Versicherungspflicht

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  • Acer99
    Acer99

    #646
    AW: Versicherungspflicht

    Zitat von Juky Beitrag anzeigen
    Das ist so wohl nicht richtig: Du brauchst die Genehmigung des Grundstückbesitzers-
    Gruß
    Juky
    Wenn man es ganz genau nimmt: Die Zustimmung, dass keine eine Einwilligung sein (vorher) oder Genehmigung (nachher). Aber vermutlich hät sich das LuftVG/LuftVO nicht an die Legaldefinitionen des BGB.

    Aber schriftlich muss die Einwilligung wohl nicht vorliegen.

    Einwilligung hat der Eigentümer oder sonstiger Berechtigter (da versuch ich grad rauszufinden, ob Erbbauberechtigter den Eigentümer ersetzen kann) zu erteilen, Besitzer hat nix zu melden.

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    • sexyskillz
      Member
      • 02.09.2008
      • 883
      • Fabian
      • Rund um Frankfurt

      #647
      AW: Versicherungspflicht

      Also in jedem fall, wo wir auf öffentlichen bzw. privaten wegen gestartet und gelandet sind, gab es keine beschwerden hinsichtlich der Nutzung des Wegs, Wiese oder Parks.

      Soweit möglich haben wir die Bauern der Felder gefragt, ob wir die Felder überfliegen können, bzw. wenn das Ordnungsamt vorbeikam um Versicherungen zu sehen, -kommt auch mal vor- wurde auf Elektromodelle und 2,4ghz technik gewiesen und es kam noch in keinem Fall zu einem Verbot.

      An einer Stelle in einem anderen Dorf hatten nur die Anwohner mal drum gebeten den Platz zu wechseln, weil denen der TDR in weniger als 50m entfernung zu laut war. ( abends bzw. bei Nachtflug )

      Solange man freundlich ist, sinds die anderen auch.. die Grün-Weissen kamen schon mehrmals zum zukucken. ( bei Flug am Fussballplatz in der Nähe den ich nutzen darf )

      Und solange kein festgeschriebenes Flugverbot über einem bestimmten Gebiet herrscht, können die da auch nix machen ( laut Ordnungsamt )

      Das einzige wobei Besitzer oder Zuständige ungehalten werden, ist, wenn etwas zerstört oder beschädigt wird. Das kurze Starten und Landen ist da sekundär und eher uninteressant, hauptsache man rennt nicht durchs frisch gesähte oder gewachsene Feld.
      TD

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      • Sh33p
        Member
        • 22.12.2009
        • 385
        • Jan

        #648
        AW: Versicherungspflicht

        Moin Moin!

        Weiß hier zufällig jemand, wann der DMFV die Beiträge abbucht?
        Meine neue Karte habe ich ja schon im Dezember bekommen und ich dachte, die buchen Anfang Januar ab, aber noch ist nichts passiert.
        Bin jetzt erst 1 Jahr im DMFV und daher habe ich leider keinen Anhaltspunkt, wann die abbuchen.


        Viele Grüße, Jan
        Voodoo 600 / Goblin Kraken 580 / Goblin Fireball

        Kommentar

        • Peter_S
          Peter_S

          #649
          AW: Versicherungspflicht

          Zitat von Sh33p Beitrag anzeigen
          Moin Moin!

          Weiß hier zufällig jemand, wann der DMFV die Beiträge abbucht?
          Meine neue Karte habe ich ja schon im Dezember bekommen und ich dachte, die buchen Anfang Januar ab, aber noch ist nichts passiert.
          Bin jetzt erst 1 Jahr im DMFV und daher habe ich leider keinen Anhaltspunkt, wann die abbuchen.


          Viele Grüße, Jan
          hallo Jan

          Hast du dem Verband Einzugsermächtigung erteilt oder war bei dir ein ßberweisungsträger dabei?

          Bei mir stand folgendes:
          Das von der Satzung vorgegebene Zahlungsziel für Ihren Jahresbeitrag ist der 31.Januar 2011. Bis zu diesem Zeitpunkt muss ihr Beitrag auf Bankkonto usw.

          Ich muss aber sagen das ich keine Einzugsermächtigung erteilt habe.

          lg

          Peter

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          • Sh33p
            Member
            • 22.12.2009
            • 385
            • Jan

            #650
            AW: Versicherungspflicht

            Hallo Peter!

            Ja, der DMFV hat eine Einzugsermächtigung von mir.
            Es lag zwar ein ßberweisungsträger bei, doch es war vermerkt, das sie abbuchen werden.
            Leider habe ich den Brief anscheinend nicht mehr, kann ihn auf jedenfall nicht finden.

            Viele Grüße!
            Voodoo 600 / Goblin Kraken 580 / Goblin Fireball

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            • Nutzloser_Kater
              Nutzloser_Kater

              #651
              AW: Versicherungspflicht

              Zitat von Sh33p Beitrag anzeigen
              Hallo Peter!

              Ja, der DMFV hat eine Einzugsermächtigung von mir.
              Es lag zwar ein ßberweisungsträger bei, doch es war vermerkt, das sie abbuchen werden.
              Leider habe ich den Brief anscheinend nicht mehr, kann ihn auf jedenfall nicht finden.

              Viele Grüße!
              Hi, mir hat man auf Anfrage mitgeteilt, dass der Beitrag (bin seit 1.1.11. Mitglied) Mitte Februar abgebucht wird. Ich hatte meine Karte auch schon bekommen und Sorge, dass da irgendwas nicht geklappt hat. Alles wird gut

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              • MvBoe
                Member
                • 24.01.2011
                • 27
                • Markus
                • Andernach

                #652
                AW: Versicherungspflicht

                Aus Interesse habe ich mich aktuell bei der Allianz erkundigt und folgende Antwort erhalten:
                Die "Halter-Haftpflicht für Flugmodelle und Lenkdrachen" kostet:
                Deckungssumme/Beitrag jährlich (alles netto)
                950.000 € = 75 €
                1.500.000 € = 80 €
                3.000.000 € = 120 €
                und wird bei der "Allianz Global Corporate" abgeschlossen, der örtliche Vertreter kann dies vermitteln. Sie gilt weltweit außer in den USA.

                Mit persönlich scheint das Angebot der DMO günstig, wenn man keinem Verein beitreten will: https://www.ssl-id.de/deutsche-model...cherungen.html

                Kommentar

                • Zarro
                  Zarro

                  #653
                  AW: Versicherungspflicht

                  Aus Interesse habe ich mich aktuell bei der Allianz erkundigt und folgende Antwort erhalten:
                  Die "Halter-Haftpflicht für Flugmodelle und Lenkdrachen" kostet:
                  Hier ist Vorsicht geboten! Diese Antwort hatte ich auch mal erhalten. Auf schriftliche Nachfrage wurde dann das Angebot zurückgezogen. Das Angebot gilt für Modelle "die nicht der Versicherungspflicht unterliegen"!! Dazu zählt ja der motorbetriebene Modellflug aber nicht, da er der Versicherungspflicht unterliegt.

                  Gruß Zarro

                  Kommentar

                  • MvBoe
                    Member
                    • 24.01.2011
                    • 27
                    • Markus
                    • Andernach

                    #654
                    AW: Versicherungspflicht

                    Zitat von Zarro Beitrag anzeigen
                    Hier ist Vorsicht geboten! Diese Antwort hatte ich auch mal erhalten. Auf schriftliche Nachfrage wurde dann das Angebot zurückgezogen. Das Angebot gilt für Modelle "die nicht der Versicherungspflicht unterliegen"!! Dazu zählt ja der motorbetriebene Modellflug aber nicht, da er der Versicherungspflicht unterliegt.
                    Gruß Zarro
                    Diese Einschränkung gilt für die normale Privathaftpflicht (auch der Allianz). Genau deshalb habe ich mir die oben genannte Spezialversicherung anbieten lassen. Dieser "Ableger" der Allianz versichert weltweit Flugzeuge, auch die der großen Fluglinien. Die Versicherung wäre also OK, nur ist z.B. die DMO für unsere Zwecke wesentlich günstiger. Details zur DMO siehe hier: http://www.rc-heli.de/board/showpost...8&postcount=20
                    Zuletzt geändert von MvBoe; 17.02.2011, 10:14.

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                    • Klaus O.
                      Senior Member
                      • 03.12.2007
                      • 22475
                      • Klaus

                      #655
                      AW: Versicherungspflicht

                      Um diesen inzwischen sehr umfangreich gewordenen Thread noch zu ergänzen, siehe hier.
                      Gruß Klaus

                      Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

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                      • SnowMan
                        Member
                        • 25.11.2002
                        • 392
                        • Frank
                        • in und um Osterode am Harz

                        #656
                        AW: Versicherungspflicht

                        Zitat von bikerks Beitrag anzeigen
                        Als ich mit Helifliegen anfing hatte mich der damalige Händler nicht über Versicherungspflicht aufgeklärt.
                        Hätte also auch einen dicken Benziner kaufen können und auf dem Sportplatz mein Unwesen treiben können.
                        Denn...woher sollte ich das wissen?
                        Ich Zitiere hier mal z.B. die Bauanleitung des Graupner Star Ranger

                        Zitat von Graupner
                        Gesetzliche Auflagen, insbesondere bezüglich einer ggf. erforderlichen Aufstiegserlaubnis, sowie die fernmelderechtlichen Bestimmungen für den Betrieb der Fernsteuerungsanlage müssen unbedingt beachtet werden. Der Abschluß einer Haftpflichtversicherung für den Modellflug ist gesetzlich vorgeschrieben.
                        Somit ist eigentlich alles gesagt und kein verantwortungsbewußter Modellpilot kann sich rausreden mit "Das habe ich ja nicht gewusst", denn die Anleitungen sollten ja alle, auch bereits erfahrene Flieger einmal lesen oder nicht?
                        GruÃ? Frank Neumann Frank.Neumann.jr@gmx.de

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                        • magaro
                          magaro

                          #657
                          AW: Versicherungspflicht

                          Privathaftpflicht bei ERGO

                          HINWEIS: Wir haben den Kunden/VN wie folgt angeschrieben:
                          wunschgemäß bestätigen wir Ihnen Versicherungsschutz im Rahmen des o. g. Vertrages für Ihr Flugmodell, einem Elektrohelikopter, mit einem Gewicht von 670 Gramm.

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                          • bikerks
                            Member
                            • 18.05.2005
                            • 296
                            • Carsten

                            #658
                            AW: Versicherungspflicht

                            Zitat von SnowMan Beitrag anzeigen
                            Ich Zitiere hier mal z.B. die Bauanleitung des Graupner Star Ranger



                            Somit ist eigentlich alles gesagt und kein verantwortungsbewußter Modellpilot kann sich rausreden mit "Das habe ich ja nicht gewusst", denn die Anleitungen sollten ja alle, auch bereits erfahrene Flieger einmal lesen oder nicht?
                            Es war kein Graupner Star Ranger
                            ..und alles andere war so passiert, wie von mir geschildert.

                            In den Vereinen tummeln sich Versicherungsfritzen und Händler.
                            Gut das ich mit denen nix mehr zu tun habe :-) .
                            Zuletzt geändert von bikerks; 26.05.2011, 16:13.

                            Kommentar

                            • Klaus O.
                              Senior Member
                              • 03.12.2007
                              • 22475
                              • Klaus

                              #659
                              AW: Versicherungspflicht

                              Habe soeben mit Herrn Dr. Eckert vom DMFV telefoniert.

                              Fragestellung war, tritt die Modellhaftpflichtversicherung im Schadensfalle ein, wenn man wild ohne Einverständnis des Grundstückeigentümers/Nutzungsberechtigten fliegt.

                              Herr Dr. Eckert sagte, dies ist ein Dilemma welches den DMFV seit Jahrzehnten beschäftigt, da es hierzu keine eindeutige Regelung gibt.
                              Die Versicherung wird auf alle Fälle im Schadensfalle die Kausalität prüfen.
                              Im Klartext heißt das, die Versicherung wird zwar bezahlen, da sie ja eine Haftpflichtversicherung ist, hat aber jederzeit das Recht den Verursacher in Regress zu nehmen, da ja die gesetzlichen Vorschriften (Einverständnis des Grundstückeigentümers) nicht gegeben waren.
                              Wie das in der Praxis aussieht hängt vom Einzelfall ab, den die Versicherung prüfen wird.

                              So, jetzt sind wir auch nicht großartig schlauer wie vorher.

                              Herr Dr. Eckert hat angeboten, falls der ein oder andere von euch Fragen zur Thematik hat, sich mit ihm telefonisch in Verbindung zu setzen. 0228-9785050


                              Edit
                              Der Post ist zwar aus einem anderen Versicherungsthread, aber ich hänge ihn hier an, da dieser Thread gepinnt ist und der andere irgendwann in der Versenkung verschwindet.
                              Zuletzt geändert von Klaus O.; 20.06.2011, 10:26.
                              Gruß Klaus

                              Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

                              Kommentar

                              • Pingu
                                Pingu

                                #660
                                AW: Versicherungspflicht

                                Zitat von Klaus Ortner Beitrag anzeigen
                                Wie das in der Praxis aussieht hängt vom Einzelfall ab, den die Versicherung prüfen wird.
                                Im Klattext heißt dass, man spielt russisches Roulett.

                                Denn wie die Kausalität im Einzelfall begründet wird bleibt den Juristen überlassen. (Es geht ja nicht um kleine Schadenssummen sondern relevant wird das Thema ja erst richtig, wenn es um sehr große Beträge wie z.B. bei Personenschäden, Krankenhauskosten und Renten geht.)

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