Rechtslage bei Produkthaftung

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  • yaphet
    yaphet

    #16
    AW: Rechtslage bei Produkthaftung

    Zitat von juniorfuzzi Beitrag anzeigen
    FAKT!!!

    Da wird jedes Gericht erstmal zustimmung. Wie das letztendlich ausgelegt wird bei einem Bausatz...
    Mal vollkommen wertungsfrei:
    Es müsste doch nachgewiesen werden, dass die Schraube vom Werk aus bereits einen Fehler aufgewiesen hatte.
    Oder, dass er sie zu fest angezogen hatte.
    Alleine dieser Nachweis wird die Reparaturkosten um ein Vielfaches übersteigen.

    Im Zweifelsfall müsste er diese Kosten verauslagen, um diesen Nachweis zu erbringen.

    Und in dieser gesamten Zeit wird der Heli zur Beweissicherung eingelagert.

    Ich kann seinen ßrger nachvollziehen.

    Trotzdem: Abhaken, aufbauen, fliegen.

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    • GG-Man
      GG-Man

      #17
      AW: Rechtslage bei Produkthaftung

      Zitat von yaphet Beitrag anzeigen
      Es müsste doch nachgewiesen werden, dass die Schraube vom Werk aus bereits einen Fehler aufgewiesen hatte.
      So wäre es ja, wie hier schon gepostet wurde eben nicht. Ich denke auch, die Beweislast trifft ert nach 6 Monaten den Kunden, vorher ist es umgekehrt, da muss er gar nichts beweisen. Und Gutachten muss der Hersteller bezahlen.

      Aber das brauchts doch alles gar nicht unbedingt! Warum gleich an Rechtsschutz, Gutachterkosten und Beweislast denken?

      Auch wenn der Schaden zu gering für den ßrger des Rechtsweges ist, würde ich das nicht einfach abhaken.

      Ich würde es in jedem Fall mal versuchen, und nicht gleich davon ausgehen, dass da zero Kulanz zu erwarten ist.
      Wenn man das per Brief oder E-Mail schildert, an Händler und Hersteller schickt, klarstellt dass der Heli fachmännisch aufgebaut und noch nicht oft geflogen wurde, und eine Liste der benötigten Ersatzteile beilegt, kann es genau so gut sein, dass der Hersteller oder Händler einfach die Teile schickt. Oder zumindest einen kleinen Gutschein als nette Geste.

      Ist ja schließlich auch Werbung und Kundenbindung, so was, manche Firmen präsentieren sich daher gerne großzügig.

      Das ist doch kaum Aufwand für Dich, und wenn es bisschen was bringt, freust Du Dich

      SG Gerald
      Zuletzt geändert von Gast; 23.06.2012, 00:04.

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      • mozart1982
        mozart1982

        #18
        AW: Rechtslage bei Produkthaftung

        Mikado ist nem kumpel bei einem ähnlichen fall sehr entgegen gekommen und haben ihm die ersatzteile billiger verkauft....

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        • Donal
          Donal

          #19
          AW: Rechtslage bei Produkthaftung

          Jetzt sag doch mal, kann es nicht doch sein, dass du die Schraube aus irgendwelchen gründen zu fest angezogen hast? Denn dann reißt dir der blatthalter samt Schraube ab.

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          • Klaus O.
            Senior Member
            • 03.12.2007
            • 22475
            • Klaus

            #20
            AW: Rechtslage bei Produkthaftung

            Mir ist mein "Edelheli" 2 mal abgestürzt. Ich war definitiv nicht schuld, aber auf die Idee es dem Hersteller in die Schuhe zu schieben kam ich noch nie.
            Sollte ich mal machen und guggen was er sagt.
            Gruß Klaus

            Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

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            • extreme011
              helishop-nrw.de
              Flugschule / Onlineshop
              • 17.08.2009
              • 5791
              • Torsten
              • Bochum

              #21
              AW: Rechtslage bei Produkthaftung

              Zitat von Roland Beitrag anzeigen
              Hallo,

              Hast'e den Heli selbst zusammengebaut, dann selbst schuld. Gerade an diese sensiblen Schraubverbindungen gehört Schraubensicherungslack (war der drin?). Das entbindet Dich dann natürlich auch nicht von Deiner Sorgfaltspflicht, den Heli vor und nach jedem Flug gerade an solchen Stellen zu genau überprüfen (Blattlagerwelle, Stellring an der TS, Blatthalter Heckrohr usw.)
              Wenn der Heli fertig montiert geliefert wurde, würde folgendes versuchen: Bei einem vernünftigen Gespräch mit dem Verkäufer ihn zu überzeugen, sich am Schaden zu beteiligen.

              mfg
              Roland
              Das funktioniert nicht. In jeden fertig gebauten Heli ist ein Hinweis, dass du bitte noch alle Schrauben prüfen musst . Das liest nur leidet keiner.


              Torsten
              Vollkasko für Flugmodelle
              http://Helishop-nrw.de

              Kommentar

              • RV
                RV
                Mikado-Heli.de
                VStabi-Support
                • 02.06.2001
                • 7766
                • Rainer
                • Modellsportgruppe Bachgau- Schaafheim

                #22
                AW: Rechtslage bei Produkthaftung

                Leute, ein kleiner Tip am Rande von einem der "Beide Seiten des Tresens" kennt:

                Wenn so etwas passiert ist dann nehmt am Besten erstmal Kontakt mit dem Händler (der ist der Vetrags- und somit auch 1. Ansprechpartner) bzw. Importeur/Hersteller des Produktes auf.

                Schildert die Sache dort bitte so nüchtern wie es geht, eine sachliche Beschreibung per Mail / Anruf um das zu klären. So habt ihr bessere Chancen eine Beteiligung am Restschaden zu bekommen, völlig dahingestellt ob dieser Anspruch von der Rechtslage nun besteht oder nicht.

                Wenn Ihr nun Händler wärt und von solchen Vorfällen zuerst aus einem öffentlichen Forum erfahren würdet anstelle daß sich der betreffende Kunde direkt meldet und den Fall darlegt sowie auch eine gewisse Zeit für Rückmeldung / Klärung einbezieht, wie würde sich wohl in Eurem Kopf eine mögliche Beteiligungsentscheidungsfindung abspielen?

                Auch wenn es ein Wettbewerbsprodukt ist, gebt den Händlern/Herstellern die Chance zum Dialog.
                Zuletzt geändert von RV; 23.06.2012, 07:41.
                VStabi Support: http://www.vstabi.de
                Kontakt bitte per Email, keine PN.

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                • Klaus O.
                  Senior Member
                  • 03.12.2007
                  • 22475
                  • Klaus

                  #23
                  AW: Rechtslage bei Produkthaftung

                  Zitat von extreme011 Beitrag anzeigen
                  In jeden fertig gebauten Heli ist ein Hinweis, dass du bitte noch alle Schrauben prüfen musst
                  Erstens liest es keiner und zweitens interessiert es auch keinen.
                  Erst wenns scheppert, dann wird gelesen und noch viel mehr geschieben.
                  Zuletzt geändert von Klaus O.; 23.06.2012, 08:17.
                  Gruß Klaus

                  Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

                  Kommentar

                  • extreme011
                    helishop-nrw.de
                    Flugschule / Onlineshop
                    • 17.08.2009
                    • 5791
                    • Torsten
                    • Bochum

                    #24
                    AW: Rechtslage bei Produkthaftung

                    Zitat von Klaus Ortner Beitrag anzeigen
                    Erstens liest es keiner und zweitens interessiert es auch keinen.
                    Erst wenns scheppert, dann wid gelesen und noch viel mehr geschieben.
                    Richtig, aber das ist dann leider ein Fehler des users und nicht des Herstellers. Ich hatte einmal einen Fall mir einem Materialfehler. Da da hat der Hersteller (kds) den Schaden übernommen. Da der Schaden eindeutig war, war die Abwicklung auch schnell und unproblematisch.

                    Torsten
                    Vollkasko für Flugmodelle
                    http://Helishop-nrw.de

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                    • ZJ1
                      ZJ1
                      Member
                      • 01.02.2010
                      • 160
                      • Jörg
                      • Marbach & Ludwigsburg

                      #25
                      AW: Rechtslage bei Produkthaftung

                      Es dürfte sicherlich ein Sonderfall sein, wenn sich ein Materialfehler hinterher noch zweifelsfrei feststellen lässt.

                      In den meisten Schadensfällen wird sich nach einem Crash nicht mehr nachweisen lassen, ob zuerst ein Teil ausgefallen ist oder ob der Heli erst eingeschlagen ist und dabei das betreffende Teil zerstört wurde.

                      Da die Wahrscheinlichkeit wesentlich höher ist, dass das Teil durch einen Bau- oder Wartungsfehler beschädigt wurde bzw. dass der Heli durch einen Steuerfehler beschädigt wurde als dass ein Bauteil ausfällt, dürfte im Streitfall sicherlich grundsätzlich erstmal davon ausgegangen werden, dass das Verschulden beim Piloten liegt. Das Gegenteil nachzuweisen dürfte nach meiner Einschätzung in 99,9 % der Fälle unmöglich sein.

                      Gruß
                      Jörg
                      Zuletzt geändert von ZJ1; 23.06.2012, 08:38.

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                      • yaphet
                        yaphet

                        #26
                        AW: Rechtslage bei Produkthaftung

                        Zitat von GG-Man Beitrag anzeigen
                        So wäre es ja, wie hier schon gepostet wurde eben nicht.
                        M. E. doch.
                        Sobald der Händler/Hersteller die Garantie ablehnt kommst Du in Zugzwang.
                        Ich würde mich auch erst einmal mit dem Händler in Verbindung setzen, mir aber weitere Schritte gut überlegen.

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                        • yaphet
                          yaphet

                          #27
                          AW: Rechtslage bei Produkthaftung

                          Zitat von ZJ1 Beitrag anzeigen
                          Das Gegenteil nachzuweisen dürfte nach meiner Einschätzung in 99,9 % der Fälle unmöglich sein.

                          Gruß
                          Jörg
                          Ich habe sehr lange in einem Sachverständigenbüro gearbeitet und weiß, dass genau die 0,1 % die bleiben nur mit sehr hohem finanziellen Aufwand zu beweisen wären.
                          Das wuppen die wenigsten Normalsterblichen problemlos.

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