ich möchte mit meinem Modellhubschrauber Foto- und Filmaufnahmen von Gebäuden machen. Da diese meist in geschlossenen Ortschaften stehen bräuchte ich nach dem Luftrecht eine Aufstiegsgenehmigung. Wer hat Erfahrungen bei der Beantragung von Einzelaufstiegsgenehmigungen und wie wird so etwas vom Luftamt gehandhabt.
Aber wer hat schon einen E-Heli mit dem er Videoaufnahmen machen will ?(
Dazu braucht man doch einen Verbrenner, allein weil man mehrere Versuche und Anflüge braucht um alles richtig "im Kasten" zu haben.
@ Stephan
Können E-Helis nicht mehr als einen Anflug machen?
Mein E-Heli fliegt mit Kamera immer noch bis zu 14 Minuten.
Was die Aufstiegsgenehmigung angeht, mann muß natürlich sehr vorsichtig und mit viel fingerspitzengefühl vorgehen.
Ein Aufstieg über Veranstaltungsorten sprich Menschenansammlungen verbietet sich natürlich.
Luftaufnahmen von Gebäuden die nicht im Innenstadtbereich stehen sondern in lockerer Bebauung sollten mit einem E-Heli aber machbar sein.
Gruß
Christian
Schaut doch mal vorbei: www.mfc-langenhagen.de [br]oder hier: http://www.f3c-heli.de
für Luftaufnahme braucht mam m.W. eine extra Genehmigung Wenn mich nicht alles täuscht, erhält man die beim Luftfahrtbundesamt. Bei Verstössen habe ich eine Summe von bis zu (ehemals ) 50 000 DM im Kopf 8o
Anderseits sind E-Helis schon zeimlich leise
Jetzt muss jeder selbst bewerten, was ihm der Spass wert ist
Um mit einem RC-Heli mit Verbrennnungsmotor bzw. über 5 Kg Gewicht innerhalb
geschlossener Ortschaften fliegen zu dürfen, benötigt Ihr eine Aufstiegsgenehmigung.
Zuständig sind die Landesluftfahrtbehörden, also z.B. die entsprechende
Bezirksregierung der Region. Für den Bereich Ostwestfalen wäre zum Beispiel
das Regierungspräsidium Münster zuständig.
Meines Wissens ist hier also auch die gleiche Genehmigungsprozedur (Fragen zur Sicherheit usw. ...) wie für Manntragende Hubschrauber (z.B. für Rundflugveranstaltungen usw.) erforderlich..., also auch gleiche Genehmigungsgebühren usw. ...
Sollte man die Genehmigungs - Prozedur erfolgreich hinter sich gebracht haben, so wird die Genehmigung erfahrungsgemäß mit einigen Auflagen (z. B. Flugzeiten, Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit usw. ...) verbunden sein ...!
Ich werde einmal beim Luftfahrtamt nachfragen.
Einen Elektrohubschrauber unter 5kg zu verwenden daran hatte ich auch schon gedacht. Nur die relativ kurze Flugzeit ist für Videoaufnahmen ungünstig.
Außerdem wiegt mein Kameragestell mit Kamera derzeit ca. 1,5kg (Kamera ist Dreh- und Schwenkbar).
Rechne mal nen Logo 20 mit leichten Lipos, das könnte klappen unter 5 KG Gesamt.
Mein Logo 20 wiegt leer 2,7 kg.
24 Zellen RC 2400 1,4 kg
Flugzeit 8,5 min, Symmetrische Blätter.
Strom ca. 16 A im Schnitt
Macht 0,1 W/Gramm Abfluggewicht und 1 sec. Flugzeit.
Logo 20 2,7kg
Kamera 1,5 kg
=============
Gesamt 4,2 Kg
Welche Akkus für 0,8 Kg?
2 mal Thunder Power 4S4P Ges. 1300gr ... ZUVIEL.
2 mal TP 4S3P Gesamt 975 gr. .... könnte klappen, wenn das Kameragestell und der Logo etwas abspeckt.
Geschätzte (ßbers Leistungsgewicht hochgerechnete) Flugzeut ca. 15 Minuten bei 5 Kg.
Rainer mit dem Akku hast du bedingt recht.
Vor ein paar Wochen war ich in China zu Aufnahmen mit meinem Verbrennerhubschrauber. Ich glaube da bin ich 1h über die Fabrikhallen geflogen (natürlich mit Tankstopps). Mit Lipo's und Elektrohubschrauber bräuchte ich wahrscheinlich nicht den Aufwand zur Vibrationsentkopplung zu treiben. Aber für eine Stunde Flugzeit Lipo's mitzunehmen *
Außerdem kann ich an meinem Gestell jeden normalen Hubschrauber befestigen.
ßbrigens meine Videokamera wiegt ohne Gestell nur ca. 600g hat aber 1,7 Megapixel.
ßber die Alternative Elektrohubschrauber denke ich aber nach.
witzig an dem Heli: 2 Motoren B50-15XL !!!!
die Kamera ist angeblich Kreiselstabilisiert über 2 Achsen und wird von einer 2. RC-Anlage von einer 2. Person gesteuert..
der Heli ist für 4 Thunderpower 8s2p-Packs ausgelegt,
ABER: bereits mit nur 2 8s2p-Packs (1 Pack pro Motor) werden bereits mit einer leichten Kamera bis zu 20min Flugzeit erzielt..
und damit man sieht wie sowas funktioniert:
hier das Video vom 1. Flug mit dem Teil (Das Onboard-Video wird später im Video dann eingeblendet)
für alle, die jetzt Lust bekommen haben mit einem Heli Luftbilder zu machen die Informationen welche ich vom Luftamt Nordbayern, dem DMFV und dem Gehrlingkonzern bekommen habe.
Fliegen mit Modellen größer 5kg oder mit Verbrennungsmotoren in Entfernungen kleiner 1,5km zu geschlossenen Ortschaften.
Es wird eine Aufstiegsgenehmigung benötigt.
Diese stellt das für den jeweiligen Bereich zuständige Luftamt aus.
Es muss ein formloser Einzelantrag gestellt werden.
Dieser beinhaltet:
- Datum für welche Tage / Stunden eine Aufstiegsgenehmigung benötigt
wird
- Wo geflogen werden soll? (Lageplan ist beizulegen)
- Welche Bereiche (bezieht sich auf den Lageplan)
- Zustimmung des Grundstückseigentümers, von wo aus gestartet und
gelandet wird
Hinweis: Der Antrag sollte min. 1 Woche vorher beim Luftamt sein.
Ein Versicherungsnachweis ist für das Luftamt nicht nötig. Dieses geht davon aus das sie ausreichend versichert sind.
Hinweis: Wird mit einem Modellhubschrauber öfters Videoaufnahmen / Fotoaufnahmen gemacht (gewerblich), betrachtet der Gesetzgeber den Modellhubschrauber nicht mehr als Modellhubschrauber im rechtlichen Sinn (weil er nicht nur zu Sportzwecken eingesetzt wird), sondern als sonstiges Luftfahrtgerät.
Dies bedeutet in der Regel, dass die Modellhaftpflichtversicherung dies möglicherweise nicht mehr deckt.
Auf Nachfrage bei Gehrling (Tel. 0221-1443949 Herr Jülich) wurde mir mitgeteilt, dass dann eine extra Versicherung nötig sei, die ca. 100€ im Jahr kostet (Deckungssumme 1,5 Millionen)
ßbrigens: das ßberfliegen von Personen ist damit nicht erlaubt.
Ich hoffe damit auch einigen anderen geholfen zu haben.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten über Nutzer unserer Website mithilfe von Cookies und anderen Technologien, um unsere Dienste bereitzustellen, Werbung zu personalisieren und Websiteaktivitäten zu analysieren. Wir können bestimmte Informationen über unsere Nutzer mit unseren Werbe- und Analysepartnern teilen. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
Wenn Sie unten auf "Einverstanden" klicken, stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie und unseren Datenverarbeitungs- und Cookie-Praktiken wie dort beschrieben zu. Sie erkennen außerdem an, dass dieses Forum möglicherweise außerhalb Ihres Landes gehostet wird und Sie der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten in dem Land, in dem dieses Forum gehostet wird, zustimmen.
Kommentar