Aufstiegserlaubnis / Lärm / Abstandstabellen

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  • Wilfried
    Member
    • 29.07.2003
    • 949
    • Wilfried
    • MFC Bremthal

    #1

    Aufstiegserlaubnis / Lärm / Abstandstabellen

    Hallo

    Habe da ein Problem zur Definition der zulässigen Schalldruck - Werte im Zusammenhang mit den Abstandstabellen
    des § 16*LuftVO
    siehe :http://www.lsvrp.de/modell/NFLI6905.pdf

    Hierin werden bei gleichzeitigem Betrieb von mehreren Modellen verschiedene Emissionspegel definiert.

    Es heißt:
    "
    ... der nach Ziffer 2.1.7 dieser Grundsätze beantragte max. Schalldruckpegel ist bei gleichzeitigem Betrieb meherer Flugmodelle wie folgt [size=2]zu erhöhen [/size] :
    2 Modelle : 3 dB
    3 Modelle : 5 dB
    4 Modelle : 6 dB
    5 Modelle : 7 dB
    6 Modelle : 8 dB

    "
    Ist es richtig, dass der nach Abstandstabelle ( z.B. B ) festgelegte Wert des zulässigen Emissionswertes
    bei gleichzeitigem Betrieb meherer Modelle um den oben genannten Wert zu " erhöhen " ( => addieren <=)
    ist ?

    Ist es richtig, dass im Umkehrschluss bei einer Platzzulasssung auf z.B. 71 dBA bei entsprechendem Abstand
    beim gleichzeitigen Betrieb mehrerer Modelle die Individuallautstärke der Modelle je nach Anzahl
    um die obigen Werte reduziert sein müssen ?


    GruÃ? Wilfried
    => pfui " Verbrenner-Stinker " !
    http://www.mfc-bremthal.de/
  • gleching
    Member
    • 13.11.2003
    • 189
    • Guido

    #2
    Re: Aufstiegserlaubnis / Lärm / Abstandstabellen

    Hallo,

    genau so ist es!
    Zu beachten ist, dass nach der neuen LuftVO der Emissionswert nicht mehr in 7 m Abstand, sondern nun in 20 m gemessen wird (senkt den Schallwert schon um ca. 2 dB, je nach Motor und Drehzahl).

    Gruß Guido

    Kommentar

    • holger
      Member
      • 02.07.2002
      • 778
      • Holger

      #3
      Re: Aufstiegserlaubnis / Lärm / Abstandstabellen

      Die Messung muss in 25m erfolgen, um genau zu sein. Dabei sinkt der Lärmpegel rechnerisch übrigens um knapp 11 dB und ist vom Motor und von der Drehzahl unabängig. Einen starken Einfluss hat dagegen die Bodenbeschaffenheit und die Windstärke/richtung.

      Rechenbeispiel: die alten 84 dB in 7m entsprechen 73.3 dB in 25m.

      Viele Grüße,
      Holger

      Kommentar

      • Wilfried
        Member
        • 29.07.2003
        • 949
        • Wilfried
        • MFC Bremthal

        #4
        Re: Aufstiegserlaubnis / Lärm / Abstandstabellen

        Hallo Guido

        kleine Korrektur

        Messabstand ist 25 Meter bei einer Messhöhe von 1 Meter über Grund ( kurzgemähter Rasen / größer 10°C / Windgeschwindigkeit < 5 m/sek )

        Anbei eine kleine Excel - Tabelle von  P. Knallinger
        Diese verdeutlicht ( theoretisch zumindest ) die Verhältnisse zwischen gemessenen Schalldruckwerten  
        und den sich ergebenden Werten bei verschiedenen Abständen . ==> scheint mir zur Abschätzung sehr hilfreich zu sein und korrigiert ggf. die so als Gerüchte umgeheneden Werte ...

        Bei einem in 25 Meter gemessenen Wert von 71 dBA ergäben sich hieraus  45,9 dBa  bei einem Abstand von 450 Meter .

        ====>  Holger war schneller  
        Angehängte Dateien
        GruÃ? Wilfried
        => pfui " Verbrenner-Stinker " !
        http://www.mfc-bremthal.de/

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