Wie erkennt man ob ein Weg einem Landwirt gehört oder der Stadt?

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  • DerMitDenZweiLinkenHänden
    RC-Heli TEAM
    • 09.12.2004
    • 12087
    • Kurt
    • Hinterbrühl/Wien

    #16
    AW: Wie erkennt man ob ein Weg einem Landwirt gehört oder der Stadt?

    Irgendwie haben wir uns weit vom topic entfernt.

    Kurt
    Bauberichte und viele Fotos auf meiner Homepage - siehe dazu im Profil

    Kommentar

    • BugBear
      BugBear

      #17
      AW: Wie erkennt man ob ein Weg einem Landwirt gehört oder der Stadt?

      Zitat von coolmarc Beitrag anzeigen
      Wildfliegen im Braunschweiger Land ist leider nicht so ganz unproblematisch.

      Ein großer Teil Braunschweigs befindet sich in der Flugkontrollzone des Flughafen , in dem das Wildfliegen genemigungsfrei nicht erlaubt ist.
      Hallo,

      ja und was bedeutet das für dich?

      @ Dieshe
      Es kann doch wirklich nicht so schwer das du dir deine Frage alleine beantwortest. Dafür muss man es halt nur wollen und die nötige Zeit investieren. Mich persönlich würde aber schon das Verbotsschild (Durchfahrt) an den Vorhaben hindern es sei denn ich komme dort mit dem Fahrrad oder zu Fuss hin.

      Gruß Volker

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      • coolmarc
        Senior Member
        • 31.08.2009
        • 1904
        • Marcus
        • Peine

        #18
        AW: Wie erkennt man ob ein Weg einem Landwirt gehört oder der Stadt?

        Zitat von BugBear Beitrag anzeigen
        Hallo,

        ja und was bedeutet das für dich?
        Na ja, wir mußten uns einen neues Fluggelände außerhalb der Kontrollzone suchen .
        GruÃ? Marcus
        Goblin 770
        Wildflieger Peine-Braunschweig

        Kommentar

        • DerMitDenZweiLinkenHänden
          RC-Heli TEAM
          • 09.12.2004
          • 12087
          • Kurt
          • Hinterbrühl/Wien

          #19
          AW: Wie erkennt man ob ein Weg einem Landwirt gehört oder der Stadt?

          Zitat von BugBear Beitrag anzeigen
          Es kann doch wirklich nicht so schwer das du dir deine Frage alleine beantwortest.
          Wir sollten das Forum schließen. Google existiert ja ohnehin, und es kann ja nicht so schwer sein, sich seine Lösung zu suchen.
          Man muss nur wirklich wollen.

          Kurt
          Bauberichte und viele Fotos auf meiner Homepage - siehe dazu im Profil

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          • garth
            Senior Member
            • 17.11.2009
            • 2631
            • Helmut
            • Bayern Regensburg / Kelheim / Freifeldflieger

            #20
            AW: Wie erkennt man ob ein Weg einem Landwirt gehört oder der Stadt?

            Zitat von tobi -obu Beitrag anzeigen
            @Alleswasfliegt: Kannst du das bitte genauer begründen?

            Nach meiner Kenntnis müssen Wege mit Anliegerberechtigung auch so (d.h. "Anlieger frei") gekennzeichnet sein.
            Er bezieht sich (vermutlich) auf meinen Fall : Beinahe hätte er mich gehabt.. - RC-Heli Community

            Ich fahre zwar dauernd dran vorbei, kann dir aber echt nicht sagen ob bei mir was von Anlieger frei steht.

            Der Hinweis mal ganz "doof" bei der örtlichen Polizei zu fragen ist sicher gut.
            Es ist übrigends sehr von Bedeutung wem die Wege gehören. Sind sie öffentlich darfst du dort fliegen wenn nicht ausdrücklich untersagt. Sind sie privat dann gilt das Gleiche wie bei einem privaten Grundstück.

            Die Wege zwischen den Feldern gehören oft der Landwirtschaftlichen Genossenschaft, die können reinlassen wen sie wollen. ( oder auch nicht) d.h. wenn dir ein Landwirt den Zugang gestattet, dann ist es so ! (Punkt)

            Der Luftraum über den Grundstücken gehört dem Staat, seit Adolfs Zeiten. ( Die brauchten Platz für die ME109) Dafür gibts ja auch das Luftamt ! Du selbst kannst niemanden das ßberfliegen untersagen, das sieht das Luftrecht ( seit Adolf) nicht vor.

            Zitat von Fraggel Beitrag anzeigen
            Ihr sen mir liabr wia die daggl mit ihre hond mo ällas zuascheissat. Ihr raumat eier glomb wieder auf!
            Eben - Versprich Ihm daß du die "Scheiß"-Köter verjagst und er bringt dir regelmäßig nen Kasten Bier, nicht du Ihm....

            Der langen Rede kurzer Sinn : Du mußt wissen mit wem du reden mußt :

            Wem gehört der Weg ? Das sagt dir die Gemeinde.

            Landwirtschaftliche Genossenschaft => frag den Bauern, lass dir ne Schriftliche Genemigung geben. Spaßhalber schreib rein "Gegen nen Kasten Bier jährlich" => das bedeutet du "zahlst" dafür.

            Gehört er der Gemeinde, so frag nach ob du als Pächter reinfahren darfst. Auf öffentlichen Wegen dürfen sie dir aus meiner Sicht die Zufahrt nicht verwehren, egal was auf dem Schild steht. (Berechtigtes Interesse ! )
            Ich wollte z.B. eine Genemigung der Gemeinde für die Einfahrt. Diese wurde mir verweigert, weil ich als Pächter Anlieger bin und somit keiner Genemigung bedarf.


            Auch dann brauchst du ne schriftliche Erlaubniss eines Bauern, das muß noch nicht mal der sein neben dessen Feld du fliegst.

            Dann wirst du noch das Problem haben dass die Bauern regelmäßig auf deiner Landefläche stehen und zusehen wollen....Aber damit kann man leben.
            Viel Erfolg.
            Schweigen bedeutet nicht Zustimmung. Es ist das Desinteresse, mit Idioten zu diskutieren

            Kommentar

            • Dieshe
              Dieshe

              #21
              AW: Wie erkennt man ob ein Weg einem Landwirt gehört oder der Stadt?

              Hallo,
              ja sorry, die ganze Diskussion ist etwas "abgedriftet".
              Das Ganze ist ein Kiesweg und ich möchte da nicht mit dem Auto rein.
              Nur mit Fahrrad und Anhänger, and Ende zu dem Wendehammer.
              Das Ganze ist ja eine Sackgasse.
              Für mich nur die Frage: Ist der Weg öffentlich oder nicht.
              Ein weiterer Aspekt ist: Falls der Weg öffentlich ist: Darf ich am Rand des Weges
              starten und landen?
              Danke,
              Dieshe

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              • goemichel
                Senior Member
                • 11.01.2012
                • 4180
                • Michael
                • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

                #22
                AW: Wie erkennt man ob ein Weg einem Landwirt gehört oder der Stadt?

                Zitat von Dieshe Beitrag anzeigen
                Für mich nur die Frage: Ist der Weg öffentlich oder nicht.
                Ein weiterer Aspekt ist: Falls der Weg öffentlich ist: Darf ich am Rand des Weges
                starten und landen?
                Wenn da ein "offizielles" Verkehrsschild am Anfang des Weges steht, kannst du davon ausgehen, dass er öffentlich ist. Ist das "nur" ein "privates" Schild, wohl eher nicht. Die Auskunft dazu bekommst du von der Gemeinde oder dem zuständigen Straßenverkehrsamt.
                Aber das Ganze ficht dich überhaupt nicht an, denn du willst ja weder mit einem Motorrad noch mit einem PKW in den Weg hineinfahren. Also, um mal mit 'nem Fußballtrainer zu sprechen: "machet, Otze!"

                Start und Landung:
                - willst du vom Weg aus starten, gibt es da verschiedene Rechtsgebiete, die dich betreffen können (StVO, NStrG). Dazu kann man aber - ohne weitere Infos - keine erschöpfende Auskunft geben. Auch hier: wo kein Kläger, da kein Richter. Allenfalls kann man dich von dort vertreiben...
                - willst du von einem Grundstück aus starten, das am Rand dieses Wegs liegt, bräuchtest du eigentlich die Erlaubnis des jeweiligen Eigentümers. Und wieder: wo kein Kläger, da kein Richter...
                GruÃ? Michael
                [FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]

                Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!

                Kommentar

                • Robert Englmaier
                  ( Roben155 )
                  • 02.11.2010
                  • 8956
                  • Robert
                  • Auf der Wiese hinterm Haus in OÖ?!

                  #23
                  AW: Wie erkennt man ob ein Weg einem Landwirt gehört oder der Stadt?

                  Zitat von goemichel Beitrag anzeigen
                  Und wieder: wo kein Kläger, da kein Richter...
                  Tut mir leid Michael, aber an Regeln sollte man sich schon halten!

                  Sonst kommt sowas dabei raus!
                  Grüsse Robert
                  MC20/HoTT, TT-Helis mit GR18/Spirit II und ein paar Flieger!

                  Kommentar

                  • Galileo
                    Galileo

                    #24
                    AW: Wie erkennt man ob ein Weg einem Landwirt gehört oder der Stadt?

                    Zitat von goemichel Beitrag anzeigen
                    - willst du von einem Grundstück aus starten, das am Rand dieses Wegs liegt, bräuchtest du eigentlich die Erlaubnis des jeweiligen Eigentümers. Und wieder: wo kein Kläger, da kein Richter...
                    Was wollt ihr denn immer mit dem Grundstückseigentümer?

                    Bundesnaturschutzgesetz:

                    § 59 Betreten der freien Landschaft

                    (1) Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet (allgemeiner Grundsatz).
                    Also: Straßen, Wege, ungenutzte Flächen: Betreten erlaubt.

                    Weiteres regeln Landesgesetze, parat habe ich jetzt das NatSchG von BW, die Formulierungen sind aber anderswo ähnlich:

                    § 51 Betreten der freien Landschaft

                    (1) Jeder darf die freie Landschaft zum Zweck der Erholung unentgeltlich betreten. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. Sonderkulturen, insbesondere Flächen, die dem Garten-, Obst- und Weinbau dienen, dürfen nur auf Wegen betreten werden.

                    (2) Zum Betreten gehören auch natur- und landschaftsverträgliche sportliche und spielerische Betätigungen in der freien Landschaft, nicht jedoch das unerlaubte Zelten, Fahren und Abstellen von motorgetriebenen Fahrzeugen oder Anhängern.
                    Also: Wege in der freien Landschaft darf man betreten, egal wem sie gehören.

                    Und auch auf Grundstücken hat das mit der Erlaubnis des Grundstückseigentümers wenig zu tun, das ist gesetzlich geregelt.

                    Sicher kann der Bauer das Betreten in der Zeit erlauben in der es gesetzlich verboten ist, aber wieso sollte er erlauben dass man seine Pflanzen zertritt?
                    Zuletzt geändert von Gast; 29.04.2014, 09:42.

                    Kommentar

                    • goemichel
                      Senior Member
                      • 11.01.2012
                      • 4180
                      • Michael
                      • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

                      #25
                      AW: Wie erkennt man ob ein Weg einem Landwirt gehört oder der Stadt?

                      Zitat von Robert Englmaier Beitrag anzeigen
                      Sonst kommt sowas dabei raus!
                      ...den Satz kenn ich doch irgendwoher...

                      @galileo: §§ 25 Absatz 1 LuftVG, 15ff LuftVO sind auf solche Starts und Landungen anzuwenden. Ob durch die Luftverkehrsvorschriften das Naturschutzrecht eingeschränkt wird oder andersrum, ist - soweit ich das überblicke - umstritten.
                      GruÃ? Michael
                      [FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]

                      Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!

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                      • Magic-Herb
                        Member
                        • 13.02.2006
                        • 508
                        • Markus
                        • Hengersberg im schönen Niederbayern

                        #26
                        AW: Wie erkennt man ob ein Weg einem Landwirt gehört oder der Stadt?

                        Hallo!

                        Aus § 31 StVO ergibt sich, daß eine Nutzung eines öffentlichen Weges, der (auch nur eingeschränkt) dem öffenlichen Straßenverkehr dient (... "nur für landwirtschaftliche Zwecke"...) für Sport und Spiel nicht erlaubt ist, damit ist rechtlich das Starten und Landen "problematisch".

                        Die Eigentumslage nach BGB spielt übrigens keine Rolle, es kommt auf "die Widmung" als öffentlicher Weg an.


                        Siehe:

                        § 31 StVO:

                        Sport und Spiel

                        (1) Sport und Spiel auf der Fahrbahn, den Seitenstreifen und auf Radwegen sind nicht erlaubt. Satz 1 gilt nicht, soweit dies durch ein die zugelassene Sportart oder Spielart kennzeichnendes Zusatzzeichen angezeigt ist.

                        (2) Durch das Zusatzzeichen

                        wird das Inline-Skaten und Rollschuhfahren zugelassen. Das Zusatzzeichen kann auch allein angeordnet sein. Wer sich dort mit Inline-Skates oder Rollschuhen fortbewegt, hat sich mit äußerster Vorsicht und unter besonderer Rücksichtnahme auf den übrigen Verkehr am rechten Rand in Fahrtrichtung zu bewegen und Fahrzeugen das ßberholen zu ermöglichen.

                        Viele Grüße

                        Magic-Herb

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                        • Galileo
                          Galileo

                          #27
                          AW: Wie erkennt man ob ein Weg einem Landwirt gehört oder der Stadt?

                          Zitat von goemichel Beitrag anzeigen
                          @galileo: §§ 25 Absatz 1 LuftVG, 15ff LuftVO sind auf solche Starts und Landungen anzuwenden.
                          Nein.

                          Ich kenne den ganzen Sermon und habe die ellenlangen Threads gelesen. Irgendwer hat den Unsinn angefangen und jetzt wird es als "umstritten" dargestellt.

                          Aus dem Zusammenhang ist es aber klar, dass man für ein 5 kg-Modell keine Start- oder Landegenehmigung des Grundstückseigentümers nach §25 (1) LuftVG braucht.

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                          • Galileo
                            Galileo

                            #28
                            AW: Wie erkennt man ob ein Weg einem Landwirt gehört oder der Stadt?

                            Zitat von Magic-Herb Beitrag anzeigen
                            Die Eigentumslage nach BGB spielt übrigens keine Rolle, es kommt auf "die Widmung" als öffentlicher Weg an.
                            Du meinst jetzt bezüglich Anwendung der StVO (§31) oder bezüglich des Betretens?
                            Zuletzt geändert von Gast; 29.04.2014, 11:24.

                            Kommentar

                            • Ulli600
                              Senior Member
                              • 02.07.2012
                              • 4223
                              • Ulrich
                              • Hamburg

                              #29
                              AW: Wie erkennt man ob ein Weg einem Landwirt gehört oder der Stadt?

                              Hier in Hamburger Umland sagt man, wenn der Bauer kommt, einfach "Moin". Sagt er auch moin, kannst du fliegen, sagt er nichts, sollte man sich eine andere Wiesen suchen.
                              Das sollte eigentlich überall ähnlich funktionieren.
                              Mindestens haltbar bis: 17.04.2020

                              Kommentar

                              • samu
                                Senior Member
                                • 14.02.2013
                                • 1199
                                • Samuel
                                • Rund um Schwanau, Offenburg und in Saint-Imier (Schweiz)

                                #30
                                AW: Wie erkennt man ob ein Weg einem Landwirt gehört oder der Stadt?

                                Sollte man aber rechtlich gesehen nicht eine schriftliche Erlaubnis haben? Kommt dann nicht die Versicherung blöd im Schadensfall?
                                SAMUD OSD - Custom Kiss OSD | FB-Gruppe

                                Kommentar

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