So, es gibt echte Neuigkeiten, das Thema hat sich für mich geklärt,
vielen Dank an Eberhard Mauk bei RC-Network, wo ich das Thema ebenfalls zur Diskussion gestellt habe.
Es hat mich auf diese Verordnung des Bundesverkehrsministeriums hingewiesen:
Dort steht auf Seite 21 3. Absatz:
Ich hoffe, es gibt nun keine Zweifel mehr, und wenn im nächsten Wildfliegerthread wieder einer mit § 25 um die Ecke kommt sollte ein Link hierher zur völligen Klärung genügen.





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