Wird ja mit der Höchstabflugmasse von 25kg interessant. Wenn der Heli theoretisch das Gewicht tragen kann, darf ich dann noch fliegen, oder gilt das erst, wenn der Hersteller dies explizit ausweist?
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Wird ja mit der Höchstabflugmasse von 25kg interessant. Wenn der Heli theoretisch das Gewicht tragen kann, darf ich dann noch fliegen, oder gilt das erst, wenn der Hersteller dies explizit ausweist?
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warum, ist ja das Höchstabfluggewicht .Zitat von Catnova Beitrag anzeigenHöchstabflugmasse von 25kg interessant
so wie der Heli startet, auf eine Waage stellen, maximal 25 KG ( bei Turbinen mit vollem Tank)
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wer Helikopter liebt, zieht in die Schweiz um
ist einiges einfacher als in der EU 
GELTENDE REGELN FßR DEN MODELLFLUG
Flugmodelle bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm dürfen grundsätzlich ohne Bewilligung eingesetzt werden, sofern der Pilot jederzeit Sichtkontakt zu seinem Modell hat. Spezielle Vorschriften gelten in der Nähe von Flugplätzen und bei Flugvorführungen mit Beteiligung von manntragenden Fluggeräten.
Ohne Bewilligung des Flugplatzhalters dürfen Modellflugzeuge nicht näher als 5 Kilometer zu einem Flugplatz betrieben werden.
In den Kontrollzonen der grösseren Flughäfen und Flugplätze gilt ausserhalb des 5-Kilometer-Radius eine Höhenbeschränkung von 150 Metern.
Will jemand sein Modellflugzeug ausserhalb Sichtkontakt fliegen, benötigt er dazu eine Bewilligung des BAZL.
Für das Modellfliegen ist eine Haftpflicht-Versicherung bei Modellen über 500 gr bis zu 30 kg gemäss VLK "Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien" notwendig.
Modelle über 30 kg müssen amtlich durch das BAZL abgenommen, zugelassen und speziell versichert werden.
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Eben nicht.Zitat von NitroRex Beitrag anzeigenwarum, ist ja das Höchstabfluggewicht .
so wie der Heli startet, auf eine Waage stellen, maximal 25 KG ( bei Turbinen mit vollem Tank)
"Bei der Höchstabflugmasse (MTOM) handelt es sich um die vom Hersteller vorgegebene maximale Abflugmasse, mit der die Drohne betrieben werden darf (ggf.*mit Anbauten und optionaler Nutzlast). Es handelt sich dabei nicht unbedingt um das momentane Gewicht der Drohne. Sie finden diese Angaben in der Regel im Benutzerhandbuch der Drohne."
Es zählt das "zulässige Gesamtgewicht", wer das auch immer festlegt. Wenn Du eine Mechanik z.B. für einen Scaler hast, die vom Hersteller theoretisch bis 40kg Last spezifiziert ist, bist Du drüber.
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ist alles theoretisch, und für uns Heliflieger nicht wirklich relevant..... und kein Hersteller wird dir ein Gewicht angeben dass die Mechanik verträgt, höchstens maximale DrehzahlenZitat von Catnova Beitrag anzeigenWenn Du eine Mechanik z.B. für einen Scaler hast, die vom Hersteller theoretisch bis 40kg Last spezifiziert ist
bei grösseren Drohnen wird es dies geben, da ja noch Gimbal und Cam verbaut werden, oder Lastendrohnen
ja das EU Gesetz ist kompliziert und gleichwegs sehr individuel auslegbar , viel Gesetz und wenig konkretes
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Du stellst es so dar als ob sich für die Schweizer Modellflieger nichts ändert 2021.Zitat von NitroRex Beitrag anzeigenwer Helikopter liebt, zieht in die Schweiz um
ist einiges einfacher als in der EU 
GELTENDE REGELN FßR DEN MODELLFLUG
Flugmodelle bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm dürfen grundsätzlich ohne Bewilligung eingesetzt werden, sofern der Pilot jederzeit Sichtkontakt zu seinem Modell hat. Spezielle Vorschriften gelten in der Nähe von Flugplätzen und bei Flugvorführungen mit Beteiligung von manntragenden Fluggeräten.
Ohne Bewilligung des Flugplatzhalters dürfen Modellflugzeuge nicht näher als 5 Kilometer zu einem Flugplatz betrieben werden.
In den Kontrollzonen der grösseren Flughäfen und Flugplätze gilt ausserhalb des 5-Kilometer-Radius eine Höhenbeschränkung von 150 Metern.
Will jemand sein Modellflugzeug ausserhalb Sichtkontakt fliegen, benötigt er dazu eine Bewilligung des BAZL.
Für das Modellfliegen ist eine Haftpflicht-Versicherung bei Modellen über 500 gr bis zu 30 kg gemäss VLK "Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien" notwendig.
Modelle über 30 kg müssen amtlich durch das BAZL abgenommen, zugelassen und speziell versichert werden.
Bist du dir da wirklich sicher?
Gruß VolkerZ
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ja, wird eher 22 oder 23 :-) und ändern wird sich nicht viel, da hat die CH Luftfahrtbehörde einiges mitzureden, wird nicht alles von der EU übernommenZitat von VolkerZ Beitrag anzeigenfür die Schweizer Modellflieger nichts ändert 2021.
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Ach so.Zitat von NitroRex Beitrag anzeigenja, wird eher 22 oder 23 :-) und ändern wird sich nicht viel, da hat die CH Luftfahrtbehörde einiges mitzureden, wird nicht alles von der EU übernommen
Ihr müsst euch doch auch registrieren (2021).
Und die deutschen Verbände arbeiten auch daran das ihre Mitglieder weiterhin nach den "alten" Vorschriften das Hobby ausüben können.
Der Schweizer Verband macht doch nichts anderes. Und was machen die, die nicht organisiert sind?
Gruß VolkerZ
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nein , müssen wir nicht :-) wir fliegen noch frei bis 30Kg , auf jedem Feld, wen es der Besitzer des Feldes genehmigtZitat von VolkerZ Beitrag anzeigenIhr müsst euch doch auch registrieren (2021).
ßbernahme der europäischen Drohnenregulierung verzögert sich
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Und das ist nicht euer Verband?Zitat von NitroRex Beitrag anzeigennein , müssen wir nicht :-) wir fliegen noch frei bis 30Kg , auf jedem Feld, wen es der Besitzer des Feldes genehmigt
ßbernahme der europäischen Drohnenregulierung verzögert sich
Schweizerischer Modellflugverband
Das ihr wohl noch bis Ende 2022 so weiterfliegen könnt ist schon klar.
Gruß VolkerZ
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doch ist er .....Zitat von VolkerZ Beitrag anzeigenUnd das ist nicht euer Verband?
bin und bleibe ,,Wildflieger'' solange ich dies noch kann, und ein Verein ist auch nix für mich, weil man da schon an dies oder anderes ,,gebunden'' ist, Pflichttermine :-(
ps: die ganze Drohnenregulierung ist eh ein Witz, den die ,,störenden'' Drohnenpiloten sind nicht die Modellbauer, sondern der unwissende Vater mit dem Sohn und einer 39 Euro Drohne,
und die werden nie erfasstZuletzt geändert von NitroRex; 22.12.2020, 21:40.
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Wenn du nicht im "Rahmen von" dein Hobby betreibst dann hat die ßbergangsfrist für dich keine Gültigkeit. Ist doch klar zu verstehen.Zitat von NitroRex Beitrag anzeigendoch ist er .....
bin und bleibe ,,Wildflieger'' solange ich dies noch kann, und ein Verein ist auch nix für mich, weil man da schon an dies oder anderes ,,gebunden'' ist, Pflichttermine :-(
ps: die ganze Drohnenregulierung ist eh ein Witz, den die ,,störenden'' Drohnenpiloten sind nicht die Modellbauer, sondern der unwissende Vater mit dem Sohn und einer 39 Euro Drohne,
und die werden nie erfasst
Gruß VolkerZ
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Da ist noch gar nichts in trockenen Tüchern:
Auch der Ständerat will den Modellflug ausnehmen
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Ich mag die Schweiz.Umfangreiche EU-Vorschriften indes sind bürokratischer Natur und ohne
Sicherheitsgewinn.Moin
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Im Prinzip finde ich die Verordnung, ein Modellflugzeug nur auf ausgewiesenen Modellflugplätzen zu betreiben mal generell in Ordnung. In meinen Augen ist das schon lange kein Spielzeug mehr.
Einen Kenntnisnachweis wäre eher für Wildflieger sinnvoll, die keine Möglichkeit haben in einen Verein zu gehen, weil zu weit weg oder man nicht aufgenommen wird ect. Einfach um nachzuweisen, dass man mit der Kiste einigermaßen fliegen kann.
Die kleinen Drohnen würde ich mit dem Hinweis was man darf oder auch nicht als -Siegel- so präparieren, dass man das lesen muss, bevor man z.B. die Fernsteuerung auspackt.
Die ganzen Regelungen und Registrierungspflichten wie es jetzt kommen wird, ist in meinen Augen eine reine Schuldregelung im Falle eines Schadens, mehr nicht. Ich denke, das hängt auch hauptsächlich mit dem bevorstehenden Drohnenverkehr als Auslieferungen verschiedener Waren und den möglichen Kollisionen mit Flugmodellen zusammen.
Normalerweise sind Modellflugplätze doch kartografiert, oder nicht?
Wenn ich daran denke, wie oft über unseren Platz schon Hubschrauber unterschiedlichster Bereiche deutlich zu tief drübergebrettert sind, würde ich mal interessieren, wer im Falle einer Kollision dafür dann die Kozequenzen trägt.
zu viele Helis...
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