Fliegen in Ã?sterreich

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  • kuehp1812
    kuehp1812

    #1

    Fliegen in Ã?sterreich

    Hallo,

    ich bin demnächst in der Nähe von ßsterreich. Vermutlich werde ich mir auch mal einen schönen Feldweg in ßsterreich suchen um dort zu fliegen.
    Was muß ich in ßsterreich beachten? Gelten hier die gleichen Regeln (Abstand zu Ortschaften usw.) genauso wie in Deutschland?
    Ich fliege bei uns mit 35 Mzh. Ist das in Ordnung? Eine Versicherung vom Deutschen Modellfliegerverband habe ich, weiß nur nicht, ob die auch in ßsterreich gilt.

    Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben.

    Viele Grüße
    Peter
  • Zamorra
    Zamorra

    #2
    Re: Fliegen in ßsterreich

    Hallo,

    in ßsterreich gilt ebenfalls die 1.5km Entfernung von der nächsten Siedlung
    von 12:00 bis 13:00 iss ebenfalls nix mit fliegen

    und wegen der Frequenz .. guckst Du hier ...http://webswk19.bon.at/b287601193/frequenzen.html


    greez Zami

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    • DerMitDenZweiLinkenHänden
      RC-Heli TEAM
      • 09.12.2004
      • 12087
      • Kurt
      • Hinterbrühl/Wien

      #3
      Re: Fliegen in ßsterreich

      in ßsterreich gilt ebenfalls die 1.5km Entfernung von der nächsten Siedlung
      Wo kann man das nachlesen?

      Kurt
      Bauberichte und viele Fotos auf meiner Homepage - siehe dazu im Profil

      Kommentar

      • Michael Vogler
        RC-Heli TEAM
        • 24.05.2006
        • 4685
        • Michael
        • im Verein, Wild und viel in Kärnten ;-)

        #4
        Re: Fliegen in ßsterreich

        von 12:00 bis 13:00 iss ebenfalls nix mit fliegen
        Das ist aber bei Euch am Platz so geregelt - oder sollte das für ganz ßsterreich gelten ?

        Kommentar

        • Sky
          Sky
          Gesperrt
          • 04.07.2006
          • 3801
          • Gottfried

          #5
          Re: Fliegen in ßsterreich

          Zitat von Zamorra
          von 12:00 bis 13:00 iss ebenfalls nix mit fliegen
          Das kann man nicht pauschal so sagen.

          Gottfried

          Kommentar

          • planwo
            planwo

            #6
            Re: Fliegen in ßsterreich

            Die 1,5 km und die Mittagspause sind nicht generell.
            Generell gilt:
            - Einverständnis des Grundstückbesitzers
            - Kein ßberfliegen von Menschenansammlungen und verbautem Gebiet

            In manchen Gemeinde gibt es dann noch ein generelles Verbot von des Betriebs von Modellen mit Verbrennerantrieb.

            Kommentar

            • Bernd Ruof
              Member
              • 03.08.2001
              • 620
              • Bernd

              #7
              Re: Fliegen in ßsterreich

              ich bin demnächst in der Nähe von ßsterreich. Vermutlich werde ich mir auch mal einen schönen Feldweg in ßsterreich suchen um dort zu fliegen.
              Hallo Peter,

              wenn Du nur in der Nähe von ßsterreich bist, dann kannst Du ja auch noch in Deutschland fliegen. Ich denke, das ist falls tatsächlich was passieren sollte bzw. ein Gesetz verletzt wird sicherer. Im Grenzland zu ßsterreich (Bayern) gibt es sicher auch sehr schöne Plätze wo geflogen werden kann. In ßsterreich bist Du halt doch erst mal Ausländer! (Nicht böse gemeint)
              Gru� aus dem schönen Remstal Bernd

              Kommentar

              • Klaus G.
                Klaus G.

                #8
                Re: Fliegen in ßsterreich

                Wir gehen mit dem Verein immer in die Berge in ßsterrech zum Segeln.
                35 Mhz gilt auch in ßsterreich. Meine DMFV Versicherung Form 3 gilt auch in ßsterreich.
                Andere Versicherungen weiß ich net ob die dort gelten, woher auch

                Kommentar

                • Martin Greiner
                  Senior Member
                  • 08.06.2001
                  • 5091
                  • Martin

                  #9
                  Re: Fliegen in ßsterreich

                  Meine DMFV Versicherung Form 3 gilt auch in ßsterreich.
                  Hi Klaus,

                  Form 2 reicht ebenfalls...
                  GruÃ? Martin

                  Kommentar

                  • Zamorra
                    Zamorra

                    #10
                    Re: Fliegen in ßsterreich

                    Luftfahrtgesetz
                    Fundstelle
                    BGBl.Nr. 253/1957 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2006
                    Typ
                    BG
                    §/Artikel/Anlage
                    § 129
                    Inkrafttretedatum
                    20060701

                    Index
                    92 Luftverkehr
                    Text
                    § 129 . Modellflüge.

                    (1) Modellflüge dürfen unbeschadet anderer Bestimmungen nur mit
                    einer Bewilligung der gemäß Abs. 2 zuständigen Behörde durchgeführt
                    werden. Außerhalb von Sicherheitszonen gilt dies nur, wenn das
                    Gewicht des Flugmodells 25 kg übersteigt.
                    (2) Zuständig zur Erteilung der Bewilligung ist
                    1. innerhalb von Sicherheitszonen bei Flugfeldern die
                    Bezirksverwaltungsbehörde,
                    2. innerhalb von Sicherheitszonen bei Flughäfen die Austro Control
                    GmbH,
                    3. innerhalb von Sicherheitszonen bei Militärflugplätzen der
                    Bundesminister für Landesverteidigung und
                    4. außerhalb von Sicherheitszonen der Landeshauptmann.
                    (3) Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn durch den Modellflug
                    öffentliche Interessen nicht gefährdet werden können. Die
                    Bestimmungen des § 128 Abs. 4 gelten sinngemäß.


                    Weiters § 3 Abs 4-7 LVR-Novelle 1999 (Luftverkehrsregeln 1967)

                    Abs 4: Der Betrieb von unbemannten LFZ (Drachen, Fesselballone, Flugmodelle...) in Höhen von 150m über Grund aufwärts, über dicht besiedelten Gebieten, über feuer- oder expolsionsgefährdeten Industriegeländen oder über Menschenansammlungen im Freien oder unter Umständen, unter denen mit einem ßberfliegen der Bundesgrenzen gerechnet werden muss, ist nur mit Bewilligung der Austro Control GmbH zulässig.

                    (5) Der Betrieb..... (w.o) innerhalb des Schutzbereiches eines Zivilflugplatzes ist bei kontrollierten Flugplätzen nur mit Zustimmung der Flugplatzkontrollstelle, bei unkontrollierten Flugplätzen nur mit Zustimmung des Flugplatzbetriebsleiters zulässig.

                    Beide Gesetze sind in Kraft und in ßsterreich gültig.
                    die Erlaubnis des Grundstückseigentüber braucht man IMMER egal ob Akku oder Verbrenner !

                    ebenfalls das Fliegen in der nähe von Menschanansammlungen (ohne Sicherheitsnetze) ist generell Verboten

                    Nächstes Problem: jedes Bundesland bzw. sogar Gemeinde jann eigene Bedingungen haben.
                    (meist fallen Modellflug nähmlich unter die Rasenmäh Einschränkungen; Lärm und Zeitlich)

                    greez Zami

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