Ã?bernimmt Privat haftpflicht Modellschaden?

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  • Kugel
    Kugel

    #1

    Ã?bernimmt Privat haftpflicht Modellschaden?

    Hallo ,wenn ich vom Freund ein Modell fliege und es gibt schrott übernimmt das die privat -haftpflicht versicherung*

  • Maik Otto
    Maik Otto

    #2
    ßbernimmt Privat haftpflicht Modellschaden?

    Hi,

    Freund ein Modell fliege und es gibt schrott übernimmt das die privat -haftpflicht
    wenn du mit dem Fahrrad oder Auto darüber gefahren bist ....vielleicht

    ansonsten .......Freundschaft beenden ) oder selber zahlen

    Kommentar

    • Daniel Jetschin
      Senior Member
      • 01.07.2002
      • 3019
      • Daniel
      • Sinsheim

      #3
      ßbernimmt Privat haftpflicht Modellschaden?

      Hi

      Kannnnn es sein das da evtl. schon etwas passiert ist?

      Mfg
      Bazinga

      Kommentar

      • SnowMaKeR
        Member
        • 28.07.2003
        • 147
        • Volker

        #4
        ßbernimmt Privat haftpflicht Modellschaden?

        Hallo,

        ich hab wegen Hubschrauber mal bei meinem Versicherungsvertreter nachgefragt (ist glücklicherweise gleich mein Onkel 8) ). Der sagt, dass bei seiner Versicherung und den meisten anderen funkferngelenkte Autos bis zu einer bestimmten Geschwindigkeit/Größe dabei sind (größe weiß ich leider nicht mehr). Jegliche Fluggeräte sind ausgeschlossen.
        Für den Fall, dass du deinem Freund sein FLugzeug/Heli/Auto schrottest, glaub ich nicht, dass die Versicherung dafür einspringt.
        Die Haftpflicht würde mit viel Glück und allerhöchstens den Schaden an einer Fensterscheibe (o.ä.), die du mit dem Gerät zerstört hast zahlen.

        Aber vielleicht schreiben die Versicherungspezialisten hier im Forum noch genaueres.

        Gruß und gut Flug
        Volker

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        • Rene D.
          Rene D.

          #5
          ßbernimmt Privat haftpflicht Modellschaden?

          Hi!

          Soweit ich weiss nicht. Da dein Freund damit rechnen muss das was kaputt gehen kann...
          Ansonsten wäre es ja einfach an einen neuen Heli zu kommen. Eine Privathaftpflicht zahlt meines wissens nach nur bei unabsichtlich herbeigeführte Schäden.
          Und beim Betrieb eines Modellheli's MUSS man damit rechnen das das Teil durch den Betrieb auch Schaden nehmen kann. Es ist was anderes wenn Du z.B. den Fotoapparat deinen Freundes versehendlich fallen lässt und das Gerät Schaden nimmt. Das war dann "unachtsamkeit" und ist versichert.

          Kommentar

          • gleching
            Member
            • 13.11.2003
            • 189
            • Guido

            #6
            ßbernimmt Privat haftpflicht Modellschaden?

            Hallo,
            um es klarzustellen: Verbrennergetriebene Modelle sind in der normalen Haftpflichtversicherung nicht mit drin (auch E-Modelle nicht). Nur Modelle ohne eigenen Antrieb (Segler) bis max. 5 kg sind mitversichert. Also: Wer Hubis fliegen will (egal, ob V- oder E-Antrieb und wie leicht), braucht eine separate Modell-Haftpflichtversicherung! Mit diesem Thema ist nicht zu spaßen, denn wenn man einem Anderen die Rübe wegfliegt (ist 2003 in Florida leider passiert), bedeutet das ohne HP-Versicherung möglicherweise (wenns beispielsweise den erwerbstätigen Vater von 4 Kindern trifft) den wirtschaftlichen Ruin!

            Gruß Guido

            Kommentar

            • Niko
              Niko

              #7
              ßbernimmt Privat haftpflicht Modellschaden?

              Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Gegenständen sind in der priv. PHV nicht versichert.

              Schäden, welche durch ein Fluggerät mit eigenem Antrieb verursacht werden, auch nicht (es sei denn, dieses Risiko währe extra mit eingeschlossen worden).

              Mit dem Auto darübergefahren ist auch nicht so dolle, da die Pkw- Haftpflicht dann zwar zahlt, aber der Versicherungsnehmer hochgestuft wird.


              Frequenzdoppelbelegung ist über den DmfV versichert, hat allerdings eine Eigenbeteiligung.

              Kommentar

              • Martin Greiner
                Senior Member
                • 08.06.2001
                • 5091
                • Martin

                #8
                ßbernimmt Privat haftpflicht Modellschaden?

                Hi!

                Frequenzdoppelbelegung ist über den DmfV versichert, hat allerdings eine Eigenbeteiligung.
                ...und das waren vor zig Jahren auch schon 50%!

                GruÃ? Martin

                Kommentar

                • Dieter F. Heinlin
                  Dieter F. Heinlin

                  #9
                  ßbernimmt Privat haftpflicht Modellschaden?

                  Hi!



                  ...und das waren vor zig Jahren auch schon 50%!
                  Hallo,
                  für den DMFV: bei Doppelbelegung wird der Schädiger mit einer Selbstbeteiligung von 150 € je Schadenfall beteiligt.

                  50% wären das nur, wenn der gesamte Schaden = 300 €

                  Kommentar

                  • Niko
                    Niko

                    #10
                    ßbernimmt Privat haftpflicht Modellschaden?

                    Aber dann währen das sogar exakt 50%

                    ßbrigens: Das sollte keine Anleitung zum Versicherungsbetrug sein!
                    Die Fälle werden entsprechend überprüft und für Vers.betrug kann man in den Bau gehen, auch wenn es für manche so eine Art Volkssport ist 8o

                    Also: immer schööööön eeeeeehrlich bleiben!

                    Kommentar

                    • gleching
                      Member
                      • 13.11.2003
                      • 189
                      • Guido

                      #11
                      ßbernimmt Privat haftpflicht Modellschaden?

                      Habe ich wohl anfangs nicht richtig gelesen: Also, wenn Du ´nem anderen sein Spielzeug kaputt machst, musste wohl selber löhnen! ;( Aber, wenns ein wirklich guter Kumpel ist, verlangt er nur den Preis für die tatsächlich zu erneuernden Teile.
                      ßbrigens: Mir persönlich kann so ´was nicht passieren, denn für mich gilt der Leitspruch: Die drei F´s verleiht man nicht: Frauen, Finanzen, Fahrzeuge. Ach so, müsste bei uns natürlich vier F´s heißen: ... und Flugzeuge

                      Trotzdem: Kopf hoch (aus Schaden wird man bekanntlich (meistens) klug).

                      Gruß Guido

                      Kommentar

                      • Luping63
                        Luping63

                        #12
                        ßbernimmt Privat haftpflicht Modellschaden?

                        Es gilt der Grundsatz, geliehene Sachen sind wie eigene zu behandeln (Versicherungsrechtlich leider auch), also wenn Du deinen Hubi in den Acker setzt zahlt Deine Haftpflicht ja auch nicht. Außerdem sind gefälligkeiten in der Regel auch nicht Versichert, d.h. wenn Du einer älteren Dame die Einkaufstasche nach Hause trägst und sie (die Tasche ;-) fällt dir runter, gibts auch nix.
                        So verhält es sich aauch wenn Du einem Freund einen Hubi einfliegst, oder dir den Hubi geliehen hast.
                        nix, nix, nix.......leider;-(

                        Gruß,
                        Andreas :rolleyes:

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