Der dazugerufene Blauuniformierte nahm den Schaden auf und unterstellte dem Gerät mangelhafte Flugtüchtigkeit,
weil es als RTF-Modell ohne mechanische Prüfung in Betrieb genommen worden war und!
generell bei solchen Modellen die mechanische Sachkenntnis des Modellpiloten zu bezweifeln sei.
Deshalb sei zu vermuten, dass der Modellpilot den Absturz und den damit entstandenen Schaden billigend in Kauf genommen habe und deshalb mit einem Bussgeld zu rechnen habe...
Aha.
Sind RTF-Modelle generalverdächtig?
Müssen wir demnächst per Modellfahrzeug-Führerschein Sachkenntnis nachweisen?
Gruß, Calle


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