Achtung wichtig! Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle!

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  • Helden-Andy
    Member
    • 09.01.2011
    • 345
    • Andy
    • Recklinghausen

    #16
    AW: Achtung wichtig! Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle!

    Moin
    Zum Verständnis, auch zu meinem: "sowie Flugkörper mit Eigenantrieb" Hier drunter ist auch ein TRex 250, oder irre ich da?
    Gruss Andy
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    Kommentar

    • nordschleifler
      Senior Member
      • 06.02.2008
      • 1513
      • Sebastian
      • Nürburgring, Neuwied

      #17
      AW: Achtung wichtig! Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle!

      Ja.
      aber da der 250er wobl kaum aufballastiert ist damit er über 5kg kommt bleibt er verschont vom Schild.
      Steht aber auch schon auf Seite 1.
      Gruss Sebastian

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      • Piroflip21
        Piroflip21

        #18
        AW: Achtung wichtig! Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle!

        Zitat von Helden-Andy Beitrag anzeigen
        Moin
        Zum Verständnis, auch zu meinem: "sowie Flugkörper mit Eigenantrieb" Hier drunter ist auch ein TRex 250, oder irre ich da?
        Gruss Andy

        Das ist nun wirklich nicht falsch zu verstehen: diese Regelung gilt für modelle Ab 5 kg abfluggewicht

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        • Xeno
          Senior Member
          • 25.08.2013
          • 1308
          • Carsten

          #19
          AW: Achtung wichtig! Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle!

          Ich glaube die meisten hier fliegen unter 5kg und daher interessiert es sie nicht.

          Trotzdem gibt es vermutlich den Ein- oder Anderen, der über 5kg fliegt und es noch nicht wusste.
          Helis, Flächen, Copter, FPV

          Kommentar

          • Helden-Andy
            Member
            • 09.01.2011
            • 345
            • Andy
            • Recklinghausen

            #20
            AW: Achtung wichtig! Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle!

            Moin
            Das sehe ich schon etwas anders, und ich weiss das ich da nicht der einzige bin.
            Gruss Andy
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            Kommentar

            • Nico
              Senior Member
              • 21.02.2011
              • 1854
              • Nicolai
              • GroÃ?raum Frankfurt

              #21
              AW: Achtung wichtig! Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle!

              Moin Andy,

              aber was kann denn hier falsch verstanden werden?
              "Flugmodelle mit einem Gewicht von 5 KG und mehr" Damit ist der 250er doch schon raus.

              Und wenn Du es nicht glauben kannst, dann vertraue einfach den Kollegen hier ;-)
              Grüße
              Nico
              Zuletzt geändert von Nico; 30.07.2015, 11:15. Grund: Edit wegen Verständlichkeit

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              • Amok
                Senior Member
                • 12.04.2009
                • 7316
                • Thomas
                • EDKA

                #22
                AW: Achtung wichtig! Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle!

                Oder ließ die letzten 3 Ausgaben oder eMails des DMVF ... da steht es auch noch mal ganz klar und leicht verständlich drin ...

                Es gilt für "alle Luftfahrzeuge über 5Kg" ...
                StabiDB - Projekt: Euro1

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                • Ilasor
                  Member
                  • 26.12.2011
                  • 736
                  • Daniel
                  • Saarland

                  #23
                  AW: Achtung wichtig! Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle!

                  Andy hat vollkommen recht. So wie es im Erstpost geschrieben ist, beinhaltet das ALLE Flugmodelle mit Eigenantrieb, einen Trex 250 auch.

                  "...Flugmodelle mit einem Gewicht von 5 KG und mehr sowie Flugkörper mit Eigenantrieb"

                  Das "sowie" ist eindeutig eine Aufzählung. Man könnte den Satz auch so schreiben:

                  Eine Kennzeichnung benötigen:
                  - Unbemannte Ballone
                  - Drachen
                  - Flugmodelle mit einem Gewicht von 5 KG und mehr
                  - Flugkörper mit Eigenantrieb

                  Da gibt es meiner Meinung nach nichts dran zu rütteln. Man kann höchstens untersuchen, ob ein <5kg Heli unter "Flugkörper" fällt, weil diese normal unter Flugmodell gesondert betrachtet werden. Vermutlich wird es darauf hinaus laufen, weshalb der dmfv zu seiner Aussage kommt. Oder der dmfv liegt hier einfach falsch. Kann durchaus passieren, der ganze FPV mit Spotter Quatsch wird ja auch überall unzureichend genau betrachtet.
                  Zuletzt geändert von Ilasor; 30.07.2015, 11:29.

                  Kommentar

                  • BladeMaster
                    Senior Member
                    • 10.09.2011
                    • 3372
                    • Dirk

                    #24
                    AW: Achtung wichtig! Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle!

                    Zitat von Rambole Beitrag anzeigen
                    Eine Vorschrift für Halter von Flugmodellen ist in IV Nr. 3 der Anlage 1 zur Luftfahrtverkehrsordnung (LuftVZO) enthalten.
                    Dort heißt es:
                    "Unbemannte Ballone, Drachen, Flugmodelle mit einem Gewicht von 5 KG und mehr, sowie Flugkörper mit Eigenantrieb müssen an sichtbarer Stelle den Namen und die Anschrift des Eigentümers in dauerhafter und feuerfester Beschriftung führen."
                    Ich lese daraus, dass jeder Flugkörper mit Eigenantrieb -unabhängig vom Gewicht- der Kennzeichnungspflicht unterliegt.

                    Kommentar

                    • Nico
                      Senior Member
                      • 21.02.2011
                      • 1854
                      • Nicolai
                      • GroÃ?raum Frankfurt

                      #25
                      AW: Achtung wichtig! Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle!

                      Arrggg, da muss man aber sehr um die Ecke denken, was ist ein 250er den sonst als ein
                      Flugmodell........
                      Nichts anderes als Flugmodelle haben wir doch...

                      Kommentar

                      • Helden-Andy
                        Member
                        • 09.01.2011
                        • 345
                        • Andy
                        • Recklinghausen

                        #26
                        AW: Achtung wichtig! Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle!

                        Er ist ein Flugkörper...
                        Gruss Andy
                        Logo 400SE Jive Pyro Savöx VStabi Mini
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                        • Michael S.
                          Michael S.

                          #27
                          AW: Achtung wichtig! Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle!

                          Naja eindeutig ist das auch beim DMFV nicht:

                          Ab sofort können Piloten von Modellen über 5 Kilogramm Abfluggewicht im DMFV Shop Modellflugschilder individuell und preiswert anfertigen lassen und somit ihrer Kennzeichnungspflicht einfach und unkompliziert nachkommen.
                          Ich mach kein son Schild an meine Modelle bis 5kg...

                          Kommentar

                          • Ilasor
                            Member
                            • 26.12.2011
                            • 736
                            • Daniel
                            • Saarland

                            #28
                            AW: Achtung wichtig! Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle!

                            Also ich würde mich eigentlich fast dem DmfV anschließen weil ich in der Nachbetrachtung doch denke, dass Flugmodelle und Flugkörper verschiedene Dinge sind. Das LuftVG differenziert da ja in §1 zwischen diversen Arten von Luftfahrzeugen und "Raumfahrzeuge, Raketen und ähnliche Flugkörper" sind da seperat aufgelistet. Auch wenn man den Duden, Wiki oder so bemühnt, landet man doch eher bei der Definition einer Rakete für einen Flugkörper. Demnach würden Flugmodelle da nicht drunter fallen.

                            Aber wer kann das schon genau sagen...

                            Kommentar

                            • Rambole
                              Senior Member
                              • 19.09.2009
                              • 6877
                              • Rainer
                              • Schönaich,Raum Stuttgart

                              #29
                              AW: Achtung wichtig! Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle!

                              Mit " Flugkörper mit Eigenantrieb " sind bestimmt Raketen gemeint!

                              Grüßle Rainer
                              Vergesst nicht, wir sind alle Kollegen!

                              Kommentar

                              • Fingolf
                                VStabi Supporter
                                • 25.11.2010
                                • 2424
                                • Stephan
                                • Möhringen

                                #30
                                AW: Achtung wichtig! Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle!

                                Dazu hab ich das hier gefunden:

                                Hallo,
                                Flugmodelle nach 16 1 (1) dienen Sportzwecken und der Freizeitgestaltung. (so im Luftrecht deffiniert)

                                Flugkörper nach 16 1 (5) dienen allen anderen Zwecken.

                                Dies ist der wesentliche Unterschied.

                                Bei Flugmodellen gillt eine Ausnahmeregelung.
                                Für Flugmodelle unter 5 kg ist der Aufstieg in Abhängigkeit von Antrieb und Abstand erlaubnisfrei.

                                Bei Flugkörpern gibt es diesen Erlaubnisfreien Bereich unter 5 kg nicht.
                                Erlaubnispflichtig ist alles von 0 kg Abfluggewicht aufwärts.

                                Auch ist eine Zulassungspflicht für die Flugkörper nach LuftVG vorgeschrieben
                                Der Steuerer braucht zudem einen Flugschein für das Steuern von Musterzulassungspflichtigen Flugkörpern bis zu 150 kg Gewicht, über 150 kg Gewicht für das Steuern Verkehrszulassungspflichtigen Geräts.

                                Modellflug hat also NiCHTS mit Fern oder Ungesteuerten Flugkörpern zu tun.
                                Stephan
                                TDR2, Diabolo, Blue Thunder @VBC - Willkommen

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