Wenn man mal sieht wie viel Geld wohl die meisten und da schließe ich mich selbst auch garnicht aus, im Jahr für Modellflug verbraten, da kann es doch eigentlich kein Problem sein sich eine renomierte Modellflugversicherung zu leisten.
Außerhalb von Wohngebieten ist nur die Erlaubnis von Eigentümer nötig, wo man startet und landet. Im Wohngebiet muss noch zusätzlich die Erlaubnis von denen haben, wo man das Grundstück überfliegt.
Das ist leider ein Irrtum. Den genauen Gesetzestext habe ich jetzt nicht vorliegen (kann man googeln) aber sinngemäß steht dort, dass der ßberflug genehmigungsfrei ist, wenn der Eigentümer keinen Grund haben kann, etwas dagegen zu haben (nur halt in Amtsdeutsch) Das gilt z.B. für die Verkehrtsfliegerei. Das herumkreisen mit deinem Heli kann der Eigentümer durchaus als störend empfinden.
Natürlich gibt es auch Ausnahmen, aber nicht für uns.
Aber unser Bauer hat es auch nicht genehmigt, grüßt aber freundlich. Wenn er es duldet, sollte ich doch versichert sein, oder?
Ja sicher, wenn Du für den Start-/Landeplatz die Erlaubnis hast. Bei einem zugelassenen Modellflugplatz werden auch nicht die umliegenden Bauern um Erlaubnis gefragt.
Bei Außenlandungen ist auch ganz klar geregelt, dass Du zwecks Bergung das fremde Grundstück betreten darfst.
Mir hat das auch mal ein Bauer versucht zu verbieten. "Kein Problem, Sie übernehmen damit ab sofort die Haftung für alle Schäden, die aus der nicht fachgerecht erfolgten Bergung entstehen. Sowas wie auslaufender Sprit verseucht den Boden, Akku fängt an zu brennen und beschädigt weitere Komponenten am Modell oder brennt Ihre gesamte Ernte nieder. Ich bin gegen all das versichert, Sie auch?"
Nach kurzer ßberlegung und gekommener Einsicht hat er dann sogar bei der Suche geholfen.
Bitte nicht schon wieder. Dass das nicht stimmt, sollte inzwischen jedem klar sein und wurde hier schon 100 fach diskutiert!
Zugegeben, ich hätte es noch weiter definieren müssen, da das ßberfliegen von Wohngebieten (seit der Drohnenverordnung) was anderes vorsieht.
Ich hatte das ßberfliegen von ßckern, und nein, auch kein NSG und LSG, gemeint.
Mensch Torsten, hätte ich bei Dir nicht vermutet- bist ja echt ein Schlimmer!
Hier geht es doch jetzt nur um die PHV incl. Heli, nicht wieder um alle möglichen Versicherungsfragen!
Nein natürlich nicht durch mich verursacht sondern durch meine Kunden.
Klar geht es um Phv. Der Kfz Regress war nur ein Beispiel was ich gerade parat hatte.
Hallo,
und wie sieht der Mehrpreis dafür aus?
Meistens nehmen die Versicherer einen Mehrpreis der deutlich über dem Preis des DMFV liegt und von daher lohnt das nicht.
Ich hätte das Thema mit meinem Bekannten gar nicht angesprochen, aber es ergab sich so,
da ich beklagte, dass meine Privathaftpflicht mit 120,- Euro zu teuer sei
und ich zusätzlich noch die Versicherung für die Helis beim DMFV bezahle.
Daraufhin bot er sich an, mich zu beraten und zauberte innerhalb kürzester Zeit eine Privathaftpflicht aus dem Hut,
die auch Helis und Drohnen versichert.
Das sollte komplett dann ca. 60,- Euro kosten.
Und die Versicherung deckt mehr ab, als meine Ergo-Haftpflichtversicherung
Im Vergleich zu 160,- darf man dann schon mal neugierig werden.
Da ich gelesen habe, dass es hier wieder Streitigkeiten zum Thema ßberfliegen von Grundstücken gab, zitiere ich mal kurz den DMFV:
"Fliegen in Wohngebieten
Zukünftig ist für das Fliegen in Wohngebieten neben dem Einverständnis des Eigentümers des Grundstückes von dem aus gestartet oder gelandet wird, auch das Einverständnis der Grundstückseigentümer notwendig über deren Grundstücke geflogen wird. Im Außenbereich außerhalb von Wohngebieten ist weiterhin nur das Einverständnis des Grundstückseigentümers des Grundstückes von dem aus gestartet oder gelandet wird notwendig."
Wo steht denn eigentlich das mit der Erlaubnis des Grundeigentümers bzgl. dem Starten und Landen?
Es wird zwar überall davon gesprochen, die Quelle dazu habe ich aber noch nicht gefunden, oder ich bin blind.
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