Neue LuftVO: Nachtflug genehmigungspflichtig. Wie macht Ihr es?

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  • Crashpilot1977
    Senior Member
    • 15.05.2017
    • 2285
    • Marek
    • Hontheim

    #31
    AW: Neue LuftVO: Nachtflug genehmigungspflichtig. Wie macht Ihr es?

    Am 7.4.2017 ist die neue Luftverkehrsordnung in Kraft getreten. Damit gelten ab sofort einige neue Regeln für Modellflug-Piloten. Es gibt aber auch ßbergangsfristen. Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
    Benötige ich für den Modellfug jetzt eine Genehmigung?
    Nein, Modellflug bleibt grundsätzlich genehmigungsfrei. Allerdings gilt wie schon vor der ßnderung der Luftverkehrsordnung, dass in bestimmten Fällen eine Aufstiegserlaubnis vorliegen muss. Zum Beispiel wenn das Modell mehr als 2 Kilogramm Abfluggewicht (früher 5 Kilogramm) hat, mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten betrieben wird oder für Flugmodelle aller Art auf oder in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen.�
    Darf ich weiterhin über 100 Meter fliegen?
    Prinzipiell ja, sofern es die örtliche Umgebung zulässt und es sich nicht um einen Multicopter handelt. Allerdings muss man sich als Pilot von einem Flugmodellsportverein oder einem beauftragtem Verband (wie dem DMFV) in die Regeln einweisen lassen und darüber eine individuelle Bescheinigung (-Kenntnisnachweis-) erlangen. Erst dann darf man wie bisher über 100 Meter hoch fliegen. Für den Kennntnisnachweis gilt eine ßbergangsfrist bis 1.10.2017. Bis dahin sollen Verbände wie der DMFV ein Verfahren mit den Behörden abgestimmt haben und den Kenntnisnachweis ausstellen können.
    Darf ich auf einem Modellflugplatzt mit entsprechender Aufstiegserlaubnis über 100 Meter hoch fliegen?
    Auf einem zugelassenen Modellflugplatz mit Aufstiegserlaubnis (AE) ist kein Kenntnisnachweis erforderlich. Auch Multicopter dürfen hier über 100 Meter fliegen, sofern sie - wie alle anderen Modelle - in Sichtweite des Piloten betrieben werden.
    An welche Vereine kann ich mich wenden, um mir eine Einweisung geben zu lassen?
    Rechtzeitig vor dem 1.10.2017 (ßbergansfrist), wird der DMFV Infos darüber geben, wie und wo der Kenntnisnachweis erworben werden kann.
    Kann ich mir den Kenntnisnachweis bereits jetzt holen?
    Nein, das ist noch nicht möglich.
    Muss ich für die Einweisung Mitglied in einem Verein sein?
    Nein, das ist nicht nötig. Die beauftragten Verbände, zu denen der DMFV gehört, können allen Modellflugsportlern eine Bescheinigung ausstellen.
    Gibt es weitere Voraussetzungen, um den Kenntnisnachweis zu bekommen?
    Der Kenntnisnachweis kann erst ab einem Alter von 14 Jahren ausgestellt werden. Kindern und Jugendlichen ist es aber möglich, auf einem Modellflugplatz mit Aufstiegserlaubnis über 100 Meter zu fliegen. Außerhalb solch eines Geländes können Kinder unter 14 Jahren höher als 100 Meter fliegen, wenn eine Aufsichtsperson dabei ist, die über einen entsprechenden Kenntnisnachweis verfügt.
    Ich war über Jahre Mitglied in einem Modellflugverein, bin jetzt jedoch ausgetreten. Muss auch trotz jahrelanger Flugerfahrung eine Einweisung erfolgen?
    Ja, wenn man außerhalb von Modellflugplätzen mit AE über 100 Meter hoch fliegen möchte oder die Modelle in diesem Fall (außerhalb von Modellflugplatz mit Aufstiegserlaubnis) schwerer als 2 kg sind. Das gilt nicht nur für ehemalige, sondern auch für aktuelle Vereinsmitglieder.
    Kostet die Einweisung etwas?
    Die Gebührenordnung sieht vor, dass für den Kenntnisnachweis 25,- Euro berechnet werden müssen. Der DMFV und andere Verbände haben leider keinen Einfluss auf diese Kosten.
    Ist das Einweisungsprozedere aufwändig?
    Konkrete Vorgaben für den Kenntnisnachweis gibt es noch nicht. Der DMFV wird das Prozedere jedoch so unbürokratisch wie möglich gestalten, da er das Verfahren gemeinsam mit anderen Verbänden und Abstimmung mit den Behörden entwickeln wird.
    Gilt die Einweisung nur für den Ort, an dem sie stattgefunden hat oder überall?
    Die Einweisung gilt generell, also nicht nur für einen Ort. Aber natürlich muss man sich über die jeweils örtlichen Gegebenheiten informieren.
    Was bedeutet, dass man nicht außerhalb der Sichtweite des Steuerers fliegen darf?
    Der Betrieb erfolgt außerhalb der Sichtweite des Steuerers, wenn das Modell ohne besondere optische Hilfsmittel nicht mehr zu sehen oder seine Fluglage nicht mehr eindeutig zu erkennen ist.
    Darf ich mit Videobrille oder anderen optischen Hilfsmitteln fliegen?
    Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Um zum Beispiel mit einer Videobrille zu fliegen, darf das Modell nicht mehr als 250 Gramm wiegen. Ist es schwerer, muss eine zweite Person das Flugmodell ständig in Sichtweite haben, den Luftraum beobachten und den Piloten auf Gefahren hinweisen können. In beiden Fällen gilt, dass die Modelle nicht höher als 30 Meter fliegen dürfen.
    Wenn ich beispielsweise mit einer Videobrille höher als 30 Meter fliegen will, ist das dann gar nicht mehr möglich?
    Doch, das geht wie vorher auch mittels Lehrer-Schüler-Betrieb.
    Darf ich mit meiner Drohne/meinem Multikopter in meinem Garten fliegen?
    Ja, das ist weiterhin möglich, sofern es die örtlichen Gegebenheiten zulassen und die geltenden Gesetze in puncto Datenschutz eingehalten und die Persönlichkeitsrechte Dritter gewahrt werden. In Wohngebieten gilt zudem, dass man auch das Einverständnis der Grundstückseigentümer benötigt*über deren Grundstücke geflogen wird. Ein Flug über den Garten des Nachbarn ist folglich nur mit seinem Einverständnis möglich.
    Muss ich mein Flugmodell jetzt kennzeichnen?
    Ja. Ab 250 Gramm Abfluggewicht müssen alle Flugmodelle an sichtbarer Stelle den Namen und die Anschrift des Eigentümers in dauerhafter und feuerfester Beschriftung führen.
    Weitere Informationen zur neuen Luftverkehrsordnung gibt es auf der Website des DMFV und beim BMVI
    WTF

    Was zur Hölle machen den die da für Gesetze?
    Bei der Nächsten Verordnung muss ich dann für den Furz zahlen weil ich die Luft verpeste oder was? Geht's noch?
    Zuletzt geändert von Crashpilot1977; 19.06.2017, 23:44.
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    • TheFox
      Gelöscht
      • 28.10.2016
      • 7876
      • Peter
      • Ingolstadt/Bayern

      #32
      AW: Neue LuftVO: Nachtflug genehmigungspflichtig. Wie macht Ihr es?

      Somit ist das Nachtfliegen mit eurer Discobeleuchtung schon immer Einzelgenehmigungspflichtig weil man mit der zulässigen Befeuerung wohl kaum die Fluglage Nachts eindeutig erkennen kann.
      Wie kommst du auf Discobeleuchtung? Mit den Rot/Grünen Positionslichtern links und rechts, und weiß am Heck, Abstrahlwinkel horizontal 180°/vertikal120° kann ich die Fluglage wohl erkennen. Der beleuchtete Rotorkreis (oben grün/unten rot) tut ein übriges dazu.

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      • Filout
        Member
        • 16.04.2015
        • 278
        • Helmut

        #33
        AW: Neue LuftVO: Nachtflug genehmigungspflichtig. Wie macht Ihr es?

        Zitat von Crashpilot1977 Beitrag anzeigen
        Auf einem zugelassenen Modellflugplatz (...) Auch Multicopter dürfen hier über 100 Meter fliegen, sofern sie - wie alle anderen Modelle - in Sichtweite des Piloten betrieben werden.
        Da wäre ich mir nicht so sicher.
        Für den Einsatz von Multikoptern gilt die 100 m Grenze generell auch auf Modellfluggeländen und auch mit Kenntnisnachweis.

        Quelle: http://www.claudias-kleine-fliegerse...-Beschraenkung
        Carl Sonnenschein
        Rechtsanwalt
        Verbandsjustitiar des DMFV

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        • 4li3n
          Senior Member
          • 04.08.2009
          • 1082
          • Ingbert
          • meist aufm Platz

          #34
          AW: Neue LuftVO: Nachtflug genehmigungspflichtig. Wie macht Ihr es?

          Zitat von TheFox Beitrag anzeigen
          Mit den Rot/Grünen Positionslichtern links und rechts, und weiß am Heck, Abstrahlwinkel horizontal 180°/vertikal120° kann ich die Fluglage wohl erkennen
          Es geht auch nicht darum, wie man selbst sein Modell erkennt, sondern andere Luftverkehrsteilnehmer wissen wie die Lage und Flugrichtung ist.
          Kluge Menschen reagieren auf Kritik gelassen, dumme Menschen trotzig.

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          • päde
            Member
            • 17.09.2010
            • 799
            • Patrick
            • 8330 Pfäffikon

            #35
            AW: Neue LuftVO: Nachtflug genehmigungspflichtig. Wie macht Ihr es?

            Zitat von BOcnc Beitrag anzeigen
            Die stellen eine Genehmigung nur tageweise aus.
            Man ist dann mit 50 - 70€ dabei. Neue Gebühren stehen noch nicht fest.
            und wenn man nicht fragt und einfach fliegt, kriegt man wahrscheindlich nur 20 Euro Busse
            Logo, Goblin, Synergy und Diabolo

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            • janK
              Member
              • 07.01.2014
              • 504
              • Jan
              • Osnabrück

              #36
              AW: Neue LuftVO: Nachtflug genehmigungspflichtig. Wie macht Ihr es?

              Zitat von päde Beitrag anzeigen
              und wenn man nicht fragt und einfach fliegt, kriegt man wahrscheindlich nur 20 Euro Busse


              Und riskierst die Aufstiegsgenehmigung Deines Vereins, wenn Du nicht wild fliegst.
              Der Clown ist die wichtigste Mahlzeit des Tages.

              TDR-2 Speeeeeed, TDF, Goblin 700

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              • BOcnc
                Senior Member
                • 14.06.2010
                • 1139
                • Werner

                #37
                AW: Neue LuftVO: Nachtflug genehmigungspflichtig. Wie macht Ihr es?

                Einer stand in der Zeitung der 300 Euro bezahlen soll weil er höher als 100m mit der Drohne geflogen sein soll. Denke das der Nachtflug nicht billiger ist.
                Strafen in der Luftfahrt unterscheiden sich von die im Straßenverkehr.
                Ich habe nicht genug Geld um billig einzukaufen.

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                • rc2013
                  Member
                  • 14.01.2013
                  • 869
                  • Thomas
                  • outdoor

                  #38
                  AW: Neue LuftVO: Nachtflug genehmigungspflichtig. Wie macht Ihr es?

                  Würde mich mal interessieren, wie ihm die 100m++ nachgewiesen worden sind.

                  Vor allem, wo muss der geflogen sein, dass das überhaupt jemand mitbekommen hat und sich auch noch gestört fühlte.

                  Wahrscheinlich ein völlig ungeeignetes Fleckchen und für die Höhe konnten sie ihn dann belangen.

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                  • BOcnc
                    Senior Member
                    • 14.06.2010
                    • 1139
                    • Werner

                    #39
                    AW: Neue LuftVO: Nachtflug genehmigungspflichtig. Wie macht Ihr es?

                    So genau weis ich das auch nicht mehr. Aber es gab Bilder und weil er nicht zahlen wollte wurde daraus ein Gutachten erstellt.
                    Durch die ganzen Medienberichte wird sich immer einer finden der meint sich einmischen zu müssen.
                    Hatte auch schon jemand der wegen Nachtflug die Polizei rufen wollte. War aber vor April. Ich lass es erstmal und warte ab ob es nicht doch noch eine Genehmigung gibt.
                    Ich habe nicht genug Geld um billig einzukaufen.

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                    • 4li3n
                      Senior Member
                      • 04.08.2009
                      • 1082
                      • Ingbert
                      • meist aufm Platz

                      #40
                      AW: Neue LuftVO: Nachtflug genehmigungspflichtig. Wie macht Ihr es?

                      Ich würde mich sehr freuen, wenn es doch noch eine vernüftige Regelung gibt. Ich werde in wenigen Wochen zu einem RC-Heli-Treffen fahren, wo Nachtflug für mich immer ein Highlight war und meine Teilnahme auch mehr als 50% der Grund dafür war. Ich muss schon sagen, dass ich ziemlich Sauer bin auf die Verursacher dieser neuen Regelung. Ich habe sogar noch vor der neuen Regelung in neues Nachtlfugequipment investiert, dass ich nun aktuell nicht verbaue, weil die Zukunft für dieses Thema unsicher ist. Ganz großer Mist für diejenigen, für die Nachtflug ein großer Teil des Hobbies war, und die es auch seriös und sicher in der Nacht ausgeübt haben.
                      Kluge Menschen reagieren auf Kritik gelassen, dumme Menschen trotzig.

                      Kommentar

                      • BOcnc
                        Senior Member
                        • 14.06.2010
                        • 1139
                        • Werner

                        #41
                        AW: Neue LuftVO: Nachtflug genehmigungspflichtig. Wie macht Ihr es?

                        Ich habe glaube auch über 10 000 € für meine Nachtflugblätter ausgegeben.

                        Ich soll ja immer nur für einen Tag eine Genehmigung bekommen. Das ist natürlich nicht machbar.

                        Deshalb habe ich mal den Rechtsanwalt vom DMFV gefragt.

                        Zur Zeit soll es keine Vorgaben geben und ich soll nachfragen auf welche Grundlage ich nur eine Tagesgenehmigung bekommen kann und dann will er das prüfen.

                        Ich habe auch schon aus einem anderen Bundesland gelesen das einer eine langfristige Genehmigung für 30 € bekommen hat. Sieht mir wegen den 30€ und weil keinerlei Antworten auf Fragen kamen eher nach einen Troll aus.
                        Ich habe nicht genug Geld um billig einzukaufen.

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                        • Crashpilot1977
                          Senior Member
                          • 15.05.2017
                          • 2285
                          • Marek
                          • Hontheim

                          #42
                          AW: Neue LuftVO: Nachtflug genehmigungspflichtig. Wie macht Ihr es?

                          Zitat von 4li3n Beitrag anzeigen
                          Ich würde mich sehr freuen, wenn es doch noch eine vernüftige Regelung gibt. Ich werde in wenigen Wochen zu einem RC-Heli-Treffen fahren, wo Nachtflug für mich immer ein Highlight war und meine Teilnahme auch mehr als 50% der Grund dafür war. Ich muss schon sagen, dass ich ziemlich Sauer bin auf die Verursacher dieser neuen Regelung. Ich habe sogar noch vor der neuen Regelung in neues Nachtlfugequipment investiert, dass ich nun aktuell nicht verbaue, weil die Zukunft für dieses Thema unsicher ist. Ganz großer Mist für diejenigen, für die Nachtflug ein großer Teil des Hobbies war, und die es auch seriös und sicher in der Nacht ausgeübt haben.
                          Oh man, wo sind all die Menschen hin die etwas riskieren?
                          Wir lassen uns viel zu viel gefallen vor allem von Leuten die überhaut keine Ahnung vom Modellflug haben. Die hören nur im Ausland ist eine Drohne fast mit einem Flugzeug kollidiert. Da müssen wir was machen. Und genau dann kommt so eine unsinnige nur was man nicht darf Luftverordnung raus.
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                          • 4li3n
                            Senior Member
                            • 04.08.2009
                            • 1082
                            • Ingbert
                            • meist aufm Platz

                            #43
                            AW: Neue LuftVO: Nachtflug genehmigungspflichtig. Wie macht Ihr es?

                            Zitat von Crashpilot1977 Beitrag anzeigen
                            Oh man, wo sind all die Menschen hin die etwas riskieren?
                            Was soll ich denn riskieren?
                            Einfach auf unserem Fluggelände Nachts fliegen und unsere Aufstiegserlaubns riskieren?
                            Einfach Nachts Wild fliegen? Was ich ungerne aus Sicherheitsgründen Nachts mache.
                            Zumal ich bequem auf dem Platz an 230V nachladen kann.
                            Wie meinst du das?
                            Kluge Menschen reagieren auf Kritik gelassen, dumme Menschen trotzig.

                            Kommentar

                            • Crashpilot1977
                              Senior Member
                              • 15.05.2017
                              • 2285
                              • Marek
                              • Hontheim

                              #44
                              AW: Neue LuftVO: Nachtflug genehmigungspflichtig. Wie macht Ihr es?

                              Zitat von 4li3n Beitrag anzeigen
                              Was soll ich denn riskieren?
                              Einfach auf unserem Fluggelände Nachts fliegen und unsere Aufstiegserlaubns riskieren?
                              Einfach Nachts Wild fliegen? Was ich ungerne aus Sicherheitsgründen Nachts mache.
                              Zumal ich bequem auf dem Platz an 230V nachladen kann.
                              Wie meinst du das?
                              Ja, einfach Nachts Wildfliegen.
                              Goblin Kraken 700 S
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                              Protos 700 EVO

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                              • Joshuas
                                Member
                                • 21.01.2012
                                • 417
                                • Bernd
                                • Steinheim/Vinsebeck - Ostwestfalen

                                #45
                                AW: Neue LuftVO: Nachtflug genehmigungspflichtig. Wie macht Ihr es?

                                Neue Erlaubnispflicht für Nachtflug - DMFV

                                Kommentar

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