ich brauche einmal eure Hilfe und bin im Richtigen Ordner hier im Forum gelandet. Habe etwas rechtliche Problemeâ?¦.
Zum aktuellen Fall:
Ich bin begeisterter Modellbaupilot und haben einen elektrischen Modellhubschrauber mit 1,30 Rotordurchmesser und unter 5 kg Abfluggewicht (T-Rex 600). Aktuell bin ich in keinem Verein und somit Wildflieger. (gültige Haftpflicht ist vorhanden)
Nun zu meinem Problem:
Mir wurde mit Anzeige wegen Lärmbelästigung gedroht.
Nun zu meiner Frage:
Gibt es eine Verordnung im Kreis Erfurt wann ich mit meinem Modellfluggerät fliegen darf?
Sprich wann ich -Lärm- machen darf und wann nicht?
Wie weit muss ich mich außerhalb von Wohngebäuden aufhalten?
Mit was ist zu rechnen, sollte es zu einer Anzeige kommen?
Laut LuftVO §16 Abs 4 u. 5 darf ich ja überall fliegen�
Mit freundlichem Gruß
Sebastian Meisch


Kommentar