Fliegen auf SEgelfluggeländen !?

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  • M@trox
    M@trox

    #1

    Fliegen auf SEgelfluggeländen !?

    Hallo !!

    Wie sieht das denn nun aus, darf man auf Segelfluggeländen, die mehr als 1,5km Abstand von der nächsten Wohnansiedlung haben fliegen ?

    hier nochmal ein AUszug aus dem Gesetztestext:

    Paragraph 16 LuftVO
    (5) Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren dürfen in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von Wohngebieten nur mit Erlaubnis der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes betrieben werden. Dasselbe gilt für Flugmodelle aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen. Auf Flugplätzen dürfen Flugmodelle aller Art nur mit Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung betrieben werden.

    So.
    Zum Einen ist ein SEgelfluggelände ja kein Flugplatz, zumindest solange der Platz geschlossen ist. Dann ist das eine Wiese und nix anderes oder ?
    Zum anderen, wenn der Eigentümer (Verein-Vorstand) des Platzes einstimmt ?
    Weiterhin:
    Darf man auf einem Segelfluggeländer das NICHT die 1,5km Grenze von der nächsten Wohnansiedlung einhält und selbigen Voraussetzungen wie oben fliegen ?
    Auf den Segefluggelände sind aber Motorsegler, UL und auch Schleppmaschinen zugelassen, also von Lärm-Seiten !?

    Das fragen wir uns seit langer Zeit.. momentan wirds aber akut !

    Grüsslich

    JOhannes
  • Maik Otto
    Maik Otto

    #2
    Fliegen auf SEgelfluggeländen !?

    Hi,
    wenn der Vorstand einen "Sinn" für das Modellfliegen hat und die

    Vereinsmitglieder zustimmen ist das kein Problem . Man wird euch eine

    "Ecke" zuweisen" . Die Bedingungen sind sehr unterschiedlich ..bei einem

    befreundeten Verein muß zB der Funkverkehr überwacht werden und

    eine Anmeldung bei der Flugleitung (einmal am Tag) ist klar .

    Man sollte sich aber schon irgend wie in den Verein mit einbringen

    zB Modellaus-stellung bei Flugfesten usw ...........das läuft bestens .

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    • Martin Greiner
      Senior Member
      • 08.06.2001
      • 5091
      • Martin

      #3
      Fliegen auf SEgelfluggeländen !?

      Hi!

      Zum Einen ist ein SEgelfluggelände ja kein Flugplatz, zumindest solange der Platz geschlossen ist. Dann ist das eine Wiese und nix anderes oder ?
      Das ist nicht ganz so - ein Segelflieger, der z.Bsp. gerade am Absaufen ist kann den Platz für eine Landung nutzen. Oder es sind Mitglieder des Vereins mit einem Motorsegler unterwegs, obwohl es aussieht als ob kein Betrieb wäre...
      Ist also nicht ganz so unproblematisch. Am besten wie von Maik vorgeschlagen mal vorgehen.

      GruÃ? Martin

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      • Thomas Pohl
        Member
        • 31.05.2001
        • 166
        • Thomas
        • Hoywoy-Heliteam.de

        #4
        Fliegen auf SEgelfluggeländen !?

        Hallo,
        ohne Genehmigung der Luftaufsichtsbehörde wird das nichts.
        Ein Flugplatz bleibt ein Flugplatz, egal ob offen oder geschlossen.
        Wir haben uns als Sektion Modellflug in den Flugplatz eingebracht, die Luftaufsichtsbehörde hat die Regeln definiert- dann geht das.
        Das Stichwort heißt "Aufstiegserlaubnis" für Modellflugzeuge.


        LG Thomas Pohl

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        • M@trox
          M@trox

          #5
          Fliegen auf SEgelfluggeländen !?

          alles klar.

          Thomas Antwort hört sich schon gut an.

          Aber Martins Argumetnation kann ich nicht folgen !
          Ein Segelflieger am beim Absaufen kann sich auch jede andere Wiese aussuchen, die vielleicht zuufällig grad 1,5km von jedem bewohnten Gebiet entfernt ist und wo ich mit meiner Kreissäge drauf stehe und rum heize !


          Was muss ich denn tun, wenn ich möchte, dass auf dem betreffendne Flugplatz das ganze irgendwie von der Landesluftfahrtbehörde eingetragen wird ?
          Dann brauchts sicher wieder Fangzaun und den ganzen Scheiß, oder ? obwohl wir eh nur 2 Piloten sind die da nur alleine hin fahren also keine Zuschauer, nix.


          Ich kann mir jetzt schon vorstellen was das für ein Hickhack mti denen wird...

          Gruß

          Kommentar

          • Määnzerbub
            Määnzerbub

            #6
            Fliegen auf SEgelfluggeländen !?

            Hi

            Also ich habe lange in Worms auf dem Flugplatz gearbeite und wir sind dort auch geflogen.

            In Absprache mit der Flugleitung wenn der Platz "zu" war manchmal auch Abseits.

            Ich würde mal zu dem Verein hingehen und einfach fragen.
            Wenn die die Erlaubnis geben, ist die erste Hürde (Erlaubnis des Besitzerers/Nutzniesers) schon genommen.
            Auf Flugplätzen dürfen Flugmodelle aller Art nur mit Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung betrieben werden.

            Wie Maik schon sagt wenn man sich etwas mit einbringthabt Ihr gute Karten.
            Viele "Großflieger" kommen aus dem Modellbau und haben nichts dagegen

            Das mit den 1,5 Km sind eine Lärmfrage. Wenn sich keiner beschwert, passiert da auch nichts.

            Gruß Heinz

            Kommentar

            • D-HIJU
              D-HIJU

              #7
              Fliegen auf SEgelfluggeländen !?

              Hallo,

              ich habe gleiche Frage vor über einem Jahr auch versucht zu klären.
              P.S. Definition Flugplatz nach §6 LuftVG Flugplätze sind Flughäfen, Landeplätze und Segelfluggelände

              Vom Landesmodellflugreferenten des LVB (Luftsportverband Bayern) habe ich folgende Antwort erhalten:

              [I]
              Falls Sie das Einleitungsverfahren vermeiden wollen, damit keine schlafenden Hunde geweckt werden, gibt es die Möglichkeit des "erlaubnisfreien Modellflugs".

              In dessen Rahmen dürfen jedoch nur Segelflugmodelle und Modell mit Elektromotor betrieben werden, deren Höchstgewicht 5kg nicht übersteigt. In diesem Fall brauchen Sie keine Aufstiegserlaubnis vom Luftamt. Es genügt, wenn der jeweilige Modellflugbegtrieb mit der Flugleitung abgestimmt wird. Alle anderen Voraussetzungen (z.B. Versicherungen) müssen jedoch erfüllt sein.

              Ich bitte um Kenntnisnahme.

              Mit freundlichen Grüßen

              Manfred Zagel, LMR

              Kommentar

              • Markus Fiehn
                heli.academy
                • 13.04.2001
                • 3896
                • Markus
                • Obersülzen

                #8
                Fliegen auf SEgelfluggeländen !?

                Hi!

                Ich versuch's mal zu erklären, wie's aussieht (rechtlich):
                Innerhalb von 1,5 km zu einem Ort braucht man zum Betrieb eines MOTORGETRIEBENEN Modellflugzeugs grundsätzlich eine Aufstiegserlaubnis für Modellflugzeuge. Außerhalb braucht man die nur, wenn das Modell schwerer ist, als 5 Kilo Abfluggewicht.
                Es ist dabei erstmal vollkommen egal, ob es sich um einen Flugplatz handelt, oder nicht. Der Flugplatz erschwert's eher noch, weil man da zusätzlich noch die Genehmigung der Flugleitung braucht bzw. entsprechende Auflagen in die Erlaubnis bekommt.

                Wenn man gegen diese Regeln verstößt, wird eine Haftpflichtversicherung GRUNDSßTZLICH NICHT zahlen, falls was passiert, da der Modellflugbetrieb dann eben ILLEGAL erfolgt ist.

                Glaubt's mir oder nicht... Bin nur Fachreferent in RLP und habe inn der Kommission schon öfters mit solchen Scherzen zu tun gehabt.

                Euer Weg ist also dieser: Flugplatz anfragen, ob die mitspielen und dann Erlaubnis beantragen. Mit Glück geht das ganze dann recht unbürokratisch ab, weil für einen Flugplatz ja zumeist schon Lärmgutachten bestehen. Wenn sich das Luftamt (die genehmigende Behörde) stur stellt, wird's halt hart. Ich würde in die Beantragung mit aufnehmen, dass max. 3 Modelle am Flugbetrieb teilnehmen und es sich nur um Helis mit stark begrenztem Aktionsradius handelt. Außerdem würde ich gleich eine Lösung anbieten, wie man sich mit den manntragenden koordiniert. Sonst fällt unter Umständen dem Luftamt eine Lösung diesbzgl. ein.

                Markus

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                • Thomas Pohl
                  Member
                  • 31.05.2001
                  • 166
                  • Thomas
                  • Hoywoy-Heliteam.de

                  #9
                  Fliegen auf SEgelfluggeländen !?

                  Hallo,
                  um Markus noch zu ergänzen:
                  Wir haben unsere Modellflugordnung gemeinsam mit dem BfLèr des Flugplatzes ausgearbeitet.
                  Diese wurde ohne wesentliche ßndrungen vom Luftamt (Dresden) übernommen.
                  Möglichst viel schon vorarbeiten und vorschlagen, dann geht es besser.


                  LG Thomas Pohl

                  Unsere Modellflugordnung findest Du hier

                  Kommentar

                  • Jörg Ehrhardt (Sinus)
                    Jörg Ehrhardt (Sinus)

                    #10
                    Fliegen auf SEgelfluggeländen !?

                    @Markus
                    Innerhalb von 1,5 km zu einem Ort braucht man zum Betrieb eines MOTORGETRIEBENEN Modellflugzeugs grundsätzlich eine Aufstiegserlaubnis für Modellflugzeuge. Außerhalb braucht man die nur, wenn das Modell schwerer ist, als 5 Kilo Abfluggewicht.
                    Soll das heisen dass man auch mit einem Verbrenner ausserhalb der 1,5 Km Grenze fliegen darf, solange man die Einwilligung des Grundstückseigentümers hat, bisher dachte ich das gild nur für E-Helis.
                    Gruß
                    Jörg

                    Kommentar

                    • Markus Fiehn
                      heli.academy
                      • 13.04.2001
                      • 3896
                      • Markus
                      • Obersülzen

                      #11
                      Fliegen auf SEgelfluggeländen !?

                      Hi!

                      @Jörg: So ist es, wenn das Modell ein ABFLUGGEWICHT (mit Sprit) von 5 Kilo nicht überschreitet.

                      Markus

                      Kommentar

                      • Martin Greiner
                        Senior Member
                        • 08.06.2001
                        • 5091
                        • Martin

                        #12
                        Fliegen auf SEgelfluggeländen !?

                        Hi!

                        Aber Martins Argumetnation kann ich nicht folgen !
                        Ein Segelflieger am beim Absaufen kann sich auch jede andere Wiese aussuchen, die vielleicht zuufällig grad 1,5km von jedem bewohnten Gebiet entfernt ist und wo ich mit meiner Kreissäge drauf stehe und rum heize !
                        Zur Aufklärung - bei uns in der Gegend gibt es ca. 8 Segelflugplätze in der Umgebung. Da jeder Verein vom Anderen weiß, wo wird wohl aussengelandet? Sicher nicht auf der Wiese nebenan um deinen Luftquirl zu schonen - ein Segelflugzeug kostet schon ein kleines bisschen mehr als eben der Heli.

                        Was ich damit sagen will ist das ein Platz der "zu" ist trotzdem angeflogen werden kann und darf. Beinhaltet dadurch das Problem daß Du während des Fluges nicht nach Anfliegenden Flugzeugen absuchen kannst.

                        Ich hoffe, daß das anschaulich genug ist.
                        GruÃ? Martin

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                        • Xceller
                          Xceller

                          #13
                          Fliegen auf SEgelfluggeländen !?

                          Dem Problem kann man recht einfach dadurch aus dem Weg gehen, daß man mit der Flugleitung einen Bereich abspricht der für Modellflugaktivitäten genutzt werden kann. Das muß ja nicht die Landebahn sein. Oft gibt es ausreichend große Abstellflächen die außerhalb der Landebahn liegen. Die meisten Segelfluggelände mit Windenstart haben über 800 Meter Landebahn/Startstrecke. Ein landendes Segelflugzeug braucht maximal ca. 400 Meter (wenn der Pilot unerfahren ist und das Flugzeug ein richtiger Brocken ist) Also sollte selbst bei unerwarteten Anflügen noch genug Platz für alle sein.

                          Kommentar

                          • M@trox
                            M@trox

                            #14
                            Fliegen auf SEgelfluggeländen !?

                            Also die Antworten sind alle schön und gut, aber ich komme jetzt ncoh mal zu den zwei konkreten fällen um die es bei uns geht:

                            FAll 1:
                            Segelfluggelände mehr als 2km von jeder Zivilisation entfernt, Modellflug nur wenn kein Flugbetrieb herrscht und Platz geschlossen von der Vorstandschaft genehmigt. "Flugleitung" brauchts ja net wenn der Platz geschlossen ist !

                            Hier DARF also Modellflug betrieben werden ? in welchem Maße nun ? also nur Segler und E bis 5kg oder auch mti Verbrenner ?

                            Fall2:
                            Segelfluggelände an Ortschaft angrenzend, Modellflug nur wenn kein Flugbetrieb und PLatz geschlossen von der Vorstandschaft genehmigt.
                            Allerdings beschweren sich die Anwohner selbst bei Elektro-Modellen !
                            (das nächste WOHN-Haus ist genau 800m entfernt (per satelit-Aufnahme gemessen))
                            Diese Beschwerde (Anzeige) Eines Anwohners hat dazu geführt dass das Luftamt eingeschaltet wurde und diese meitne das Modellflug verboten sei !

                            Soweit !

                            Wie schauts jetzt aus ?


                            Beste Grüße

                            Kommentar

                            • Markus Fiehn
                              heli.academy
                              • 13.04.2001
                              • 3896
                              • Markus
                              • Obersülzen

                              #15
                              Fliegen auf SEgelfluggeländen !?

                              Hi!

                              Fall1: Modellflug bis 5 kg ABFLUGGEWICHT (Auch Verbrenner). Aber nur mit Zustimmung der Flugleitung.

                              Fall2: Elektroflug bis 5 kg wäre da eigentlich kein Thema und erlaubt, wenn die Flugleitung zustimmt. Ich würde allerdings die Finger davon lassen, wenn es schon Beschwerden gibt. Irgendwann sind nämlich sonst die Modellflieger die Buhmänner, wenn's richtig ßrger mit Anwohnern gibt. Egal ob der ßrger berechtigt ist oder nicht.

                              Markus

                              Kommentar

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