Wie sieht das denn nun aus, darf man auf Segelfluggeländen, die mehr als 1,5km Abstand von der nächsten Wohnansiedlung haben fliegen ?
hier nochmal ein AUszug aus dem Gesetztestext:
Paragraph 16 LuftVO
(5) Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren dürfen in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von Wohngebieten nur mit Erlaubnis der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes betrieben werden. Dasselbe gilt für Flugmodelle aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen. Auf Flugplätzen dürfen Flugmodelle aller Art nur mit Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung betrieben werden.
So.
Zum Einen ist ein SEgelfluggelände ja kein Flugplatz, zumindest solange der Platz geschlossen ist. Dann ist das eine Wiese und nix anderes oder ?
Zum anderen, wenn der Eigentümer (Verein-Vorstand) des Platzes einstimmt ?
Weiterhin:
Darf man auf einem Segelfluggeländer das NICHT die 1,5km Grenze von der nächsten Wohnansiedlung einhält und selbigen Voraussetzungen wie oben fliegen ?
Auf den Segefluggelände sind aber Motorsegler, UL und auch Schleppmaschinen zugelassen, also von Lärm-Seiten !?
Das fragen wir uns seit langer Zeit.. momentan wirds aber akut !
Grüsslich
JOhannes

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