Achtung wichtig! Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle!

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  • Amok
    Senior Member
    • 12.04.2009
    • 7316
    • Thomas
    • EDKA

    #31
    AW: Achtung wichtig! Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle!

    Ja, es ist eine Aufzählung.
    ABER diese endet, wenn eine Bedingung erfüllt ist!

    Quasi eine ODER Verknüpfung (keine UND).

    Also ist sie so zu verstehen:

    - unbemannte Ballone

    ODER

    - Drachen

    ODER

    - Flugmodelle mit einem Gewicht von mehr als 5Kg (na klingelt was?)

    ODER (was eigentlich schon nicht mehr gilt, da wir unseren Part ja schon erreicht haben)

    - Flugkörper mit Eigenantrieb (also alles, was nicht näher spezifiziert wurde...)


    Jetzt klarer?
    StabiDB - Projekt: Euro1

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    • Helden-Andy
      Member
      • 09.01.2011
      • 345
      • Andy
      • Recklinghausen

      #32
      AW: Achtung wichtig! Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle!

      Moin
      Haben wir denn hier keinen Rechtsverdreher der die Begriffe Flugkörper und Flugmodell und vielleicht auch noch Luftfahrzeug rechtlich belastbar definieren kann? Ich glaube ja auch eine Menge zu wissen, aber ich weiss das ich es nicht belegen kann und das ist leider das was hier und heute zählt.
      Mit unsicheren Grüssen Andy
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      Kommentar

      • Tilly09
        Senior Member
        • 06.07.2012
        • 1555
        • Tilo
        • Wild & Flugmodellclub-Marxzell

        #33
        AW: Achtung wichtig! Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle!

        Raumfahrzeuge, Raketen und ähnliche Flugkörper gelten als Luftfahrzeuge, solange sie sich im Luftraum befinden.

        Beim Flugkörper ist das Gewicht egal: Kennzeichnungspflicht besteht immer.

        Kommentar

        • goemichel
          Senior Member
          • 11.01.2012
          • 4180
          • Michael
          • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

          #34
          AW: Achtung wichtig! Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle!

          Zitat von Helden-Andy Beitrag anzeigen
          Moin
          Haben wir denn hier keinen Rechtsverdreher der die Begriffe Flugkörper und Flugmodell und vielleicht auch noch Luftfahrzeug rechtlich belastbar definieren kann? Ich glaube ja auch eine Menge zu wissen, aber ich weiss das ich es nicht belegen kann und das ist leider das was hier und heute zählt.
          Mit unsicheren Grüssen Andy
          Die Definitionen ergeben sich sehr eindeutig aus Paragraph 1 Absatz 2 Luftverkehrsgesetz.
          GruÃ? Michael
          [FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]

          Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!

          Kommentar

          • Ilasor
            Member
            • 26.12.2011
            • 736
            • Daniel
            • Saarland

            #35
            AW: Achtung wichtig! Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle!

            Zitat von Amok Beitrag anzeigen
            ABER diese endet, wenn eine Bedingung erfüllt ist!
            Zitat von Amok Beitrag anzeigen
            - Flugmodelle mit einem Gewicht von mehr als 5Kg (na klingelt was?)

            ODER (was eigentlich schon nicht mehr gilt, da wir unseren Part ja schon erreicht haben)
            Du widersprichst dir selbst. Die Bedingung "Flugmodelle mit einem Gewicht von mehr als 5Kg" ist ja gerade nicht erfüllt, also wird selbstverständlich weiter geprüft. Die ist genauso nicht erfüllt wie Ballon oder Drachen auch nicht erfüllt sind.
            Es könnte ja als nächstes beispielsweise noch eine Bedingung "Flugmodelle mit einem Gewicht von unter 1kg" folgen...

            Kommentar

            • Tilly09
              Senior Member
              • 06.07.2012
              • 1555
              • Tilo
              • Wild & Flugmodellclub-Marxzell

              #36
              AW: Achtung wichtig! Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle!

              Meine Güte, hat's immer noch nicht jeder kapiert (oder will's nicht jeder kapieren, um dann einen noch intelligenteren Beitrag beisteuern zu können)?

              Wie lautet der Text der Ziffer IV. 3. der Anlage 1 zur Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung ?

              Ich zitiere: "Unbemannte Ballone, Drachen, Flugmodelle mit einem Gewicht von fünf Kilogramm und mehr sowie Flugkörper mit Eigenantrieb müssen an sichtbarer Stelle den Namen und die Anschrift des Eigentümers in dauerhafter und feuerfester Beschriftung führen."

              Was kann jetzt nicht klar sein?

              Im Klartext:

              1. Wiegt Euer Heli weniger als 5 kg, könnt Ihr diesen Thread gleich wieder vergessen, anderenfalls ist eine Beschriftung erforderlich.

              2. Habt Ihr vielleicht auch eine Rakete, ein Raumfahrzeug oder ßhnliches, also einen Flugkörper im Sinne des Gesetzes, der allerdings mit einem eigenen Antrieb ausgestattet sein muss, dann ist auch eine Beschriftung erforderlich, wobei es niemanden juckt, wie schwer Euer Flugköper (bspw. Todesstern etc. etc) ist, da die Verpflichtung zur Beschriftung unabhängig vom Gewicht besteht.

              Kann man das jetzt einfach so akzeptieren?
              Zuletzt geändert von Tilly09; 30.07.2015, 14:39.

              Kommentar

              • hho2cv6
                Member
                • 23.01.2009
                • 684
                • Holger
                • Frankreich

                #37
                AW: Achtung wichtig! Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle!

                Zitat von Rambole Beitrag anzeigen
                Heute habe ich in der neuen Ausgabe vom DMFV etwas aus der Rechtsabteilung gelesen, was bestimmt nicht jeder weiß!

                Hier steht:

                Eine Vorschrift für Halter von Flugmodellen ist in IV Nr. 3 der Anlage 1 zur Luftfahrtverkehrsordnung (LuftVZO) enthalten.
                Dort heißt es:
                "Unbemannte Ballone, Drachen, Flugmodelle mit einem Gewicht von 5 KG und mehr, sowie Flugkörper mit Eigenantrieb müssen an sichtbarer Stelle den Namen und die Anschrift des Eigentümers in dauerhafter und feuerfester Beschriftung führen."

                Alle Flumodelle unabhängig ob mit oder ohne Antrieb, die schwerer sind als 5 KG müssen also eine entsprechende Kennzeichnung aufweisen.

                Damit ein Geschädigter im Fall eines Schadens nachvollziehen kann, wem das Modell gehört, um seinen Schaden erstattet zu bekommen.
                Was durch die Modell Haftpflichtversicherung kein Problem ist.

                Vielleicht kann ein Mod das ja pinnen?
                Vielen Dank!

                Grüßle Rainer
                Ich hab zwar keine Raketen mit/ohne Motor oder übergewichtige 250er, sondern "nur" 3 einfache 700-800er Helis über 5 kg, trotzdem hab ich von dieser Vorschrift nix gewusst und bedanke mich auf diesem Wege für die Info beim Themenstarter!
                Gruss Holger
                flotte Flotte
                flotte Videos

                Kommentar

                • Rambole
                  Senior Member
                  • 19.09.2009
                  • 6877
                  • Rainer
                  • Schönaich,Raum Stuttgart

                  #38
                  AW: Achtung wichtig! Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle!

                  Naja,
                  dann wars ja doch nicht so "überflüssig", weil es dieses Thema schon vor 5 Jahren Mal gab

                  Vielleicht kann es ja ein Mod pinnen, damit die Info nicht wieder verschwindet, da es genauso wichtig ist, wie der Hinweis auf eine spezielle Versicherung für Flugmodelle!

                  Grüßle Rainer
                  Vergesst nicht, wir sind alle Kollegen!

                  Kommentar

                  • Tilly09
                    Senior Member
                    • 06.07.2012
                    • 1555
                    • Tilo
                    • Wild & Flugmodellclub-Marxzell

                    #39
                    AW: Achtung wichtig! Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle!

                    Zitat von Rambole Beitrag anzeigen
                    Naja,
                    dann wars ja doch nicht so "überflüssig", weil es dieses Thema schon vor 5 Jahren Mal gab
                    Ich kann lediglich stark vermuten, dass das so gut wie keiner wusste. Mein 700er hat auch keine feuerfeste Beschriftung. Hab auch noch nie eine gesehen.

                    Jetzt können wir uns bloß nicht mehr heraus reden. Danke!

                    Kommentar

                    • phiphi
                      Senior Member
                      • 01.12.2009
                      • 3974
                      • Philipp
                      • Beromünster ( LU ) CH

                      #40
                      AW: Achtung wichtig! Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle!

                      Hallo Rainer

                      Zitat von Rambole Beitrag anzeigen
                      Naja,
                      dann wars ja doch nicht so "überflüssig", weil es dieses Thema schon vor 5 Jahren Mal gab
                      Fühl dich doch nicht angegriffen ! Ich hab dir nie unterstellt, das etwas überflüssig sei. Sollte ich das doch gemacht haben, schreib mir bitte ne PN.

                      Aus meiner Sicht: Pinnen und Closen - dann ist die Info da, die müssige Disskusion wer jetzt ein Schild hat und wer nicht, und wer nun pos. oder neg darüber denkt, ist eher nicht konstruktiv...

                      Just my 2 Cents

                      Grx Phi

                      Ich wäre lieber am fliegen...

                      Kommentar

                      • binolein
                        smartshapes
                        Hersteller
                        • 07.04.2007
                        • 1845
                        • Thorsten
                        • Dortmund

                        #41
                        AW: Achtung wichtig! Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle!

                        Nun, ich kenne die die Regelung auch schon länger.

                        Ich hatte im letzten Jahr zu Ostern auch dieses Theme bei der Vereinsführung angesprochen.

                        Bei uns müssen lt Satzung alle Modelle gekennzeichnet werden. Da reicht ein beschrifteter Papierstreifen, auch für die ß5KG Modelle!


                        Unser Dachverband DAEC NRW sieht keine Notwendigkeit die ü5KG Modelle feuerfest zu beschriften.
                        Begründung: Das ginge aus der Regelung nicht hervor!
                        Ich hab dann irgendwann keine Lust mehr gehabt da weiter zu diskutieren.

                        Aber nett, dass das Thema mal wieder angesprochen wird.

                        Gruß
                        Thorsten
                        smartshapes

                        Kommentar

                        • Tilly09
                          Senior Member
                          • 06.07.2012
                          • 1555
                          • Tilo
                          • Wild & Flugmodellclub-Marxzell

                          #42
                          AW: Achtung wichtig! Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle!

                          Zitat von binolein Beitrag anzeigen
                          Unser Dachverband DAEC NRW sieht keine Notwendigkeit die ü5KG Modelle feuerfest zu beschriften.
                          Begründung: Das ginge aus der Regelung nicht hervor!


                          Zum wiederholten Mal: Wie lautet der Text der Ziffer IV. 3. der Anlage 1 zur Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung?

                          Ich zitiere halt noch einmal: "Unbemannte Ballone, Drachen, Flugmodelle mit einem Gewicht von fünf Kilogramm und mehr sowie Flugkörper mit Eigenantrieb müssen an sichtbarer Stelle den Namen und die Anschrift des Eigentümers in dauerhafter und feuerfester Beschriftung führen."

                          Genau, Papierstreifen!

                          Kommentar

                          • binolein
                            smartshapes
                            Hersteller
                            • 07.04.2007
                            • 1845
                            • Thorsten
                            • Dortmund

                            #43
                            AW: Achtung wichtig! Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle!

                            ßhm. Mich bitte nicht schlagen. Ich hab das schon verstanden

                            Ich wollte nur mal mitteilen wie der DAEC NRW die Regelung auslegt.

                            Gruß
                            Thorsten
                            smartshapes

                            Kommentar

                            • Tilly09
                              Senior Member
                              • 06.07.2012
                              • 1555
                              • Tilo
                              • Wild & Flugmodellclub-Marxzell

                              #44
                              AW: Achtung wichtig! Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle!

                              Zitat von binolein Beitrag anzeigen
                              ßhm. Mich bitte nicht schlagen. Ich hab das schon verstanden
                              Ja?

                              Zitat von binolein Beitrag anzeigen
                              Bei uns müssen lt Satzung alle Modelle gekennzeichnet werden. Da reicht ein beschrifteter Papierstreifen, auch für die ß5KG Modelle!
                              Okay, alles klar, war mir da nicht so sicher.

                              Kommentar

                              • PMO
                                PMO
                                Senior Member
                                • 04.07.2009
                                • 2252
                                • paul

                                #45
                                AW: Achtung wichtig! Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle!

                                Zitat von binolein Beitrag anzeigen
                                Ich wollte nur mal mitteilen wie der DAEC NRW die Regelung auslegt
                                Ich glaube das ist Edit by Mod - muss nicht sein wie wer was auslegt. Wenn das ein bestand der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist kann ein Verein das nicht aufheben..

                                anderes Beispiel.. Der ADAC teilt mit , dass ab dem 1.1.2017 lt strassen verkehrsordnung die 0,0 promille grenze für Deutschland eingeführt wird. ... Der ACE sagt egal.. Mitglieder des ACE können ruhig mit 3 promille fahren.

                                Ich denke das eine ist Gesetz, dass alle Flugmodelle ab 5KG so gekennzeichnet sein müssen und der DMFV informierte darüber.. Wenn jetzt der DAEC NRW meint ein Papierstreifen reicht, dann ist es ja gegen das GESETZ.

                                Egal.. Mein TDR liegt bei 4 kg und mein LOGO bei 3,5..
                                Zuletzt geändert von DerMitDenZweiLinkenHänden; 04.08.2015, 09:54.

                                Kommentar

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