Allgemeine Erlaubnispflicht für Wildflieger

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  • sandokan
    sandokan

    #1

    Allgemeine Erlaubnispflicht für Wildflieger

    Hallo,

    ich hole diese Frage mal aus einem anderen Thread heraus, weil sie alle Wildflieger betreffen kann und ich auf möglichst fundierte Antworten (nicht lachen, der Versuch ist ernst gemeint) hoffe, da ja viele hier Mitlesen.

    Das Ordnungsamt, das für einen beliebten Ort zuständig ist, an dem wir häufig fliegen, erkennt, dass wir unser Hobby mit dem Start auf einem öffentlichen Gelände und dem Fliegen von Elektrohelis unter 5kg bezüglich LuftVO und LuftVG legal ausüben.

    Aufgrund zweier Anwohner, die sich gestört fühlen wollen, wenn sie uns auch nur wahrnehmen können, überlegte das OA, uns mit einem Gummiparagraphen zu vertreiben. Wie ihr vielleicht wisst, können Straßenhändler, Obdachlose, Musiker usw. vertrieben werden mit dem Hinweis, dass sie den öffentlichen Verkehrsraum nicht gemäß der vorgesehenen Nutzung nutzen. Diese Vorgesehen Nutzung heißt "Gemeingebrauch":

    Gemeingebrauch

    Alles, was dem nicht entspricht, wäre eine "Sondernutzung" und somit genehmigungspflichtig.

    Sondernutzung

    Dieser Paragraph ist, wie gesagt, dünnes Eis für das Ordnungsamt, aber eine Klarstellung wäre hilfreich.

    Das OA hat noch nichts unternommen und möchte das eigentlich auch nicht tun (man kontaktierte uns formlos und versuchte, zu klären und zu schlichten).

    Aber wenn das OA das dürfte, dann gäbe es in ganz Deutschland keinen Ort, an dem ausserhalb privater Grundstücke das Fliegen erlaubt wäre.

    Unser Flugort ist eine Straße, die inmitten von Feldern endet. Sie führt ins nichts. Die ersten Wohnhäuser sind ca. 400m Entfernt. Wir haben die Geräuschemission gemessen und festgestellt, das unsere E-Helis nur wahrnehmbar sind, wann man sich gestört fühlen möchte. Messbar sind die Geräusche dort schon lange nicht mehr.

    Nun meine Frage, die sich vor allem an kundige Interessensvertreter richtet (Mitleser von DMFV oder dem DAeC?):

    Ist die Auslegung als Sondernutzung in diesem Fall zulässig? Oder ist Freizeitsport und Spiel generell erlaubt und abgedeckt?


    Martin
  • DJBlue
    Senior Member
    • 12.08.2010
    • 3330
    • Thilo
    • Kempten und Umgebung

    #2
    AW: Allgemeine Erlaubnispflicht für Wildflieger

    Ich würde es mal so deuten: Auf der öffentlichen Strasse können Sie euch vertreiben, aber wennn die Felder über denen Ihr fliegt einem Bauer gehören und der Bauer es euch erlaubt, dann sollte nix im Wege stehen.
    Also auf dem Feld parken und nicht über die Strasse fliegen.


    Ist zwar Bayern, aber ich kann mit EDKA nix anfangen:
    Luftamt Südbayern
    Zuletzt geändert von DJBlue; 26.11.2011, 11:16.
    DJBlue´s Wix-Page

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    • sandokan
      sandokan

      #3
      AW: Allgemeine Erlaubnispflicht für Wildflieger

      Zitat von DJBlue Beitrag anzeigen
      Ist zwar Bayern, aber ich kann mit EDKA nix anfangen:
      Luftamt Südbayern
      EDKA ist der Verkehrsflugplatz Aachen Merzbrück. Wir sprechen also von der Aachener Umgebung, sprich NRW.

      Die Lage, die das bayerische Luftamt da schildert, entspricht der Gesetzeslage bundesweit. Ich denke also auch, dass dieser Paragraph, der die Modellflieger direkt anspricht, als "Lex specialis" (auf den vorliegenden Fall bezogenes Gesetz, Lex specialis) das Wegerecht als "Lex generalis" (allgemeine Vorschrift) schlägt.

      Demnach ist das Ordnungsamt raus....

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      • revilo
        Member
        • 04.03.2011
        • 630
        • Oliver
        • FMSC Steinfurt

        #4
        AW: Allgemeine Erlaubnispflicht für Wildflieger

        Zitat von sandokan Beitrag anzeigen
        Ist die Auslegung als Sondernutzung in diesem Fall zulässig?
        Ist doch egal, ob die Auslegung zulässig ist. Dreh den Spieß doch um und stelle einen Antrag auf Sondernutzung. Wenn Du diesen ordentlich formulierst, muss dieser geprüft und darüber entschieden werden. Einmal telefonisch erkundigen, welche Angaben die brauchen und dann schriftlich einreichen. Ich würde die Angaben 400 Meter, dB Messung usw dann angeben und fertig. Mehr als ablehnen können sie nicht und dann würd mich mal die Begründung interessieren. Wenn Du hier im Recht bist, wirst Du es auch bekommen!
        Gruß
        rev
        Blade msr + 130X | T-Rex 450S GF + 500E | Dx6i

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        • sandokan
          sandokan

          #5
          AW: Allgemeine Erlaubnispflicht für Wildflieger

          Zitat von revilo Beitrag anzeigen
          Ist doch egal, ob die Auslegung zulässig ist. Dreh den Spieß doch um und stelle einen Antrag auf Sondernutzung.
          Das wäre ein Weg ja. Aber mich würde wirklich interessieren, ob dieser Ansatz des OA überhaupt Erfolg haben könnte. Vermutlich nicht, je mehr ich darüber nachdenke, desto sicherer werde ich mir....

          M.

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