Demnach hast du die normale Haftpflicht zu einer der Exclusive Pakete erweitert?
Diese versichern auch Unfälle mit motorisierten Modellen bis 5 kg.
Doch auch ich hoffe, wie Klaus, dass keiner von uns diese je in Anspruch nehmen muss.
Gruß
Christian
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Choplifter
AW: Wildfliegerversicherung
So weit ich weiß, ist die Versicherungsgesellschaft hinterm DMFV auch der Gerling Konzern.
Wer also nicht über 5kg mit seinen Modellen kommt und eigentlich nur wild fliegt, der kommt mit der Privathaftpflicht von Gerling günstiger weg. Die habe ich auch, kostet ca. 73,-€ im Jahr.
Gruß
Christian
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AW: Wildfliegerversicherung
Der DMFV sagt nur Parksegler 1000gramm sind fü rWildflug mitversichertZitat von jax Beitrag anzeigenwenn du nur ein 450er fliegst brauchst du beim DMFV kein zusatz, da reicht die normale Versicherung. Alle modelle bis 1kg dürfen laut DMFV auch so wildgeflogen werden.
nur daran denken wenn du was größeres kaufst ,)
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Helifly
AW: Wildfliegerversicherung
Also ist es schonmal gesichert dass man Elektro auch in Stadtnähe fliegen darf.
ßberlege nur umzusteigen da es richtig Fun macht über nem riesen Feld zu heizen als immer die gleiche Platzschneise
Grüße Chris
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key2
AW: Wildfliegerversicherung
Hi,
die 1.5km bis zur nächsten Siedlung gilt nur für Modelle mit V-Antrieb. Mit E-Antrieb benötigst Du nur eine Erlaubnis des Besitzers des Aufstiegsgeländes ;-)
Gilt aber nur bei Modellen <5Kg und ohne Gefährdung anderer usw....bla bla...
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Helifly
AW: Wildfliegerversicherung
Weiß ehrlich nicht mehr worrauf ich setzen will Verbrenner oder Elektro ......
Der einzigste Heli den man elektrisch und günstig zu einer Kanonenkugel machen kann ist der T-Rex 450.Bei den großen ist Leistung echt nicht billig.Bin jetzt zwischen einen T-Rex 600 N,nem guten ausgestatteten Raptor und nem T-rex 600E am hin und herschwanken.Der elektrische Flug ist mir im letzter Zeit immer sympatischer geworden.Es müsste allerdings ein Lader für 6S her und Balancer her.Ist aber auch nicht die Welt.Vor allem Dingen ist alles viel ruhiger als wenn einem ständig 16.000 Kolbenhübe aufs Trommelfell hämmern.
Schaunmer mal......
fG Chris
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AW: Wildfliegerversicherung
Zitat von Klaus Ortner Beitrag anzeigenNormale Privathaftpflicht deckt nur Schäden durch unmotorisierte Modelle. (Segler)
Für diese brauchts auch keine Modellhaftpflicht.
Hallo,
bist du dir da sicher das du für umotoriesierte Modelle keine Haftpflicht brauchst*
Meines wissens nach müssen auch die Versichert sein.
Also mit der behautung wäre ich vorsichtig. Lt gesetzt heisst es Modellflugzeuge müssen versichert sein.
Gruß
UliIch kann zwar nicht gut fliegen, liebe aber gute Technik.
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AW: Wildfliegerversicherung
Hallo Uli,
ich weiß jetzt nicht mehr genau wo ichs her hab, aber ich mache mich auf alle Fälle noch mal schlau und melde mich.Gruß Klaus
Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.
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AW: Wildfliegerversicherung
Hallo zusammen,
ich denke das ist stark von der entsprechenden Versicherung abhängig. In den Versicherungsbedingungen meiner Privathaftpflicht steht: " Versichert ist jedoch die Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von
a) Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen
(1) die weder durch Motoren und durch Treibsätze angetrieben werden,
(2) deren Fluggewicht 5KG nicht überschreitet
(3) für die keine Versicherungspflicht besteht,
..."
Der letzte Satz ist an dieser Stelle mit vorsicht zu genießen - siehe Text von Uli.
Ich bin ansonsten über den DAEC Versichert. Das kostet mich nach FORM III keine 30 Euro im Jahr. Ich bin allerdings sowieso dort Mitglied. Ich kann nur jedem Empfehlen sich VOR dem Fliegen genau zu informieren. Hinterher kann es zu spät - und SEHR teuer sein.
Viele Grüße
Tobias
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AW: Wildfliegerversicherung
Hallo Uli,
habe soeben mit dem DMFV gesprochen.
Flugmodelle ohne eigenen Antrieb (Segelflugmodelle) sind selbstverständlich versicherungspflichtig. Einige Privathaftpflichtversicherer decken jedoch Schäden die von solchen Modellen verursacht werden ab. ßberprüfen der Police, bzw. Rücksprache mit dem Versicherungsunternehmen halten. Nicht blind darauf verlassen nur weil man eine Privathaftpflicht hat. Bei uns gilt halt nur, was man auch schriftlich hat.
Ich hoffe ich habe jetzt etwas Licht ins Dunkle gebracht.
Danke Uli, daß Du mich darauf noch mal aufmerksam gemacht hast.
Ergänzung
Um jedoch rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, ist es auch reinen Seglerpiloten dringeng angeraten eine Flugmodellhaftpflichtvesicherung
abzuschließen. Wir geben sehr viel Geld für unser nicht gerade billiges Hobby aus, da soll(darf) es an ein paar Euros nicht scheitern.Gruß Klaus
Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.
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Gast
AW: Wildfliegerversicherung
Hallo,Zitat von Klaus Ortner Beitrag anzeigenHallo Uli,
Einige Privathaftpflichtversicherer decken jedoch Schäden die von solchen Modellen verursacht werden ab. ßberprüfen der Police, bzw. Rücksprache mit dem Versicherungsunternehmen halten. Nicht blind darauf verlassen nur weil man eine Privathaftpflicht hat. Bei uns gilt halt nur, was man auch schriftlich hat.
Pflichtversicherungen - zu welchen die Modellflugversicherung inzwischen zählt - sind nicht von der Haftpflicht abgedeckt. Z.B. die Autoversicherung ist eine solche Pflichtversicherung.
Bevor die Modellflugversicherung zur Pflichtversicherung wurde war Modellflug bis zu einem gewissen Grad (individuell verschieden) mit der Haftpflicht abgedeckt.
Wie schon Klaus angedeutet hat: Wenn man eine positive telefonische Auskunft der Versicherung erhalten hat, daß Modellflug mit abgedeckt ist, dann dies unbedingt schriftlich bestätigen lassen.
Möglicherweise ist es dann nämlich nicht mehr mit drin wenn die mal genau nachschauen...
Gruß
Markus
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AW: Wildfliegerversicherung
Zitat von Klaus Ortner Beitrag anzeigenDanke Uli, daß Du mich darauf noch mal aufmerksam gemacht hast.
Hallo,
dafür ist das Forum ja schliesslich da.
Gruß
UliIch kann zwar nicht gut fliegen, liebe aber gute Technik.
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