Kurzinformation über die Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen

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  • CaptainBalu
    Senior Member
    • 12.05.2011
    • 5233
    • Bernd
    • MFC Oberhausen (Bottrop-Kirchhellen)

    #1

    Kurzinformation über die Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen

    Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat am 1.10.13 eine Kurzinformation über die Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen herausgegeben...

    Zitat von BMVBS
    Bei der Kategorie der unbemannten Luftfahrtsysteme (UAS) handelt es sich um unbemannte Fluggeräte, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden.

    Dabei erfolgt die Abgrenzung zwischen unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ausschließlich über den Zweck der Nutzung: Dient die Nutzung des Geräts dem Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung, so gelten die Regelungen über Flugmodelle. Ist mit dem Einsatz hingegen ein sonstiger, insbesondere ein gewerblicher Nutzungszweck verbunden (z. B. Bildaufnahmen mit dem Ziel des Verkaufs), so handelt es sich um ein unbemanntes Luftfahrtsystem. Diese Broschüre soll als Orientierung dienen und die wichtigsten Informationen zusammenfassen, die bei der Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen zu beachten sind.
    Für alle die es interessiert und / oder angeht...

    Link:


    Download PDF 24 Seiten:
    http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Publikationen/VerkehrUndMobilitaet/unbemannte-luftfahrtsysteme.pdf
    Zuletzt geändert von CaptainBalu; 30.10.2013, 10:15.
  • stubb0rn
    stubb0rn

    #2
    AW: Kurzinformation über die Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen

    Heißt das jetzt ich kann eine autonome Drohne fliegen wenn das z.B. als Ausbildungsprojekt geführt wird?

    Kommentar

    • higginsd
      higginsd

      #3
      AW: Kurzinformation über die Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen

      Nö, Ausbildung ist ja wohl weder Sport noch Freizeitgestaltung.

      Kommentar

      • Piloto
        Piloto

        #4
        AW: Kurzinformation über die Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen

        Fliegen in Sichtweite und ständige Möglichkeit des manellen Eingreifens!!!

        Das heißt, der Steuerer muß jederzeit die Fluglage erkennen, auch während des Fliegens ständig beobachten und auch ohne GPS eingreifen können. Klingt nach einem Aus für die FVP Brille. Und in welcher Entfernung kann ich noch die Fluglage einer schwarzen Kohlefaserkonstruktion erkennen? Klarer Vorteil für den Heli, den kann man jederzeit manuell fliegen.

        Kommentar

        • LudwigX
          Senior Member
          • 12.06.2012
          • 4635
          • Thomas
          • Siegen

          #5
          AW: Kurzinformation über die Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen

          Dort steht nur, dass er manuell und in echtzeitig eingreifen können muss und das UAV sehen muss. Dort steht nicht dass er jederzeit die genaue Fluglage erkennen muss (na gut; Ich gebe zu, dass das Fliegen sonst keinen Sinn macht ).

          Ich bin mal eine Drohne von Microdrones geflogen. Fliegt in etwa so wie ein Koax Heli mit FBL System und GPS. Selbst wenn das GPS ausfällt: Einfach voll Pitch geben und die anderen Sticks loslassen. Dann steigt die Drohne nach oben. Dort könnt ihr dann die Lage "ausprobieren".

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          • StephanH
            Member
            • 07.12.2010
            • 584
            • Stephan
            • Hildesheim

            #6
            AW: Kurzinformation über die Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen

            Zitat:

            Angaben zu bisherigen Kenntnissen und
            Erfahrungen bzw. Schulungsnachweis des
            Steuerers

            Das ist der Anfang. Das Ende wird der Führerschein für unsere Helis werden.

            Auch wenn es noch die Abgrenzung über die Nutzung gibt bei den UAS so wird das sicher auch bald für die Modellhelis achten wenn wir negativ in der Presse auffallen.
            GruÃ? Stephan

            Kommentar

            • Piloto
              Piloto

              #7
              AW: Kurzinformation über die Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen

              Zitat von LudwigX Beitrag anzeigen
              Dort steht nur, dass er manuell und in echtzeitig eingreifen können muss und das UAV sehen muss. Dort steht nicht dass er jederzeit die genaue Fluglage erkennen muss (na gut; Ich gebe zu, dass das Fliegen sonst keinen Sinn macht ).

              Ich bin mal eine Drohne von Microdrones geflogen. Fliegt in etwa so wie ein Koax Heli mit FBL System und GPS. Selbst wenn das GPS ausfällt: Einfach voll Pitch geben und die anderen Sticks loslassen. Dann steigt die Drohne nach oben. Dort könnt ihr dann die Lage "ausprobieren".
              All diese Dinger heißen jetzt "Luftfahrzeuge" und unterliegen VLOS, visual line of sight. Maximale Entfernung ist 500m, abhängig von der Erkennbarkeit also auch Größe, Farbe, Form, Eingreifmöglichkeit des Piloten, Wetterbedingungen usw. Ein schwarzer Punkt in der Entfernung genügt nicht.
              Zuletzt geändert von Gast; 30.10.2013, 12:52.

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              • Inder-Nett
                Senior Member
                • 09.07.2012
                • 1559
                • Lutz
                • Seligenstadt

                #8
                AW: Kurzinformation über die Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen

                Zitat von LudwigX Beitrag anzeigen
                Dort steht nur, dass er manuell und in echtzeitig eingreifen können muss und das UAV sehen muss. Dort steht nicht dass er jederzeit die genaue Fluglage erkennen muss (na gut; Ich gebe zu, dass das Fliegen sonst keinen Sinn macht ).
                Stimmt nicht! Vernünftige Steuerungen haben einen "Loiter" Modus, da reagiert das Teil auf die Steuerung so, als wäre es noch in der gleichen Ausrichtung wie beim Start.
                Lageerkennung ist da nicht mehr nötig, es reicht dass man es sieht.

                Zitat von StephanH Beitrag anzeigen
                Zitat:

                Angaben zu bisherigen Kenntnissen und
                Erfahrungen bzw. Schulungsnachweis des
                Steuerers

                Das ist der Anfang. Das Ende wird der Führerschein für unsere Helis werden.
                Das siehst du schwärzer als es ist!
                In anderen Bereichen der Fliegerei wird z.T. in der Ausbildung auch ein Eigennachweis (z.B. ein sauber geführtes Flugbuch) als Schulungsnachweis anerkannt.
                Kommt immer darauf an, wie das Verhältnis von Eigengefährdung zu Fremdgefährdung ist... und wie kooperativ der jeweilige Beamte...
                Saubere Landungen werden völlig überbewertet...

                ... besonders von Passagieren!

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                • Dennis_HB
                  Member
                  • 31.05.2011
                  • 511
                  • Dennis
                  • Bremen und Umgebung

                  #9
                  AW: Kurzinformation über die Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen

                  In meinen Augen sind wir hier fein raus und dürfen auch weiterhin außerhalb des Sichtbereichs mittels FPV fliegen.

                  Denn:

                  LuftVO §15a Abs. 3
                  Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen ist verboten, wenn

                  1. er außerhalb der Sichtweite des Steuerers erfolgt oder



                  Um ein unbemanntes Luftfahrtsytem / Luftfahrzeug / Fluggeräte (oder wie auch immer sie es noch nennen wollen) handelt es sich aber nur, wenn es für gewerbliche Zwecke eingesetzt wird.

                  -(â?¦) als Luftfahrzeuge gelten
                  unbemannte Fluggeräte einschließlich
                  ihrer Kontrollstation,
                  die nicht zu Zwecken des Sports
                  oder der Freizeitgestaltung
                  betrieben werden (unbemannte
                  Luftfahrtsysteme).-



                  Somit sollte es für den Otto-Normal-Flieger keine ßnderung geben, oder habe ich was übersehen?

                  Problematisch wird es nur bei gewerblichem Einsatz.
                  Viele Grü�e
                  Dennis (helimanie.de)

                  Kommentar

                  • leodragonfly
                    Airfotoservice.de
                    Foto- & Videoaufnahmen
                    • 24.06.2007
                    • 1586
                    • Thomas
                    • bei Gardelegen/Wietzendorf (Soltau)

                    #10
                    AW: Kurzinformation über die Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen

                    Zitat von Dennis_HB Beitrag anzeigen
                    Somit sollte es für den Otto-Normal-Flieger keine ßnderung geben, oder habe ich was übersehen?
                    Nß
                    GruÃ? LEO

                    Kommentar

                    • Piloto
                      Piloto

                      #11
                      AW: Kurzinformation über die Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen

                      Habe das mal in den Google eingegeben:

                      Der Modellflieger hat sein Modell so zu steuern, dass er es während

                      des gesamten Fluges ständig beobachten kann.

                      Bemannten Luftfahrzeugen ist stets auszuweichen.

                      Kommentar

                      • HP66
                        Member
                        • 04.06.2012
                        • 140
                        • Horst

                        #12
                        AW: Kurzinformation über die Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen

                        Zitat von Piloto Beitrag anzeigen
                        Habe das mal in den Google eingegeben:

                        Der Modellflieger hat sein Modell so zu steuern, dass er es während

                        des gesamten Fluges ständig beobachten kann.

                        Bemannten Luftfahrzeugen ist stets auszuweichen.
                        Sinnmäßig richtig , korrekt Du musst die Fluglage jederzeit ohne optische Hilfsmittel eindeutig erkennen können. ( Optische Hilfsmittel da fallen auch die Christbaumbeleuchtungen drunter die hier so für die nächtliche Lageerkennung drangebastelt werden . Brillen und Kontaktlisen nicht, das sind Sehhilfen )

                        500 m Umkreis ist nicht richtig Du must die Fluglage eindeutig erkennen können sonst Nix. Beim F-Schlepp mit großen Flächenfliegern sind 500 m übrigens fast nichts. Mit ner Piper 2,8 m Spannweite und Luftverkehrsfreigabe hab ich z.B. schon Segler auf knapp 1000 m über Grund geschleppt.

                        Ansonsten sag ich auch mitlerweile sind wir nicht mehr weit von entweder nem generellen Flugplatzzwang oder alternativ von ner Luftrechtsachkundeprüfung für Modellflug entfernt wenn ich die Posts bzgl. was darf ich und was nicht hier und in anderen Foren so sehe.
                        Immerhin stellen die Modellflieger mit 80.000 Mitgliedern beim DMFV eine der größten Gruppen der Luftfahrer in D dar.

                        Gruß Horst

                        Kommentar

                        • 7 Up
                          Gelöscht
                          • 21.03.2011
                          • 929
                          • Ulf Peter

                          #13
                          AW: Kurzinformation über die Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen

                          Wer lesen kann, ist ....;
                          Bevor das Geplapper wieder losgeht: für die reine Modellsportfliegerszene ändert sich nichts, nur wenn gewerbliche Nutzung in´s Spiel kommt, gelten die genannten Vorschriften.
                          Erst lesen dann posten

                          Kommentar

                          • Tommy601
                            Member
                            • 10.09.2013
                            • 129
                            • Thomas
                            • Dortmund

                            #14
                            AW: Kurzinformation über die Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen

                            Huhu,

                            in diesem Sinne währe aber interessant was genau mit "steuern" gemeint ist.

                            Vielleicht lieg Ich als Anfänger da falsch, aber meines Wissens kann man einen Quadcopter gar nicht steuern... Dafür bräuchte man eine Fernsteuerung, die nur aus 4 Pitchhebeln besteht und müsste seinen Bewegungswunsch ans Fluggerät in Sekundenbruchteilen in Schubdifferenzen der einzelnen Rotoren zueinander umrechnen und entsprechend aussteuern...

                            Stattdessen übermittelt man dem Fluggerät doch nur den jeweiligen Bewegungswunsch und die Bordelektronik rechnet Diesen dann um in konkrete Schubwerte....

                            Wenn das vor dem Gesetz schon als "Steuern" gilt, dann müsste ein "Flieg nach Hause" Knopf genauso gelten. Ja und um den ordnungsgemäß bedienen zu können, reicht es doch völlig aus, wenn man nur noch einen Punkt am Horizont sieht...

                            Dann könnte man statt einer normalen Fernsteuerung auch ein Smartphone in das Modell packen, dann erreichen Steuerbefehle das Gerät noch über ein paar Kilometer Entfernung und die direkte optische Verbindung hält ein Teleskop aufrecht... Also man kann schon was machen und sich trotzdem noch ans Gesetz halten...

                            Oder bin Ich da jetzt im Irrtum? Soll jetzt aber kein Ansporn sein, sondern einfach nur ein Gedankenspiel in der Sache.

                            Nette Grüße,
                            Thomas.

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                            • Hubbitesi
                              Member
                              • 20.11.2008
                              • 333
                              • Kersten
                              • Berlin

                              #15
                              AW: Kurzinformation über die Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen

                              Ja, die übliche Panikmache. Es ändert sich nichts für den privaten Bereich. Und bezogen auf den gewerblichen Bereich hat es einen Vorteil: Von staatlicher Seite werden erstmals die Multicopter wahrgenommenen. Das war nämlich bisher nicht wirklich so. Schönen Abend. :thumbup:
                              Zuletzt geändert von Klaus O.; 30.10.2013, 23:11.
                              http://www.bvm-ragow.de/

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