Versicherungspflicht
Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
Das ist ein wichtiges Thema.
X
X
-
AW: Versicherungspflicht
ßber 25kg musste ja eh eine Zulassung erhalten.
mWn wird das Flugmodell dann sinngemäß so gesehn, wie ein manntragendes Luftfahrzeug mit dem Piloten auf dem Boden
Das sprengt aber mMn das Thema, denn die wenigen die solche Modell in Deutschland fliegen, wissen genau was sie tun.Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!
- Top
Kommentar
-
Acer99
AW: Versicherungspflicht
Also dass hier:
Aus der LuftVO §16 Abs 4 u. 5 geht hervor, dass RC-Helis (und andere Modellflugzeuge)
mit einer Abflugmasse bis zu 5kg
als Elektro-RC-Helis überall geflogen werden dürfen.
mit Verbrennungsmotor erst ab 1,5km entfernt von Wohngebieten (mehr als drei Wohnhäuser) geflogen werden dürfen oder eine Aufstiegserlaubnis benötigen.
erst mit einem Abstand von 1,5km zur Umgrenzung von Flugplätzen geflogen werden dürfen.
stimmt m.E. so nicht ganz bzgl. Entfernung zu Flugplätzen. Wenn der Flp eine Kontrollzone hat, brauchts immer eine AE oder eine Freigabe vom "Turm".
Kontrollzone ist dabei ungleich kontrollierter Luftraum
Is aber OT, hat nix mit Versicherung zu tun
OL
- Top
Kommentar
-
AW: Versicherungspflicht
@Acer: nee, es ging um diesen Text:
Die Flugzonen schreib ich aber trotzdem noch rein; das mit den Flugplätzen steht fast wörtlich in der VOVersicherung
in Deutschland
Jeder, der einen RC-Heli fliegt, haftet für die Folgen. Aber nicht jede private Haftpflicht deckt auch den Bereich des RC-Heli-Fliegens ab.
* Alle Flugmodelle bis 25kg benötigen einen Modellflughalterhaftpflichtversicherungsnachweis. (Eine "normale" Haftpflichtversicherung ist meistens nicht ausreichend.)
Die Versicherung gilt nur für die Schäden die die im Besitz des Piloten befindlichen Modelle verursachen. Fliegt der Pilot das Modell eines Anderen, so tritt die Versicherung des Anderen ein.
Edit: Das mit den Flugzonen steht auch schon da.Zuletzt geändert von JMalberg; 29.08.2009, 22:02.Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!
- Top
Kommentar
-
Acer99
AW: Versicherungspflicht
Das ist schon Alles sehr gut und erheblich besser als das, was man sonst so lesen kann.
Ich persönlich würde formulieren, dass die priv. Haftpflichtversicherungen grundsätzlich nicht reichen, damit keiner diese "Hoffnung" haben kann.
Besitz würde ich dürch Halter ersetzen, ist ja ähnlich wie beim Auto. Aber das ist Gechmackssache, viele Leser werden zwischen Besitz und Halter nicht unterscheiden.
Anderes Thema: Abstand Flugplätze 1.5 km ist ja ok, das werden viele wissen. Nur ich kann zB von Düsseldorf-Lohhausen 3 km und mehr entfernt sein und darf trotzdem nicht frei fliegen, weil ich eben noch in der Kontrollzone des Platzes bin, siehe § 16a Abs. I Ziff 2 LuftVO. Der wird gern übersehen. Als kontrollierten Luftraum haben wir in Deutschland LR-C, für uns meist nicht von Interesse, da auch in der Nähe von grossen Plätzen 3500ft aber abnehmend, den LR-D, die "klassische" Kontrollzone, die ist aber Gnd und Luftraum E, beginnt ab 2500ft, fliegt man wohl auch mit nem Grossmodell eher selten rein.
Der "tückische" Luftraum ist daher wie gesagt die Kontrollzone, da ab Gnd. Nach der reinen Lehre darf ich bei mir @home im Garten noch nichtmal nen Koax fliegen, da Luftraum Delta, bzw. muss mir ne Freigabe holen.
Wenn ich mir es so überlege, müßte ich glatt mal machen
Mal gespannt, was die dann in Lohausen sagen 
OL
- Top
Kommentar
-
AW: Versicherungspflicht
Moin,
ich habe das hier interessiert verfolgt und mir ist eines dabei aufgefallen, das es immer nur um den Endverbraucher geht und die sind nicht alles Modellbauer, da sind auch Leute bei die ihrem Sprößling was gutes antun wollen und woher sollen die denn wissen das das Modell jetzt Versicherungspflichtig ist.
Hat irgendjemand schon mal auf einem Karton den Hinweis gesehen!?-
Zum Betrieb dieses Modells wird eine Modellhaftpflichtversicherung benötigt!!
Sollte keine vorhandensein macht man sich strafbar!!
Es wird auf das kompl. Zub. hingewiesen aber auf das wichtigste nun mal nicht, warum nicht!?-
Steht in irgendeinem Modellbauladen ein Hinweis das der Betrieb von RC-Modellen der Versicherungspflicht unterliegt!?-
Wenn man eine Mofa oder einen Roller kauft, wird einem förmlich eine Versicherung mit aufgedrängt, weil abholen und gleich losfahren das Motte des Vk ist und bei den Modellen??
Warum gibt es keine Pflicht des Herstellers den Hinweis mit auf dem Karton aufzubringen bzw. einen Beipackzettel in jeden karton mit dem Verweis der Versicherungpflicht...
Ich habe es bis Dato nirgends gesehen oder hat man angst, das der Verkauf dann rückläufig wird??
Dann sollten die Modellbauverkäufer aber schleunigst was dazulernen und dem Kunden das plausibel erklären, denn wenn das Kind im Brunnen liegt ist es schon zu spät!
Aber dafür gibt es bestimmt keinen Gesetzesentwurf ..
In der Betriebserlaubnis meiner Quicklie stand drin:
Zum führen des Fahrzeugs ist eine Fahrerlaubnis der Klasse 4 erforderlich!
Im Bauplan könnte das auch drin stehen ... aber besser noch auf der Verpackung!
MfG
- Top
Kommentar
-
mike65
AW: Versicherungspflicht
Ich habe über den DAEC eine Halterhaftpflicht für Modellflugzeuge.
Weiss jemand genau inwieweit das Wildfliegen mit E-Modell < 5Kg mit abgesichert ist?
LG Mike
- Top
Kommentar
-
mike65
AW: Versicherungspflicht
Ich hab leider kein Schriftstück. Hab auch schon gegoogelt.Zitat von JMalberg Beitrag anzeigen@mike: Das steht doch dann in den Bedingungen..
Das einzigste was ich habe ist der Mitgliedsausweis vom Luftsportverband Rheinland Pfalz- DAEC. Dort steht das Versicherungsschutz besteht und die Deckungssumme 1.5 Mio. beträgt.
LG Mike
- Top
Kommentar
-
Acer99
AW: Versicherungspflicht
@Mike
Dr. Google hilft, hier ein Auszug
Deckungsumfang
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht aus dem
Gebrauch von Flugmodellen bis max. 25 kg Fluggewicht sowie auf die Bedienung mit
den dazu gehörenden Fernsteuerungsanlagen durch alle berechtigten Personen.
Soweit auf nicht genehmigungspflichtigem Gelände geflogen wird, besteht Versicherungsschutz
nur, wenn die jeweils gültigen Richtlinien eingehalten werden.
Ich persönlich finde den Text wieder etwas "komisch", denn die Benutzung ist versichert. Bei der "gesetzlichen Haftplficht" wird es sich aber wohl auch um die nach dem LuftVG handeln, das aber wiederum ist eine Halterhaftpflicht. Und der Halter muss nicht der "Gebraucher" sein.
@Mork
Sinnvoll könnte das sein, nur dann sinkt der Absatz. Nun gut, könnte man meinen, Problem des Herstellers. Nur der Hersteller eines Produkts ist nunmal nicht in der Verwantwortung, dass der Käufer alle gesetzlichen Bestimmungen einhält. Sonst müßte er auch darauf hinweisen (ich denke, hiergegen wird ebenfalls sehr häufig verstossen), dass man nicht in einer Kontrollzone fliegen darf um dann zu erklären, was eine Kontrollzone ist.
Irgendwann geht ihm die Verpackung aus
Meines Erachtens ist da eher der Gesetzgeber gefragt, die in meinen AUgen etwas überzogene Versicherungspflicht einzuschränken. Das latente Gefährdungspotential eines Minihubschraubers dürfte deutlich unter dem eines Fussballs oder eine Fahrrades liegen. Fragt sich indes, wo die Grenze zu ziehen ist, beim Gewicht, der Motorisierung...*
OL
- Top
Kommentar
-
mike65
AW: Versicherungspflicht
Vielen Dank. Hast du vielleicht noch einen Link. Damit ich das als "offiziell" speichern kann.Zitat von Acer99 Beitrag anzeigen Soweit auf nicht genehmigungspflichtigem Gelände geflogen wird, besteht Versicherungsschutz
nur, wenn die jeweils gültigen Richtlinien eingehalten werden.
Wenn ich den Abschnitt oben richtig deute, heisst das wohl mit einem E-Heli <5 kg:
- Luftraumstaffelung beachten
- Abstand zu Kontrollzonen/Flugplätzen 1.5 km beachten
- Es darf von jeder ßrtlichkeit die Allgemeingut ist gestartet werden, wenn das nicht explizit untersagt ist.
Stimmt das?
LG Mike
- Top
Kommentar
-
mike65
AW: Versicherungspflicht
Ja auf der Seite war ich auch schon. Habe aber Punkt 12 überlesen und hab nur den Abschnitt mit >25Kg gefunden.Zitat von Acer99 Beitrag anzeigenhttp://www.lsc-erftland.de/medien/ue...icherungen.pdf
ist übrigens der erste Treffer, wenn man daec versicherung bei google eintippert.
Zum Rest: Was ist Allgemeingut, Du brauchst die Erlaubnis des Eigentümers, bitte den Thread hier lesen
Ok. Vielleicht wäre es sinnvoller gewesen einen neuen Fred zu starten. Ich hab in diesem Thread und anderen geschmökert..aber 30 Seiten zu lesen ist wirklich stramm wenn man nicht weiss ob die gewünschte Info enthalten ist. Zumal dieser Punkt ja meist diskutiert wird und man da am Ende auch nicht schlauer ist weil jeder was anderes sagt. Ich hab mich mit dem Thema schon befasst und auch einiges hier gelesen.
Mit der Erlaubnis des Eigentümers..das ist schon klar. Aber wenn die ßrtlichkeit Staatsbesitz ist und öffentlich zugänglich also Allgemeingut, z.B. ein geteerter Feldweg ohne Zufahrtsbeschränkung oder ähnliches.
Ich hab hier irgendwo gelesen das das Starten von diese ßrtlichkeiten keiner Aufstiegsgenehmigung bedürfen, da sie sich im Allgemeinbesitz befinden.
Kann das jemand bestätigen?
LG Mike
- Top
Kommentar
-
ranger1311
AW: Versicherungspflicht
wo bekommt mann nun eine gute und günstige modellflug-haftpflicht her??
- Top
Kommentar
-
AW: Versicherungspflicht
Zitat von ranger1311 Beitrag anzeigenwo bekommt mann nun eine gute und günstige modellflug-haftpflicht her??
Schau mal da.
Gruß HerbertGru� Herbert
- Top
Kommentar

Kommentar