Frage wegen Garantie oder Gewährleistung !!

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  • ABC
    ABC
    Member
    • 13.12.2014
    • 841
    • Achim

    #31
    AW: Frage wegen Garantie oder Gewährleistung !!

    Zitat von Tomcat Beitrag anzeigen
    Die vielen Teile hab ich auf anraten des Importeurs für ßsterreich getauscht !!!!!!!!!
    Allgemein würd ich sagen -> Händler fragen,
    wobei ich die Kompetenz des Importeurs (Händler?)
    in diesem Fall doch stark anzweifeln würde.

    Wär vielleicht der Hersteller mal sinnvoller.

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    • parkplatzflieger
      Senior Member
      • 18.03.2012
      • 8994
      • Torsten
      • FMBG Schifferstadt-Assenheim

      #32
      AW: Frage wegen Garantie oder Gewährleistung !!

      Zitat von ABC Beitrag anzeigen
      Der Hintergrund meiner Aussage ("rechtlich nicht ganz so einfach") ist damit leider nicht 100%ig beantwortet:

      Ist es innerhalb der ersten sechs Monate Aufgabe des Käufers, fehlerhafte Bauteile nachzuweisen, oder muss Händler/Hersteller nachweisen, dass der Zusammenbau fehlerhaft war in so einem Fall? Wer trägt dann die Beweislast?
      In den ersten 6 Monaten muss der Händler nachweisen, dass der Fehler _nicht_ schon
      zum Zeitpunkt der Auslieferung bestand. Ob das gelingt oder nicht, nun ja, ich glaube
      die meisten Modellbauer können einschätzen, ob sich der Anspruch auf Gewährleistung
      umsetzen lässt oder nicht, wenn sie sich die defekten Bauteile anschauen.
      Bzgl. fehlerhaftem Zusammenbau gibt es keine Gewährleistung.

      Zitat von Tilly09 Beitrag anzeigen
      Falsch! Beweislastumkehr zu Lasten des Verkäufers gilt innerhalb der ersten sechs Monate nach Gefahrübergang (meist ßbergabe).
      Vllt. habe ich mich ungenau ausgedrückt. Ich wollte lediglich klar stellen, für was
      überhaupt ein Anspruch auf Gewährlesitung besteht, nicht wie und wer den durchsetzt.
      Torsten
      Voodoo 600, Logo 600SX
      Spektrum, Spirit, Heli X

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      • Christian Pamme
        Christian Pamme

        #33
        AW: Frage wegen Garantie oder Gewährleistung !!

        Zitat von Tilly09 Beitrag anzeigen
        Auch falsch! Die gesetzliche Gewährleistungszeit beträgt zwei Jahre. Bis dahin waren die Ausführungen allerdings okay.
        Nicht falsch. Aber ein bisschen falsch ausgedrückt. Die Gewährleistungspflicht beläuft sich per Gesetz auf 24 Monate kann aber per AGB rechtswirksam auf 12 Monate beschränkt werden, was auch so gut wie jedes Unternehmen praktiziert. Allerdings berufen sich nur die wenigsten Firmen auf diese Einschränkung, wenn es zur Reklamation kommt.

        Apple zieht es beispielsweise durch und nimmt sich nach Ablauf von 12 Monaten nichts mehr an.

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        • goemichel
          Senior Member
          • 11.01.2012
          • 4180
          • Michael
          • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

          #34
          AW: Frage wegen Garantie oder Gewährleistung !!

          Zitat von Christian Pamme Beitrag anzeigen
          Die Gewährleistungspflicht beläuft sich per Gesetz auf 24 Monate kann aber per AGB rechtswirksam auf 12 Monate beschränkt werden,
          Falsch. Kann nicht beschränkt werden. Zumindest nicht im Verbrauchsgüterkauf. Und da sind wir...
          GruÃ? Michael
          [FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]

          Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!

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          • extreme011
            helishop-nrw.de
            Flugschule / Onlineshop
            • 17.08.2009
            • 5791
            • Torsten
            • Bochum

            #35
            AW: Frage wegen Garantie oder Gewährleistung !!

            Die Beschränkung auf 12 Monate gibt es bei gebrauchten Sachen. Gern genommen bei Gebrauchtwagen
            Wie war das mit Gewährleistungssachbearbeiter im Autohaus?


            Torsten
            Vollkasko für Flugmodelle
            http://Helishop-nrw.de

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            • Christian Pamme
              Christian Pamme

              #36
              AW: Frage wegen Garantie oder Gewährleistung !!

              Du hast recht. Macht jedes Autohaus. Gilt aber nicht nur für gebrauchte sondern auch für neue Waren.

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              • goemichel
                Senior Member
                • 11.01.2012
                • 4180
                • Michael
                • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

                #37
                AW: Frage wegen Garantie oder Gewährleistung !!

                Zitat von extreme011 Beitrag anzeigen

                Die Beschränkung auf 12 Monate gibt es bei gebrauchten Sachen.
                Aber auch nicht per AGB, das steht vielmehr schon im Gesetz.
                GruÃ? Michael
                [FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]

                Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!

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                • Christian Pamme
                  Christian Pamme

                  #38
                  AW: Frage wegen Garantie oder Gewährleistung !!

                  Ok. Der Klügere gibt nach...
                  Vielleicht liege ich hier auch daneben, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass in der Handelsschule so gelernt zu haben. Is aber schon fast zwanzig Jahre her. Vielleicht gab´s da ja auch mal ne ßnderung. Ist für diesen Fall aber eigentlich gar nicht entscheidend.

                  Kommentar

                  • ABC
                    ABC
                    Member
                    • 13.12.2014
                    • 841
                    • Achim

                    #39
                    AW: Frage wegen Garantie oder Gewährleistung !!

                    Zitat von Christian Pamme Beitrag anzeigen
                    aber ich bin mir ziemlich sicher, dass in der Handelsschule so gelernt zu haben. Is aber schon fast zwanzig Jahre her. Vielleicht gab´s da ja auch mal ne ßnderung.
                    Damals war das wahrscheinlich schon richtig:

                    Die gesetzliche Gewährleistungspflicht von zwei Jahren besteht seit dem 1. Januar 2002.
                    Quelle: Gewährleistungsfrist - so lange sind Gewährleistungsfristen

                    Kommentar

                    • KayaM
                      KayaM

                      #40
                      AW: Frage wegen Garantie oder Gewährleistung !!

                      Bringen wir mal etwas Licht ins Dunkel der Garantie und Gewährleistungssache:

                      Gewährleistung:
                      Zitat von channelpartner.de
                      Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder Vereinbarung zwischen beiden Parteien auf 12 Monate verkürzt werden. Sie kann aber nicht vertraglich ausgeschlossen werden.

                      Zu Gunsten eines Verbrauchers wird in den ersten 6 Monaten nach ßbergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Bemerkt der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der ßbergabe einen Mangel aufwies.
                      Garantie:
                      Zitat von channelpartner.de
                      Eine Garantiezusage darf die gesetzliche Gewährleistung (24 Monate) in keinem Fall verringern oder ersetzen, sondern findet immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung.

                      Viele Verbraucher werfen Garantie und Gewährleistung in einen "Topf". Doch das ist falsch. Grob kann man festhalten, dass Gewährleistung Sache der Händler ist, Garantie Sache der Hersteller. Während Händler zu einer Gewährleistung gesetzlich verpflichtet sind, steht es den Herstellern frei, für ihre Produkte zu garantieren.
                      Wie das jetzt in ßsterreich oder Schweiz gehandhabt wird weis ich nicht, daher verweis auf BGB

                      Kommentar

                      • goemichel
                        Senior Member
                        • 11.01.2012
                        • 4180
                        • Michael
                        • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

                        #41
                        AW: Frage wegen Garantie oder Gewährleistung !!

                        Zitat von KayaM Beitrag anzeigen
                        Bringen wir mal etwas Licht ins Dunkel der Garantie und Gewährleistungssache:
                        Netter und guter Versuch.
                        Aber ich hasse Sekundär- oder Tertiär-Quellen. Man hätte auch einfach den Gesetzestext abschreiben können...
                        GruÃ? Michael
                        [FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]

                        Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!

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                        • Christian Pamme
                          Christian Pamme

                          #42
                          AW: Frage wegen Garantie oder Gewährleistung !!

                          Ich weiß dass das nicht so ganz zum Thema gehört, aber wie macht Apple das denn eigentlich mit der Garantie Verkürzung? Da is nach Ablauf von zwölf Monaten nämlich wirklich nix mehr zu holen. Wenn die was nach Deutschland verkaufen, müssen sie sich doch auch unseren Handelsgesetzen unterwerfen.

                          Kommentar

                          • Tilly09
                            Senior Member
                            • 06.07.2012
                            • 1555
                            • Tilo
                            • Wild & Flugmodellclub-Marxzell

                            #43
                            AW: Frage wegen Garantie oder Gewährleistung !!

                            Zitat von Christian Pamme Beitrag anzeigen
                            mit der Garantie Verkürzung
                            Du hast immer noch nicht den Unterschied zwischen Gewärleistung und Garantie verstanden.

                            Wenn Du etwas bei Apple kaufst, stellt sich zunächst die Frage, welches Kaufrecht Anwendung findet. Sollte Deutsches Kaufrecht zur Anwendung gelangen, beträgt die gesetzliche Gewährleistungszeit - auch bei Apple - zwei Jahre. Ob es neben dem Kaufvertrag einen zusätzlichen Garantievertrag gibt, steht auf einem anderen Blatt.

                            Zitat von extreme011 Beitrag anzeigen
                            Bei dem Threat fasziniert mich am meisten wie viele Falsche Aussagen hier gemacht wurden.
                            Das Schlimme dürfte sein, dass es bei vielen anderen Technik-Threads ähnlich aussehen dürfte.

                            Kommentar

                            • Schraubcopterflieger
                              Senior Member
                              • 15.01.2013
                              • 2953
                              • Dominique

                              #44
                              AW: Frage wegen Garantie oder Gewährleistung !!

                              Zitat von Christian Pamme Beitrag anzeigen
                              Ich weiß dass das nicht so ganz zum Thema gehört, aber wie macht Apple das denn eigentlich mit der Garantie Verkürzung? Da is nach Ablauf von zwölf Monaten nämlich wirklich nix mehr zu holen. Wenn die was nach Deutschland verkaufen, müssen sie sich doch auch unseren Handelsgesetzen unterwerfen.
                              Dafür hat Apple auch schon was auf die Mütze bekommen. Die tun so als gäbe es die Sachmangelhaftung (es gibt keine Gewährleistung, das heißt Sachmangelhaftung) hier nicht und verkaufen den Leuten Garantieverlängerungen. Apple muss sich hier genau so an das Gesetz halten wie alle anderen auch. Ich verstehe nur nie warum überhaupt wer Produkte von denen kauft, die stellen sich grundsätzlich quer und müssen oft immer erst verklagt werden. Nach den ersten 6 Monaten und der Beweislastumkehr geht bei denen gar nichts mehr ohne Anwalt und Gutachter.

                              Kommentar

                              • Christian Pamme
                                Christian Pamme

                                #45
                                AW: Frage wegen Garantie oder Gewährleistung !!

                                Natürlich hab ich den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung verstanden.
                                Ich hätte in meinem vorherigen Beitrag das Wort Gewährleistung verwenden müssen. Das kommt im deutschen Sprachgebrauch schonmal durcheinander. Tut mir leid.

                                Die Frage hab ich mir nach Google Suche jetzt übrigens selbst beantwortet. Für alle die es interessiert:

                                Apple ist genauso wie alle Anderen verpflichtet 24 Monate Gewährleistung dafür zu geben, dass das Produkt zum Zeitpunkt der ßbergabe in Ordnung war. Die Garantie, eine freiwillige Leistung, welche sich bei den meisten Herstellern auf 24 Monate beläuft und Schäden abdeckt, die nach ßbergabe an den Kunden entstanden sind, wurde von Apple auf zwölf Monate verkürzt, was sehr ungewöhnlich aber durchaus rechtens ist.

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