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  • Gast
    Gast

    #31
    AW: Registrierungspflicht

    Wird ja mit der Höchstabflugmasse von 25kg interessant. Wenn der Heli theoretisch das Gewicht tragen kann, darf ich dann noch fliegen, oder gilt das erst, wenn der Hersteller dies explizit ausweist?

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    • NitroRex
      Senior Member
      • 12.06.2015
      • 2103
      • Gery
      • Aargau - CH

      #32
      AW: Registrierungspflicht

      Zitat von Catnova Beitrag anzeigen
      Höchstabflugmasse von 25kg interessant
      warum, ist ja das Höchstabfluggewicht .

      so wie der Heli startet, auf eine Waage stellen, maximal 25 KG ( bei Turbinen mit vollem Tank)

      Kommentar

      • NitroRex
        Senior Member
        • 12.06.2015
        • 2103
        • Gery
        • Aargau - CH

        #33
        AW: Registrierungspflicht

        wer Helikopter liebt, zieht in die Schweiz um ist einiges einfacher als in der EU

        GELTENDE REGELN FßR DEN MODELLFLUG
        Flugmodelle bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm dürfen grundsätzlich ohne Bewilligung eingesetzt werden, sofern der Pilot jederzeit Sichtkontakt zu seinem Modell hat. Spezielle Vorschriften gelten in der Nähe von Flugplätzen und bei Flugvorführungen mit Beteiligung von manntragenden Fluggeräten.

        Ohne Bewilligung des Flugplatzhalters dürfen Modellflugzeuge nicht näher als 5 Kilometer zu einem Flugplatz betrieben werden.
        In den Kontrollzonen der grösseren Flughäfen und Flugplätze gilt ausserhalb des 5-Kilometer-Radius eine Höhenbeschränkung von 150 Metern.
        Will jemand sein Modellflugzeug ausserhalb Sichtkontakt fliegen, benötigt er dazu eine Bewilligung des BAZL.
        Für das Modellfliegen ist eine Haftpflicht-Versicherung bei Modellen über 500 gr bis zu 30 kg gemäss VLK "Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien" notwendig.
        Modelle über 30 kg müssen amtlich durch das BAZL abgenommen, zugelassen und speziell versichert werden.

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        • Gast
          Gast

          #34
          AW: Registrierungspflicht

          Zitat von NitroRex Beitrag anzeigen
          warum, ist ja das Höchstabfluggewicht .

          so wie der Heli startet, auf eine Waage stellen, maximal 25 KG ( bei Turbinen mit vollem Tank)
          Eben nicht.
          "Bei der Höchstabflugmasse (MTOM) handelt es sich um die vom Hersteller vorgegebene maximale Abflugmasse, mit der die Drohne betrieben werden darf (ggf.*mit Anbauten und optionaler Nutzlast). Es handelt sich dabei nicht unbedingt um das momentane Gewicht der Drohne. Sie finden diese Angaben in der Regel im Benutzerhandbuch der Drohne."

          Es zählt das "zulässige Gesamtgewicht", wer das auch immer festlegt. Wenn Du eine Mechanik z.B. für einen Scaler hast, die vom Hersteller theoretisch bis 40kg Last spezifiziert ist, bist Du drüber.

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          • NitroRex
            Senior Member
            • 12.06.2015
            • 2103
            • Gery
            • Aargau - CH

            #35
            AW: Registrierungspflicht

            Zitat von Catnova Beitrag anzeigen
            Wenn Du eine Mechanik z.B. für einen Scaler hast, die vom Hersteller theoretisch bis 40kg Last spezifiziert ist
            ist alles theoretisch, und für uns Heliflieger nicht wirklich relevant..... und kein Hersteller wird dir ein Gewicht angeben dass die Mechanik verträgt, höchstens maximale Drehzahlen

            bei grösseren Drohnen wird es dies geben, da ja noch Gimbal und Cam verbaut werden, oder Lastendrohnen

            ja das EU Gesetz ist kompliziert und gleichwegs sehr individuel auslegbar , viel Gesetz und wenig konkretes

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            • VolkerZ
              Member
              • 05.08.2020
              • 826
              • Volker

              #36
              AW: Registrierungspflicht

              Zitat von NitroRex Beitrag anzeigen
              wer Helikopter liebt, zieht in die Schweiz um ist einiges einfacher als in der EU

              GELTENDE REGELN FßR DEN MODELLFLUG
              Flugmodelle bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm dürfen grundsätzlich ohne Bewilligung eingesetzt werden, sofern der Pilot jederzeit Sichtkontakt zu seinem Modell hat. Spezielle Vorschriften gelten in der Nähe von Flugplätzen und bei Flugvorführungen mit Beteiligung von manntragenden Fluggeräten.

              Ohne Bewilligung des Flugplatzhalters dürfen Modellflugzeuge nicht näher als 5 Kilometer zu einem Flugplatz betrieben werden.
              In den Kontrollzonen der grösseren Flughäfen und Flugplätze gilt ausserhalb des 5-Kilometer-Radius eine Höhenbeschränkung von 150 Metern.
              Will jemand sein Modellflugzeug ausserhalb Sichtkontakt fliegen, benötigt er dazu eine Bewilligung des BAZL.
              Für das Modellfliegen ist eine Haftpflicht-Versicherung bei Modellen über 500 gr bis zu 30 kg gemäss VLK "Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien" notwendig.
              Modelle über 30 kg müssen amtlich durch das BAZL abgenommen, zugelassen und speziell versichert werden.
              Du stellst es so dar als ob sich für die Schweizer Modellflieger nichts ändert 2021.
              Bist du dir da wirklich sicher?

              Gruß VolkerZ

              Kommentar

              • NitroRex
                Senior Member
                • 12.06.2015
                • 2103
                • Gery
                • Aargau - CH

                #37
                AW: Registrierungspflicht

                Zitat von VolkerZ Beitrag anzeigen
                für die Schweizer Modellflieger nichts ändert 2021.
                ja, wird eher 22 oder 23 :-) und ändern wird sich nicht viel, da hat die CH Luftfahrtbehörde einiges mitzureden, wird nicht alles von der EU übernommen

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                • VolkerZ
                  Member
                  • 05.08.2020
                  • 826
                  • Volker

                  #38
                  AW: Registrierungspflicht

                  Zitat von NitroRex Beitrag anzeigen
                  ja, wird eher 22 oder 23 :-) und ändern wird sich nicht viel, da hat die CH Luftfahrtbehörde einiges mitzureden, wird nicht alles von der EU übernommen
                  Ach so.
                  Ihr müsst euch doch auch registrieren (2021).
                  Und die deutschen Verbände arbeiten auch daran das ihre Mitglieder weiterhin nach den "alten" Vorschriften das Hobby ausüben können.
                  Der Schweizer Verband macht doch nichts anderes. Und was machen die, die nicht organisiert sind?

                  Gruß VolkerZ

                  Kommentar

                  • NitroRex
                    Senior Member
                    • 12.06.2015
                    • 2103
                    • Gery
                    • Aargau - CH

                    #39
                    AW: Registrierungspflicht

                    Zitat von VolkerZ Beitrag anzeigen
                    Ihr müsst euch doch auch registrieren (2021).
                    nein , müssen wir nicht :-) wir fliegen noch frei bis 30Kg , auf jedem Feld, wen es der Besitzer des Feldes genehmigt

                    ßbernahme der europäischen Drohnenregulierung verzögert sich

                    Kommentar

                    • VolkerZ
                      Member
                      • 05.08.2020
                      • 826
                      • Volker

                      #40
                      AW: Registrierungspflicht

                      Zitat von NitroRex Beitrag anzeigen
                      nein , müssen wir nicht :-) wir fliegen noch frei bis 30Kg , auf jedem Feld, wen es der Besitzer des Feldes genehmigt

                      ßbernahme der europäischen Drohnenregulierung verzögert sich
                      Und das ist nicht euer Verband?

                      Schweizerischer Modellflugverband


                      Das ihr wohl noch bis Ende 2022 so weiterfliegen könnt ist schon klar.

                      Gruß VolkerZ

                      Kommentar

                      • NitroRex
                        Senior Member
                        • 12.06.2015
                        • 2103
                        • Gery
                        • Aargau - CH

                        #41
                        AW: Registrierungspflicht

                        Zitat von VolkerZ Beitrag anzeigen
                        Und das ist nicht euer Verband?
                        doch ist er .....

                        bin und bleibe ,,Wildflieger'' solange ich dies noch kann, und ein Verein ist auch nix für mich, weil man da schon an dies oder anderes ,,gebunden'' ist, Pflichttermine :-(

                        ps: die ganze Drohnenregulierung ist eh ein Witz, den die ,,störenden'' Drohnenpiloten sind nicht die Modellbauer, sondern der unwissende Vater mit dem Sohn und einer 39 Euro Drohne,
                        und die werden nie erfasst
                        Zuletzt geändert von NitroRex; 22.12.2020, 21:40.

                        Kommentar

                        • VolkerZ
                          Member
                          • 05.08.2020
                          • 826
                          • Volker

                          #42
                          AW: Registrierungspflicht

                          Zitat von NitroRex Beitrag anzeigen
                          doch ist er .....

                          bin und bleibe ,,Wildflieger'' solange ich dies noch kann, und ein Verein ist auch nix für mich, weil man da schon an dies oder anderes ,,gebunden'' ist, Pflichttermine :-(

                          ps: die ganze Drohnenregulierung ist eh ein Witz, den die ,,störenden'' Drohnenpiloten sind nicht die Modellbauer, sondern der unwissende Vater mit dem Sohn und einer 39 Euro Drohne,
                          und die werden nie erfasst
                          Wenn du nicht im "Rahmen von" dein Hobby betreibst dann hat die ßbergangsfrist für dich keine Gültigkeit. Ist doch klar zu verstehen.

                          Gruß VolkerZ

                          Kommentar

                          • Leroy
                            Senior Member
                            • 04.01.2015
                            • 1015
                            • Leo
                            • MG Urdorf (CH)

                            #43
                            AW: Registrierungspflicht

                            Da ist noch gar nichts in trockenen Tüchern:

                            Auch der Ständerat will den Modellflug ausnehmen

                            Kommentar

                            • Chris Lange
                              Senior Member
                              • 13.05.2005
                              • 5371
                              • Christian

                              #44
                              AW: Registrierungspflicht

                              Umfangreiche EU-Vorschriften indes sind bürokratischer Natur und ohne
                              Sicherheitsgewinn.
                              Ich mag die Schweiz.
                              Moin

                              Kommentar

                              • Homer
                                Senior Member
                                • 04.10.2012
                                • 5030
                                • Rico
                                • Kreis Karlsruhe

                                #45
                                AW: Registrierungspflicht

                                Im Prinzip finde ich die Verordnung, ein Modellflugzeug nur auf ausgewiesenen Modellflugplätzen zu betreiben mal generell in Ordnung. In meinen Augen ist das schon lange kein Spielzeug mehr.
                                Einen Kenntnisnachweis wäre eher für Wildflieger sinnvoll, die keine Möglichkeit haben in einen Verein zu gehen, weil zu weit weg oder man nicht aufgenommen wird ect. Einfach um nachzuweisen, dass man mit der Kiste einigermaßen fliegen kann.
                                Die kleinen Drohnen würde ich mit dem Hinweis was man darf oder auch nicht als -Siegel- so präparieren, dass man das lesen muss, bevor man z.B. die Fernsteuerung auspackt.
                                Die ganzen Regelungen und Registrierungspflichten wie es jetzt kommen wird, ist in meinen Augen eine reine Schuldregelung im Falle eines Schadens, mehr nicht. Ich denke, das hängt auch hauptsächlich mit dem bevorstehenden Drohnenverkehr als Auslieferungen verschiedener Waren und den möglichen Kollisionen mit Flugmodellen zusammen.
                                Normalerweise sind Modellflugplätze doch kartografiert, oder nicht?
                                Wenn ich daran denke, wie oft über unseren Platz schon Hubschrauber unterschiedlichster Bereiche deutlich zu tief drübergebrettert sind, würde ich mal interessieren, wer im Falle einer Kollision dafür dann die Kozequenzen trägt.
                                zu viele Helis...

                                Kommentar

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