Frage: DMFV Einzelmitgliedsschaft+Zusatzv.

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  • Muki19
    Senior Member
    • 06.08.2008
    • 2579
    • Matthias
    • Hamburg

    #16
    AW: Frage: DMFV Einzelmitgliedsschaft+Zusatzv.

    Ja so habe ich das auch gelsen mit den 5kg außerhalb (wildfliegen).

    ich habe schon im heli club hamburg angefragt, dort könnt ich gast fliegen wenn ich z.b im dmfv versichert bin.

    Ich will jetzt nur genau wissen WIE ich versichert bin.

    Die Deckungssumme von bis zu 4Mio klingt ja schon nicht schlecht aber in der Broschüre des dmfv steht was mit einer Bodenunfall-Versicherung.

    was meinen die damit? da steht was mit nur 5000€ Deckungssumme und bei tot 10000€.

    Wie muss ich diese Versicherung versteht? wenn ich einen Menschen am Boden treffe bin ich blos bis 5000€ versichert und wenn ich was in der Luft erwische bis 4Mio?

    Leider ist das nur eine Broschüre (für mich Werbung) und keine Police wo man das kleingedruckte lesen kann und die wahre Wahrheit der Versicherung)
    Zuletzt geändert von Muki19; 16.08.2012, 16:05.
    Radikal G20FBL
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    • tasse
      Senior Member
      • 12.09.2011
      • 6061
      • Tassilo

      #17
      AW: Frage: DMFV Einzelmitgliedsschaft+Zusatzv.

      Du hast gefragt, ich hab geantwortet. Ob du mir glaubst oder nicht ist deine Sache.

      gl&hf
      "Verdammt! Alle auÃ?er mir haben sich verirrt .... " (c) Indiana Jones

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      • Muki19
        Senior Member
        • 06.08.2008
        • 2579
        • Matthias
        • Hamburg

        #18
        AW: Frage: DMFV Einzelmitgliedsschaft+Zusatzv.

        habe den dmfv selbst nochmal angeschreiben und mal sehn was die dazu sagen.(muss man jetzt keinen streit führen oder diskusion)
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        • Muki19
          Senior Member
          • 06.08.2008
          • 2579
          • Matthias
          • Hamburg

          #19
          AW: Frage: DMFV Einzelmitgliedsschaft+Zusatzv.

          Ich glaube ja jetzt nicht das einer hier im forum schonmal einen personenschade hatte oder? gibt es dort ein paar erfahrungen mit mitgliedern?

          Ich traue blos der Versicherung nicht, beim kfz gibts ja auch wild unfall, aber wers nicht glaubt wird das alles nochmal unterschieden in haar und borstenwild. so nach dem motto wenn man eine katze überfährt bezahlen wir den nicht entstandenen schaden (wovon auch bei so einem tier) und wenn man ein 200kg schwein überfährt, heißt es nur das ist nicht mitversichert...(bei billigen versicherungen) bekommt man nur schwer raus was wirklich versichert ist...habe das schonmal in einem vergleichsportal gesehn, aber auch blos dort, ansonsten steht meist blos da ein ja oder nein aber keine details
          Zuletzt geändert von Muki19; 16.08.2012, 16:16.
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          • Rotzlappe
            Senior Member
            • 10.07.2012
            • 1060
            • Ralf
            • Rheinfelden und Umgebung

            #20
            AW: Frage: DMFV Einzelmitgliedsschaft+Zusatzv.

            Also für mich steht da:

            Wildfliegen abgesichert ohne Zusatzversicherung wenn

            - outdoor und Abflugsgewicht <= 1000g
            - indoor und Abflugsgewicht <= 1000g

            2.1. Halterhaftpflicht-Versicherung für den Betrieb von Flugmodellen bis zu 25 Kilogramm
            Gesamt-Abfluggewicht über die DMFV-Mitgliedschaft
            Durch die DMFV-Mitgliedschaft sind Vereinsmitglieder auf allen Modellfluggeländen in Europa haftpflichtversichert.
            Ferner können Vereinsmitglieder ihre Flugmodelle mit einem Abfluggewicht bis
            1.000 Gramm auch außerhalb von Modellfluggeländen und innerhalb geschlossener Räume (indoor)
            mit Versicherungsschutz betreiben.
            Wildfliegen abgesichert mit Zusatzvericherung (Form II,II,IV)

            - outdoor und Abflugsgewicht zwischen 1KG und 150 KG
            - indoor und abflugsgewicht zwischen + KG und 5KG

            2.5. Sondervereinbarungen für den Betrieb von Flugmodellen mit einem Gesamt-Abfluggewicht
            von mehr als 25 und bis zu 150 Kilogramm
            Modelle mit einem Gesamt-Abfluggewicht von über 25 und bis zu 150 Kilogramm bedürfen laut
            Gesetzgeber einer gesonderten Zulassung. Diese Zulassung kann im Rahmen der Beauftragung
            des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) über den DMFV erteilt
            werden. Der Pilot benötigt für den Betrieb dieser Modelle diese besondere Erlaubnis.
            Die Halterhaftpflicht-Versicherung für Flugmodelle über 25 und bis zu 150 Kilogramm Gesamt-Abfluggewicht
            ist nicht automatisch in der DMFV-Mitgliedschaft enthalten. Diese Modelle sind in der
            DMFV-Geschäftsstelle anzumelden.
            Besteht eine Zusatzversicherung der Form II, III oder IV, so gilt der Haftpflicht-Versicherungsschutz
            auch für Flugmodelle mit einem Gesamt-Abfluggewicht bis zu 150 Kilogramm, ohne dass zusätzliche
            Kosten für die Versicherung entstehen. Nähere Informationen hierzu erteilt die DMFV-Geschäftsstelle.
            mini Protos - HD500 Cell
            DX8 - AR7200BX - Ikon - Soko Heli-Kit

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            • Muki19
              Senior Member
              • 06.08.2008
              • 2579
              • Matthias
              • Hamburg

              #21
              AW: Frage: DMFV Einzelmitgliedsschaft+Zusatzv.

              so wie es aussieht weiß keiner so recht wie er überhaupt versichert ist oder? da hat die strategie der versicherung mal wieder geklapt.

              es gibt nur eins was noch schlimmer ist als das: Behördendeutsch und Anwaltsdeutsch
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              • JustusL
                JustusL

                #22
                AW: Frage: DMFV Einzelmitgliedsschaft+Zusatzv.

                Eine vergleichende ßbersicht des Versicherungsschutzes findest du unter diesem Link:



                Ist wirklich gut gegenüber gestellt, finde ich. Selbst habe ich mich für das DAec Paket entschieden, da ich weltweit versichert sein wollte (von wegen Urlaub und Helifliegen) Außerdem war mir (wie dir wahrscheinlich auch) das ganze Gehampel mit den Zusatzversicherungen zu nervig.

                Unabhängig davon, ist das Verständnis von Rotzlappe richtig.

                Ich will ja im übrigen keine Werbung in eigener Sache machen ;-) aber wenn du dir die Fragen im ersten Post des Threads Top Ten durchliest, wirst du nahezu alle Antworten auf deine Fragen finden. Auch zu dem Pflichtumfang einer Versicherung und deren Regulierungspflicht.

                VG JL

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                • Muki19
                  Senior Member
                  • 06.08.2008
                  • 2579
                  • Matthias
                  • Hamburg

                  #23
                  AW: Frage: DMFV Einzelmitgliedsschaft+Zusatzv.

                  Mir gehts ja hier nur um die Wildfliegerei. Im Verein würde ich mir da keine Gedanken machen, jedenfalls nicht soviel.

                  Aber woher soll ich den wissen ob ich mit der Wieso, wo ich starten will nicht schon mein Versicherungsschutz verloren habe weil dort dieser oder jener Sachverhalt anliegt aber ich nichts davon weiß? Und jeder kennt den Spruch: Unwissenheit schütz nicht vor Strafe.

                  Was ist den nun wenn ich irgendwo wildfliege und ich verletze jemand z.b. durch ausfall des helis oder sonstiges. Die Versicherung könnte doch behaupten das durch das regelmäßige aufkreutzen von Passanten auf der Wiese ein höheres Risiko auftritt und verweigert die Zahlung oder die Regulierung...z.b ich fliege im Stadtpark...

                  wie ist das dann?

                  Habe ich durch das starten dort schon mein versicherungsschutz verloren?

                  wer bewertet eigendlich die fahrlässigkeit in so einem fall? Die anwälte der versicherung*
                  Radikal G20FBL
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                  • MeiT
                    Senior Member
                    • 20.11.2006
                    • 2216
                    • kamil
                    • .

                    #24
                    AW: Frage: DMFV Einzelmitgliedsschaft+Zusatzv.

                    Zitat von Muki19 Beitrag anzeigen
                    ....Die Versicherung könnte doch behaupten das durch das regelmäßige aufkreutzen von Passanten auf der Wiese ein höheres Risiko auftritt und verweigert die Zahlung oder die Regulierung...z.b ich fliege im Stadtpark......
                    Hi,

                    fliegen mit einem 10KW 3D Heli in einem Stadtpark wo Menschen im Abstand von 20m sind ist für die Versicherung grob Fahrlässig.

                    Wildfliegerversicherung ist kein Freifahrtschein.

                    Grüße
                    Pulsar P3 und P3+
                    MP-E Vstabi 12S A123m1b
                    MX-20 intern Speaker

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                    • Muki19
                      Senior Member
                      • 06.08.2008
                      • 2579
                      • Matthias
                      • Hamburg

                      #25
                      AW: Frage: DMFV Einzelmitgliedsschaft+Zusatzv.

                      beim dmo lese ich gerade das man 1,5km abstand zum flughafen einhalten muss um diese dort zufliegen. wie verhält sich das bei den flugverbotszonen wo jeder sagt das man da garnichts machen darf?

                      gilt diese verbotszone schon ab kniehöhe oder erst ab xxx-meter? die man nicht überschreiten darf?

                      beim dmo steht das man nur wild versichert ist wenn man alle behörden auflagen dort erfüllt. was sind das für auflagen?
                      Radikal G20FBL
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                      • MeiT
                        Senior Member
                        • 20.11.2006
                        • 2216
                        • kamil
                        • .

                        #26
                        AW: Frage: DMFV Einzelmitgliedsschaft+Zusatzv.

                        Zitat von Muki19 Beitrag anzeigen
                        beim dmo lese ich gerade das man 1,5km abstand zum flughafen einhalten muss um diese dort zufliegen. ...
                        Hi,

                        wohnst Du dort? (wenn Ja, dann mein Beileid)

                        Oder ist dein Flugort dort?

                        Grüße
                        Pulsar P3 und P3+
                        MP-E Vstabi 12S A123m1b
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                        • Muki19
                          Senior Member
                          • 06.08.2008
                          • 2579
                          • Matthias
                          • Hamburg

                          #27
                          AW: Frage: DMFV Einzelmitgliedsschaft+Zusatzv.

                          jedenfalls in der nähe. fliegen tue ich woanderst aber ich habe keine ahnung wo hier diese verbotszonen sind. deshalb frag ich ja. ich finde das man hier auch kinderleicht eine möglichkeit haben soll das heruaszufinden.

                          im forum geistert ja so eine karte rum mit lauter roten stellen, aber sowirklich keiner weiß was darüber...
                          Radikal G20FBL
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                          • JustusL
                            JustusL

                            #28
                            AW: Frage: DMFV Einzelmitgliedsschaft+Zusatzv.

                            Was ist den nun wenn ich irgendwo wildfliege und ich verletze jemand z.b. durch ausfall des helis oder sonstiges. Die Versicherung könnte doch behaupten das durch das regelmäßige aufkreutzen von Passanten auf der Wiese ein höheres Risiko auftritt und verweigert die Zahlung oder die Regulierung...z.b ich fliege im Stadtpark...


                            Habe ich durch das starten dort schon mein versicherungsschutz verloren?

                            Du verlierst nie den Versicherungsschutz, der schaden wird erstmal ersetzt. Es reicht auch nicht, wenn die Versicherung es pauschal behauptet, sie muss es konkret darlegen und beweisen. Das ist nicht so ganz einfach.

                            wer bewertet eigendlich die fahrlässigkeit in so einem fall? Die anwälte der versicherung*

                            Ja und gehe mal davon aus, dass je höher der Schaden desto höher der Prüfaufwand. Im Zweifel wird das natürlich ein Richter vor Gericht ausurteilen.

                            Stell dich doch auch bitte mal auf die andere Seite. Würdest Du einen Persilschein für Wildfliegerei ausstellen wollen? Gibt da immer ein paar Spezis, die kommen auf den Gedanken mal auf einer "richtigen Landebahn" landen zu wollen etc.

                            Die Karte "geistert" nicht herum. Ich habe sie auch in meinem Post. Sie ist recht leicht verständlich. Was hast Du denn diesbezüglich für Fragen?

                            VG

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                            • Muki19
                              Senior Member
                              • 06.08.2008
                              • 2579
                              • Matthias
                              • Hamburg

                              #29
                              AW: Frage: DMFV Einzelmitgliedsschaft+Zusatzv.

                              ich denke doch das die verbotzonen (von bodenhöhe an) die anflugschneisen der landebahn entsprechen und die gebiete wo man z.b. hamburg überfliegt erst ab xxx-meter dieser kontrollierte luftraum beginnt. kein flugzeug würde in 100m höhe hamburg überfliegen...also gehe ich doch mal davon aus das nur im bereich der landebahn und anflugschneise der kontrollierte bereich bis zum boden geht. und davon kann man sich ja mal locker fern halten, z.b. mit 1,5km...so meine meinung.

                              ich will ja nur wissen wo hier kontrollierter flugraum ist und im netz heißt es das das eindringen in dem luftraum nur mit genemigung erfolgen darf, wenn der kontrollierte luftraum erst ab 300m beginnt ist das aber nicht notwendig, wenn man darunter bleibt.

                              wie schon selbst gesagt würde ja keine vor oder hinter einer landebahn starten...aber kann ja sein das hamburg dort anflugschneisen hat die immer gleich sind. man kennts ja das flugzeuge in einem bestimmten umkreis und höhe fliegen müssen und nicht einfach mal hier und da und in beliebiger höhe und das es anflug-richtungen gibt die natürlich frei zuhalten sind von soclhen spaß-vögeln wie wir.

                              ich wette wenn ich vorm flughafen fiege dauert es nur 5min bis ein tatü-tata kommt und mich einsammelt...
                              Zuletzt geändert von Muki19; 16.08.2012, 17:33.
                              Radikal G20FBL
                              800er Heli 3-Blatt (Eigenbau)
                              MZ-24 Pro

                              Kommentar

                              • Rambole
                                Senior Member
                                • 19.09.2009
                                • 6877
                                • Rainer
                                • Schönaich,Raum Stuttgart

                                #30
                                AW: Frage: DMFV Einzelmitgliedsschaft+Zusatzv.

                                Ich habe eine Versicherung mit Zusatz 4 beim DMFV!
                                Alle Helis wiegen unter 5KG Abfluggewicht.
                                Verhalte mich immer so, dass wenn nicht gerade ein technischer Defekt eintritt ich keine Anderen gefährde!
                                Trotzdem ich mit einem Herrn vom DMFV gesprochen hatte.....

                                RC-Heli Community - Einzelnen Beitrag anzeigen - Versicherungspflicht

                                war ich Heute auf dem Rahthaus und beantrage eine Aufstiegsgenehmigung....

                                Brauche Aufstigsgenemigungschriftstück einer Gemeinde - RC-Heli Community

                                Mehr kann ich nicht tun und denke mal, dass ich nun versichert bin

                                Grüßle Rainer
                                Vergesst nicht, wir sind alle Kollegen!

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