Haftpflichtversicherung??

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    Gesperrt
    • 04.07.2006
    • 3801
    • Gottfried

    #31
    Re: Haftpflichtversicherung??

    H!

    Ich kann es mir nicht vorstellen, dass sich da einer beschwert, wenn man da in der Pampa rumfliegt und noch dazu, wenn da keine Menschen sind. Aber es gibt nichts, was es nicht gibt.

    Bei mir, hat sich zum Glück noch niemand beschwert.

    Hoffe dass das auch so bleibt, sonst müsste ich mir ein neues "Feld" suchen.

    Aber ich kann auch wiederum nur empfehlen, dass man sich immer wieder abwechselt wo man fliegt.
    Dass fällt dann nicht so auf!

    LG,
    Gottfried

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    • holger
      Member
      • 02.07.2002
      • 778
      • Holger

      #32
      Re: Haftpflichtversicherung??

      Ich kann es mir nicht vorstellen, dass sich da einer beschwert, wenn man da in der Pampa rumfliegt und noch dazu, wenn da keine Menschen sind. Aber es gibt nichts, was es nicht gibt.
      Menschen ohne eigenes Hobby gibts immer. Und dann gibts auch noch solche, die selbst ein nicht unumstrittenes Hobby haben (ein Reh? Feuer frei!!!) und im Glashaus sitzend mit Steinen werfen. Aber wie so meistens, die Mischung machts: Mit ein bischen Toleranz, etwas Freundlichkeit und einem genügend dicken Fell kann man schon durchaus noch wild fliegen. Haftplichtversicherung vorausgesetzt...

      Viele Grüße,
      Holger

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      • Fantus
        Senior Member
        • 25.05.2005
        • 8357
        • Torsten

        #33
        Re: Haftpflichtversicherung??

        also der einzige der an mei8ner WIldflugstelle was zu sagen hat ist der Bauer und der findet es eher spannend was ich da so treibe
        GruÃ?, Torsten
        nein, das wird tatsächlich ohne 'h' geschrieben) :D

        "Gott hat die Welt ja nur in sieben Tagen erschaffen können, weil es keine installierte Basis gab."

        Kommentar

        • spacebaron
          helispecials.de
          Hersteller Tuningteile
          • 21.09.2005
          • 2434
          • Erich
          • Trofi, auf der wilden Wiese, MFF Bitz und MFC Oberhausen

          #34
          Re: Haftpflichtversicherung??

          hallo,

          wenn du einen fremdschaden anrichtest ohne die bestimmungen einzuhalten, wird die versicherung den fremdschaden mit sicherheit bezahlen, dazu ist es ja eine halter-haft "PFLICHT" ...... aber.......jetzt kommts......

          die versicherung wird sich die ausgelegten beträge nach und nach wieder einholen da du nicht nach der gesetzesvorlage gehandelt hast. und zwar wird fahrlässigkeit bzw. grobe fahrlässigkeit der tatbestand sein.
          wenn du glück hast wirst du bei fahrlässigkeit mit nem blauen auge davon kommen aber grobe fahrlässigkeit ist da nicht weit entfernt muss zwar bewiesen werden ..... der teufel ist ein eichhörnchen...... heisst
          ich denke mis das gar nicht aus bei einem personenschaden.
          noch was zur halterhaftplichtversicherung........ so geschehen bei uns in der nähe.....

          eine grüne wiese ( modellflugplatz ), alle gesetztesbestimmungen eingehalten. ein modellflieger startet. eine sportmaschine fliegt im tiefflug über die baumwipfel eines angrenzenden waldes hinweg. für die sportmaschine war das überfliegen der region im tiefflug VERBOTEN. modellflieger trifft auf sportmaschine. es kommt zum absturz der sportmaschine. pilot und passagier tod. untersuchung ergab pilot der sportmaschine ist selber schuld gewesen. bis das untersuchungsergebnis vorhanden war, war der modellpilot der depp. alle auslagen bis dort hin wurden von der haftplicht des modellfligers ( kosten/auslagen ) getragen. der passagier war familenvater mit 2 kleinen kindern. wittwe stellt zivilklage. sportpilot wird grobe fahrlässigkeit nachgewiesen, seine haftplicht weigert sich zu bezahlen. das darf sie !!!!!. grobe fahrlässigkeit !!!!. klage geht in dem fall an modellpilot ( die versorgung der kinder geht vor !!! sozialgesetz !!! ) . seine private haftpflicht musste einscheiten, das das limit der modellhaftplicht erschöpft war. wenn der modellpilot keine privathaftpflicht gehabt hätte.......... malt es euch selber aus.
          malt es euch mal selber aus wenn ihr keine halter-haftplicht habt und die bestimmungen nicht einhaltet.

          modellhubifliegen macht trotzdem spass

          grüsse
          erich
          TDF,TDR1,TDR2,2xLogo400CFK,ME262,Edge540,TRex600N, Ergo50,CH53Ec.s.,H500,VBC+Touch..

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          • SteP
            Member
            • 20.08.2006
            • 262
            • Stefan

            #35
            Re: Haftpflichtversicherung??

            Hallo.
            Grundsätzlich steht folgendes im BGB -Wer schuldhaft einem Dritten einen Schaden zufügt, ist verpflichtet diesen Schaden zu ersetzen.-
            Darauf reflektieren alle Haftpflichtversicherungen(Privat, Tierhalter, Haus- und Grundbesitzer usw.)
            Das gilt auch für das Betreiben von Modellen jeder Art. Motorgetriebe Flugmodell fallen unter den Luftpool. Auf die spezifischen Details der jeweiligen Bedingen will ich hier nicht eingehen.
            Meistens wird vergessen, dass Haftpflichtversicherungen auch die Abwehr nicht berechtigter oder überhöhter Forderungen übernimmt.
            Wer glaubt dies regele seine Rechtsschutzversicherung irrt gewaltig.
            Ich kann nur jedem raten eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen, und dabei spielt nicht der Preis eine Rolle, sondern ausschließlich der erforderliche im Vertrag ausgeführte Versicherungsschutz.
            Das jeder sich an die gesetzlichen Auflagen hält, setze ich vorraus.(Dann gilt der Versicherugsschutz auf für "Wildflieger")
            Argumente zu suchen warum eine Haftpflicht überflüssig ist sind schlicht unangebracht.
            So, das ist meine Meinung zu diesem Thema.
            Gruss
            Stefan
            Prügeln zwecklos, das macht schon täglich meine Frau

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