Fliegen in Ortschaften / Aufstiegsgenehmigung

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  • Starlight
    Starlight

    #1

    Fliegen in Ortschaften / Aufstiegsgenehmigung

    Hallo Modellflugkollegen,

    ich möchte mit meinem Modellhubschrauber Foto- und Filmaufnahmen von Gebäuden machen. Da diese meist in geschlossenen Ortschaften stehen bräuchte ich nach dem Luftrecht eine Aufstiegsgenehmigung. Wer hat Erfahrungen bei der Beantragung von Einzelaufstiegsgenehmigungen und wie wird so etwas vom Luftamt gehandhabt.

    Vielen Dank

    Gruß Stefan
  • KawaMan
    KawaMan

    #2
    Fliegen in Ortschaften / Aufstiegsgenehmigung

    Die Frage finde ich auch wichtig, weil ich das auch mal gerne machen möchte.
    In Hoffnung auf eine Antwort.
    Axel

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    • RV
      RV
      Mikado-Heli.de
      VStabi-Support
      • 02.06.2001
      • 7766
      • Rainer
      • Modellsportgruppe Bachgau- Schaafheim

      #3
      Fliegen in Ortschaften / Aufstiegsgenehmigung

      Mit E-Antrieb und unter 5 Kg braucht man das nicht (AFAIK).

      Trotzdem sollte man vorher mit seinem Versicherer sprechen, ob GEWERBSMßSSIGE Flüge in Ortschaften "drin" sind.
      VStabi Support: http://www.vstabi.de
      Kontakt bitte per Email, keine PN.

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      • stephan leu
        stephan leu

        #4
        Fliegen in Ortschaften / Aufstiegsgenehmigung

        Aber wer hat schon einen E-Heli mit dem er Videoaufnahmen machen will ?(
        Dazu braucht man doch einen Verbrenner, allein weil man mehrere Versuche und Anflüge braucht um alles richtig "im Kasten" zu haben.

        mfg stephan

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        • Christian Kuhlmann
          Member
          • 09.06.2001
          • 412
          • Christian
          • Hannover

          #5
          Fliegen in Ortschaften / Aufstiegsgenehmigung

          Hallo Leute!

          @ Stephan
          Können E-Helis nicht mehr als einen Anflug machen?

          Mein E-Heli fliegt mit Kamera immer noch bis zu 14 Minuten.


          Was die Aufstiegsgenehmigung angeht, mann muß natürlich sehr vorsichtig und mit viel fingerspitzengefühl vorgehen.
          Ein Aufstieg über Veranstaltungsorten sprich Menschenansammlungen verbietet sich natürlich.
          Luftaufnahmen von Gebäuden die nicht im Innenstadtbereich stehen sondern in lockerer Bebauung sollten mit einem E-Heli aber machbar sein.


          Gruß
          Christian

          Schaut doch mal vorbei: www.mfc-langenhagen.de [br]oder hier: http://www.f3c-heli.de

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          • Wheelgunner
            Member
            • 24.06.2002
            • 459
            • Norbert

            #6
            Fliegen in Ortschaften / Aufstiegsgenehmigung

            Hi Leute,

            für Luftaufnahme braucht mam m.W. eine extra Genehmigung Wenn mich nicht alles täuscht, erhält man die beim Luftfahrtbundesamt. Bei Verstössen habe ich eine Summe von bis zu (ehemals ) 50 000 DM im Kopf 8o

            Anderseits sind E-Helis schon zeimlich leise

            Jetzt muss jeder selbst bewerten, was ihm der Spass wert ist
            Norbert

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            • RV
              RV
              Mikado-Heli.de
              VStabi-Support
              • 02.06.2001
              • 7766
              • Rainer
              • Modellsportgruppe Bachgau- Schaafheim

              #7
              Fliegen in Ortschaften / Aufstiegsgenehmigung

              Die Luftbildfreigaben gibts schon lange nicht mehr.

              Nur Sperrgebiete (BW, Alliierte etc) dürfen nicht gefilmt werden.

              PS: an meinen Logo 20 paßt locker ein DV-Recorder. No Problem, unter 5 kg zu bleiben.
              VStabi Support: http://www.vstabi.de
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              • René S.
                Member
                • 08.06.2002
                • 770
                • René
                • Eberswalde

                #8
                Fliegen in Ortschaften / Aufstiegsgenehmigung

                Hi,

                fragt doch mal Thomas , der macht das schon lange

                Grüsse René

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                • RPahnhenrich
                  RPahnhenrich

                  #9
                  Fliegen in Ortschaften / Aufstiegsgenehmigung

                  Hallo Helifreunde!

                  Um mit einem RC-Heli mit Verbrennnungsmotor bzw. über 5 Kg Gewicht innerhalb
                  geschlossener Ortschaften fliegen zu dürfen, benötigt Ihr eine Aufstiegsgenehmigung.

                  Zuständig sind die Landesluftfahrtbehörden, also z.B. die entsprechende
                  Bezirksregierung der Region. Für den Bereich Ostwestfalen wäre zum Beispiel
                  das Regierungspräsidium Münster zuständig.

                  Meines Wissens ist hier also auch die gleiche Genehmigungsprozedur (Fragen zur Sicherheit usw. ...) wie für Manntragende Hubschrauber (z.B. für Rundflugveranstaltungen usw.) erforderlich..., also auch gleiche Genehmigungsgebühren usw. ...

                  Sollte man die Genehmigungs - Prozedur erfolgreich hinter sich gebracht haben, so wird die Genehmigung erfahrungsgemäß mit einigen Auflagen (z. B. Flugzeiten, Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit usw. ...) verbunden sein ...!

                  Trotzdem viel Spaß und Erfolg !

                  R. Pahnhenrich

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                  • Starlight
                    Starlight

                    #10
                    Fliegen in Ortschaften / Aufstiegsgenehmigung

                    Danke für eure Tipps.

                    Ich werde einmal beim Luftfahrtamt nachfragen.
                    Einen Elektrohubschrauber unter 5kg zu verwenden daran hatte ich auch schon gedacht. Nur die relativ kurze Flugzeit ist für Videoaufnahmen ungünstig.
                    Außerdem wiegt mein Kameragestell mit Kamera derzeit ca. 1,5kg (Kamera ist Dreh- und Schwenkbar).

                    Gruß Stefan

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                    • RV
                      RV
                      Mikado-Heli.de
                      VStabi-Support
                      • 02.06.2001
                      • 7766
                      • Rainer
                      • Modellsportgruppe Bachgau- Schaafheim

                      #11
                      Fliegen in Ortschaften / Aufstiegsgenehmigung

                      Für die Flugzeit gibts Lipolys.

                      Fürs Gewicht ... hmmm ... leider nix.

                      Rechne mal nen Logo 20 mit leichten Lipos, das könnte klappen unter 5 KG Gesamt.

                      Mein Logo 20 wiegt leer 2,7 kg.
                      24 Zellen RC 2400 1,4 kg
                      Flugzeit 8,5 min, Symmetrische Blätter.
                      Strom ca. 16 A im Schnitt
                      Macht 0,1 W/Gramm Abfluggewicht und 1 sec. Flugzeit.

                      Logo 20 2,7kg
                      Kamera 1,5 kg
                      =============
                      Gesamt 4,2 Kg

                      Welche Akkus für 0,8 Kg?

                      2 mal Thunder Power 4S4P Ges. 1300gr ... ZUVIEL.

                      2 mal TP 4S3P Gesamt 975 gr. .... könnte klappen, wenn das Kameragestell und der Logo etwas abspeckt.

                      Geschätzte (ßbers Leistungsgewicht hochgerechnete) Flugzeut ca. 15 Minuten bei 5 Kg.
                      VStabi Support: http://www.vstabi.de
                      Kontakt bitte per Email, keine PN.

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                      • Starlight
                        Starlight

                        #12
                        Fliegen in Ortschaften / Aufstiegsgenehmigung

                        Rainer mit dem Akku hast du bedingt recht.
                        Vor ein paar Wochen war ich in China zu Aufnahmen mit meinem Verbrennerhubschrauber. Ich glaube da bin ich 1h über die Fabrikhallen geflogen (natürlich mit Tankstopps). Mit Lipo's und Elektrohubschrauber bräuchte ich wahrscheinlich nicht den Aufwand zur Vibrationsentkopplung zu treiben. Aber für eine Stunde Flugzeit Lipo's mitzunehmen *
                        Außerdem kann ich an meinem Gestell jeden normalen Hubschrauber befestigen.
                        ßbrigens meine Videokamera wiegt ohne Gestell nur ca. 600g hat aber 1,7 Megapixel.

                        ßber die Alternative Elektrohubschrauber denke ich aber nach.

                        Gruß Stefan

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                        • Kraeuterbutter
                          Kraeuterbutter

                          #13
                          Fliegen in Ortschaften / Aufstiegsgenehmigung







                          witzig an dem Heli: 2 Motoren B50-15XL !!!!

                          die Kamera ist angeblich Kreiselstabilisiert über 2 Achsen und wird von einer 2. RC-Anlage von einer 2. Person gesteuert..

                          der Heli ist für 4 Thunderpower 8s2p-Packs ausgelegt,
                          ABER: bereits mit nur 2 8s2p-Packs (1 Pack pro Motor) werden bereits mit einer leichten Kamera bis zu 20min Flugzeit erzielt..

                          und damit man sieht wie sowas funktioniert:
                          hier das Video vom 1. Flug mit dem Teil (Das Onboard-Video wird später im Video dann eingeblendet)

                          http://www.tryrc.com/video/Dominator%20-%2...st%20Flight.wmv
                          Achtung: 55MB gross !! dafür gute Qualität

                          einziger Wehrmutstropfen: das Teil hat 15lb also ca. 7kg



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                          • Starlight
                            Starlight

                            #14
                            Fliegen in Ortschaften / Aufstiegsgenehmigung

                            Hallo,

                            für alle, die jetzt Lust bekommen haben mit einem Heli Luftbilder zu machen die Informationen welche ich vom Luftamt Nordbayern, dem DMFV und dem Gehrlingkonzern bekommen habe.


                            Fliegen mit Modellen größer 5kg oder mit Verbrennungsmotoren in Entfernungen kleiner 1,5km zu geschlossenen Ortschaften.

                            Es wird eine Aufstiegsgenehmigung benötigt.
                            Diese stellt das für den jeweiligen Bereich zuständige Luftamt aus.

                            Es muss ein formloser Einzelantrag gestellt werden.
                            Dieser beinhaltet:
                            - Datum für welche Tage / Stunden eine Aufstiegsgenehmigung benötigt
                            wird
                            - Wo geflogen werden soll? (Lageplan ist beizulegen)
                            - Welche Bereiche (bezieht sich auf den Lageplan)
                            - Zustimmung des Grundstückseigentümers, von wo aus gestartet und
                            gelandet wird


                            Hinweis: Der Antrag sollte min. 1 Woche vorher beim Luftamt sein.

                            Ein Versicherungsnachweis ist für das Luftamt nicht nötig. Dieses geht davon aus das sie ausreichend versichert sind.

                            Hinweis: Wird mit einem Modellhubschrauber öfters Videoaufnahmen / Fotoaufnahmen gemacht (gewerblich), betrachtet der Gesetzgeber den Modellhubschrauber nicht mehr als Modellhubschrauber im rechtlichen Sinn (weil er nicht nur zu Sportzwecken eingesetzt wird), sondern als sonstiges Luftfahrtgerät.
                            Dies bedeutet in der Regel, dass die Modellhaftpflichtversicherung dies möglicherweise nicht mehr deckt.
                            Auf Nachfrage bei Gehrling (Tel. 0221-1443949 Herr Jülich) wurde mir mitgeteilt, dass dann eine extra Versicherung nötig sei, die ca. 100€ im Jahr kostet (Deckungssumme 1,5 Millionen)

                            ßbrigens: das ßberfliegen von Personen ist damit nicht erlaubt.

                            Ich hoffe damit auch einigen anderen geholfen zu haben.

                            Gruß Stefan

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                            • KawaMan
                              KawaMan

                              #15
                              Fliegen in Ortschaften / Aufstiegsgenehmigung

                              HI Stefan,
                              danke für die ausführlichen Infos.
                              Hört sich nun doch recht "unkompliziert" an.
                              Frage mich nur, was kostet eine solche Genehmigung?

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